Die Bezeichnung - Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) - hat sich im Laufe der Zeit entwickelt und ist hauptsächlich auf die geografische Lage der Mitgliedstaaten zurückzuführen.
Wichtige Daten der Eurasischen Wirtschaftsunion:
Die EAWU wurde am 1. Januar 2015 gegründet. Das Abkommen über der Gründung der Eurasischen Wirtschaftsunion wurde am 29. Mai 2014 von Russland, Kasachstan und Weißrussland unterschrieben. Armenien wurde am 10. Oktober 2014 in die Eurasischen Wirtschaftsunion und Kirgisien am 12. August 2015 in die Eurasischen Wirtschaftsunion aufgenommen.
Das Ziel der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) ist der Austausch von Produkten, Kapital und Dienstleistungen zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten. Dadurch werden wirtschaftliche Vorteile für alle Teilnehmerstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion erreicht.
Weiterhin soll die Wirtschaftspolitik der einzelnen EAWU Staaten durch die zwischenstaatlichen Vereinbarungen koordiniert werden.
Russland - EAWU Mitgliedstaat: Russland ist mit Abstand der wichtigster EAWU Mitgliedstaat. Die Russische Föderation, mit der Hauptstadt in Moskau und ca. 150 Millionen Einwohnern, ist die größte Volkswirtschaft innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion.
Kasachstan - EAWU Mitgliedstaat: Kasachstan ist Mitgründer und zweitgrößter EAWU Mitgliedstaat. Die Hauptstaat der kasachischen Republik ist die Stadt Nur-Sultan. Die Einwohnerzahl der kasachischen Republik liegt bei ca. 18 Millionen Einwohner.
Belarus - EAWU Mitgliedstaat: Weißrussland mit der Hauptstadt in Minsk und ca. 10 Millionen Einwohner ist Mitgründer und drittgrößter EAWU Mitgliedstaat. Die belarussische Republik ist seit 29. Mai 2014 ein Mitglied der Eurasischen Wirtschaftsunion.
Armenien - EAWU Mitgliedstaat: Armenien mit der Hauptstadt in Jerewan und ca. 3 Millionen Einwohner ist seit dem 10. Oktober 2014 ein Teilnehmerstaat der Eurasischen Wirtschaftsunion.
Kirgisien - EAWU Mitgliedstaat: Kirgisien mit der Hauptstadt in Bischkek und ca. 6 Millionen Einwohner ist seit dem 12. August 2015 ein Teilnehmerstaat der Eurasischen Wirtschaftsunion.
Durch die diversen Partnerschaften der GUS-Staaten, EAWU-Staaten und weiteren politischen und zwischenstaatlichen Vereinigungen und Organisationen werden mehrere Staaten weltweit als möglichen EAWU Beitrittskandidaten betrachtet.
Beitrittskandidaten, Handelspartner und Beobachter:
In den EAWU Mitgliedstaaten besteht Zertifizierungspflicht. Die EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung wird gemäß den Vorschriften von EAWU Richtlinien der EAWU Staaten durchgeführt.
Die EAC Zulassung erfolgt gemäß dem Normierungssystem der EAWU Mitgliedstaaten und wird nur durch in den Mitgliedstaaten ansässige EAC Zertifizierungsdienstleister durchgeführt.
EAC Zertifizierung von diversen Produktgruppen:
Das Ziel der EAWU Staaten ist ein zuverlässiger Wirtschaftspartner zwischen Europa und Asien zu werden und in allen Hinsichten vom modernen, dynamischen und globalisierten Welthandel zu profitieren.
Langfristige Ziel der Eurasischen Wirtschaftsunion:
Die Organisation der Eurasischen Wirtschaftsunion besteht aus dem EAWU Wirtschaftsrat und dem EAWU Interregierungsrat. Die wichtigsten Entscheidungen der Eurasischen Wirtschaftsunion werden von den oben genannten Gremien ausschließlich im Konsensverfahren getroffen.
Weiterhin wird die Eurasischen Wirtschaftsunion durch die Wirtschaftskommission der EAWU Staaten in Russland, das Gericht der EAWU Staaten in Belarus und die Entwicklungsbank in Kasachstan beeinflusst. Arbeitssprache aller Institutionen der Eurasischen Wirtschaftsunion ist Russisch.
Die Zollunion (ZU) zwischen den einzelnen Teilnehmerstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) wurde am 6. Juli 2010 gegründet. Die Zollunion wurde von Gründerstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion in Kraft gerufen.
Alle Zollgrenzen zwischen den EAWU Gründerstaaten wurden bis Juli 2011 abgebaut. Im Jahr 2011 unterzeichneten Russland, Kasachstan, Weißrussland, Armenien, Kirgisien, Tadschikistan, Moldawien und die Ukraine eine Vereinbarung über die Schaffung einer gemeinsamen Freihandelszone.
EAC zertifizierte Erzeugnisse müssen mit einer EAC Kennzeichnung der Eurasischen Wirtschaftsunion gekennzeichnet werden. Die EAC Markierung erfolgt gemäß den Technischen Regelwerken der EAWU Mitgliedstaaten. Die EAC Kennzeichnung bestätigt die EAC Konformität von Waren mit den einheitlichen Vorschriften der Technischen Richtlinien der Zollunion (ZU).
Die EAC Kennzeichnung gilt als Voraussetzung für den Export nach Russland und in die EAWU Staaten.
Das Inverkehrbringen von Waren ohne entsprechende EAC Kennzeichnung wird mit einem Bußgeld und der Beschlagnahmung der Waren bestraft. Wir empfehlen Ihnen die EAC Kennzeichnung von Produkten ernst zu nehmen, um Schwierigkeiten mit den Überwachungsbehörden zu vermeiden.