Ein Großteil der Waren, die in die Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (Belarus, Russland, Kasachstan, Kirgisistan und Armenien) exportiert werden, unterliegt einer verpflichtenden Konformitätsbewertung. Diese erfolgt auf Grundlage der geltenden TR ZU/EAWU Regelwerke der Wirtschaftsunion in Form einer EAC Zertifizierung, SGR Registrierung oder EAC Deklarierung.
Gemäß den derzeit gültigen gesetzlichen Vorgaben darf diese Konformitätsbewertung ausschließlich von einem Unternehmen durchgeführt bzw. beantragt werden, das innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässig ist. Firmen mit Sitz außerhalb der Union, etwa in Deutschland oder anderen EU Ländern, sind nicht berechtigt, ihre Produkte eigenständig zu deklarieren bzw. zu zertifizieren.
Die Regelungen der Eurasischen Wirtschaftsunion schreiben obligatorisch vor, dass nur Unternehmen mit Sitz innerhalb des gemeinsamen Wirtschaftsgebiets der Eurasischen Wirtschaftsunion die EAC Zertifizierung durchführen dürfen. Somit wird eine bevollmächtigte Vertretung des ausländischen Herstellers für die Beantragung und Durchführung von Zertifizierungsprozessen in den EAWU Staaten benötigt, sofern der Hersteller selbst keine EAWU Niederlassung hat.
Der Hintergrund dieser Vorschrift liegt in der praktischen Umsetzbarkeit: Bei Verstößen gegen Qualitäts- oder Sicherheitsvorgaben gestaltet sich die behördliche Kontrolle und Durchsetzung gegenüber ausländischen Unternehmen als schwierig. Dieses Hindernis lässt sich jedoch umgehen, indem ein bevollmächtigter Vertreter (Authorized Representative) mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Eurasischen Wirtschaftsunion benannt wird, der die notwendigen Verfahren im Namen des Herstellers übernimmt.
Der bevollmächtigte Vertreter muss seinen Sitz in einem Teilnehmerstaat der Eurasischen Wirtschaftsunion haben. Der Vertreter des Herstellers oder der Hersteller selbst besitzt ohne eine EAWU Niederlassung keine rechtliche Grundlage für die Abwicklung von Konformitätsbestätigungen.
Gemäß den TR ZU Regulierungen der Eurasischen Wirtschaftsunion (Anhang Nummer 9 zum Vertrag über die Gründung der Eurasischen Wirtschaftsunion) ist der bevollmächtigte Vertreter eine im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der EAWU ordnungsgemäß registrierte juristische oder natürliche Person. Diese Person handelt auf vertraglicher Grundlage im Namen des ausländischen Herstellers im Rahmen der Konformitätsbewertung und des Inverkehrbringens von Produkten auf dem gemeinsamen Zollgebiet.
Der Vertreter übernimmt dabei die rechtliche Verantwortung für die Einhaltung der technischen Vorschriften, insbesondere hinsichtlich der Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen der Union.
Die rechtlichen Anforderungen an die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters ergeben sich unter anderem aus der Vereinbarung über die koordinierte Politik im Bereich der technischen Regulierung, welche am 25. Januar 2008 durch die Regierungen der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft verabschiedet wurde.
Demnach gelten folgende verbindliche Voraussetzungen:
Die Einhaltung dieser Anforderungen ist zwingend erforderlich, um die formale Gültigkeit der Konformitätsbewertung und die Zulässigkeit des Inverkehrbringens der Produkte im Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion sicherzustellen.
Der bevollmächtigte Vertreter ist rechtlich als Antragsteller eingetragen und damit formeller Inhaber des Zertifikats bzw. der Deklaration. Nur er ist befugt, Importeuren, die in der Regel die Käufer von Produkten sind, eine offizielle Vollmacht zur Einfuhr in das Zollgebiet der EAWU auszustellen. Ohne eine solche Vollmacht kann die Ware nicht zur zollrechtlich freien Verfügung überlassen werden. Im Extremfall drohen Rücksendung oder kostenpflichtige Vernichtung durch die Zollbehörden.
Oft tritt als Antragsteller ein Distributor des Herstellers auf. Dabei muss man berücksichtigen, dass im Anschluss lediglich dieser Distributor das alleinige Vertriebsrecht für die gesamte Zertifizierungsperiode besitzt und allen anderen Distributoren eine Vertriebsvollmacht ausstellen muss.
Diese Struktur bringt für den Hersteller eine gewisse Abhängigkeit vom bevollmächtigten Vertreter mit sich. Leider kommt es immer wieder vor, dass Vertreter ihren Geschäftsbetrieb einstellen oder plötzlich nicht mehr erreichbar sind. In einem solchen Fall kann weder eine neue Einfuhrvollmacht ausgestellt noch das bestehende Zertifikat weiter genutzt werden, solche Angelegenheiten bringen erhebliche wirtschaftliche Risiken mit sich.
Wenn Sie die Kontrolle über Ihre Marktzugänge und Vertriebskanäle behalten möchten, empfiehlt sich die Beauftragung eines neutralen und dauerhaft erreichbaren Vertreters. Die Inorms Group bietet Ihnen eine zuverlässige Lösung: Unsere Niederlassungen in den Mitgliedsstaaten der EAWU übernehmen für Sie gerne die Funktion des bevollmächtigten Vertreters im Rahmen der Konformitätsbewertung.
Nach erfolgreicher Zertifizierung stellen wir auf Wunsch für alle Ihre Vertriebspartner individuelle Einfuhrvollmachten aus. Sollten Sie im weiteren Geschäftsverlauf die Zusammenarbeit mit einem Vertriebspartner beenden oder neue Partner hinzufügen, passen wir die Vollmachten entsprechend an und unterstützen Sie aktiv bei der Umsetzung. So bleiben Sie unabhängig, handlungsfähig und rechtlich abgesichert mit einem verlässlichen Partner an Ihrer Seite.
Gemäß den technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) sind ausländische Hersteller verpflichtet, mit einem bevollmächtigten Vertreter mit Sitz im Hoheitsgebiet der EAWU einen schriftlichen Vertretungsvertrag abzuschließen. Dieser Vertrag dient den zuständigen Behörden als offizieller Nachweis der rechtlichen Vertretung und Zusammenarbeit zwischen Hersteller und Vertreter. Ein solcher Vertrag ist zwingende Voraussetzung für jede Form der EAC Konformitätsbewertung.
Die Konformitätsbewertungsstelle ist dazu verpflichtet, das Vorhandensein eines gültigen Vertretungsvertrags zu prüfen. Dies ist notwendig, da der bevollmächtigte Vertreter die vollständige rechtliche Verantwortung für die Einhaltung der Produktsicherheitsanforderungen im Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion trägt.
Die Verpflichtung zur Vorlage des Vertretungsvertrags steht hier:
Durch den Vertretungsvertrag erhält der bevollmächtigte Vertreter das ausdrückliche Mandat, Konformitätsbewertungsmaßnahmen gemäß den technischen Vorschriften der TR ZU/EAWU innerhalb der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion durchzuführen.
Dazu gehören folgende Rechte:
Die jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten sollten abhängig vom Projektumfang und den spezifischen Anforderungen klar und verbindlich im Vertrag festgehalten werden. Der Vertretungsvertrag muss in einer Amtssprache eines Mitgliedstaates der EAWU abgefasst werden. Eine rechtsgültige Unterzeichnung durch beide Parteien sowie die Anbringung der jeweiligen Unternehmenssiegel sind notwendig.
Um eine reibungslose Zusammenarbeit mit Zertifizierungsstellen und Zollbehörden zu gewährleisten, sollten die Pflichten und Zuständigkeiten des bevollmächtigten Vertreters klar, detailliert und rechtssicher im Vertretungsvertrag definiert werden. Dabei sind auch nationale Vorgaben zur technischen Regulierung zu berücksichtigen, wie zum Beispiel das Föderale Gesetz Nummer 184 FZ der Russischen Föderation, das grundlegende Anforderungen an die Produktkonformität und Marktaufsicht festlegt.
Wesentliche Vertragsinhalte:
Verantwortung des bevollmächtigten Vertreters:
Gemäß Artikel 36 des Föderalen Gesetzes Nummer 184 FZ der Russischen Föderation über technische Regulierung, ist der bevollmächtigte Vertreter für die Einhaltung der Konformität mit den Technischen Regelwerken der Zollunion verantwortlich. Bei Verstößen gegen diese Anforderungen haftet der Vertreter zivilrechtlich. Kommt es infolge von Verstößen zu Schäden an Leben, Gesundheit, Eigentum oder der Umwelt, kann zusätzlich eine strafrechtliche Verantwortung eintreten.
Darüber hinaus unterliegt der bevollmächtigte Vertreter einer strikten Verschwiegenheitspflicht. Die Weitergabe vertraulicher oder technischer Informationen des ausländischen Herstellers an Dritte ist untersagt, es sei denn, eine Offenlegung ist zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben in den Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion zwingend erforderlich.
Die zentrale Aufgabe des bevollmächtigten Vertreters besteht darin, die Interessen des ausländischen Herstellers gegenüber den Aufsichtsbehörden der Eurasischen Wirtschaftsunion zu vertreten, insbesondere im Hinblick auf Produktsicherheit, Qualität, und die Einhaltung von TR ZU Vorschriften. Der bevollmächtigte Vertreter übernimmt eine zentrale Rolle im Rahmen der Konformitätsbewertung und sorgt für die rechtskonforme Vertretung des Herstellers innerhalb der EAWU Staaten.
Zu den wesentlichen Aufgaben zählen:
Der bevollmächtigte Vertreter fungiert somit als rechtlicher Ansprechpartner und Bindeglied zwischen dem Hersteller und den EAWU Behörden und trägt eine entscheidende Rolle im Rahmen der Marktaufsicht.
Ein EAC Zertifikat ist eine staatliche Bestätigung, dass die zertifizierten Produkte den gesetzlichen Vorschriften und den Sicherheitsanforderungen von Technischen Regelwerken der EAWU Staaten entsprechen. Die Abkürzung E-A-C bedeutet: Eur-Asian-Conformity. Ein EAC Zertifikat wird von einem in den EAWU Mitgliedsstaaten akkreditierten Zertifizierungsdienstleister in das einheitliche Register von zugelassenen Produkten eingetragen.
Die EAWU Staaten sind eine Wirtschaftsunion zwischen Russland, Kasachstan, Belarus, Kirgisien und Armenien. Auf dem Gebiet der EAWU Mitgliedstaaten gelten einheitliche Zollregelungen, Handelsvorschriften und Technische Richtlinien.
Als zuverlässiger Partner übernimmt der bevollmächtigte Vertreter auf Basis eines Dienstleistungsvertrags mit dem Hersteller die vollständige Abwicklung der EAC Konformitätsbewertung gemäß den technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion. Dabei handelt er im eigenen Namen und übernimmt die volle Verantwortung für die Einhaltung der geltenden Anforderungen.
Im ausgestellten Konformitätsnachweis werden die Kontaktdaten des Vertreters angegeben. So wird der Vertreter offiziell als rechtlicher Ansprechpartner des ausländischen Herstellers im Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion anerkannt und steht für die Qualität und Sicherheit der Produkte ein.
Mit einem erfahrenen bevollmächtigten Vertreter an Ihrer Seite sichern Sie sich nicht nur den rechtskonformen Marktzugang, sondern auch einen reibungslosen und professionellen Zertifizierungsprozess. Die Übertragung bestimmter Rechte des Herstellers auf den bevollmächtigten Vertreter erfolgt auf Basis eines schriftlichen Vertrags.
Die Inorms Group verfügt über mehrere Niederlassung in den EAWU Staaten und ist somit berechtigt, im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften als Vertreter zu agieren. Wir begleiten unsere Kunden weltweit bei der erfolgreichen Durchführung von Konformitätsbewertungen und eröffnen für unsere Kunden rechtskonformen Zugang zum EAWU Markt.
Eine EAC Deklaration wird von einem in den EAWU Staaten ansässigen Zertifizierungsdienstleister in das einheitliche Register der EAWU Staaten eingetragen. Die EAC Deklarierung ist eine obligatorische Maßnahme für das Inverkehrbringen von Produkten auf dem EAC Markt.
Eine EAC Deklaration für EAWU Staaten ist eine staatliche Bestätigung, dass die Produkte den Sicherheitsanforderungen von TR ZU/EAWU Regelwerken der EAWU Staaten entsprechen.
Ein deutscher oder europäischer Hersteller kann die deklarierten Produkte nach Russland und in alle Staaten der Eurasischen Wirtschaftsunion ohne weiteres exportieren.
Die Zertifizierung und die Deklarierung unterscheiden sich durch mehrere Kriterien:
Die Kosten für einen Authorized Representative in den Staaten der Eurasischen Wirtschaftsunion hängen von mehreren Faktoren ab und werden in der Regel individuell kalkuliert. Es gibt in der Regel keinen pauschalen Preis für die EAWU Vertretung, aber hier sind die wichtigsten Einflussgrößen:
Faktoren, die den Preis beeinflussen:
Preisrahmen:
Die Inorms Group bietet Ihnen die bevollmächtigte Vertretung (Authorized Representative) im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion, als Grundlage für eine rechtskonforme EAC Zertifizierung und/oder EAC Deklarierung in Übereinstimmung mit den Vorschriften von TR ZU/EAWU Regelwerken.
Wir sorgen dafür, dass Ihre Produkte die Voraussetzungen für eine EAC Zertifizierung erfüllen und somit den Zugang zu den Märkten der EAWU Staaten erhalten. Die grundlegende Voraussetzung dafür ist natürlich die Konformität Ihrer Produkte, deren Einhaltung wir gemeinsam mit Ihnen sicherstellen.
Wir übernehmen für Sie schnell, effizient und rechtssicher:
Die Inorms Group kombiniert Präzision, Qualität und Zuverlässigkeit mit umfassender EAC Expertise.
Wir bieten unseren Kunden maßgeschneiderte Komplettlösungen für EAC Zertifizierung von allen Produktgruppen aus einer Hand. Unser Ziel ist es, langanhaltende, vertrauensvolle und für beide Seiten profitable Partnerschaften zu etablieren.
Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an: