Das EAC Zertifikat für Druckgeräte ist ein obligatorisches Zulassungsdokument. Ein EAC Zertifikat ist eine Konformitätsbestätigung für den Export von Druckgeräten in die EAWU Staaten. Die Zertifizierung von Druckgeräten erfolgt in Übereinstimmung mit den Anforderungen des TR ZU 032/2013 der EAWU Staaten.
Die Druckgeräte sind Maschinen und Anlagen, die unter Überdruck eingesetzt werden. Das Ziel des Technischen Regelwerks 032/2013 ist der Schutz der Bürgerinnen und Bürger, ihrer Gesundheit und der Umwelt in der Eurasischen Wirtschaftsunion.
Das Technische Regelwerk TR ZU 032/2013 definiert die gesetzlichen Anforderungen für die Sicherheit von mit Überdruck arbeitenden Maschinen, Anlagen, und Ausrüstungen.
Die Druckgeräte und Druckbehälter, die diesen Vorschriften nicht entsprechen, dürfen im Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion nicht verwendet werden. Somit stellen die Anforderungen des Technischen Regelwerks eine Grundvoraussetzung für den Export in die Eurasische Wirtschaftsunion.
Laut den Vorschriften von Technischem Regelwerk der Zollunion TR ZU 032/2013 müssen Geräte, die mit Überdruck arbeiten, spezifisch konstruiert und produziert sein, sodass bestimmte Risiken innerhalb der Betriebe komplett ausgeschlossen werden.
Für die Zertifizierung gemäß dem Technischen Regelwerk TR ZU 032/2013 ist ein Zertifizierungsverfahren oder ein Deklarierungsverfahren vorgesehen. Dabei wird die EAC Konformität mit den einzelnen Normen überprüft und verglichen. Ab einem Druck von 0,5 Bar werden alle Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen gemäß den Vorschriften des TR ZU 032/2013 behandelt.
Bei Übereinstimmung der Vorschriften wird ein EAC Zertifikat und/oder eine EAC Deklaration ausgestellt. Das Technische Regelwerk TR ZU 032/2013 wird für die EAC Zertifizierung oder EAC Deklarierung mehrerer Produkte verwendet, wie zum Beispiel: Armaturen und Dampfkessel.
Das EAC Zertifikat für Druckgeräte nach TR ZU 032/2013 wird für die Druckgeräte 3. und 4. Kategorie vorgeschrieben und die EAC Deklaration für Druckgeräte nach TR ZU 032/2013 wird für die Druckgeräte 1. und 2. Kategorie vorgeschrieben. Die Kategorien von Druckgeräten sind im Anhang Nummer 1 des Technischen Regelwerks TR ZU 032/2013 aufgelistet.
Folgende Produkte werden nach TR ZU 032/2013 zertifiziert:
Keiner EAC Zertifizierung gemäß TR ZU 032/2013 unterliegen:
Für die Zertifizierung von Druckgeräten werden folgende Dokumente vorgeschrieben:
Für detaillierte Informationen zur technischen Dokumentation für die EAC Zertifizierung von Geräten und Anlagen, die unter Druck eingesetzt werden, kontaktieren Sie uns bitte, wir stellen Ihnen gerne weitere Informationen zur Verfügung.
Die Anlagen, Maschinen und Ausrüstungen, die gemäß dem Technischen Regelwerk TR ZU 032/2013 erfolgreich zertifiziert wurden, müssen mit dem Konformitätszeichen der Eurasischen Wirtschaftsunion markiert werden. Das Inverkehrbringen von Produkten ohne entsprechende EAC Kennzeichnung wird mit einem hohem Bußgeld und der Beschlagnahmung der Produkte bestraft.
Anforderungen an die EAC Markierung:
Ähnlich wie für andere EAC Zertifikate und EAC Deklarationen gibt es unterschiedliche Verfahren, wie z. B. die vertrags- oder die serienproduktionsbezogene EAC Zulassung. Die Gültigkeitsdauer von Zertifizierungen ist ebenfalls unterschiedlich geregelt. Im Allgemeinen können die Dokumente für einen Zeitraum von 1 bis 5 Jahren erstellt werden.
Die Erstellung von Zulassungszertifikaten und Begleitunterlagen für Druckgeräte dauert in der Regel ca. 20 Arbeitstage. Bei Bedarf können die EAC Zulassungsprozesse beschleunigt werden.
Die Kosten der EAC Konformitätsbewertung von Druckbehältern und Druckgeräten liegen in der Regel zwischen 7.000 Euro bis 9.000 Euro und sind von der Produktkonstruktion und Risikokategorie abhängig. Hier können Sie mehr über der Kosten der EAC Zertifizierung nachlesen: Kosten der EAC Zertifizierung.
Der Antragsteller muss seinen Sitz in einem der EAWU Mitgliedstaaten haben. Ist das nicht der Fall, tritt in der Regel ein Kunde aus den EAWU Staaten als Vertreter des Herstellers auf. Dabei muss man berücksichtigen, dass anschließend nur dieser Kunde das alleinige Vertriebsrecht für die gesamte Zertifizierungsperiode besitzt und allen anderen Kunden eine Vertriebsvollmacht ausstellen muss.
In solchen Situationen gerät der Hersteller in eine Abhängigkeit von dem Geschäftspartner, der bei der Zertifizierung als bevollmächtigte Vertragsperson des Herstellers auftrat. Wenn Sie unabhängig von einzelnen Kunden bleiben wollen, stellen wir Ihnen gerne eine Vertragsperson zur Verfügung.
Die Zertifizierung für Druckgeräte wird in der Eurasischen Wirtschaftsunion gemäß den Vorschriften des Technischen Regelwerks TR ZU 032/2013 über die Sicherheit von Druckgeräten durchgeführt.
Die Sicherheitsanforderungen des Technischen Regelwerks TR ZU 032/2013 über die Sicherheit von Druckgeräten weisen viele Ähnlichkeiten mit der europäischen Druckgeräterichtlinie 97/23/EG.
Die Einhaltung der Anforderungen des Technischen Regelwerks 032/2013 über die Sicherheit von Druckgeräten ist eine Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Druckgeräten auf dem EAC Markt.