Kurzüberblick
- Für bestimmte EAC Zertifizierungen ist eine regelmäßige Inspektionskontrolle zur Aufrechterhaltung der Konformität erforderlich.
- Die Kontrollen finden normalerweise jährlich statt, frühestens jedoch sechs Monate nach der ursprünglichen Zertifizierung.
- Nehmen Sie Kontakt mit dem Anbieter auf und bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor.
Für die Zwecke der Verlängerung und Aufrechterhaltung der Konformität ist eine Inspektionskontrolle für die EAC Zertifizierung durch die Technischen Regelwerke der EAWU Staaten vorgeschrieben. Die Inspektionskontrolle wird von der Zertifizierungsstelle gemäß den Technischen Regelwerken der EAWU Staaten durchgeführt. Dabei wird geprüft, dass die Ware weiterhin den EAWU‑Sicherheitsanforderungen entspricht und weiterhin mit einem EAC Zeichen markiert ist.
Zertifizierung für diverse Produktgruppen
Die Inspektionskontrollen für die EAC Zertifizierung sind eine systematische und regelmäßig wiederholte Konformitätsbewertung. Auf der Basis von Inspektionskontrollen erfolgt die Aufrechterhaltung der EAC Konformität. Inspektionskontrollen sind nur für EAC Zertifikate vorgesehen, für EAC Deklarationen ist keine externe Überwachung notwendig.
Inspektionskontrollen werden normalerweise jährlich durchgeführt, jedoch keinesfalls früher als 6 Monate nach der ursprünglichen Durchführung der EAC Zertifizierung.
Für die Zulassung gem. den folgenden Richtlinien werden Inspektionskontrollen vorgeschrieben:
- TR ZU 004/2011 - Niederspannungsanlagen
- TR ZU 007/2011 - Produkte für Kinder und Jugendliche
- TR ZU 008/2011 - Spielzeuge
- TR ZU 010/2011 - Maschinen und Anlagen
- TR ZU 011/2011 - Aufzüge
- TR ZU 012/2011 - Ex‑Ausrüstung
- TR ZU 016/2011 - gasbetriebene Anlagen
- TR ZU 017/2011 - Produkte der Leichtindustrie
- TR ZU 018/2011 - Fahrzeuge und Autoteile
- TR ZU 019/2011 - Persönliche Schutzausrüstung
- TR ZU 020/2011 - Elektromagnetische Verträglichkeit
- TR ZU 025/2012 - Möbel
- TR ZU 031/2012 - Landwirtschaftliche Technik
- TR ZU 032/2013 - Druckgeräte
Durchführung von Inspektionskontrollen
Die Vorgehensweise bei der Inspektionskontrolle ist im Zertifizierungsverfahren geregelt. Durch die regelmäßigen Inspektionskontrollen erfolgt die Aufrechterhaltung der EAC Zertifizierung. Der Prozess der Inspektionskontrolle unterscheidet sich je nach Produktart und Vorschriften der Technischen Regelwerke sehr stark. Die Inspektionskontrolle kann durch eine Analyse der Betriebsstätte, ein Produktionsaudit oder Prüfungen von Musterprodukten erfolgen.
Die Ergebnisse der Inspektionskontrolle werden in einem Gutachten zusammengefasst. Auf Basis des Gutachtens wird beurteilt, ob die Konformität weiterhin bestehen bleibt. Werden während der Kontrolle Mängel festgestellt, müssen im Gutachten einzelne Korrekturmaßnahmen aufgelistet werden.
Merkmal | EAC Zertifikat | EAC Deklaration |
|---|---|---|
Verpflichtung | Inspektionskontrollen sind vorgesehen | Laut Beitrag ist keine externe Überwachung notwendig |
Überwachung | Regelmäßige Inspektionskontrolle | Keine externe Überwachung |
Gültigkeitszeitraum | Der Beitrag gibt hierzu keinen konkreten Zeitraum an | Der Beitrag gibt hierzu keinen konkreten Zeitraum an |
Entziehung der EAC Konformität
Die Zertifizierungsstelle kann auf Basis der Inspektionskontrollen eine Entscheidung über Verlängerung oder Entziehung der Konformitätsbestätigung treffen. Typische Beispiele für festgestellte Nichtkonformitäten sind nicht aktualisierte technische Unterlagen, Abweichungen vom zertifizierten Design oder nicht dokumentierte Prüfungen.
Mögliche Gründe für die Entziehung der Konformität:
- Änderung der Designs
- Änderung von Prüfmethoden
- Änderung der Zusammensetzung
- Nichteinhaltung von Prüfmethoden
- Änderung von Produktionsmethoden
- Änderungen der Produktionstechnologie
- Änderungen der Organisationstechnologie
- Änderungen des Qualitätsmanagementsystems
- Verweigerung der Durchführung der Inspektionskontrolle
- Verweigerung der Bezahlung der Inspektionskontrolle
- Verweigerung der Überwachung der EAC Konformität
Vertretung für die EAC Zertifizierung
Die Regelungen der EAWU‑Länder schreiben vor, dass der Hersteller einen Sitz im gemeinsamen Wirtschaftsgebiet der EAWU Staaten haben muss, um einen Antrag auf Zertifizierung stellen zu können. Oft tritt als Antragsteller ein Geschäftspartner des Herstellers aus den EAWU Staaten auf. Dabei muss man berücksichtigen, dass nur ein Partner das alleinige Vertriebsrecht für die gesamte Zertifizierungsperiode erhält und allen anderen Partnern eine Vollmacht für die Vertriebstätigkeit ausstellen muss.
Welche optionalen Vertreterdienste gibt es?
Wenn Sie unabhängig von einzelnen Vertriebspartnern bleiben möchten, können wir Ihnen eine Vertragsperson zur Verfügung stellen. Wir bieten optional Vertreterdienste an.
Wichtige Begriffe
Begriff | Erklärung |
|---|---|
EAC | Das EAC Kennzeichen steht für Eurasische Konformität und weist auf die Konformität eines Produkts mit den einschlägigen Anforderungen im EAWU‑Markt hin. |
EAWU | Die Eurasische Wirtschaftsunion ist der im Beitrag bezeichnete Wirtschaftsraum. |
TR ZU | TR ZU bezeichnet die im Beitrag genannten Technischen Regelwerke für die aufgeführten Produktgruppen. |
EAC Zertifikat | Eine Konformitätsbestätigung, für die bei den im Beitrag genannten Produktgruppen Inspektionskontrollen vorgesehen sind. |
EAC Deklaration | Eine Konformitätsbestätigung, für die laut den vorliegenden Angaben keine externe Überwachung notwendig ist. |
Inspektionskontrolle | Eine wiederholte Konformitätsbewertung zur Prüfung, ob die Anforderungen weiterhin erfüllt werden. |
Eine Inspektionskontrolle bei der EAC Zertifizierung ist eine regelmäßige Überprüfung, um sicherzustellen, dass ein Produkt weiterhin den Sicherheitsanforderungen der EAWU Staaten entspricht. Sie wird von einer Zertifizierungsstelle durchgeführt und prüft, ob das Produkt weiterhin mit dem EAC Zeichen markiert ist.
Inspektionskontrollen für EAC Zertifizierungen werden normalerweise jährlich durchgeführt. Sie dürfen jedoch nicht früher als sechs Monate nach der ursprünglichen Zertifizierung erfolgen.
Produktgruppen wie Niederspannungsanlagen, Spielzeuge, Maschinen und Anlagen, Aufzüge, gasbetriebene Anlagen, Fahrzeuge und persönliche Schutzausrüstung benötigen Inspektionskontrollen. Eine vollständige Liste der betroffenen Produktgruppen ist in den Technischen Regelwerken der EAWU Staaten zu finden.
Wenn bei einer Inspektionskontrolle Mängel festgestellt werden, werden diese in einem Gutachten dokumentiert. Es müssen dann Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, um die Konformität aufrechtzuerhalten. Andernfalls kann die Zertifizierungsstelle die EAC Konformität entziehen.
Ja, die EAC Konformität kann entzogen werden, wenn beispielsweise das Design oder die Prüfmethoden geändert werden oder wenn die Inspektionskontrolle verweigert wird. Die genauen Gründe sind in den Technischen Regelwerken festgelegt.
Der Antrag auf EAC Zertifizierung muss von einem Vertreter innerhalb des gemeinsamen Wirtschaftsgebiets der EAWU Staaten gestellt werden. Oft übernimmt ein Geschäftspartner des Herstellers diese Rolle, oder es kann eine Vertragsperson bereitgestellt werden, um unabhängig von einzelnen Vertriebspartnern zu bleiben.
Bei einem Produktionsaudit wird die Betriebsstätte analysiert und die laufende Herstellung anhand des Zertifizierungsverfahrens bewertet. Die Ergebnisse werden in einem Gutachten dokumentiert und können Korrekturmaßnahmen auslösen.
Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach dem Produkt und dem Zertifizierungsverfahren. Bereiten Sie die für das Produkt und die Produktionsstätte verlangten Nachweise vor und stimmen Sie den genauen Umfang mit der Zertifizierungsstelle ab.