Zündgefahrenbewertung für EAC Zertifizierung

Für die EAC Zertifizierung von ATEX Ausrüstung, die in explosionsgefährdeten Bereichen in Russland und den EAWU Staaten eingesetzt werden, muss im Rahmen der EAC Zulassung eine EAC Zündgefahrenbewertung durchgeführt werden. Eine EAC Zündgefahrenbewertung für EX Ausrüstungen wird gemäß den Vorschriften des Technischen Regelwerks TR ZU 012/2011 erstellt und ist eine obligatorische Maßnahme für die Zertifizierung von explosionsgefährdeten Geräten und Ausrüstungen. Für die EAC Zertifizierung von ATEX Ausrüstung, die in explosionsgefährdeten Bereichen in Russland und den EAWU Staaten eingesetzt werden, muss im Rahmen der EAC Zulassung eine EAC Zündgefahrenbewertung durchgeführt werden. Eine EAC Zündgefahrenbewertung für EX Ausrüstungen wird gemäß den Vorschriften des Technischen Regelwerks TR ZU 012/2011 erstellt und ist eine obligatorische Maßnahme für die Zertifizierung von explosionsgefährdeten Geräten und Ausrüstungen.

Für die EAC Zertifizierung von ATEX Ausrüstung, die in explosionsgefährdeten Bereichen in Russland und den EAWU Staaten eingesetzt werden, muss im Rahmen der EAC Zulassung eine EAC Zündgefahrenbewertung durchgeführt werden. Eine EAC Zündgefahrenbewertung für EX Ausrüstungen wird gemäß den Vorschriften des Technischen Regelwerks TR ZU 012/2011 erstellt und ist eine obligatorische Maßnahme für die Zertifizierung von explosionsgefährdeten Geräten und Ausrüstungen.

Rechtslage der EAC Zündgefahrenbewertung

Durch die Zündgefahrenbewertung wird die Konformität mit den minimalen Sicherheitsanforderungen des Technischen Regelwerks TR ZU 012/2011 bestätigt.  Das Technische Regelwerk TR ZU 012/2011 wurde in Anlehnung an die europäische ATEX Richtlinie 2014/34/EU zur Harmonisierung der Vorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Ausrüstungen zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen entwickelt. Somit sind einzelne EU und EAC Normen in den meisten Fällen identisch. Die Normen der EU und EAWU sind weitgehend harmonisiert. Die ATEX Zertifizierung befreit jedoch nicht von der Notwendigkeit, die Ausrüstung nach den Standards der Eurasischen Wirtschaftsunion zertifizieren zu lassen.

Die Zündgefahrenbewertung wird entsprechend den folgenden Normen durchgeführt:

  • GOST 31441.1/2/3/5/6/8-2011
  • GOST 31438.1-2011
  • GOST 31438.2-2011

Ablauf der EAC Zündgefahrenbewertung

Die Zündgefahrenbewertung wird in sechs Schritten durchgeführt:

  • Analyse der Zündgefahren
  • Bewertung der Zündgefahren
  • Bestimmung der erforderlichen Maßnahmen
  • Bestimmung der Gerätekategorie
  • Analyse der Zündgefahren
  • Abschließende Bewertung

Analyse der Zündgefahren und Zündquellen

  • Heiße Oberflächen des Geräts
  • Offenes Feuer im Betriebsbereich
  • Heiße Flüssigkeiten und Gase
  • Mechanisch erzeugte Funken
  • Stoßwellen und Kompression
  • Exotherme Reaktionen
  • Chemische Reaktionen
  • Thermit-Reaktionen
  • Brennbare Stäube
  • Statische Elektrizität

Das Risiko, dass eine Zündquelle entstehen kann, wird eingeschätzt und bewertet. Laut den Vorschriften des TR ZU 012/2011 ist der Hersteller verpflichtet, die Zündgefahren zu minimieren.

Bestimmung der erforderlichen Schutzmaßnahmen

Für jede einzelne identifizierte Brandgefahr müssen angemessene Schutzmaßnahmen in Abhängigkeit der zu berücksichtigenden Fehlerzustände festgelegt und mit notwendigen Nachweisen sowie technischer Dokumentationen belegt werden.

Abschließende Bewertung der Explosionsgefahr

In diesem Schritt wird die Brandgefahr mit den Schutzmaßnahmen verglichen und geprüft, ob zusätzliche Schutzmaßnahmen für die erfolgreiche EAC Zertifizierung notwendig sind.

Wir erstellen für Sie die folgenden Unterlagen:

Dauer und Kosten der Zündgefahrenbewertung

Die Dauer und die Kosten der Erstellung einer EAC Zündgefahrenbewertung hängen sowohl vom jeweiligen Produkt und der jeweiligen Branche als auch von den damit zusammenhängenden technischen Normen und notwendigen Prüfungen ab. Für ausführliche Informationen kontaktieren Sie uns bitte, wir helfen Ihnen gerne. Nach der Erstellung der Zündgefahrenbewertung erhalten Sie zunächst eine digitale Version der Zündgefahrenbewertung per E-Mail. Die originale Zündgefahrenbewertung wird dem Kunden per versichertem Dokumentenversand geschickt. Die digitale Version enthält bereits alle notwendigen Angaben zur Abwicklung der Exporte.

Bevollmächtigte Vertragsperson

Die Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion ordnen an, dass der Hersteller einen Sitz im gemeinsamen Wirtschaftsgebiet der EAWU Länder haben muss, um einen Antrag auf EAC Zulassung stellen zu können. Ist das nicht der Fall, wird eine Vertragsperson des Herstellers für die Durchführung von Zertifizierungsprozessen in der EAWU Staaten benötigt. In der Regel tritt als Antragsteller ein Distributor des Herstellers aus den Staaten der Eurasischen Wirtschaftsunion auf. Dabei muss man berücksichtigen, dass nach der EAC Zertifizierung nur dieser Vertriebspartner ein Vertriebsrecht für die gesamte Zulassungsperiode erhält und allen anderen Distributoren eine Vollmacht für die Vertriebstätigkeit ausstellen muss.

In solchen Situationen gerät der Hersteller in eine Abhängigkeit von seinem Geschäftspartner, der bei der EAC Zertifizierung als bevollmächtigte Vertragsperson des Herstellers auftrat. Wenn Sie unabhängig von einzelnen Distributoren bleiben möchten, stellen wir Ihnen gerne eine Vertragsperson. Diese Aufgabe kann von unserer russischen Niederlassung in Novosibirsk übernommen werden. Nach erfolgreicher Zertifizierung erteilen wir all Ihren Distributoren eine Vollmacht für die Vertriebstätigkeit.

Sofern Sie im Laufe der Zeit entscheiden, sich von bestimmten Vertriebspartnern zu trennen oder neue Partner zu engagieren, unterstützen wir Sie bei all Ihren Entscheidungen und passen die Vollmacht entsprechend an. Für detaillierte Erläuterungen bezüglich der Stellung einer Vertragsperson, kontaktieren Sie bitte unser Team, wir beraten Sie gerne.

Unsere Dienstleistungen

Wir bieten unseren Kunden folgende Dienstleistungen an:

  1. Erstellung von Zündgefahrenbewertungen für ATEX Geräte
  2. Beratung bezüglich der EAC Zertifizierung für ATEX Geräte
  3. Durchführung der EAC Zertifizierung für ATEX Ausrüstungen
  4. Beratung bezüglich der EAC Kennzeichnung von ATEX Geräten
  5. Beratung bezüglich der EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung

Für weitere Informationen zur EAC Zertifizierung, TR ZU Zertifizierung und Ex Zertifizierung stehen wir Ihnen gern telefonisch zur Verfügung.

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