Für die Zwecke der Verlängerung und Aufrechterhaltung der Konformität ist eine Inspektionskontrolle für EAC Zertifizierung durch die Technische Regelwerke der EAWU Staaten vorgeschrieben.
Die Inspektionskontrolle wird von der Zertifizierungsstelle gemäß den Technischen Regelwerken der EAWU Staaten durchgeführt. Dabei wird geprüft, dass die Ware weiterhin den EAWU Sicherheitsanforderungen entspricht und weiterhin mit einem EAC Zeichen markiert ist.
Die Inspektionskontrollen für EAC Zertifizierung ist eine systematische und regelmäßig wiederholte Konformitätsbewertung. Auf der Basis von Inspektionskontrollen erfolgt die Aufrechterhaltung der EAC Konformität. Inspektionskontrollen sind nur für EAC Zertifikate vorgesehen, für EAC Deklarationen ist keine externe Überwachung notwendig.
Inspektionskontrollen werden normalerweise jährlich durchgeführt, jedoch keinesfalls früher als 6 Monate nach der ursprünglichen Durchführung der EAC Zertifizierung.
Für die Zulassung gem. den folgenden Richtlinien werden Inspektionskontrollen vorgeschrieben:
Die Vorgehensweise bei der Inspektionskontrolle ist im Zertifizierungsverfahren geregelt. Durch die regelmäßigen Inspektionskontrollen erfolgt die Aufrechterhaltung der EAC Zertifizierung.
Der Prozess der Inspektionskontrolle unterscheiden sich je nach Produktart und Vorschriften von Technischen Regelwerken sehr stark. Die Inspektionskontrolle kann durch eine Analyse der Betriebsstätte, ein Produktionsaudit oder Prüfungen von Musterprodukten erfolgen.
Die Ergebnisse der Inspektionskontrolle werden in einem Gutachten zusammengefasst. Auf Basis des Gutachtens wird beurteilt, ob die Konformität weiterhin bestehen bleibt. Werden während der Kontrolle Mängel festgestellt, müssen im Gutachten einzelne Korrekturmaßnahmen aufgelistet werden.
Die Zertifizierungsstelle kann auf Basis der Inspektionskontrollen eine Entscheidung über Verlängerung oder Entziehung der Konformitätsbestätigung treffen.
Möglichen Gründe für die Entziehung der Konformität:
Die Regelungen der EAWU Länder schreiben vor, dass der Hersteller einen Sitz im gemeinsamen Wirtschaftsgebiet der EAWU Staaten haben muss, um einen Antrag auf Zertifizierung stellen zu können.
Oft tritt als Antragsteller ein Geschäftspartner des Herstellers aus den EAWU Staaten auf. Dabei muss man berücksichtigen, dass nur Partner das alleinige Vertriebsrecht für die gesamte Zertifizierungsperiode erhält und allen anderen Partner eine Vollmacht für die Vertriebstätigkeit ausstellen muss.
Wenn Sie unabhängig von einzelnen Vertriebspartner bleiben möchten, können wir Ihnen eine Vertragsperson zur Verfügung stellen.