Die EAC Kennzeichnung ist ein Konformitätszeichen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU Staaten). Das eurasische Konformitätszeichen wird für die Markierung von zertifizierten bzw. deklarierten Produkten für den Export nach Russland und EAWU Mitgliedstaaten verwendet.
Die EAC Kennzeichnung bestätigt, dass das Produkt den Technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion entspricht und in den EAWU Staaten verkauft werden darf.
Die EAC Standards basieren auf die Technische Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion. Die Abkürzung EAC: steht für Eurasian Conformity Certificate. Ware, die erfolgreich zertifiziert wurden, müssen mit einem EAC Zeichen markiert werden.
Anforderungen an die EAC Kennzeichnung:
Eine Kennzeichnungspflicht erfolgt durch die Anforderungen von Technischen Regelwerken der EAWU Staaten. Die Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion beinhalten die obligatorischen Vorschriften für die EAC Konformitätsbewertung.
Für bestimmte Produktgruppen gelten mehrere TR ZU/EAWU Richtlinien gleichzeitig. Vor dem Anbringen des EAC Konformitätszeichens, müssen die Hersteller in eigener Verantwortung prüfen, ob die Anforderungen von TR ZU/EAWU Richtlinien erfüllt sind.
Die Hersteller sind allein für die EAC Zertifizierung und der EAC Kennzeichnung verantwortlich. Der Hersteller muss im Vorfeld, mit Hilfe eines Dienstleisters, prüfen lassen, ob seine Produkte der Zulassungspflicht gemäß den aktuellen Anforderungen der EAWU Staaten unterliegen.
Nach der Kennzeichnung muss das Produkt in das einheitliche Onlineregister von zertifizierten Waren eingetragen werden. Hier können Sie mehr Informationen zum Onlineregister von zugelassenen Produkten lesen: Einheitliches Register für die EAC Zulassungen.
Die Produkte benötigen eine EAC Kennzeichnung, bevor sie in die EAWU Staaten verkauft werden. Das EAC Zeichen ist eine Qualitätsbestätigung für Export in die EAWU Staaten. Die markierten Waren entsprechen den Anforderungen von Technischen Regelwerken.
Der Hersteller muss die EAC Kennzeichnung selbst vornehmen oder einen Dienstleister für die Durchführung der ordnungsgemäßen EAC Markierung beauftragen. Zusätzlich zur EAC Markierung dürfen auch anderen Zeichnungen an die Produkte angebracht werden.
Durch die Kennzeichnung wird die vollständige Erfüllung von Anforderungen der Technischen Regelwerke bestätigt. Die Hersteller tragen die Verantwortung, selbstständig zu überprüfen, welche Technischen Regelwerke (TR ZU/EAWU) für ihre Produkte relevant sind.
Die Ware, auf die aufgrund ihrer Beschaffenheit der EAC Zulassungspflicht gemäß den Regulierungen von mehreren TR ZU/EAWU Regelwerken unterliegt, muss vor ihrer Markteinführung gemäß den entsprechenden TR ZU Vorschriften zertifiziert werden.
Eine Ware darf erst dann auf den EAWU Markt eingeführt und in Betrieb genommen werden, wenn es den TR ZU/EAWU Richtlinien der Mitgliedstaaten entspricht und die Konformitätsbewertung gemäß den TR ZU/EAWU Richtlinien durchgeführt wurde.
Die EAC Markierung von Produkten muss vom Hersteller gut sichtbar, leserlich und dauerhaft entweder auf dem Produkt selbst oder auf einem befestigten Schild angebracht werden.
Wenn es aufgrund der Eigenschaften des Produkts nicht möglich ist, die Kennzeichnung direkt anzubringen, so muss die Markierung auf der Verpackung oder in den EAC Begleitunterlagen gemäß den entsprechenden TR ZU/EAWU Regelwerken erfolgen.
Das EAC Zeichen darf erst angebracht werden, nachdem die Ware in Übereinstimmung mit den Anforderungen der entsprechenden TR ZU/EAWU Regelwerken erfolgreich zertifiziert wurden.
Die EAC Kennzeichnung ist erforderlich für das Inverkehrbringen und das Inbetriebnehmen von Waren, die eine solche EAC Kennzeichnung gemäß den Vorschriften von TR ZU/EAWU Richtlinien der EAWU Mitgliedstaaten benötigen.
Diese TR ZU Vorschriften gelten in allen Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion. Die EAWU Staaten besteht derzeit aus den folgenden Staaten: Russland (Russische Föderation), Belarus (Weißrussland), Armenien, Kasachstan und Kirgistan.