Eine EAC Kennzeichnung bestätigt, dass das Produkt den geltenden von TR ZU/EAWU Richtlinien der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entspricht und im Gebiet der EAWU Staaten verkauft werden darf.
Die EAC Standards basieren auf die Technische Regelwerke (TR ZU/EAWU Richtlinien) der Eurasischen Wirtschaftsunion. Die Abkürzung EAC: steht für Eurasian Conformity Certificate (Eurasisches Konformitätszertifikat).
Die EAC Zertifizierung erfolgt gemäß den Sicherheitsanforderungen der TR ZU/EAWU Richtlinien der EAWU Staaten entweder durch eine EAC Zertifizierung oder eine EAC Deklarierung. Ware, die erfolgreich zertifiziert wurden, müssen mit einem EAC Zeichen markiert werden.
Seit dem 1. September 2011 gilt in den Mitgliedsstaaten der EAWU: Russland, Kasachstan, Weißrussland, Armenien und Kirgisien, das einheitliche EAC Konformitätszeichen. Für den Export in die EAWU Staaten müssen Produkte eine EAC Konformitätsbewertung bestehen und mit der EAC Kennzeichnung markiert werden.
Produkte, die laut den TR ZU/EAWU Vorschriften einer EAC Zertifizierung bzw. einer EAC Deklarierung unterliegen, werden nach erfolgreicher Zulassung mit dem EAC Zeichen markiert. Dabei müssen die Vorschriften der einzelnen TR ZU/EAWU Richtlinien eingehalten werden.
Mit der EAC Kennzeichnung erklärt der Hersteller oder bevollmächtigte Vertreter, dass das Produkt, das auf dem Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion in den Verkehr gebracht wird, den geltenden Sicherheitsanforderungen entspricht. EAC steht für Eurasian Conformity und ist inhaltlich vergleichbar mit dem europäischen CE Zeichen.
Die Produkte dürfen nur dann in die Staaten der Eurasischen Wirtschaftsunion exportiert werden, wenn sie den Anforderungen der TR ZU/EAWU Richtlinien entsprechen und mit dem EAC Zeichen gekennzeichnet sind. Das EAC Zeichen informiert Verbraucher und EAWU Aufsichtsbehörden über die Konformität mit den EAC Normen.
Für verschiedene Produktgruppen gelten unterschiedliche EAC Kennzeichnungsvorschriften. Die Hersteller sind selbst dafür verantwortlich, die EAC Kennzeichnungsvorschriften für ihre Produkte zu prüfen und umzusetzen. Das EAC Symbol bestätigt die vollständige Einhaltung der Vorschriften und Anforderungen der TR ZU Richtlinien der Eurasischen Wirtschaftsunion.
Die EAC Kennzeichnung von Produkten dient als zusätzlicher Qualitätsnachweis und signalisiert potenziellen Kunden die EAC Konformität mit den Anforderungen von Technischen Regelwerken (TR ZU/EAWU Richtlinien) der EAWU Mitgliedstaaten.
Durch die EAC Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass seine Produkte/Ware den Sicherheitsanforderungen der TR ZU/EAWU Richtlinien entsprechen. Die Kennzeichnung kann nur für zertifizierte bzw. deklarierte Ware vorgenommen werden.
Die EAC Konformitätskennzeichnung muss klar sichtbar, gut lesbar und dauerhaft auf der Ware angebracht werden. Die Größe des EAC Zeichens muss mindestens 5 Quadratmillimeter betragen.
Bei der Vergrößerung des Zeichens müssen die Proportionen beibehalten werden. Falls es nicht möglich ist, die EAC Kennzeichnung direkt auf das Produkt anzubringen, müssen die Verpackung und die Begleitunterlagen der Ware entsprechend markiert werden.
Für die Durchführung der EAC Zertifizierung und EAC Kennzeichnung von Waren muss der Hersteller einen Firmensitz im Wirtschaftsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion haben.
Wenn der Hersteller keine Niederlassung in den EAWU Staaten hat, bieten wir eine Vertretungsdienstleistung durch unsere Niederlassung in den EAWU Mitgliedstaaten.
Die EAC Kennzeichnung ist eine Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Waren auf dem Gebiet der EAWU Staaten. Mit dem Konformitätszeichen werden Endverbraucher und Behörden in den EAWU Mitgliedstaaten über die Sicherheit und Qualität von Produkten informiert.
Die rechtliche Grundlage für die EAC Konformitätskennzeichnung:
Die einheitlichen Vorschriften für die Durchführung der EAC Kennzeichnung sind in den einzelnen TR ZU/EAWU Richtlinien für alle Produktgruppen enthalten.
Durch die Einführung von EAC Markierungsvorschriften für die gesamte Eurasische Wirtschaftsunion wurden die nationalen Markierungsvorschriften permanent durch die EAC Regulierungen ersetzt.
Eine Ware darf erst nach erfolgreicher EAC Zertifizierung und EAC Kennzeichnung auf dem Hoheitsgebiet der EAWU Mitgliedstaaten verkauft werden.
Die EAC Kennzeichnung wird durch den Hersteller oder seinen bevollmächtigten Vertreter vorgenommen, wobei der Hersteller die Verantwortung für die Markierung trägt. Laut den Technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion ist der Hersteller verpflichtet, die Markierungsvorschriften vor dem Inverkehrbringen von Waren zu prüfen.
Bei Produkten, die gemäß mehreren Technischen Regelwerken zertifiziert und gekennzeichnet werden müssen, sind die Vorgaben von allen relevanten Regelwerken zu berücksichtigen. Wenn das Anbringen des EAC Zeichens aufgrund der geringen Größe des Produkts nicht möglich ist, muss die EAC Markierung in den EAC Begleitunterlagen und auf der Verpackung erfolgen.
Zusätzlich zur EAC Kennzeichnung sind auch andere Markierungen, wie beispielsweise das CE Konformitätszeichen, zulässig. Diese Konformitätszeichen müssen in derselben Größe auf dem Produkt angebracht werden und dürfen sich nicht überlappen.
Weitere Kennzeichnungen, wie Qualitätssiegel, sind ebenfalls erlaubt, solange sie die Aussage der EAC Kennzeichnung nicht beeinträchtigen.
Anforderungen an die EAC Kennzeichnung:
Die EAC Zertifizierung und EAC Kennzeichnung erfolgen gemäß den Vorschriften der TR ZU/EAWU Richtlinien der EAWU Mitgliedstaaten. Diese Richtlinien, auch Technische Regelwerke der Zollunion genannt, sind in allen EAWU Ländern gleichermaßen gültig.
Ursprünglich wurde die Konformitätsbestätigung von Waren, die auf den Markt der UdSSR, GUS, EAWU oder Russlands kamen, durch die GOST Standards und/oder TR Normen bestätigt und markiert. Diese GOST Normen galten als staatliche Standards und Technische Regelwerke, die sicherstellten, dass die Produkte bestimmte Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen erfüllten.
Die Einführung des Zollkodex der Zollunion (ZU) erfolgte am 1. Juli 2010. Der Zollkodex der Zollunion zwischen Russland, Belarus und Kasachstan zielte darauf ab, die bestehenden nationalen Zertifizierungsvorschriften wie die russischen GOST-R Normen, TR Normen oder kasachischen GOST-K Normen durch einheitliche Richtlinien der Zollunion zu ersetzen.
Die Produkte, die den Anforderungen der TR ZU/EAWU Richtlinien der Eurasischen Wirtschaftsunion entsprechen, werden seitdem mit einem EAC Kennzeichen markiert.
Die einheitliche EAC Kennzeichnung der Zollunion mit dem EAC Zeichen wurde durch die Entscheidung der Kommission der Zollunion NR 711 vom 15. Juli 2011 festgelegt.
Es gibt oft Missverständnisse bezüglich der Bezeichnungen TR ZU oder GOST Kennzeichnungen im Zusammenhang mit der EAC Konformitätsbestätigung. Gemäß den TR ZU/EAWU Richtlinien sind diese Bezeichnungen nicht korrekt. Seit 2010 gilt eine neue Liste der zertifizierungs- und deklarierungspflichtigen Produkte für den GOST und TR geregelten Bereichen.
Die EAC Kennzeichnung wurde eingeführt, um den Endverbrauchern in der Eurasischen Wirtschaftsunion sichere Produkte zu gewährleisten.
Die rechtliche Grundlage für die EAC Kennzeichnung und die damit verbundenen Anforderungen bilden mehrere Beschlüsse und Übereinkommen der Zollunion. Diese Dokumente legen die Mindestanforderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen.
Ein Produkt darf erst dann auf dem Gebiet der EAWU Staaten in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den grundlegenden Anforderungen von TR EAWU Richtlinien entspricht.
Zum Nachweis der Gesetzeskonformität muss eine entsprechende EAC Zulassung durchgeführt werden. Diese Verfahren umfassen unter anderem:
Mit der EAC Kennzeichnung zeigt der Hersteller an, dass das Produkt den Anforderungen von TR ZU/EAWU Richtlinien entspricht. Verantwortlich für die EAC Kennzeichnung ist in der Regel der Hersteller des Produkts. Für die Hersteller außerhalb der EAWU Staaten ist ein in der EAWU bevollmächtigter Vertreter erforderlich.
Falls der Hersteller außerhalb der EAWU Staaten seiner EAC Kennzeichnungspflicht nicht nachkommt, geht diese Verpflichtung auf seinen bevollmächtigten Vertreter in den EAWU Mitgliedstaaten und letztlich auf den Inverkehrbringer über.
Die Ware, auf die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Eigenschaften der EAC Zulassungspflicht gemäß den Regulierungen von mehreren TR ZU/EAWU Richtlinien unterliegt, muss vor ihrer EAWU Markteinführung und Inbetriebnahme in der Übereistimmung mit den entsprechenden TR ZU/EAWU Vorschriften zertifiziert und gekennzeichnet werden.
Die Hersteller tragen die Verantwortung, selbstständig zu überprüfen, welche TR ZU/EAWU Richtlinien für ihre Produkte relevant sind.
Eine Ware darf erst dann auf den EAWU Markt eingeführt und in Betrieb genommen werden, wenn es den TR ZU/EAWU Richtlinien der Mitgliedstaaten entspricht und die EAC Konformitätsbewertung gemäß den TR ZU/EAWU Richtlinien durchgeführt wurde.
Der Hersteller muss die EAC Kennzeichnung selbst vornehmen oder einen Dienstleister für die Durchführung der ordnungsgemäßen EAC Markierung beauftragen.
Zusätzlich zur EAC Markierung dürfen auch anderen Zeichnungen an die zugelassenen Produkte angebracht werden, diese sollen aber die Aussage des EAC Zeichens nicht infrage stellen.
Durch die EAC Kennzeichnung wird die vollständige Erfüllung von EAC Anforderungen gemäß den Technischen Regelwerken (TR ZU/EAWU Richtlinien) der EAWU Staaten bestätigt.
Die EAC Markierung von Produkten muss vom Hersteller gut sichtbar, leserlich und dauerhaft entweder auf dem Produkt selbst oder auf einem befestigten Schild angebracht werden.
Wenn es aufgrund der Eigenschaften oder Beschaffenheit des Produkts nicht möglich ist, die Kennzeichnung direkt anzubringen, so muss die Markierung auf der Verpackung und/oder in den EAC Begleitunterlagen gemäß den entsprechenden TR ZU/EAWU Richtlinien erfolgen.
Das EAC Zeichen darf erst angebracht werden, nachdem die Ware in Übereinstimmung mit den Anforderungen der entsprechenden TR ZU/EAWU Richtlinien erfolgreich zertifiziert wurden.
Die EAC Kennzeichnung ist erforderlich für das Inverkehrbringen und das Inbetriebnehmen von Waren, die eine solche EAC Kennzeichnung gemäß den Vorschriften von TR ZU/EAWU Richtlinien der EAWU Mitgliedstaaten benötigen.
Diese TR ZU Vorschriften gelten in allen Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion. Die EAWU Staaten besteht derzeit aus den folgenden Staaten: Russland (Russische Föderation), Belarus (Weißrussland), Armenien, Kasachstan und Kirgistan.
Für die folgenden Produktgruppen gibt es TR ZU/EAWU Richtlinien der Eurasischen Wirtschaftsunion als Grundlage für die Durchführung von EAC Kennzeichnung.
Geltende Technische Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion:
Wir bieten unseren Kunden folgende Dienstleistungen an:
Für weitere Informationen zur EAC Kennzeichnung und EAC Zertifizierung von allen Produktgruppen für den Export in die EAWU Staaten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.