Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Abwicklung von Exportgeschäften mit den Staaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU). Dieses Wissen teilen wir gerne mit unseren Kunden.
Wenn sich Ihre Mitarbeiter spezielle Kenntnisse bezüglich der EAC Zertifizierungsprozesse, EAC Kennzeichnungsvorschriften und deren gesetzlichen Grundlagen in den EAWU Staaten aneignen möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für unsere Kunden und deren Projekte. Dadurch schaffen wir langfristige Partnerschaften und garantieren beste Lösungen für unsere Kunden.
Wir beraten Sie bezüglich Ihrer Produkte und der dafür notwendigen EAC Konformitätsbestätigungen und EAC Kennzeichnungen. Dabei werden wir die effizienteste Möglichkeit für Sie finden, die speziell auf die Bedürfnisse Ihrer Branche angepasst ist.
Ein EAC Zertifikat ist ein Nachweis der Konformität mit den Technischen Regelwerken der EAWU Staaten. Durch die Zertifizierung wird dem Hersteller bestätigt, dass die zertifizierten Produkte mit den Anforderungen der TR ZU Richtlinien der EAWU Staaten übereinstimmen.
Ein EAC Zertifikat bzw. eine EAC Deklaration wird von einem in den Mitgliedsstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion akkreditierten Dienstleister in das einheitliche Register eingetragen.
Für die erfolgreiche EAC Zulassung wird je nach Technischem Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion eine Reihe von zusätzlichen Begleitunterlagen, wie zum Beispiel ein technischer Pass, eine Sicherheitsbetrachtung oder eine Betriebsanleitung benötigt.
Die EAC Dokumentation für EAC Zertifizierung wird in Übereinstimmung mit den TR ZU/EAWU Vorschriften für die Anfertigung von technischen Begleitunterlagen durchgeführt.
Die Begleitunterlagen werden auf der Grundlage von Konstruktionsunterlagen und technischen Daten erstellt und beinhalten alle obligatorischen Vorgaben für die EAC Zulassung und EAC Kennzeichnung von diversen Produktgruppen.
Für die Zertifizierung werden folgende Unterlagen benötigt:
Die Regelungen der Eurasischen Wirtschaftsunion schreiben vor, dass der Hersteller einen Sitz im gemeinsamen Wirtschaftsgebiet haben muss, um einen Antrag auf eine Zertifizierung stellen zu können. Somit wird eine bevollmächtigte Vertretung für ausländischen Hersteller benötigt.
Oft tritt als Antragsteller ein Geschäftspartner des Herstellers auf. Dabei muss man berücksichtigen, dass nur dieser Geschäftspartner das alleinige Vertriebsrecht hat und allen anderen Kunden des Herstellers eine Vollmacht für die Vertriebstätigkeit ausstellen muss. Wenn Sie unabhängig von einzelnen Partner bleiben möchten, stellen wir Ihnen gerne eine Vertragsperson zur Verfügung.