Mit einem EAC Zertifikat für Maschinen und Anlagen wird dem Hersteller bestätigt, dass die Erzeugnisse mit den einheitlichen Technischen Regelwerken der Zollunion konform sind. Die Konformität wird mit einem EAC Zertifikat oder einer EAC Deklaration bestätigt.
Ein EAC Zertifikat ist eine offizielle Bestätigung der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft (EAWU) über die Übereinstimmung der TR ZU/EAWU Normen und ermöglicht den Export nach Russland und in die EAWU Mitgliedsstaaten.
Die EAC Zertifizierung für Anlagen und Maschinen wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften für neu entwickelte und modernisierte Maschinen und Anlagen und deren Einzelteile durchgeführt.
Die EAC Konformitätsbestätigung gemäß den Technischen Regelwerken über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen kann durch eine EAC Zertifizierung oder durch eine EAC Deklarierung erfolgen.
Die Vorschriften von Technischen Regelwerken über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen weisen bestimmte Ähnlichkeiten mit den Vorschriften der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG der Europäischen Union auf, sind mit diesen aber nicht komplett identisch.
Im Technischen Regelwerk TR ZU 010/2011 über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen wird eine Maschine als eine Zusammensetzung von Einzelteilen für eine bestimmte Anwendung, zum Beispiel für einen Verpackungs- oder Bearbeitungsprozess mit entsprechender Energieversorgungsquelle, einem Antriebswerk und einer Steuerung definiert.
Relevante Technische Regelwerke:
Regelwerk | Konformitätsbestätigung | Produktgruppe |
---|---|---|
001/2011 TR ZU | Zertifizierung oder Deklarierung | Schienenfahrzeuge |
002/2011 TR ZU | Zertifizierung oder Deklarierung | Hochgeschwindigkeitszüge |
003/2011 TR ZU | Zertifizierung oder Deklarierung | Eisenbahninfrastruktur |
010/2011 TR ZU | Zertifizierung oder Deklarierung | Maschinen und Anlagen |
011/2011 TR ZU | Zertifizierung | Aufzüge |
018/2011 TR ZU | Zertifizierung oder Deklarierung | Radfahrzeuge |
026/2012 TR ZU | Zertifizierung | Kleine Schiffe |
031/2012 TR ZU | Zertifizierung | Landtraktoren |
038/2016 TR EAWU | Zertifizierung | Schaustellungen |
042/2017 TR EAWU | Zertifizierung oder Deklarierung | Spezialausrüstungen |
Durch die Technischen Regelwerke werden einheitliche Sicherheitsvorschriften für die Sicherheit von Maschinen und Anlagen und deren Einbauteile in der Eurasischen Wirtschaftsunion festgelegt. Die Technischen Regelwerke enthalten Sicherheitsvorschriften bzgl. Nutzungsdauer, Herstellung, Inbetriebnahme, Transport, Lagerung und Entsorgung der Maschinen und Anlagen.
Die EAC Zertifizierung wird von akkreditierten Prüfstellen mit Sitz in der Eurasischen Wirtschaftsunion ausgestellt. Die Normierungs- und Zertifizierungsprozesse werden auf Basis technischer Dokumente und Berichte, Probeerzeugnisse sowie in Form eines Audits durchgeführt.
Folgende Maschinen und Anlagen unterliegen der EAC Zertifizierung:
Die Deklarierungsprozesse werden mit Hilfe von Nachweisen von den akkreditierten Prüfstellen mit Sitz in der Eurasischen Wirtschaftsunion durchgeführt.
Folgende Maschinen und Anlagen unterliegen der EAC Deklarierung:
Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte Anlagen und Maschinen gleichzeitig der EAC Zertifizierung und/oder EAC Deklarierung gemäß mehreren Technischen Regelwerken unterliegen, wie zum Beispiel TR ZU 011/2011 über die Sicherheit von Aufzügen oder TR ZU 020/2011 über die Sicherheit von elektromagnetischer Verträglichkeit.
Für die EAC Zertifizierung werden folgende Unterlagen und Dokumente benötigt:
Außerdem können in bestimmten Fällen weitere Dokumente und Unterlagen erforderlich sein.
Die EAC Zertifizierung für landwirtschaftliche Technik wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Sicherheitsanforderungen des Technischen Regelwerks TR ZU 031/2012 und des Technischen Regelwerks TR ZU 010/2011 durchgeführt.
Die Technischen Regelwerke der EAWU Staaten legen dabei Mindestanforderungen an die Sicherheit von landwirtschaftlichen Anlagen, Technik und Ausrüstungen für die Anwendung auf dem Territorium der Eurasischen Wirtschaftsunion fest. Das Ziel der Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion ist der Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und deren Eigentum in der Eurasischen Wirtschaftsunion.
Landwirtschaftliche Maschinen, Anlagen, Traktoren und Ausrüstungen werden auf die Konformität mit den geltenden Technischen Regulierungen der EAWU Staaten geprüft, bevor sie auf dem EAC Markt (Russland, Weißrussland, Kasachstan, Armenien und Kirgisien) in Verkehr gebracht werden.
Die EAC Zulassung von Landmaschinen und Traktoren erfolgt gemäß den folgenden TR ZU/EAWU Regelwerken:
Die Auflistung von landwirtschaftlichen Maschinen und Ausrüstung, die der verpflichtenden Konformitätsbestätigung unterliegen, ist im Anhang NR 3 zum technischen Regelwerk TR ZU 010/2011 über die Sicherheit von Anlagen und Maschinen zu finden. Das Technische Regelwerk TR ZU 031/2012 regelt hingegen die Konformitätsbewertung von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Traktoren und Anhängern.
Die Bestätigung der Konformität mit den Anforderungen des Regelwerks TR ZU 031/2012 über die Sicherheit von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und Anhängern erfolgt nur in Form einer EAC Zertifizierung.
Während der EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung von land- und forstwirtschaftlicher Technik werden folgenden Eigenschaften der Maschinen und Anlagen überprüft:
Das Technische Regelwerk TR ZU 031/2012 regelt die EAC Zertifizierung von Traktoren, Anhängern und deren Komponenten. Das vorliegende Technische Regelwerk enthält drei mögliche Zertifizierungsschemata für die Konformitätsbewertung.
Schemata der Zertifizierung gemäß dem TR ZU 031/2012:
Den Vorschriften des Regelwerks TR ZU 031/2012 unterliegen folgende Produkte:
Folgende Komponenten von Traktoren und Anhängern unterliegen der Zertifizierung:
Der obligatorischen Zertifizierung unterliegen alle landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Maschinen, Anlagen, Ausrüstungen, Fahrzeuge sowie Maschinen und Anlagen für Tierhaltung, Tiernahrung, Transport von Tieren und ähnliches. Mit einem EAC Zertifikat wird dem Exporteur bestätigt, das die zertifizierten Produkte den Vorschriften von TR ZU/EAWU Regelwerken entsprechen.
Die zertifizierungs- und deklarierungspflichtigen Produkte werden gemäß den Vorschriften des Beschlusses der EAWU Kommission N620 behandelt und unterliegen obligatorischer Zertifizierungspflicht.
Die Zertifizierung wird den folgenden Zertifizierungsschemata entsprechend durchgeführt:
Die EAC Deklarierung gemäß den Vorschriften des Technischen Regelwerks TR ZU 010/2011 über die Sicherheit von Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen ist für Industrielle Traktoren vorgesehen.
Schemata der Deklarierung gemäß TR ZU 010/2011:
Seit August 2014 wird die EAC Zertifizierung für die EAWU Eisenbahn gemäß den Technischen Regelwerken der Zollunion, TR ZU 001/2011 - Sicherheit von Schienenfahrzeugen, TR ZU 002/2011 - Sicherheit von Hochgeschwindigkeitszügen und TR ZU 003/2011 - Sicherheit von Eisenbahninfrastruktur durchgeführt.
Die Zertifizierung dient der Gewährleistung der technischen Sicherheitsnormen der EAWU Staaten und garantiert somit das Leben und die Gesundheit der Passagiere sowie die ordentliche Aufbewahrung der transportierten Güter.
Die Konformitätsprüfung der Eisenbahn wird durch die Behörde für Schienen- und Eisenbahnverkehr (Rosszhelesdor) durchgeführt. Dies erfolgt durch die von Rosszhelesdor akkreditierten Institutionen. Dabei werden die Anforderungen an die technischen Vorschriften der Zollunion geprüft. Wenn die Ware mit den Normen der Eurasischen Wirtschaftsunion konform ist, wird ein EAC Zertifikat erstellt.
Zertifizierung für die Eisenbahn erfolgt gemäß den folgenden Technische Regelwerken:
Die Konformitätsbewertung im Bereich des Eisenbahnverkehrs gemäß den Technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion ist eine obligatorisch vorgeschriebene Maßnahme und wird von Überwachungsbehörden kontrolliert.
Die EAC Zertifizierung für Schienenfahrzeuge, Hochgeschwindigkeitszüge und Eisenbahninfrastruktur erfolgt gemäß den folgenden Zertifizierungsschemata:
Die Deklarierung für Schienenfahrzeuge, Hochgeschwindigkeitszüge und Eisenbahninfrastruktur erfolgt gemäß den folgenden Zertifizierungsschemata:
Bei der Durchführung von Zertifizierungen oder Deklarierung für die EAWU Staaten wird für Produktgruppen, welche eine erhöhte Gefahr für die Gesundheit der Bürger und der Umwelt der EAWU Staaten darstellen, ein Audit vorgeschrieben. Während der Produktionsaudits werden die Produktion und die Produktionsbedingungen überprüft.
Nach der Analyse der Produktunterlagen und den Ergebnissen des Produktionsaudits wird das EAC Zertifikat für die Eisenbahn ausgestellt und in das einheitliche Register der EAWU Staaten eingetragen.
Die zertifizierte Produkte werden mit einer EAC Kennzeichnung der Zollunion markiert. Dadurch wird die Konformität mit den technischen Normen der Eurasischen Wirtschaftsunion bestätigt.
Die Produkte, deren Konformität mit den Sicherheitsanforderungen der einheitlichen Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion bestätigt wurde, dürfen mit dem EAC Zeichen markiert werden. Das Inverkehrbringen von Produkten ohne entsprechende EAC Kennzeichnung wird mit einem hohem Bußgeld und der Beschlagnahmung der Produkte bestraft.
Anforderungen an die EAC Markierung:
Die Kennzeichnung muss folgende Informationen enthalten:
Gemäß den Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion muss der Antragsteller für eine Zertifizierung seinen Sitz innerhalb des gemeinsamen Wirtschaftsraums der Zollunion haben. Verfügt der Hersteller nicht über einen Firmensitz in einem der EAWU Staaten, ist die Bestellung eines bevollmächtigten Vertreters erforderlich, der im Namen des Herstellers die Zertifizierung durchführt.
Diese bevollmächtigte Vertretung (in der Regel juristische Vertragsperson) muss in einem Mitgliedstaat der EAWU ansässig sein. Häufig übernimmt ein Geschäftspartner aus der EAWU diese Rolle. Es ist jedoch zu beachten, dass in einem solchen Fall ausschließlich dieser Kunde während der gesamten Gültigkeitsdauer der Zulassung berechtigt ist, das Produkt zu vertreiben. Andere Kunden benötigen für den Vertrieb eine entsprechende Vollmacht dieser Vertragsperson.
Wenn Sie größtmögliche Unabhängigkeit von einzelnen Geschäftspartnern wünschen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, eine neutrale bevollmächtigte Vertragsperson zu stellen. Diese Funktion kann durch unsere Niederlassung innerhalb der EAWU übernommen werden. Nach erfolgreicher Zulassung erhalten alle autorisierten Vertriebspartner von uns die erforderlichen Vollmachten für den Vertrieb Ihrer Produkte.
Die Ausstellung einer EAC Zertifizierung oder EAC Deklarierung für Maschinen und Anlagen richtet sich nach verschiedenen Faktoren, darunter:
Bearbeitungsdauer nach Verfahren:
Verfahrenstyp | Beschreibung | Zulassungsdauer |
---|---|---|
EAC Deklarierung | Prüfung technischer Unterlagen ohne Labor oder Audit | 5 bis 7 Arbeitstage |
EAC Zertifizierung | Prüfung im Labor, inklusive Analyse der Dokumentation | 10 bis 15 Arbeitstage |
Zertifizierung mit Audit | Werksbesichtigung durch akkreditierten Auditor | 15 bis 25 Arbeitstage |
Typ der Lieferung | Gültigkeitsdauer | Bemerkungen |
---|---|---|
Einzellieferung | Nur für eine konkrete Lieferung | Wird bei einmaligem Export verwendet |
Serienlieferung | Mehrere geplante Lieferungen | Wird für mehreren geplanten Lieferungen verwendet |
Serienproduktion | 1 bis 5 Jahre | Längere Gültigkeit bei stabiler Serienproduktion und positivem Auditbericht |
Kostenübersicht nach Art der Zertifizierung:
Leistungsart | Preisspanne | Leistungsumfang |
---|---|---|
EAC Deklarierung | 2.000 bis 4.000 € | Dokumentenprüfung und Registrierung |
EAC Zertifizierung | 5.000 bis 7.000 € | Laborprüfungen, Zertifikaterstellung, Registrierung |
EAC Zertifizierung mit Audit | 7.000 bis 12.000 € | Zusätzliche Auditkosten durch Zertifizierungsstelle |
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