Inspektionskontrolle für EAC Zertifizierung

Gemäß den Vorschriften der Technischen Regelwerke der EAWU Staaten ist nach erfolgreicher EAC Zertifizierung eine regelmäßige Inspektionskontrolle vorgeschrieben. Dabei wird geprüft, dass das Produkt weiterhin den minimalen Sicherheitsanforderungen der technischen Vorschriften der EAWU Staaten entspricht. Weiterhin muss geprüft werden, ob das Produkt ordnungsgemäß mit einem EAC Konformitätszeichen markiert ist. Für die Zwecke der Verlängerung und Aufrechterhaltung der EAC Konformität ist eine Inspektionskontrolle durch die Regulierungen der Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion vorgeschrieben. Die Inspektionskontrolle wird von der Zertifizierungsorganisation durchgeführt, die das EAC Zertifikat ausgestellt hat. Gemäß den Vorschriften der Technischen Regelwerke der EAWU Staaten ist nach erfolgreicher EAC Zertifizierung eine regelmäßige Inspektionskontrolle vorgeschrieben. Dabei wird geprüft, dass das Produkt weiterhin den minimalen Sicherheitsanforderungen der technischen Vorschriften der EAWU Staaten entspricht. Weiterhin muss geprüft werden, ob das Produkt ordnungsgemäß mit einem EAC Konformitätszeichen markiert ist. Für die Zwecke der Verlängerung und Aufrechterhaltung der EAC Konformität ist eine Inspektionskontrolle durch die Regulierungen der Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion vorgeschrieben. Die Inspektionskontrolle wird von der Zertifizierungsorganisation durchgeführt, die das EAC Zertifikat ausgestellt hat.

Gemäß den Vorschriften der Technischen Regelwerke der EAWU Staaten ist nach erfolgreicher EAC Zertifizierung eine regelmäßige Inspektionskontrolle vorgeschrieben. Dabei wird geprüft, dass das Produkt weiterhin den minimalen Sicherheitsanforderungen der technischen Vorschriften der EAWU Staaten entspricht. Weiterhin muss geprüft werden, ob das Produkt ordnungsgemäß mit einem EAC Konformitätszeichen markiert ist. Für die Zwecke der Verlängerung und Aufrechterhaltung der EAC Konformität ist eine Inspektionskontrolle durch die Regulierungen der Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion vorgeschrieben. Die Inspektionskontrolle wird von der Zertifizierungsorganisation durchgeführt, die das EAC Zertifikat ausgestellt hat.

Inspektionskontrolle für diverse Produktgruppen

Die Inspektionskontrolle ist eine systematische und regelmäßig wiederholte Konformitätsbewertung. Auf der Basis von Inspektionskontrollen erfolgt die Aufrechterhaltung der EAC Konformität. Inspektionskontrollen sind lediglich für EAC Zertifikate vorgesehen; für EAC Deklarationen ist keine externe Überwachung der EAC Konformität und der EAC Markierung notwendig. Inspektionskontrollen werden normalerweise jährlich durchgeführt, jedoch keinesfalls früher als 6 Monate nach der ursprünglichen Durchführung der EAC Zertifizierung.

Für die EAC Zertifizierung gemäß den folgenden Technischen Regelwerken ist die Durchführung von Inspektionskontrollen vorgeschrieben:

  • TR ZU 004/2011 - Sicherheit von Niederspannungsanlagen
  • TR ZU 007/2011 - Sicherheit von Produkten für Kinder und Jugendliche
  • TR ZU 008/2011 - Sicherheit von Spielzeugen
  • TR ZU 010/2011 - Sicherheit von Maschinen und Anlagen
  • TR ZU 011/2011 - Sicherheit von Aufzügen
  • TR ZU 012/2011 - Sicherheit von Ex Ausrüstung
  • TR ZU 016/2011 - Sicherheit von mit Gas betriebenen Geräten
  • TR ZU 017/2011 - Sicherheit von Produkten der Leichtindustrie
  • TR ZU 018/2011 - Sicherheit von Transportmitteln auf Rädern
  • TR ZU 019/2011 - Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstung
  • TR ZU 020/2011 - Elektromagnetische Verträglichkeit
  • TR ZU 025/2012 - Sicherheit von Möbeln
  • TR ZU 031/2012 - Sicherheit von landwirtschaftlicher Technik
  • TR ZU 032/2013 - Sicherheit von Druckgeräten

Durchführung der Inspektionskontrolle

Die Durchführung von Inspektionskontrollen wird gemäß den Vorschriften der GOST Norm: GOST 31815-2012 - Konformitätsbewertung vorgenommen. Die Vorgehensweise bei der Inspektionskontrolle ist im Zertifizierungsverfahren geregelt. Durch die regelmäßigen Inspektionskontrollen erfolgt die Aufrechterhaltung der EAC Zertifizierung.

Der Prozess der Inspektionskontrolle unterscheiden sich je nach Produktart und Vorschriften der Technischen Regelwerken sehr stark. Die Inspektionskontrolle kann durch eine Analyse der Betriebsstätte, ein Produktionsaudit oder Prüfungen von Musterprodukten erfolgen. Dabei werden die Eigenschaften der Produkte sowie der Produktionszustand beurteilt.

Ergebnisse der Inspektionskontrolle

Die Ergebnisse der Inspektionskontrolle werden in einem Gutachten zusammengefasst. Auf Basis des Gutachtens wird beurteilt und entschieden, ob die EAC Konformität weiterhin bestehen bleibt oder nicht. Werden während der Kontrolle Mängel festgestellt, müssen im Gutachten einzelne Korrekturmaßnahmen aufgelistet werden.

Wenn die Bedienungen zur Verlängerung der EAC Konformität nicht erfüllt sind, wird ein negativer Bescheid ausgestellt und die EAC Konformität entzogen.

Entziehung der EAC Konformität

Die Zertifizierungsorganisation kann auf Basis der Inspektionskontrolle eine Entscheidung über Verlängerung oder Entziehung der EAC Konformitätsbewertung treffen.

Möglichen Gründe für die Entziehung der EAC Konformität:

  • Änderung der Designs
  • Änderung von Prüfmethoden
  • Änderung der Zusammensetzung
  • Nichteinhaltung von Prüfmethoden
  • Änderung von Produktionsmethoden
  • Änderungen der Produktionstechnologie
  • Änderungen der Organisationtechnologie
  • Änderungen des Qualitätsmanagementsystems
  • Verweigerungen des Inhabers der Konformitätsbescheinigung, die Inspektionskontrolle durchzuführen
  • Verweigerungen des Inhabers der Konformitätsbescheinigung, die Inspektionskontrolle zu bezahlen
  • Verweigerungen des Inhabers der Konformitätsbescheinigung, die EAC Konformität zu überwachen
Vertretung für die EAC Zertifizierung

Die Regelungen der EAWU Länder schreiben vor, dass der Hersteller einen Sitz im gemeinsamen Wirtschaftsgebiet der EAWU Staaten haben muss, um einen Antrag auf Zertifizierung stellen zu können. Ist das nicht der Fall, wird eine Vertretung des Herstellers für die Durchführung der EAC Zertifizierungsprozesse in den EAWU Staaten benötigt.

Oft tritt als Antragsteller ein Geschäftspartner des Herstellers aus den EAWU Staaten auf. Dabei muss man berücksichtigen, dass nach der Zertifizierung nur dieser Vertriebspartner das alleinige Vertriebsrecht für die gesamte Zertifizierungsperiode erhält und allen anderen Distributoren eine Vollmacht für die Vertriebstätigkeit ausstellen muss.

Wenn Sie unabhängig von einzelnen Vertriebspartner bleiben möchten, können wir Ihnen eine Vertragsperson zur Verfügung stellen. Diese Aufgabe wird dann von unserer Niederlassung in Russland übernommen. Nach erfolgreicher Zertifizierung erteilen wir all Ihren Geschäftspartnern eine Vollmacht für die Vertriebstätigkeit.

Sofern Sie im Laufe der Zeit entscheiden, sich von einzelnen Distributoren zu trennen oder neue Distributoren zu engagieren, unterstützen wir Sie bei allen Ihren Entscheidung und erstellen die Vollmachten entsprechend.

Unsere Dienstleistungen

Wir bieten unseren Kunden folgende Dienstleistungen an:

  1. Durchführung der jährlichen Inspektionskontrollen für die EAC Zertifizierung
  2. Beratung bezüglich der EAC Kennzeichnung von diversen Produktgruppen
  3. Durchführung von notwendigen Inspektionen, Kontrollen und Prüfungen für die EAC Zertifizierung
  4. Verlängerung der EAC Zertifizierung und der EAC Deklarierung für diverse Produktgruppen
  5. Beratung bezüglich der EAC Zertifizierung und der EAC Deklarierung in den EAWU-Staaten

Für weitere Informationen zur EAC Zertifizierung und Durchführung von Inspektionskontrollen stehen wir Ihnen gern telefonisch zur Verfügung.

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