Am 29. Juni 2023 erfolgte die offizielle Veröffentlichung des Beschlusses No. 87/2023 durch den Vorstand der Eurasischen Wirtschaftskommission (EAWK), datiert auf den 27. Juni 2023.
Dieser Beschluss beinhaltet bedeutsame Änderungen an der Aufzählung der EAC Normen, EAC Regeln und EAC Prüfverfahren, die notwendig sind, um die Anforderungen von Technischen Regelwerken TR ZU/EAWU der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU Staaten) zu erfüllen.
Diese Aktualisierungen haben direkte Auswirkungen auf die Erfüllung der Anforderungen und EAC Standards im Zusammenhang mit brennbarem Erdgas in der Eurasischen Wirtschaftsunion. Die Aufzählung von Normen mit dem Titel "Sicherheitsbestimmungen für den Transport und die Verwendung von brennbarem Erdgas" wird durch TR EAEU 046/2018 geregelt.
Das Dokument wird nach seiner offiziellen Veröffentlichung nach einer Frist von 6 Monaten rechtskräftig. Diese wegweisenden Änderungen beziehen sich auf die Aktualisierung einer Liste, die bereits durch den vorangegangenen Beschluss des EAWU Kollegiums N112 vom 13.08.2021 etabliert wurde.
Mit diesen Maßnahmen sollen die bestehenden Grundlagen für die EAC Zertifizierung von brennbarem Erdgas gemäß den Vorschriften von Technischem Regelwerk TR EAEU 046/2018 an die modernen Anforderungen angepasst wenden.
Die bevorstehende Ausgabe der aktualisierten EAC Normen und GOST Normen wird insgesamt 248 Normen umfassen, während die aktuelle Nomenklatur 275 Normen enthält. Im Laufe des aktuellen Jahres werden einige GOST Normen ihre Gültigkeit verlieren.
Gleichzeitig werden für ausgewählte EAC Normen in der aktualisierten Aufzählung die Anwendungsjahre 2025 und 2026 festgelegt. Diese Aktualisierung zielt darauf ab, eine fortschrittliche Ausrichtung auf die Normenlandschaft zu erreichen und somit den aktuellen Anforderungen optimal gerecht zu werden.
Die Struktur des TR ZU 046/2018 Verzeichnisses bleibt unverändert und ist weiterhin in Gruppen von EAC Normen nach Gasindikatoren gegliedert.
Zu den aufgeführten Indikatoren zählen:
Besonders hervorzuheben ist, dass die TR EAWU TR 046/2018 erfolgreich am 01.01.2022 in Kraft trat, wodurch die Durchführung von Konformitätserklärungen vor dem Inverkehrbringen von Produkten zur verpflichtenden Anforderung wurde. Dies gewährleistet die Einhaltung der EAC Vorschriften.