Das EAC Zertifikat für Möbel wird gemäß den Vorschriften des Technischen Regelwerks TR ZU 025/2012 der Eurasischen Wirtschaftsunion gemacht. Die EAC Kennzeichnung informiert die Verbraucher, dass die Möbel erfolgreich zertifizierte wurde.
Im Technischen Regelwerk TR ZU 025/2012 werden die Sicherheitsanforderungen an Möbel definiert. Das Ziel der Richtlinie ist der Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie deren Eigentums in den EAWU Staaten.
Nach der Bestätigung der Konformität erhält der Hersteller eine EAC Deklaration ein EAC Zertifikat für Möbel, die EAC Zulassungen sind gleichermaßen in allen EAWU Staaten (Russland, Armenien, Kasachstan, Weißrussland und Kirgisistan). gültig.
Für die Konformitätsbewertung von Möbeln oder Wohnaccessoires wird zunächst die Zertifizierungsmethode festgelegt. Gemäß den Vorschriften des TR ZU 025/2012 über die Sicherheit von Möbeln kann die EAC Konformität in Form der Zertifizierung oder der Deklarierung erfolgen.
Während der Produktklassifizierung wird auf folgende Produkteigenschaften geachtet:
Folgenden Produkte unterliegen nicht den Vorschriften des TR ZU 025/2012:
Bestimmte Möbelstücke können auch gemäß den Vorschriften von anderen TR ZU/EAWU Richtlinien konformitätspflichtig sein. Für bestimmte Möbelstücke sind zusätzliche Konformitätsnachweise notwendig, insbesondere wenn es sich um Kindermöbel und Haushaltstechnik handelt.
Für die Zertifizierung bzw. Deklarierung von Möbeln werden folgende Unterlagen benötigt:
Die Unterlagen müssen in russischer Sprache und/oder in der Amtssprache des Mitgliedstaates der Eurasischen Wirtschaftsunion verfasst werden, in dem die Zertifizierung erfolgt. In bestimmten Fällen müssen weitere Unterlagen eingereicht werden.
Die EAC Deklarierung für Möbel wird gemäß den Angaben des Herstellers der Möbel und Wohnaccessoires durchgeführt. Die Nachweise für die EAC Konformität muss der Hersteller oder sein bevollmächtigte Vertreter bereitstellen.
Der Zertifizierungsdienstleister ist für die Durchführung der Deklarierung verantwortlich. Bei der Deklarierung von Produkten ausländischer Hersteller kann der Antrag auf Deklarierung nur durch den Importeur oder bevollmächtigten Vertreter des Herstellers gestellt werden.
Schritte der EAC Konformitätsbewertung von Möbeln:
Das Technische Regelwerk TR ZU 025/2012 über die Sicherheit von Möbeln legt Sicherheitsvorschriften für Möbel, Wohnaccessoires und deren Anwendung fest. Das Ziel ist es, den Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen, Tiere und Pflanzen in Eurasischen Wirtschaftsunion.
Des Weiteren werden durch die Richtlinie das Eigentum und die Umwelt geschützt. Der EAC Zertifizierung nach TR ZU 025/2012 in der Eurasischen Wirtschaftsunion unterliegen Möbelstücke und Garnituren sowohl für den privaten als auch den gewerblichen Gebrauch.
Die zertifizierte Produkte werden mit einer EAC Kennzeichnung der EAWU Staaten markiert. Somit wird die Konformität mit den Standards EAWU Staaten bestätigt. Das Inverkehrbringen von Möbeln und Wohnaccessoires ohne entsprechende Kennzeichnung wird mit einem Bußgeld und Beschlagnahmung von Waren bestraft.
Anforderungen an die EAC Kennzeichnung:
Die notwendige Verbraucherinformationen werden durch die EAC Markierung, Montage- und Bedienungsanleitungen bereitgestellt. Die EAC Kennzeichnung erfolgt auf Russisch und/oder in der Amtssprache eines EAWU Mitgliedstaaten.
Folgende Angaben müssen auf dem Etikett der Möbel vorhanden sein:
Bei den EAC zertifizierten Möbeln und Wohnaccessoires müssen die Etiketten zusammen mit der Montage- und Bedienungsanleitung in der Verpackung bereitgestellt werden.
Die Konformitätsbewertung wird von Zertifizierungsdienstleistern durchgeführt. Die Erstellungszeit für eine EAC Zulassung gemäß des Regelwerks TR ZU 025/2012 variiert je nach Produktart sehr stark. In den meisten Fällen werden ca. 10 bis 15 Arbeitstage benötigt.
Die EAC Zulassung für Möbel wird je nach Produktart und Lieferumfang für eine einmalige Lieferung oder für Serienproduktion für einen Zeitraum von 1 bis 5 Jahren ausgestellt.
Die Einzelheiten zu den Verfahren sind in Anlage 4 des Technischen Regelwerks TR ZU 025/2012 zu finden. Bei der Zertifizierung von Produkten ausländischer Hersteller kann der Antrag auf Zertifizierung nur durch einen bevollmächtigten Vertreter des Herstellers gestellt werden.
In den TR ZU/EAWU Richtlinien wird vorgeschrieben, dass der Hersteller einen Sitz im EAWU Wirtschaftsgebiet haben muss, um einen Antrag auf Zertifizierung stellen zu können. Ist das nicht der Fall, wird eine Vertretung des Herstellers für die Konformitätsbewertungen in den EAWU Staaten benötigt.
Wenn Sie keine EAWU Vertretung haben, können wir Ihnen eine Vertretung zur Verfügung stellen. Diese Aufgabe kann durch unsere EAWU Niederlassung durchgeführt werden.
Durch die Gründung der Zollunion zwischen den EAWU Staaten wurden die Normen und Standards der einzelnen Staaten zu einem einheitlichen System harmonisiert. Die EAC Zertifizierungsprozesse werden in allen Teilnehmerstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion nach dem gleichen Prinzip beantragt und durchgeführt.
Als rechtliche Grundlage für die Erstellung von EAC Dokumenten gelten: