Geschäftsbedingungen

AGB / AC Inorms GmbH / Abwicklung von EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung für Ihre Exportgeschäfte in Russland und EAWU-Staaten. AGB / AC Inorms GmbH / Abwicklung von EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung für Ihre Exportgeschäfte in Russland und EAWU-Staaten.
Aktualisiert 15 Mai, 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der AC Inorms GmbH („Gesellschaft“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunde“).

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die Gesellschaft stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Diese AGB gelten auch für sämtliche zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

2. Vertragsgegenstand und Leistungen

2.1 Die Gesellschaft erbringt insbesondere Dienstleistungen in den Bereichen:

  • Zertifizierung,
  • Konformitätsbewertung,
  • Produktprüfung,
  • technische Dokumentation,
  • Export- und Importberatung,
  • internationale Marktzulassung,
  • Behördenkommunikation,
  • Compliance- und Normungsberatung,
  • technische Übersetzungen,
  • regulatorische Beratung,
  • sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der schriftlichen Auftragsbestätigung der Gesellschaft.

2.3 Die Gesellschaft schuldet ausschließlich die ausdrücklich schriftlich vereinbarten Leistungen.

2.4 Die Gesellschaft übernimmt insbesondere keine Garantie für:

  • die Erteilung behördlicher Genehmigungen,
  • Zertifikate oder Zulassungen,
  • die Anerkennung durch Behörden oder Dritte,
  • den dauerhaften Marktzugang,
  • wirtschaftliche Erfolge,
  • Lieferfähigkeit,
  • die dauerhafte Gültigkeit regulatorischer Anforderungen,
  • oder die rechtliche Verwertbarkeit der Arbeitsergebnisse.

2.5 Prüfberichte, Analysen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Dokumentationen stellen ausschließlich Momentaufnahmen auf Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt vorliegenden Informationen dar.

2.6 Die Gesellschaft schuldet keine umfassende technische, rechtliche oder regulatorische Gesamtprüfung eines Produkts oder Unternehmens, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.7 Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer, externe Labore, Partnergesellschaften, Übersetzer oder sonstige Dritte einzusetzen.

2.8 Die Gesellschaft ist berechtigt, digitale Systeme, automatisierte Prozesse sowie KI-gestützte Technologien zur Unterstützung der Leistungserbringung einzusetzen.

2.9 Die Leistungen der Gesellschaft stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2.10 Die Gesellschaft übernimmt insbesondere keine anwaltliche Vertretung, rechtliche Einzelfallprüfung oder verbindliche rechtliche Bewertung.

2.11 Steuerliche, bilanzielle oder zollrechtliche Beratung wird von der Gesellschaft nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2.12 Der Kunde ist verpflichtet, steuerliche oder zollrechtliche Fragestellungen eigenständig durch qualifizierte Berater prüfen zu lassen.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zeichnungen, Produktdaten, Sicherheitsdatenblätter, Zertifikate, Prüfberichte und sonstigen Dokumente vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen.

3.2 Der Kunde garantiert die Vollständigkeit, Aktualität und rechtliche Zulässigkeit sämtlicher bereitgestellter Informationen und Inhalte.

3.3 Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Informationen auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.

3.4 Verzögerungen, Mehraufwände oder Schäden aufgrund unvollständiger, fehlerhafter oder verspäteter Mitwirkung des Kunden gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

3.5 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die technische, rechtliche und regulatorische Konformität seiner Produkte.

4. Fristen und Termine

4.1 Angegebene Liefer-, Bearbeitungs-, Projekt- oder Fertigstellungsfristen stellen unverbindliche Planwerte dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

4.2 Verzögerungen aufgrund von:

  • Behördenverfahren,
  • Zollabfertigungen,
  • Laborauslastungen,
  • Exportkontrollen,
  • Sanktionen,
  • geopolitischen Ereignissen,
  • höherer Gewalt,
  • technischen Störungen,
  • Cyberangriffen,
  • Lieferengpässen,
  • Strom- oder Internetausfällen,
  • oder fehlender Mitwirkung des Kunden

liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Gesellschaft.

4.3 In Fällen gemäß Ziffer 4.2 verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.

4.4 Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer entsprechender Umstände informieren.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

5.2 Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5.3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Gesellschaft berechtigt:

  • gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen,
  • Leistungen zurückzuhalten,
  • Projekte auszusetzen,
  • Vorauszahlungen zu verlangen,
  • oder Verträge außerordentlich zu kündigen.

5.4 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

5.5 Die Gesellschaft ist berechtigt, Teilleistungen gesondert abzurechnen.

6. Haftung

6.1 Die Gesellschaft haftet unbeschränkt ausschließlich:

  • bei Vorsatz,
  • grober Fahrlässigkeit,
  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

6.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Gesellschaft ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

6.3 Die Haftung der Gesellschaft ist der Höhe nach auf das Zweifache des jeweiligen Netto-Auftragswerts, maximal jedoch auf EUR 250.000 pro Schadensfall begrenzt.

6.4 Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung ausgeschlossen für:

  • entgangenen Gewinn,
  • Produktionsausfälle,
  • Betriebsunterbrechungen,
  • mittelbare Schäden,
  • Folgeschäden,
  • Datenverluste,
  • Marktverluste,
  • Lieferverzögerungen,
  • entgangene Zulassungen,
  • behördliche Maßnahmen,
  • oder Reputationsschäden.

6.5 Die Gesellschaft haftet nicht für Leistungen Dritter, insbesondere externer Labore, Behörden, Zertifizierungsstellen oder Subunternehmer, soweit gesetzlich zulässig.

7. Exportkontrolle, Sanktionen und Compliance

7.1 Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher anwendbarer Exportkontroll-, Sanktions-, Außenwirtschafts-, Embargo-, Geldwäsche- und Compliancevorschriften der Europäischen Union, Deutschlands sowie sonstiger relevanter Staaten.

7.2 Der Kunde bestätigt insbesondere, dass:

  • keine verbotenen Endverwendungen vorliegen,
  • keine sanktionierten Personen oder Organisationen beteiligt sind,
  • keine Umgehungsgeschäfte verfolgt werden,
  • und sämtliche bereitgestellten Informationen exportkontrollrechtlich zulässig sind.

7.3 Die Gesellschaft ist berechtigt, Leistungen bei regulatorischen, ethischen, Compliance-, Geldwäsche-, Sanktions- oder Exportkontrollrisiken sofort auszusetzen, abzulehnen oder außerordentlich zu kündigen.

7.4 Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher anwendbarer Anti-Korruptions- und Anti-Bestechungsvorschriften.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

8.1 Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher nicht öffentlich zugänglicher Informationen.

8.2 Die Verpflichtung gilt auch über die Vertragsbeendigung hinaus.

8.3 Elektronische Kommunikation erfolgt unter Einsatz marktüblicher technischer Sicherheitsmaßnahmen. Ein vollständiger Schutz elektronischer Kommunikation kann jedoch nicht gewährleistet werden.

8.4 Eine Haftung für unbefugte Zugriffe Dritter auf elektronische Kommunikationswege besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Gesellschaft.

8.5 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO.

9. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

9.1 Sämtliche Urheber-, Nutzungs-, Verwertungs- und Eigentumsrechte an von der Gesellschaft erstellten Unterlagen, Konzepten, Berichten, Bewertungen, Dokumentationen, Übersetzungen und Analysen verbleiben bei der Gesellschaft, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

9.2 Der Kunde erhält ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.

9.3 Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft ist unzulässig.

10. Referenznennung

10.1 Eine öffentliche Referenznennung des Kunden unter Verwendung von Firmenname oder Firmenlogo erfolgt ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden.

10.2 Vertrauliche Informationen oder Projektdetails werden ohne Zustimmung des Kunden nicht veröffentlicht.

11. Mitarbeiterabwerbung

11.1 Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie für 12 Monate nach Vertragsbeendigung keine Mitarbeiter der Gesellschaft aktiv abzuwerben.

11.2 Nicht erfasst sind:

  • allgemeine Stellenanzeigen,
  • Initiativbewerbungen,
  • oder Kontakte ohne gezielte Abwerbungsabsicht.

12. Höhere Gewalt

12.1 Keine Partei haftet für Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt.

12.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere:

  • Krieg,
  • Terrorakte,
  • Sanktionen,
  • Embargos,
  • Naturkatastrophen,
  • Pandemien,
  • Cyberangriffe,
  • Strom- oder Internetausfälle,
  • Behördenmaßnahmen,
  • Streiks,
  • oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse.

12.3 Für die Dauer höherer Gewalt ruhen die Leistungspflichten der betroffenen Partei.

12.4 Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 90 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Vertrag außerordentlich zu kündigen.

13. Speicherung und Archivierung

13.1 Die Gesellschaft schuldet keine dauerhafte Archivierung oder Speicherung von Projektunterlagen, technischen Dokumentationen oder Kommunikationsdaten nach Abschluss des jeweiligen Projekts, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

13.2 Der Kunde ist selbst für die ordnungsgemäße Sicherung und Archivierung sämtlicher ihm überlassener Unterlagen verantwortlich.

14. Kündigung

14.1 Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich gekündigt werden.

14.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

14.3 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug des Kunden,
  • Verstoß gegen Exportkontroll- oder Sanktionsvorschriften,
  • Compliance- oder Geldwäscheverdacht,
  • schwerwiegender Verletzung von Mitwirkungspflichten,
  • oder erheblicher Vertragsverletzung.

15. Verjährung

15.1 Ansprüche des Kunden gegen die Gesellschaft verjähren innerhalb von 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, soweit gesetzlich zulässig und soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

15.2 Hiervon ausgenommen sind Ansprüche:

  • wegen Vorsatz,
  • grober Fahrlässigkeit,
  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • sowie Ansprüche nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

16. Rechtswahl und Gerichtsstand

16.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

16.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Düsseldorf, soweit gesetzlich zulässig.

17. Schriftform und vollständige Vereinbarung

17.1 Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu Verträgen oder diesen AGB sollen schriftlich erfolgen.

17.2 Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien bleiben hiervon unberührt.

17.3 Diese AGB bilden gemeinsam mit dem jeweiligen Angebot oder Vertrag die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien.

18. Salvatorische Klausel

18.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

18.2 Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

19. Vertragssprache

19.1 Vertragssprache ist Deutsch.

19.2 Sofern Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen bereitgestellt werden, ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.