Geschäftsbedingungen / AC Inorms GmbH

§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich

1.1 Alle Angebote, Dienstleistungen und daraus resultierende vertragliche Beziehungen zwischen der AC Inorms GmbH (nachfolgend Gesellschaft) und dem Auftraggeber (nachfolgend Kunde) unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) für EAC Zertifizierung, EAC Kennzeichnung und Erstellung von technischen EAC Begleitdokumenten, sofern nicht schriftlich ausdrücklich anders vereinbart. 

1.2 Diese AGB gelten nur für Kunden, die Unternehmer gemäß § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

1.3 Die Schriftform für die Erstellung und Übermittlung von Dokumenten zwischen Kunde und Gesellschaft im Rahmen der vertraglichen Beziehungen ist auch durch elektronische Übermittlung gewahrt. Dies umfasst telekommunikative Übermittlung wie z.B. unverschlüsselte Emails oder andere digitale Übertragungswege gemäß § 127 Abs. 2 BGB.

1.4 Der Kunde erkennt an, dass unverschlüsselte Internetnachrichten verloren gehen, verändert oder verfälscht werden können und dass herkömmliche Emails nicht vor dem Zugriff Dritter geschützt sind. Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit und Unversehrtheit von Emails, die ihren Verantwortungsbereich verlassen haben, noch für die Datensicherheit während der Internetübertragung oder in der Hoheit des Kunden. Dies schließt auch Schäden durch elektronische Übermittlung von Schadsoftware ein.

1.5 Ohne schriftliche Anweisungen vor der Auftragsdurchführung sind nur der Kunde selbst und keine anderen Personen berechtigt, der Gesellschaft Anweisungen zu erteilen, insbesondere bezüglich Auftragsumfang oder Vergabe von Prüfberichten. Der Kunde ermächtigt die Gesellschaft unwiderruflich, Untersuchungsberichte an Dritte weiterzugeben, falls vom Kunden verlangt oder aus Umständen, Handelsbrauch, Verkehrssitte oder Praxis erforderlich.

1.6 Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden sowie mündliche Nebenabreden werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft Vertragsbestandteil.

1.7 Die Gesellschaft darf die vertragliche Beziehung auf verbundene Unternehmen übertragen, und der Kunde stimmt dieser Übertragung bei Vertragsschluss zu.

1.8 Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise für unwirksam oder nicht durchsetzbar befunden werden, berührt oder beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. Die Gesellschaft darf die Zusammenarbeit mit dem Kunden als Referenz nennen. Der Kunde kann der Verwendung innerhalb von 4 Wochen nach Begründung der vertraglichen Beziehungen schriftlich widersprechen.

1.9 Während der Erbringung der Dienstleistungen und für die anschließende Zeit von einem Jahr ist es dem Kunden nicht gestattet, direkt oder indirekt Mitarbeiter der Gesellschaft abzuwerben, hierzu zu ermutigen oder dies mittels Angebote zu versuchen. Die Nutzung der Firma und/oder eingetragener Marken der Gesellschaft zu Werbezwecken gleich welcher Art ist nicht gestattet, sofern keine vorherige schriftliche Einwilligung von der Gesellschaft erteilt wurde.

§ 2 Erbringung von Dienstleistungen

2.1 Die Gesellschaft wird ihre Dienstleistungen nach Absprache mit der erforderlichen Sorgfalt gemäß den spezifischen Anweisungen des Kunden erbringen. Fehlen solche Anweisungen, gelten die Bestimmungen des Auftragsformulars oder das Standardspezifikationsblatt der Gesellschaft sowie die einschlägigen regulatorischen Vorgaben, Handelsbräuche oder gängigen Praktiken. Alternativ werden Verfahren angewendet, die die Gesellschaft aus technischen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen für geeignet hält.

2.2 Alle Angaben in den Untersuchungsberichten basieren auf den Ergebnissen der Untersuchung, die gemäß den Anweisungen des Kunden durchgeführt wurden, und/oder auf der Bewertung dieser Ergebnisse im Einklang mit den geltenden EAC-Standards.

2.3 Untersuchungsberichte, die die Prüfung von Musterprodukten betreffen, beziehen sich ausschließlich auf diese Proben und geben keine Aussagen über den Rest der Lieferung ab, aus der die Proben entnommen wurden.

2.4 Wenn die Gesellschaft auf Wunsch des Kunden die Interventionen Dritter bezeugen soll, beschränkt sich ihre Verantwortung darauf, zum Zeitpunkt der Intervention anwesend zu sein und die Ergebnisse zu übermitteln oder die Intervention zu bestätigen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung für den Zustand oder die Kalibrierung der vom Dritten verwendeten Geräte, angewandten Analysemethoden oder die Qualifikation, Handlungen oder Unterlassungen der Mitarbeiter des Dritten sowie für dessen Analyseergebnisse.

2.5 Untersuchungsberichte der Gesellschaft geben ausschließlich die zum Zeitpunkt der Prüfung festgestellten Tatsachen wieder, und zwar im Rahmen der vom Kunden vorgegebenen spezifischen Anweisungen oder, bei deren Fehlen, im Rahmen der in Ziffer 2.1 bestimmten Prüfparameter. Der unterzeichnete Untersuchungsbericht ist das einzig rechtlich verbindliche Dokument. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, auf Tatsachen oder Werte hinzuweisen oder darüber zu berichten, die außerhalb der vom Kunden vorgegebenen Anweisungen bzw. der alternativen Prüfparameter gemäß Ziffer 2.1 liegen.

2.6 Die Gesellschaft stellt den Untersuchungsbericht nach Absprache mit dem Kunden in digitaler Form zur Verfügung. Fehlt eine solche Absprache, steht es der Gesellschaft frei, den Bericht entweder in digitaler oder in Papierform zur Verfügung zu stellen. Bei digitaler Übermittlung übernimmt die Gesellschaft keine Verantwortung dafür, dass die digitale Form den Anforderungen des Kunden entspricht. Die digitale Übermittlung erfolgt per unverschlüsselter Email oder anderen digitalen Übertragungswegen.

2.7 Die Gesellschaft ist berechtigt, die Dienstleistungen ganz oder teilweise an Subunternehmer zu übertragen und diesen die für die Erfüllung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen offenzulegen. Erhält die Gesellschaft Dokumente in Bezug auf Auftragsverhältnisse zwischen dem Kunden und Dritten oder Dokumente von Dritten, werden diese lediglich als Informationen betrachtet, ohne den Aufgabenbereich oder die Verpflichtungen der Gesellschaft zu erweitern oder zu beschränken. Durch die Erfüllung ihrer Dienstleistungen tritt die Gesellschaft nicht in die Position des Kunden oder eines Dritten ein. Der zugrundeliegende Vertrag lässt bestehende Vertragsverhältnisse des Kunden zu Dritten unberührt.

2.8 Der Kunde trägt die Kosten und das Risiko des Transports von Mustern, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart. Bei Versand durch den Kunden muss das Probenmaterial sachgerecht und unter Berücksichtigung etwaiger Anweisungen der Gesellschaft verpackt sein.

2.9 Alle anfallenden Proben werden für maximal 5 Monate aufbewahrt, es sei denn, die Beschaffenheit der Proben erfordert eine kürzere Aufbewahrungsdauer oder es besteht eine abweichende schriftliche Vereinbarung über eine längere Aufbewahrungsdauer. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Proben auf Kosten des Kunden entsorgt oder, falls eine entsprechende Vereinbarung besteht, auf Kosten und Risiko des Kunden zurückgesandt.

§ 3 Bearbeitungszeiten

3.1 Die Gesellschaft erbringt die Dienstleistungen innerhalb marktüblicher Fristen. Termine und Fristen für die Erbringung von Dienstleistungen sind nur verbindlich, wenn und soweit sie von der Gesellschaft vorher schriftlich bestätigt werden.

3.2 Die Einhaltung von Terminen und Fristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen und Muster sowie die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden nach § 4 dieser AGB voraus.

§ 4 Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde muss sicherstellen, dass die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Instruktionen und Unterlagen rechtzeitig der Gesellschaft überlassen werden. 

4.2 Der Kunde muss sicherstellen, dass den Vertretern der Gesellschaft oder ihrer Subunternehmer zu allen Räumlichkeiten Zutritt gewähren, in denen die Dienstleistungen erbracht werden sollen, sowie alle notwendigen Schritte zur Beseitigung oder Behebung jedweder Behinderungen oder Unterbrechungen bei der Ausführung der geforderten Dienstleistungen ergreifen.

4.3 Der Kunde muss, sofern verlangt, Geräte und Hilfspersonen zur Unterstützung der Gesellschaft bei der Auftragsdurchführung zur Verfügung stellen, alle notwendigen Maßnahmen für die physische und rechtliche Sicherheit der Arbeitsbedingungen, Orte und Einrichtungen in seinem Verantwortungsbereich während der Durchführung der Dienstleistungen in alleiniger Verantwortung sicherstellen.

4.4 Der Kunde muss die Gesellschaft im Voraus über alle bekannten Risiken oder Gefahren, die mit dem Auftrag, einer Untersuchung verbunden sind. Der Kunde haftet für alle Schäden, die auf eine gefährliche Beschaffenheit des Probenmaterials zurückzuführen sind.

4.5 Der Kunde muss, all seine Rechte geltend machen und all seine Verpflichtungen erfüllen, die ihm aus Vertrag oder Gesetz gegenüber Dritten zustehen.

§ 5 Preise und Zahlungsbedienungen

5.1 Für die Lieferungen und Leistungen zahlt der Kunde der Gesellschaft die vereinbarten Preise. Bei fehlender Preisvereinbarung zwischen der Gesellschaft und dem Kunden bestimmen sich die vom Kunden zu zahlenden Preise nach den im Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Preisen der Gesellschaft. Die Vergütung wird, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Zahlungen sind auf das in der Rechnung angegebene Konto unbar zu leisten. Andere Erfüllungsarten und Skonti werden nur gewährt, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Gesellschaft kann die Kosten für Verpackung, Versand und Transport gesondert in Rechnung stellen.

5.2 Der Kunde kommt ohne Mahnung in Verzug. Ab Verzugsbeginn ist die Gesellschaft berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und sonstigen Verzugsschaden vom Kunden zu verlangen.

5.3 Gegen Ansprüche der Gesellschaft kann nur dann aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5.4 Der Kunde hat alle im Zusammenhang mit der Forderungsbeitreibung entstehenden Kosten zu tragen. Die Gesellschaft ist berechtigt und verpflichtet, die Preise nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB anzupassen. Der Anlass für eine solche Preisanpassung ist ausschließlich eine Änderung der Kosten, die für die Preisberechnung maßgeblich sind, insbesondere Kosten für Energie, Lohn- und Materialkosten sowie Kosten für zur Leistungserbringung notwendige Vorleistungen. Die Gesellschaft überwacht fortlaufend die entsprechende Kostenentwicklung. 

5.5 Steigerungen bei einer Kostenart dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen erfolgt. Die Gesellschaft wird bei der Ausübung des billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisanpassung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens im gleichen Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Der Kunde hat das Recht, die Ausübung des billigen Ermessens gemäß § 315 Abs. 3 BGB gerichtlich überprüfen zu lassen. Eine Preissenkung seitens der Gesellschaft ist jederzeit möglich. 

5.6 Eine Preiserhöhung wird hingegen nur wirksam, wenn die Gesellschaft dem Kunden die Preisanpassung mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden mitteilt. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen. In der Preisanpassungsmitteilung wird der Kunde von der Gesellschaft hierauf gesondert hingewiesen. Sofern sich während der Vertragslaufzeit herausstellt, dass sich kostenrelevante Kundenangaben geändert haben und/oder ändern werden oder dass die tatsächlichen Gegebenheiten beim Kunden mit den zuvor der Gesellschaft mitgeteilten Angaben nicht übereinstimmen, kann die Gesellschaft jederzeit die Preise den relevanten veränderten Gegebenheiten anpassen. 

5.7 Bei unvorhergesehenen Hindernissen oder Zusatzkosten bei Erbringung der Dienstleistungen bemüht sich die Gesellschaft, den Kunden zu informieren, sie ist zudem berechtigt, den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Ist die Gesellschaft aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen teilweise oder vollständig an der Durchführung der Dienstleistungen gehindert, darf die Gesellschaft folgende Zahlungen vom Kunden verlangen: den Betrag aller nicht zurückerstattungsfähigen Kosten, die der Gesellschaft entstanden sind und/oder den Teil der vereinbarten Vergütung, der dem bereits erbrachten Teil der Dienstleistungen entspricht.

§ 6 Steuerklausel, internationale Dienstleistungen

6.1 Diese Klausel findet nur dann Anwendung, wenn entweder der Kunde und/oder der Subunternehmer der Gesellschaft seinen Sitz außerhalb von Deutschland haben.

6.2 Alle Preise und Kosten für Dienstleistungen, die von der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen oder einem Subunternehmer erbracht werden, enthalten keine Steuern. Hierunter fallen u. a. Mehrwertsteuern oder gleichwertige Abgaben, Steuern insbesondere Einfuhrzölle, Stempelgebühren, Nebenkosten oder Quellensteuern. Sie enthalten auch keine sich darauf beziehenden Verbindlichkeiten, die dem Kunden nach geltendem nationalem Recht berechnet werden.

6.3 Jegliche durch den Kunden geleistete Zahlung ist frei von und ohne Einbehalt oder Abzug von allen Steuern zu erbringen. Dies gilt nicht, wenn ein solcher Einbehalt oder Abzug aufgrund geltenden Rechts bzw. geltender Doppelbesteuerungsabkommen verlangt wird. Der Kunde stellt der Gesellschaft unverzüglich Nachweise für eine derartige Zahlung sowie Kopien aller Dokumente zur Verfügung, die bei jeder derartigen Zahlung vorgelegt werden.

6.4 Die Parteien bemühen sich nach besten Kräften um eine Rückvergütung der Abzugsbeträge oder Erstattung der jeweiligen Steuer. Sie unterstützen sich gegenseitig bei ihren Verpflichtungen in dieser Hinsicht. Zurückgezahlte Steuern werden entsprechend den zustehenden Beträgen erstattet.

§ 7 Einstellung oder Beendigung von Dienstleistungen 

7.1 Die Gesellschaft ist berechtigt, sofort und ohne eigene Haftung die Dienstleistungen vorübergehend einzustellen, ganz zu beenden oder den Vertrag fristlos zu kündigen bei: Nichterfüllung der sich aus den vertraglichen Beziehungen ergebenden Pflichten durch den Kunden, der trotz entsprechender Abmahnung nicht binnen zehntägiger Frist abgeholfen wird, Zahlungseinstellung oder Vereinbarung zur Abwendung einer Insolvenz, bei bereits fälligen mehrfach, angemahnten Zahlungen des Kunden, Einstellung des Geschäftsbetriebes oder Zwangsverwaltung auf Seiten des Kunden.

§ 8 Haftung der Gesellschaft

8.1 Die Gesellschaft ist weder Versicherer noch Garantiegeber und lehnt die Übernahme der damit verbundenen Verantwortung ab.

8.2 Untersuchungsberichte werden auf Grundlage der vom Kunden oder in seinem Auftrag überlassenen Informationen, Dokumente und/oder Muster erstellt und dienen ausschließlich dem Nutzen des Kunden. Der Kunde hat in eigener Verantwortung die erforderlichen Schlüsse hieraus zu ziehen. Weder die Gesellschaft noch ihre leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Subunternehmer sind gegenüber dem Kunden oder Dritten verantwortlich für jede Art von Handlungen, welche auf Grundlage von solchen Untersuchungsberichten getroffen oder unterlassen worden sind. Beruhen die Prüfungen auf vom Kunden übermittelten unklaren, falschen, unvollständigen oder irreführenden Informationen, besteht ebenfalls keine Haftung.

8.3 Die Gesellschaft haftet nicht für verspätet, teilweise oder vollständig nicht erbrachte Dienstleistungen, sofern dies direkt oder indirekt von Ereignissen herrührt, die außerhalb der Kontrolle der Gesellschaft liegen. Die Gesellschaft haftet unter Beschränkung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden für Schäden aus einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. Die Haftung der Gesellschaft aufgrund einfacher Fahrlässigkeit bei Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.

8.4 Die Haftung der Gesellschaft ist pro Schadensfall begrenzt. Für indirekte oder Folgeschäden haftet die Gesellschaft nur, sofern und soweit derartige Schäden vertragstypisch sind und bei Vertragsschluss vorhersehbar waren.

8.5 Die Haftungsbeschränkungen im Sinne § 8 gelten nicht für Schäden, soweit sie auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen, sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Das Gleiche gilt für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Gesellschaft die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Pflichtverletzung der Gesellschaft im Sinne § 8 steht die ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

§ 9 Fristen, Geheimhaltung und Datenschutz

9.1 Der Kunde und die Gesellschaft verpflichten sich, die im Rahmen der vertraglichen Beziehungen von der jeweils anderen Partei erhaltenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse geheim zu halten, nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben und nicht unberechtigt für eigene Zwecke zu nutzen. Im Rahmen der vertraglichen Beziehungen erhaltene Informationen werden von der Gesellschaft vertraulich behandelt, es sei denn, sie sind öffentlich bekannt oder zugänglich, oder sie waren der Gesellschaft bereits bekannt oder sie sind ihr von einem Dritten ohne Bruch einer Geheimhaltungspflicht bekannt gegeben worden.

9.2 Bei der Leistungserbringung können die Gesellschaft und der Kunde wechselseitig Zugriff auf die personenbezogenen Daten der anderen Partei erlangen. Die Parteien verarbeiten die personenbezogenen Daten nur zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen in eigener Verantwortung. Eine weitergehende Verarbeitung, die eine Zweckänderung darstellt, ist untersagt. Die Gesellschaft und der Kunde müssen die personenbezogenen Daten im Einklang mit der Verordnung EU2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 (DSGVO) und anderen gesetzlichen Verpflichtungen verarbeiten sowie die Informationspflichten der Artikel 13 DS-GVO erfüllen. 

9.3 Die Gesellschaft stellt dem Kunden hierfür die Datenschutzinformation für Kunden, die unter Datenschutz der AC Inorms GmbH, Link: https://ac-inorms.com/datenschutz abrufbar ist, zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, seine im Rahmen des Vertragsverhältnisses tätigen Mitarbeiter hierüber zu unterrichten und ihnen diese Datenschutzinformation zugänglich zu machen.

9.4 Im Falle von Schadensersatzansprüchen hat der Kunde innerhalb von drei Monaten nach Entdeckung der schadensbegründenden Umstände dies schriftlich gegenüber der Gesellschaft anzuzeigen.

9.5 In jedem Fall verjähren Schadensersatzansprüche der Parteien aus Pflichtverletzungen der jeweils anderen Partei nach 24 Monaten, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

§ 10 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

10.1 Die Gesellschaft behält sich sämtliche Rechte an den im Rahmen der erbrachten Dienstleistungen gewonnenen Daten und an den erstellten Untersuchungsberichten vor.

10.2 Der Kunde darf die im Rahmen der vertraglichen Beziehungen gefertigten Untersuchungsberichte mit allen Tabellen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur nach vollständiger Zahlung der Vergütung und nur für den vertraglich vereinbarten Zweck verwenden. Dem Kunden ist es jedoch nicht gestattet, die Untersuchungsberichte zu verändern, zu bearbeiten oder nur auszugsweise zu verwenden. Eine Weitergabe von Untersuchungsberichten an Behörden oder andere öffentliche Stellen ist zulässig, sofern und soweit dies nach dem vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

10.3 Die Gesellschaft behält sich ihre Rechte an sämtlichen Prüfmethoden sowie an sämtlichen Geräten oder Ausstattungen vor, die sie selbst entwickelt oder allgemein verwendet, es sei denn, diese wurden im Rahmen der Erbringung der Arbeitsergebnisse gemäß schriftlicher Vereinbarung ausschließlich für den Kunden entwickelt.

§ 11 Höhere Gewalt

11.1 Die Gesellschaft haftet nicht für Unmöglichkeit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung oder für Leistungsverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare und/oder vermeidbare Ereignisse verursacht worden sind, die die Gesellschaft nicht zu vertreten hat. Die Gesellschaft wird dies dem Kunden unverzüglich anzeigen. Sobald die hindernden Umstände wegfallen, hat die Gesellschaft dies dem Kunden entsprechend anzuzeigen und die Ausführung der Leistung unverzüglich wieder aufzunehmen. Sofern derartige vorgenannte Ereignisse der Gesellschaft die Ausführung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist oder die Dauer der Behinderung länger als 3 Monate anhält, ist die Gesellschaft nach eigener Wahl zum Rücktritt vom Vertrag oder zu dessen Kündigung ganz oder teilweise berechtigt. Ist eine vorgenannte Behinderung von vorübergehender Dauer, verlängern sich die Fristen zur Ausführung der Leistungen oder verschieben sich die Leistungstermine im Zweifel mindestens um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist. 

11.2 Im Falle der Kündigung vergütet der Kunde der Gesellschaft Folgendes: die der Gesellschaft entstandenen aufgrund des Abbrechens der Vertragsdurchführung fehlgeschlagenen Aufwendungen, einen Teilbetrag des vereinbarten Entgelts, der dem durch die Gesellschaft tatsächlich geleisteten Teil der Dienstleistungen entspricht. Im Übrigen entfällt der Vergütungsanspruch der Gesellschaft. Darüberhinausgehende Erfüllungs- oder Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden anlässlich von Leistungshinderungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit einem der vorgenannten Ereignisse nicht zu.

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtstand und Streitbeilegung

12.1 Alle Streitigkeiten, die sich aus den vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und der Gesellschaft ergeben, unterliegen der Anwendung und Auslegung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts.

12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche dieser Streitigkeiten ist der Sitz der Gesellschaft. Die Gesellschaft kann den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.