EAC Zertifikat für Maschinen und Anlagen

Mit einem EAC Zertifikat für Maschinen und Anlagen wird bestätigt, dass die Ware EAC konform ist / EAC Zertifizierung für EAWU Staaten / AC Inorms GmbH Mit einem EAC Zertifikat für Maschinen und Anlagen wird bestätigt, dass die Ware EAC konform ist / EAC Zertifizierung für EAWU Staaten / AC Inorms GmbH

Mit einem EAC Zertifikat für Maschinen und Anlagen wird dem Hersteller bestätigt, dass die Erzeugnisse mit den einheitlichen Technischen Regelwerken der Zollunion konform sind. Die Konformität wird mit einem EAC Zertifikat oder einer EAC Deklaration bestätigt. 

Ein EAC Zertifikat ist eine offizielle Bestätigung der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft (EAWU) über die Übereinstimmung der TR ZU/EAWU Normen und ermöglicht den Export nach Russland und in die EAWU Mitgliedsstaaten.

Die EAC Zertifizierung für Anlagen und Maschinen wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften für neu entwickelte und modernisierte Maschinen und Anlagen und deren Einzelteile durchgeführt.

Zertifizierung von Produktionsanlagen

Die EAC Konformitätsbestätigung gemäß den Technischen Regelwerken über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen kann durch eine EAC Zertifizierung oder durch eine EAC Deklarierung erfolgen.

Die Vorschriften von Technischen Regelwerken über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen weisen bestimmte Ähnlichkeiten mit den Vorschriften der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG der Europäischen Union auf, sind mit diesen aber nicht komplett identisch.

Im Technischen Regelwerk TR ZU 010/2011 über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen wird eine Maschine als eine Zusammensetzung von Einzelteilen für eine bestimmte Anwendung, zum Beispiel für einen Verpackungs- oder Bearbeitungsprozess mit entsprechender Energieversorgungsquelle, einem Antriebswerk und einer Steuerung definiert.

Relevante Technische Regelwerke:

  • 001/2011 TR ZU - EAC Zertifizierung von Schienenfahrzeugen
  • 002/2011 TR ZU - EAC Zertifizierung von Hochgeschwindigkeitszügen
  • 031/2012 TR ZU - EAC Zertifizierung für landwirtschaftlichen Traktoren
  • 010/2011 TR ZU - EAC Zertifizierung für Maschinen und Anlagen
  • 042/2017 TR EAWU - EAC Zertifizierung für Spezialausrüstungen
  • 003/2011 TR ZU - EAC Zertifizierung von Eisenbahninfrastruktur
  • 038/2016 TR EAWU - EAC Zertifizierung für Schaustellungen
  • 026/2012 TR ZU - EAC Zertifizierung von kleinen Schiffen
  • 018/2011 TR ZU - EAC Zertifizierung für Radfahrzeuge
  • 011/2011 TR ZU - EAC Zertifizierung für Aufzüge

Durch die Technischen Regelwerke werden einheitliche Sicherheitsvorschriften für die Sicherheit von Maschinen und Anlagen und deren Einbauteile in der Eurasischen Wirtschaftsunion festgelegt. Die Technischen Regelwerke enthalten Sicherheitsvorschriften bzgl. Nutzungsdauer, Herstellung, Inbetriebnahme, Transport, Lagerung und Entsorgung der Maschinen und Anlagen.

EAC Zertifikat für Produktionsanlagen

Die EAC Zertifizierung wird von akkreditierten Prüfstellen mit Sitz in der Eurasischen Wirtschaftsunion ausgestellt. Die Normierungs- und Zertifizierungsprozesse werden auf Basis technischer Dokumente und Berichte, Probeerzeugnisse sowie in Form eines Audits durchgeführt.

Folgende Maschinen und Anlagen unterliegen der EAC Zertifizierung:

  • Ausrüstung für Handel
  • Ausrüstung für Gastronomie
  • Ausrüstung für den Bergbau
  • Bohranlagen und Maschinen
  • Landwirtschaftliche Maschinen
  • Holzbearbeitungsgeräte
  • Fördermaschinen
  • Forstmaschinen
  • Forstwirtschaftsgeräte
  • Mechanisierte Werkzeuge
  • Werkstattausrüstungen

EAC Deklaration für Maschinen und Anlagen

Die Deklarierungsprozesse werden mit Hilfe von Nachweisen von den akkreditierten Prüfstellen mit Sitz in der Eurasischen Wirtschaftsunion durchgeführt.

Folgende Maschinen und Anlagen unterliegen der EAC Deklarierung:

  • Förderbänder
  • Lüftungsmaschinen
  • Dieselgeneratoren
  • Lademaschinen
  • Elektrische Flaschenzüge
  • Turbinen und Gasturbinen 
  • Metallbearbeitungsmaschinen
  • Schweißausrüstung
  • Gabelstapler
  • Erdbewegungsmaschinen
  • Baumaschinen und Baugeräte
  • Ausrüstung für die Baustoffindustrie
  • Wäschereimaschinen
  • Druckmaschinen
  • Ventilatoren
  • Klimaanlagen
  • Lufterhitzer
  • Pumpen
  • Luftkühler
  • Heizkessel
  • Warmwasserbereiter und Heizungsanlagen
  • Fräsen-, Sägen- und Schleifwerkzeuge

Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte Anlagen und Maschinen gleichzeitig der EAC Zertifizierung und/oder EAC Deklarierung gemäß mehreren Technischen Regelwerken unterliegen, wie zum Beispiel TR ZU 011/2011 über die Sicherheit von Aufzügen oder TR ZU 020/2011 über die Sicherheit von elektromagnetischer Verträglichkeit.

Für die EAC Zertifizierung werden folgende Unterlagen und Dokumente benötigt:

  • Detaillierte Produktbeschreibung
  • Originale Produktbezeichnung
  • Zolltarifnummer
  • Technischer Pass
  • Bedienungsanleitung
  • Technische Zeichnung
  • Technisches Datenblatt
  • Sicherheitsbetrachtung
  • Produktdokumentation
  • Prüfprotokolle der Untersuchungen
  • Protokolle des Produktionsaudits
  • Zertifikate wie z. B. CE, ISO, DIN, GOST, EAC oder CB

Außerdem können in bestimmten Fällen weitere Dokumente und Unterlagen erforderlich sein.

Zertifizierung von Landmaschinen

Die EAC Zertifizierung für landwirtschaftliche Technik wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Sicherheitsanforderungen des Technischen Regelwerks TR ZU 031/2012 und des Technischen Regelwerks TR ZU 010/2011 durchgeführt.

Die Technischen Regelwerke der EAWU Staaten legen dabei Mindestanforderungen an die Sicherheit von landwirtschaftlichen Anlagen, Technik und Ausrüstungen für die Anwendung auf dem Territorium der Eurasischen Wirtschaftsunion fest. Das Ziel der Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion ist der Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und deren Eigentum in der Eurasischen Wirtschaftsunion. 

Landwirtschaftliche Maschinen, Anlagen, Traktoren und Ausrüstungen werden auf die Konformität mit den geltenden Technischen Regulierungen der EAWU Staaten geprüft, bevor sie auf dem EAC Markt (Russland, Weißrussland, Kasachstan, Armenien und Kirgisien) in Verkehr gebracht werden.

Die EAC Zulassung von Landmaschinen und Traktoren erfolgt gemäß den folgenden TR ZU/EAWU Regelwerken:

  • TR ZU 010/2011 - Über die Sicherheit von Anlagen, Maschinen und Ausrüstungen
  • TR ZU 031/2012 - Über die Sicherheit von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und Anhängern

Die Auflistung von landwirtschaftlichen Maschinen und Ausrüstung, die der verpflichtenden Konformitätsbestätigung unterliegen, ist im Anhang NR 3 zum technischen Regelwerk TR ZU 010/2011 über die Sicherheit von Anlagen und Maschinen zu finden. Das Technische Regelwerk TR ZU 031/2012 regelt hingegen die Konformitätsbewertung von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Traktoren und Anhängern.

Die Bestätigung der Konformität mit den Anforderungen des Regelwerks TR ZU 031/2012 über die Sicherheit von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und Anhängern erfolgt nur in Form einer EAC Zertifizierung.

Während der EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung von land- und forstwirtschaftlicher Technik werden folgenden Eigenschaften der Maschinen und Anlagen überprüft:

  • Mechanische Sicherheit
  • Thermoelektrische Sicherheit
  • Explosionsgefahr
  • Strahlengefahr
  • Brandgefahr
  • Lärmschutz

Zertifikat gemäß TR ZU 031/2012

Das Technische Regelwerk TR ZU 031/2012 regelt die EAC Zertifizierung von Traktoren, Anhängern und deren Komponenten. Das vorliegende Technische Regelwerk enthält drei mögliche Zertifizierungsschemata für die Konformitätsbewertung.

Schemata der Zertifizierung gemäß dem TR ZU 031/2012:

  • 1C - Zertifizierung für Serienproduktion
  • 3C - Zertifizierung für Serienlieferung
  • 4C - Zertifizierung für Einzelanfertigung

Den Vorschriften des Regelwerks TR ZU 031/2012 unterliegen folgende Produkte:

  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Anhänger
  • Traktoren und Anhänger mit einer Maximalgeschwindigkeit

Folgende Komponenten von Traktoren und Anhängern unterliegen der Zertifizierung:

  • Sitz und Kabine
  • Akustische Warneinrichtung
  • Mechanische Zugvorrichtung
  • Rückleuchten und Bremslichter
  • Geschwindigkeitsregler
  • Beleuchtung
  • Tachometer
  • Reifen
  • Motor

Zertifikat gemäß TR ZU 010/2011

Der obligatorischen Zertifizierung unterliegen alle landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Maschinen, Anlagen, Ausrüstungen, Fahrzeuge sowie Maschinen und Anlagen für Tierhaltung, Tiernahrung, Transport von Tieren und ähnliches. Mit einem EAC Zertifikat wird dem Exporteur bestätigt, das die zertifizierten Produkte den Vorschriften von TR ZU/EAWU Regelwerken entsprechen.

Die zertifizierungs- und deklarierungspflichtigen Produkte werden gemäß den Vorschriften des Beschlusses der EAWU Kommission N620 behandelt und unterliegen obligatorischer Zertifizierungspflicht.

Die Zertifizierung wird den folgenden Zertifizierungsschemata entsprechend durchgeführt:

  • 1C - Zertifizierung für Serienproduktion
  • 3C - Zertifizierung für Serienlieferung und Einzelanfertigung
  • 9C - Zertifizierung für begrenzte Serienlieferungen

Deklaration gemäß TR ZU 010/2011

Die EAC Deklarierung gemäß den Vorschriften des Technischen Regelwerks TR ZU 010/2011 über die Sicherheit von Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen ist für Industrielle Traktoren vorgesehen.

Schemata der Deklarierung gemäß TR ZU 010/2011:

  • 1D, 3D - Deklarierung für Serienproduktion
  • 2D, 4D - Deklarierung für Serienlieferung oder Einzelanfertigung
  • 5D - Einsatz in Produktionsbetrieben mit erhöhter Gefährdung

Zertifizierung für die Eisenbahn

Seit August 2014 wird die EAC Zertifizierung für die EAWU Eisenbahn gemäß den Technischen Regelwerken der Zollunion, TR ZU 001/2011 - Sicherheit von Schienenfahrzeugen, TR ZU 002/2011 - Sicherheit von Hochgeschwindigkeitszügen und TR ZU 003/2011 - Sicherheit von Eisenbahninfrastruktur durchgeführt.

Die Zertifizierung dient der Gewährleistung der technischen Sicherheitsnormen der EAWU Staaten und garantiert somit das Leben und die Gesundheit der Passagiere sowie die ordentliche Aufbewahrung der transportierten Güter.

Die Konformitätsprüfung der Eisenbahn wird durch die Behörde für Schienen- und Eisenbahnverkehr (Rosszhelesdor) durchgeführt. Dies erfolgt durch die von Rosszhelesdor akkreditierten Institutionen. Dabei werden die Anforderungen an die technischen Vorschriften der Zollunion geprüft. Wenn die Ware mit den Normen der Eurasischen Wirtschaftsunion konform ist, wird ein EAC Zertifikat erstellt.

Zertifizierung für die Eisenbahn erfolgt gemäß den folgenden Technische Regelwerken:

  • TR ZU 001/2011 - Über die Sicherheit von Schienenfahrzeugen
  • TR ZU 002/2011 - Über die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitszügen
  • TR ZU 003/2011 - Über die Sicherheit von Eisenbahninfrastruktur

Die Konformitätsbewertung im Bereich des Eisenbahnverkehrs gemäß den Technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion ist eine obligatorisch vorgeschriebene Maßnahme und wird von Überwachungsbehörden kontrolliert.

Die EAC Zertifizierung für Schienenfahrzeuge, Hochgeschwindigkeitszüge und Eisenbahninfrastruktur erfolgt gemäß den folgenden Zertifizierungsschemata:

  • 1C - Zertifizierung für Serienproduktion
  • 2C, 3C, 4C, 5C - Zertifizierung für Serienlieferung
  • 7C - Zertifizierung für Einzelanfertigung

Die Deklarierung für Schienenfahrzeuge, Hochgeschwindigkeitszüge und Eisenbahninfrastruktur erfolgt gemäß den folgenden Zertifizierungsschemata:

  • 1D - Deklarierung für Serienproduktion
  • 2D, 3D, 4D - Deklarierung für Serienlieferung
  • 5D - Zertifizierung für Serienproduktion

Bei der Durchführung von Zertifizierungen oder Deklarierung für die EAWU Staaten wird für Produktgruppen, welche eine erhöhte Gefahr für die Gesundheit der Bürger und der Umwelt der EAWU Staaten darstellen, ein Audit vorgeschrieben. Während der Produktionsaudits werden die Produktion und die Produktionsbedingungen überprüft.

Nach der Analyse der Produktunterlagen und den Ergebnissen des Produktionsaudits wird das EAC Zertifikat für die Eisenbahn ausgestellt und in das einheitliche Register der EAWU Staaten eingetragen.

Kennzeichnung von Produktionsanlagen

Die zertifizierte Produkte werden mit einer EAC Kennzeichnung der Zollunion markiert. Dadurch wird die Konformität mit den technischen Normen der Eurasischen Wirtschaftsunion bestätigt. 

Die Produkte, deren Konformität mit den Sicherheitsanforderungen der einheitlichen Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion bestätigt wurde, dürfen mit dem EAC Zeichen markiert werden. Das Inverkehrbringen von Produkten ohne entsprechende EAC Kennzeichnung wird mit einem hohem Bußgeld und der Beschlagnahmung der Produkte bestraft.

Anforderungen an die EAC Markierung:

  • Monochrome Farbgebung
  • Maße von mindestens 5 mm
  • Deutlicher Farbkontrast zur Oberfläche
  • Gute Lesbarkeit über die gesamte Lebensdauer des Produkts

Die Kennzeichnung muss folgende Informationen enthalten:

  1. Hersteller
  2. Firmenname
  3. EAC Markierung
  4. Registernummer
  5. Unternehmenssitz
  6. Sitz des Herstellers
  7. Datum der Ausstellung
  8. Gültigkeit des Zertifikats

Antragstellung und Vertragsperson

Die Regelungen der Eurasischen Wirtschaftsunion schreiben vor, dass der Hersteller einen Sitz im gemeinsamen Wirtschaftsgebiet der Zollunion haben muss, um einen Antrag auf eine EAC Zertifizierung oder EAC Deklarierung stellen zu können. Ist das nicht der Fall, wird eine Vertretung des Herstellers für die Beantragung von Zertifizierungsprozessen in der Zollunion notwendig.

Der Vertreter muss seinen Sitz in einem EAWU Staaten haben. Oft tritt daher als Antragsteller ein Kunde des Herstellers aus den EAWU Staaten auf. Dabei muss man berücksichtigen, dass nach der Zulassung von Waren nur dieser Kunde das alleinige Vertriebsrecht für die ganze Zulassungsperiode erhält und allen anderen Kunden eine Vertriebsvollmacht ausstellen muss.

Wenn Sie Unabhängigkeit von den einzelnen Kunden bewahren wollen, können wir Ihnen eine Vertragsperson stellen. Diese Aufgabe kann durch unsere EAWU Niederlassung übernommen werden. Nach erfolgreicher Zulassung stellen wir allen Ihren Kunden eine Vollmacht für die Vertriebstätigkeit aus.

Dauer, Gültigkeit und Kosten

Die Erstellungszeit für das EAC Zertifikat für Maschinen oder Anlagen variiert je nach Produktart sehr stark. In den meisten Fällen dauert die Erstellung des EAC Zertifikats ca. 10 Arbeitstage und kostet zwischen 5.000 Euro und 7.000 Euro. Für detaillierte Informationen zur Konformitätsbestätigung für den Export nach Russland und EAWU Staaten kontaktieren Sie uns bitte.

Die EAC Zertifizierung oder EAC Deklarierung von Maschinen und Anlagen erfolgt, je nach Produktart, durch unterschiedliche Prüfungsverfahren. Es werden entweder einzelne Erzeugnisse an die Prüfstellen geschickt oder es wird ein Audit vor Ort notwendig. Für detaillierte Informationen kontaktieren Sie uns bitte, wir unterstützen Sie gerne. Die EAC Zertifikate oder EAC Deklarationen für Maschinen und Anlagen können für 1 bis 5 Jahre ausgestellt werden.