Für den Export in die EAWU Staaten von Schaltschränken und Schaltanlagen wird eine obligatorische EAC Zertifizierung gemäß den Technischen Regelwerken der EAWU Staaten vorgeschrieben.
Schaltschränke und Schaltanlagen werden gemäß den Vorschriften des Technischen Regelwerks TR ZU 004/2011 - EAC Zertifizierung für Niederspannungsanlagen und den Vorschriften des Technischen Regelwerks TR ZU 020/2011 - EAC Zertifizierung für elektromagnetische Verträglichkeit zugelassen.
In der Regel werden die Schaltschränke innerhalb einer Gesamtanlage geliefert. Für einen Schaltschrank oder eine Schaltanlage wird eine separate EAC Zertifizierung vorgeschrieben.
Für die EAC Zulassung von Schaltschränken wird ein Produktionsaudit der Produktionsstätten des ausländischen Herstellers oder eine Musterprüfung gemäß den Vorschriften von Technischen Regelwerken TR ZU 004/2011 und TR ZU 020/2011 vorgeschrieben.
Die EAC Zertifizierung von Schaltschranken wird auf analytischer Grundlage von technischen Dokumenten und Unterlagen, unternehmensinternen Prüfprotokollen, Prüfprotokollen von akkreditierten Prüflaboren, sowie auf der Basis eines EAC Produktionsaudits durchgeführt.
Einzelne Schritte des Zertifizierungsprozesses:
Für Zertifizierung werden folgende Unterlagen benötigt:
Für die Zertifizierung von Schaltschränken werden folgende Unterlagen benötigt:
Die Betriebsdokumentation muss folgende Informationen enthalten:
Die zertifizierte Schaltschränke werden mit einer EAC Kennzeichnung markiert. Somit wird die Konformität mit den TR ZU Regelwerken der EAWU Staaten bestätigt. Das Inverkehrbringen von Produkten ohne entsprechende Markierung wird mit hohem Bußgeld und Beschlagnahmung von Waren bestraft.
Die Produkte, deren Konformität mit den Sicherheitsanforderungen der einheitlichen TR ZU Regelwerke der EAWU Staaten bestätigt wurde, dürfen mit dem EAC Zeichen der EAWU Staaten markiert werden.