Das EAC Zertifikat für Landmaschinen ist eine Bestätigung der Produktkonformität. Die landwirtschaftliche Maschinen, wie zum Beispiel Traktoren und Anhänger, die für die landwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, unterliegen der EAC Konformitätsbewertung.
Die Landmaschinen müssen vor der Einfuhr in die EAWU Mitgliedstaaten gemäß den Vorschriften von Technischen Regelwerken der EAWU Staaten zertifiziert bzw. deklariert werden.
Für die Landmaschinen werden folgende Konformitätsbestätigungen vorgesehen:
Die Konformitätsbestätigung für die Landmaschinen und Landanlagen wird in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Technischen Regelwerken der EAWU Staaten durchgeführt.
Für die Zertifizierung bzw. Deklarierung sind folgende Richtlinien relevant:
In der Anlage NR 3 zum Technischen Regelwerk TR ZU 010/2011 sind alle land- und forstwirtschaftlichen Maschinen und Ausrüstungen aufgelistet, die der Zertifizierung oder EAC Deklarierung gemäß den Vorschriften des Technischen Regelwerks TR ZU 010/2011 unterliegen.
Die EAC Zertifizierung von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Traktoren und Anhängern wird in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Technischen Regelwerks TR ZU 031/2012 durchgeführt.
Durch die Regelungen des TR ZU 031/2012 wird nur die Zertifizierung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen vorgesehen. Die Zertifizierung von Druckgeräten erfolgt gemäß den Vorschriften des TR ZU 032/2013, als ein Druckgerät gelten alle Maschinen, die mit einem Druck von 0,5 Bar arbeiten.
Bei der Zulassung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen werden diversen Eigenschaften geprüft, wie zum Beispiel technische und mechanische Sicherheit, Brandgefahr oder Lärmgehfahr…
Die EAC Zertifizierung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen und Ausrüstungen, wie zum Beispiel: Maschinen und Anlagen für Gartenpflege, Tierhaltung oder Tiernahrung, wird eine obligatorische Zertifizierung vorgeschrieben und muss vor der Einfuhr in die EAWU Staaten erfolgen.
Dabei gibt es gemäß dem TR ZU 010/2011 zwei Arten der Zulassung für die land- und forstwirtschaftliche Güter, die EAC Zertifizierung und die EAC Deklarierung. Der Auswahl des Zulassungsverfahren ist immer produktspezifisch und wird durch das Regelwerk TR ZU 010/2011 vorgeschrieben.
Bei der Zertifizierung von landwirtschaftlichen Maschinen wird eine obligatorische Inspektionskontrolle vorgesehen. Dabei wird geprüft, ob die Maschine weiterhin den Vorschriften des TR ZU 010/2011 entsprechen. Die obligatorischen Inspektionskontrollen müssen jährlich durchgeführt werden.
EAC Deklaration gemäß den Vorschriften des Technischen Regelwerks TR ZU 010/2011 wird für die Bestätigung der EAC Konformität von Traktoren vorgeschrieben (Teil 9, TR ZU 010/2011).
Die EAC Zertifizierung von land- und forstwirtschaftlichen Traktoren, deren Anhängern und deren Komponenten erfolgt gemäß den Vorschriften des Technischen Regelwerks TR ZU 031/2012 - Sicherheit von land- und forstwirtschaftlichen Traktoren und Anhängern.
Bei der Zertifizierung von land- und forstwirtschaftlichen Traktoren und Anhängern wird eine obligatorische Inspektionskontrolle vorgesehen. Dabei wird geprüft, ob die Traktoren oder Anhängern weiterhin den Vorschriften des Technischen Regelwerks TR ZU 031/2011 entsprechen.
Für die Landmaschinen werden obligatorische Begleitunterlagen vorgeschrieben:
Die zertifizierten land- und forstwirtschaftlichen Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen werden mit dem EAC Kennzeichnung des Eurasischen Wirtschaftsunion markiert. Durch das EAC Zeichen wird die Konformität der Eurasischen Wirtschaftsunion bestätigt.
Anforderungen an die EAC Kennzeichnung:
Die Zertifizierung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen ist sehr produktspezifisch und dauert in der Regel ca. 10 bis 20 Arbeitstage. Die EAC Deklarierung von landwirtschaftlichen Maschinen ist wesentlich schneller und nimmt in der Regel nur 5 bis 7 Arbeitstage in Anspruch.
Die EAC Zertifikate und EAC Deklarationen für landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen können für 1 bis 5 Jahre ausgestellt werden.
Die Kosten der EAC Zertifizierung von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen sind sehr produktspezifisch und können pauschal nicht berechnet werden. Die Kostenstruktur ergibt sich aus den obligatorisch vorgeschriebenen Prüfungen und Audits.