Für eine erfolgreiche Zertifizierung wird eine EAC Bedienungsanleitung benötigt. In einer EAC Bedienungsanleitung sind wichtige Informationen über Funktionsweise, Konstruktion, Transport, Aufbewahrung, Wartung, Reparatur, Recycling und Entsorgung eines Geräts enthalten. Eine EAC Bedienungsanleitung kann gleichzeitig für mehrere Modelle und Typen angefertigt werden. Durch eine Bedienungsanleitung wird eine sichere Nutzung der Maschine gewährleistet. Eine Bedienungsanleitung muss auf Russisch oder einer anderen Amtssprache der EAWU Staaten erstellt werden.
Die Erstellung einer Bedienungsanleitung ist gemäß den folgenden GOST Normen und TR Standards vorgeschrieben:
In einer EAC Bedienungsanleitung müssen folgende Informationen enthalten sein:
Die Sicherheitshinweise müssen für die Nutzer übersichtlich dargestellt sein. In besonders gefährlichen Bereichen müssen eindeutige Sicherheitshinweise angebracht werden. Dies kann durch Symbole oder schriftliche Warnhinweise erfolgen.
Laut den Vorschriften des TR ZU 010/2011 - Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen müssen an jeder Maschine oder Anlage folgende Informationen angebracht werden:
Die Informationen müssen auf einem gut lesbaren Schild zu sehen sein.
Die Dauer und die Kosten der Erstellung einer Bedienungsanleitung hängen sowohl vom jeweiligen Produkt und der jeweiligen Branche als auch von den damit zusammenhängenden technischen Normen und notwendigen Prüfungen ab. Für Informationen über die Erstellung von Bedienungsanleitungen kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Die Regelungen der EAWU Staaten schreiben vor, dass der Hersteller einen Sitz im gemeinsamen Wirtschaftsgebiet der Zollunion haben muss, um einen Antrag auf eine EAC Zertifizierung stellen zu können. Ist das nicht der Fall, wird eine Vertretung des Herstellers für die Beantragung von EAC Zertifizierungsprozessen in der Zollunion der EAWU Länder benötigt. Die bevollmächtigte Vertragsperson muss seinen Sitz in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion haben.
Oft tritt als Antragsteller ein Geschäftspartner des Herstellers aus den EAWU Staaten auf. Dabei muss man berücksichtigen, dass im Anschluss lediglich dieser Vertriebspartner das alleinige Vertriebsrecht für die gesamte Zertifizierungsperiode erhält und allen anderen Distributoren eine Vollmacht für die Vertriebstätigkeit ausstellen muss. Dadurch gerät der Hersteller in Abhängigkeit von seinem Geschäftspartner, der bei der Zertifizierung als Vertragsperson auftrat.
Wenn Sie unabhängig von einzelnen Distributoren bleiben möchten, können wir Ihnen eine Vertragsperson zur Verfügung stellen. Diese Aufgabe übernimmt dann unsere russische Niederlassung. Nach erfolgreicher Zertifizierung erteilen wir all Ihren Vertriebspartnern eine Vollmacht für die Vertriebstätigkeit. Sofern Sie beschließen, sich von einzelnen Distributoren zu trennen, unterstützen wir Sie bei all Ihren Entscheidungen und passen die Vollmacht entsprechend an.
Wir bieten unseren Kunden folgende Dienstleistungen an:
Für weitere Informationen zur EAC Zertifizierung und EAC Dokumentation stehen wir Ihnen gern telefonisch zur Verfügung.