EAC Zertifikat für landwirtschaftliche Maschinen

EAC Zertifikat für landwirtschaftliche Maschinen EAC Zertifikat für landwirtschaftliche Maschinen

EAC Zulassung von landwirtschaftlichen Maschinen

Ein EAC Zertifikat für landwirtschaftliche Anlagen und Maschinen ist eine Bestätigung der EAC Konformität der Eurasischen Wirtschaftsunion. Landwirtschaftliche Maschinen und Anlagen, wie zum Beispiel Traktoren und Anhänger, die für die landwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, unterliegen der obligatorischen EAC Konformitätsbewertung in den Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU Mitgliedstaaten) und müssen vor der Einfuhr in die EAWU Mitgliedstaaten gemäß den Vorschriften der Technischen Regelwerken der EAWU Staaten (TR ZU/EAWU) EAC zertifiziert bzw. EAC deklariert werden.  

Für die EAC Zulassung von landwirtschaftlichen Maschinen und Anlagen werden zwei Arten von EAC Konformitätsbestätigungsverfahren vorgesehen:

Die Konformitätsbestätigung für die Landmaschinen und Landanlagen wird in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Technischen Regelwerken der EAWU Staaten durchgeführt.

Für die EAC Zertifizierung bzw. EAC Deklarierung sind folgende Richtlinien relevant:

  • TR ZU 010/2011 - Sicherheit von Maschinen und Anlagen
  • TR ZU 032/2013 - Sicherheit von Druckgeräten und Druckbehältern
  • TR ZU 031/2012 - Sicherheit von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und Anhängern

In der Anlage Nummer 3 zum Technischen Regelwerk TR ZU 010/2011 – Maschinenrichtlinie sind alle land- und forstwirtschaftlichen Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen aufgelistet, die der EAC Zertifizierung oder der EAC Deklarierung gemäß den Vorschriften des Technischen Regelwerks TR ZU 010/2011 unterliegen.

Die EAC Zertifizierung von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Traktoren und Anhängern wird in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Technischen Regelwerks TR ZU 031/2012 – Sicherheit von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Traktoren und deren Anhängern durchgeführt. Durch die Regelungen des Technischen Regelwerks TR ZU 031/2012 wird nur die EAC Zertifizierung von land- und forstwirtschaftlichen Anlagen, Maschinen und Ausrüstungen vorgesehen.

Die EAC Zertifizierung von Druckbehältern und Druckgeräten in der Landwirtschaft erfolgt gemäß den Vorschriften des Technischen Regelwerks TR ZU 032/2013 - Sicherheit von Druckgeräten und Druckbehältern, als ein Druckgerät gelten alle Anlagen, Maschinen und Ausrüstungen, die mit einem Druck von 0,5 Bar arbeiten. Bei der EAC Zulassung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen werden diversen Eigenschaften geprüft, wie zum Beispiel technische und mechanische Sicherheit, Explosionsgehfahr, Brandgefahr, Strahlengefahr oder Lärmgehfahr…

EAC Zertifizierung nach TR ZU 010/2011 - Maschinenrichtlinie

Die EAC Zertifizierung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen, wie zum Beispiel: Maschinen und Anlagen für Gartenpflege, Tierhaltung oder Tiernahrung, ist eine obligatorische EAC Zertifizierung und muss vor der Einfuhr in die EAWU Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Dabei gibt es gemäß dem TR ZU 010/2011 zwei Arten der EAC Zulassung für die land- und forstwirtschaftliche Güter: EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung für land- und forstwirtschaftliche Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen. Der Auswahl des EAC Zulassungsverfahren ist immer produktspezifisch und wird durch das Technische Regelwerk TR ZU 010/2011 vorgeschrieben.  

Schemata der EAC Zertifizierung nach TR ZU 010/2011

  • 1C, 9C - Serienproduktion von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen oder Anlagen
  • 3C - Einzellieferung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen oder Anlagen

Bei der EAC Zertifizierung von Landwirtschaftlichen Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen wird eine obligatorische Inspektionskontrolle vorgesehen. Dabei wird geprüft, ob die Anlagen oder Maschinen weiterhin den Vorschriften des Technischen Regelwerks TR ZU 010/2011 entsprechen. Die obligatorischen Inspektionskontrollen müssen jährlich durchgeführt werden.

EAC Deklarierung nach TR ZU 010/2011 – Maschinenrichtlinie

EAC Deklaration gemäß den Vorschriften des Technischen Regelwerks TR ZU 010/2011 wird für die Bestätigung der EAC Konformität von Traktoren vorgeschrieben (Teil 9, TR ZU 010/2011).

Schemata der EAC Deklarierung nach TR ZU 010/2011

  • 1D, 3D, 5D, 6D - Serienproduktion von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen oder Anlagen
  • 2D, 4D - Einzellieferung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen oder Anlagen

EAC Zertifizierung nach TR ZU 031/2011 – Landmaschinen

Die EAC Zertifizierung von land- und forstwirtschaftlichen Traktoren, deren Anhängern und deren Komponenten erfolgt gemäß den Vorschriften des Technischen Regelwerks TR ZU 031/2012 – Sicherheit von land- und forstwirtschaftlichen Traktoren und Anhängern.

Schemata der EAC Zertifizierung nach TR ZU 031/2011

  • 1C - Serienproduktion von land- und forstwirtschaftlichen Traktoren und Anhängern
  • 3C, 4C - Einzellieferung von land- und forstwirtschaftlichen Traktoren und Anhängern

Bei der EAC Zertifizierung von land- und forstwirtschaftlichen Traktoren und Anhängern wird eine obligatorische Inspektionskontrolle vorgesehen. Dabei wird geprüft, ob die Traktoren oder Anhängern weiterhin den Vorschriften des Technischen Regelwerks TR ZU 031/2011 entsprechen. Die obligatorischen Inspektionskontrollen werden jährlich durchgeführt.

Begleitunterlagen für EAC Zertifizierung Landmaschinen

Für die Durchführung der EAC Zertifizierung von landwirtschaftlichen Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen werden obligatorischen Begleitunterlagen vorgeschrieben:

EAC Kennzeichnung von Landmaschinen

Die EAC zertifizierten land- und forstwirtschaftlichen Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen werden mit dem EAC Kennzeichnung des Eurasischen Wirtschaftsunion markiert. Durch das EAC Zeichen wird die EAC Konformität der Eurasischen Wirtschaftsunion bestätigt.

Anforderungen an die EAC Kennzeichnung:

  • Monochrome Farbgebung
  • Maße von mindestens 5 mm
  • Deutlicher Farbkontrast zur Oberfläche
  • Gute Lesbarkeit über die gesamte Lebensdauer
Bevollmächtigte Vertragsperson

Ein deutscher oder europäischer Hersteller, der keine Niederlassung in der EAWU Staaten hat, kann keine EAC Zulassung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen durchführen. Für die Durchführung der EAC Zulassung wird gemäß den Technischen Regelwerken der EAWU Staaten obligatorisch vorgeschrieben, dass der Antragsteller eine seinen Sitz in der Eurasischen Wirtschaftsunion haben muss. Somit ergibt sich die Notwendigkeit der bevollmächtigten Vertretung in den EAWU Mitgliedstaaten. Der bevollmächtigte Vertragsperson vertritt die Interessen des Herstellers in den EAWU Mitgliedstaaten. Der Vertreter muss seinen Sitz in einem der EAWU Mitgliedstaaten haben. Diese Aufgabe kann durch unsere russische Niederlassung erledigt werden.

Gültigkeit und Kosten der EAC Zertifizierung

Die EAC Zertifizierung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen ist sehr produktspezifisch und dauert in der Regel ca. 30 bis 40 Arbeitstage. Die EAC Deklarierung von landwirtschaftlichen Maschinen und Anlagen ist wesentlich schneller und nimmt in der Regel nur 10 bis 15 Arbeitstage in Anspruch. Für detaillierte Informationen über die EAC Konformitätsbestätigung für den Export nach Russland und EAWU Staaten kontaktieren Sie uns bitte, wir werden Ihnen gerne weiterhelfen. Die EAC Zertifikate oder EAC Deklarationen für landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen können für 1 bis 5 Jahre ausgestellt werden.

Die Kosten der EAC Zertifizierung von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen sind sehr produktspezifisch und können pauschal nicht berechnet werden. Die Kostenstruktur ergibt sich aus den obligatorisch vorgeschriebenen Prüfungen und Produktionsaudits.

Unsere Dienstleistungen

Wir bieten für unsere Kunden folgende Dienstleistungen an:

  • Durchführung der EAC Deklarierung für landwirtschaftliche Maschinen
  • Durchführung der EAC Zertifizierung für landwirtschaftliche Maschinen
  • Beratung bezüglich der EAC Zulassung von landwirtschaftlichen Maschinen
  • Erstellung von obligatorischen EAC Dokumentation für Maschinen und Anlagen
  • Beratung bezüglich der EAC Kennzeichnung von landwirtschaftlichen Maschinen

Für weitere Fragen bezüglich der EAC Zertifizierung von landwirtschaftlichen Maschinen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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