Bevollmächtigte Vertretung

Wir organisieren für unsere Kunden bevollmächtigte Vertretung / Vertragsperson für EAC Zertifizierung in Russland und den EAWU Staaten / AC Inorms GmbH Wir organisieren für unsere Kunden bevollmächtigte Vertretung / Vertragsperson für EAC Zertifizierung in Russland und den EAWU Staaten / AC Inorms GmbH

Die Regelungen der Eurasischen Wirtschaftsunion schreiben obligatorisch vor, dass nur Unternehmen mit Sitz innerhalb des gemeinsamen Wirtschaftsgebiets der Eurasischen Wirtschaftsunion die EAC Zertifizierung durchführen dürfen. 

Somit wird eine bevollmächtigte Vertretung des ausländischen Herstellers für die Beantragung und Durchführung von Zertifizierungsprozessen in der Eurasischen Wirtschaftsunion benötigt, sofern der Hersteller selbst keine EAWU Niederlassung hat. 

Bevollmächtigte Vertragsperson

Der bevollmächtigte Vertreter muss seinen Sitz in einem Teilnehmerstaat der Eurasischen Wirtschaftsunion haben. Der Vertreter des Herstellers oder der Hersteller selbst besitzt ohne eine EAWU Niederlassung keine rechtliche Grundlage für die Abwicklung von Konformitätsbestätigungen.

Oft tritt als Antragsteller ein Distributor des Herstellers auf. Dabei muss man berücksichtigen, dass im Anschluss lediglich dieser Distributor das alleinige Vertriebsrecht für die gesamte Zertifizierungsperiode besitzt und allen anderen Distributoren eine Vertriebsvollmacht ausstellen muss.

Vollmacht für die Vertriebstätigkeit

In solchen Situationen gerät der Hersteller in eine Abhängigkeit von dem Vertriebspartner, der bei der EAC Zertifizierung als bevollmächtigte Vertragsperson auftrat. Wenn Sie unabhängig von einzelnen Vertriebspartnern bleiben wollen, können wir Ihnen eine Vertretung zur Verfügung stellen.

Diese Aufgabe kann unsere Niederlassung in den EAWU Staaten übernehmen. Nach erfolgreicher Zertifizierung erteilen wir allen Ihren Vertriebspartnern Vollmachten für die Vertriebstätigkeit.

Sofern Sie im Laufe der Zeit beschließen sollten, sich von bestimmten Vertriebspartnern zu trennen oder neue Vertriebspartner engagieren zu wollen, unterstützen wir Sie bei allen Ihren Entscheidungen und passen die Vollmachten entsprechend an.

Zertifizierung in den EAWU Staaten

Ein EAC Zertifikat ist eine staatliche Bestätigung, dass die zertifizierten Produkte den gesetzlichen Vorschriften und den Sicherheitsanforderungen von Technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU Staaten) entsprechen.

Die Abkürzung E-A-C bedeutet: Eur-Asian-Conformity. Ein EAC Zertifikat wird von einem in den EAWU Mitgliedsstaaten akkreditierten Zertifizierungsdienstleister in das einheitliche Register von zugelassenen Produkten eingetragen. 

Die EAWU Staaten sind eine Wirtschaftsunion zwischen Russland, Kasachstan, Belarus, Kirgisien und Armenien. Auf dem Gebiet der EAWU Mitgliedstaaten gelten einheitliche Zollregelungen, Handelsvorschriften und Technische Richtlinien.

Deklarierung in den EAWU Staaten

Eine EAC Deklaration wird von einem in den EAWU Staaten ansässigen Zertifizierungsdienstleister in das einheitliche Register der EAWU Staaten eingetragen. Die EAC Deklarierung ist eine obligatorische Maßnahme für das Inverkehrbringen von Produkten auf dem EAC Markt.

Eine EAC Deklaration für EAWU Staaten ist eine staatliche Bestätigung, dass die Produkte den Sicherheitsanforderungen von TR ZU/EAWU Regelwerken der EAWU Staaten entsprechen. 

Ein deutscher oder europäischer Hersteller kann die deklarierten Produkte nach Russland und in alle Staaten der Eurasischen Wirtschaftsunion ohne weiteres exportieren.

EAC Zertifikat vs. EAC Deklaration

Die Zertifizierung und die Deklarierung unterscheiden sich durch mehrere Kriterien:

  1. Antragstellung entweder durch den Hersteller oder die Vertragsperson
  2. Registrierung der Konformitätsbescheinigungen
  3. Gültigkeitsdauer der Zulassungsdokumente
  4. Notwendigkeit der Externen Überwachung
  5. Klassifizierung von Produkten und Waren
  6. Notwendigkeit von Inspektionskontrollen
  7. Methoden des Konformitätsnachweises
  8. Qualitätssicherung der Produkte