Durch langjährige Erfahrung in den EAC Zulassungstätigkeiten für die Eurasische Wirtschaftsunion haben wir sehr viel Wissen auf diesem Gebiet gesammelt. Dieses Wissen würden wir gerne mit unseren Kunden und Partnern teilen.
Wenn sich Ihre Mitarbeiter bzw. Ihre Geschäftsführung spezielle Kenntnisse bezüglich der Zertifizierungsprozesse und deren gesetzlichen Grundlagen in den EAWU Staaten aneignen möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir organisieren für unsere Kunden professionelle Schulungen für EAC Zertifizierung in der Eurasischen Wirtschaftsunion. Die genauen Schulungsziele werden mit dem Kunden ex ante abgestimmt. Daraus wird ein Schulungsprojekt entwickelt und durchgeführt.
Während der Schulungen bereiten wir Ihre Mitarbeiter auf effiziente und innovative Projekte in den EAWU Staaten vor. Solche Schulungsziele sind insbesondere für Unternehmen relevant, die sich auf die Märkte der Eurasischen Wirtschaftsunion spezialisieren haben.
Wir teilen unser Fachwissen, indem wir maßgeschneiderte Lösungen für unsere Partner und deren spezielle Projekte anbieten. Dadurch entwickeln wir langfristige Kundenbeziehungen und garantieren beste Lösungen für unsere Partner.
Wir beraten Sie gerne bezüglich Ihrer Produkte und der dafür notwendigen EAC Zulassungen. Dabei werden wir die günstigste und effizienteste Möglichkeit für Sie eruieren, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens angepasst ist.
Ein EAC Zertifikat oder eine EAC Deklaration ist ein Nachweis der Übereinstimmung mit den Technischen Regelwerken der EAWU Staaten. Durch die Zertifizierung wird dem Hersteller bestätigt, dass die zertifizierten Produkte mit den Sicherheitsanforderungen von Technischen Regelwerken (TR ZU/TREAWU) der Eurasischen Wirtschaftsunion konform sind.
Die wichtigsten Produktgruppen für den Export in die EAWU Staaten sind:
Die EAC Konformitätsbewertung erfolgt gemäß den Sicherheitsanforderungen von Technischen Regelwerken der Zollunion (TR ZU/TR EAWU) in Form einer EAC Zertifizierung und/oder EAC Deklarierung. Erfolgreich zertifizierte Produkte müssen mit einem EAC Konformitätszeichen markiert werden.
Die Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion legen fest, dass der Hersteller einen Sitz im EAWU Wirtschaftsgebiet haben muss, um einen Antrag auf eine Zertifizierung stellen zu können. Ist das nicht der Fall, wird eine Vertretung des Herstellers benötigt.
Oft tritt als Antragsteller ein Vertriebspartner auf. Dabei muss man berücksichtigen, dass nur dieser Partner das alleinige Vertriebsrecht für die gesamte Zertifizierungsperiode erhält und allen anderen Vertriebspartnern eine Vollmacht für die Vertriebstätigkeit ausstellen muss.
Wenn Sie unabhängig von einzelnen Verkaufspartner bleiben möchten, können wir Ihnen eine Vertragsperson zur Verfügung stellen. Diese Aufgabe übernimmt gerne unsere EWAU Niederlassung. Nach der Zertifizierung werden wir all Ihren Vertriebspartnern eine Vertriebsvollmacht ausstellen.