Zertifizierungspflichtige Messmittel und Messgeräte müssen vor der Inbetriebnahme in den EAWU‑Mitgliedstaaten durch die Erstkalibrierung zugelassen werden. Ein EAC Zertifikat ist eine Konformitätsbestätigung für Messgeräte nach den technischen Regelwerken TR ZU/EAWU, also den technischen Regelwerken der Zollunion beziehungsweise der Eurasischen Wirtschaftsunion.
Die metrologische Zertifizierung ist eine gesetzliche Methode zur Qualitätssicherung von Messgeräten und Messmitteln. Wenn Messgeräte oder Messmittel für staatliche Organisationen oder Einrichtungen eingesetzt werden, ist eine obligatorische Kalibrierung vorgeschrieben.
Das Wichtigste in Kürze
- Die metrologische Zertifizierung bestätigt die Konformität eines Messgeräts; die Erstkalibrierung ermittelt seine Messabweichungen vor dem ersten Einsatz.
- Relevant ist dies für staatliche Einrichtungen und regulierte Branchen.
- Erforderlich sind die zentralen Prüfschritte sowie die dazugehörigen technischen Unterlagen und Nachweise.
- Der konkrete Zeitrahmen hängt vom Messgerät, der Branche und den erforderlichen Prüfungen ab.
- Als nächster Schritt sollten Leserinnen und Leser die Anforderungen für ihr Messgerät und ihren Anwendungsbereich prüfen.
Erstkalibrierung von Messmitteln
Dieser Abschnitt erläutert die Bedeutung, Voraussetzungen und Ergebnisse der Erstkalibrierung von Messgeräten.
Die Kalibrierung oder Eichung wird auch Poverka (Eichung / Erstkalibrierung) genannt. Durch die Erstkalibrierung/Eichung wird die Betriebsfähigkeit eines Messgeräts geprüft. Sie soll die Einheitlichkeit der Messungen gewährleisten.
Die Erstkalibrierung (Poverka) kann nur nach der Durchführung einer metrologischen EAC Zertifizierung (engl. PAC‑Zertifikat für die Typgenehmigung) erfolgen. Die Erstkalibrierung entspricht einer werkseitigen Eichprüfung.
Vor der Erstkalibrierung/Eichung (Poverka) müssen die Messmittel und Messgeräte ins staatliche Messmittelregister eingetragen werden. Messgeräte, die keiner obligatorischen Kalibrierung unterliegen, können freiwillig kalibriert werden.
PAC‑Erstkalibrierungsprozess / Poverka
Der Prozess umfasst fünf aufeinanderfolgende Schritte:
- Vorbedingungen: Anwendungsbereich, Messgerät und Eintragung in das staatliche Messmittelregister prüfen.
- Antrag: Die erforderlichen technischen Unterlagen und Nachweise bei einem akkreditierten Dienstleister einreichen.
- Zertifizierung: Die metrologische EAC Zertifizierung durchführen lassen.
- Erstkalibrierung: Das Messgerät durch einen akkreditierten Zertifizierungsdienstleister prüfen lassen.
- Kennzeichnung: Eichzeugnis ausstellen und das Messgerät mit einem Eichzeichen versehen.
Die Erstkalibrierung darf ausschließlich durch akkreditierte Zertifizierungsdienstleister erfolgen.
Dokumente und Ergebnisse
Nach der Durchführung der Erstkalibrierung wird ein Eichzeugnis ausgestellt und das Messgerät mit einem Eichzeichen (offizielle Kennzeichnung für kalibrierte Geräte) versehen. Die Messergebnisse der Erstkalibrierung werden für die Erstellung von technischen Unterlagen wie zum Beispiel der Bedienungsanleitung oder dem Technischen Pass verwendet. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören insbesondere der Technische Pass, Messprotokolle und Konformitätserklärungen.
Rechtliche Anforderungen
Die Erstkalibrierung ist gemäß der russischen Eich- und Kalibrierungsordnung (FS N102) für alle staatlichen Einrichtungen und Institutionen obligatorisch vorgeschrieben. Alle importierten Messgeräte werden vor dem Inverkehrbringen geeicht. Nach der Erstkalibrierung wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften ein Kalibrierungsplan festgelegt.
Der Eichungsplan muss gemäß den gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und die Eichungen müssen regelmäßig durchgeführt werden. Je nach Branche und Messgeräteart können unterschiedliche Kalibrierungen vorgesehen sein.
Staatliche Messmittelaufsicht
Die branchenspezifischen Anforderungen richten sich nach dem jeweiligen Messzweck, den eingesetzten Geräten und den erforderlichen Nachweisen:
- Umwelt- und Katastrophenschutz: Messungen für Umweltüberwachung und Notfallvorsorge.
- Arbeitsschutz und Betriebssicherheit: Nachweise für sichere Arbeits- und Betriebsabläufe.
- Handel und Konfektionierung: Kontrollierte Messungen bei Verkauf, Abfüllung und Verpackung.
- Telekommunikation: Messungen an technischen Anlagen und Übertragungssystemen.
- Gesundheitswesen: Messungen mit medizinischen Messgeräten und zugehörige Prüfunterlagen.
- Verkehrssicherheit: Messungen zur Kontrolle von Fahrzeugen und Verkehrsanlagen.
- Energiewirtschaft: Messungen an Energieerzeugungs- und Energieverteilungssystemen.
- Verteidigung: Messungen unter besonderen staatlichen und technischen Vorgaben.
- Kartografie: Messungen und Nachweise für die Erstellung kartografischer Unterlagen.
- Geodäsie: Vermessungen mit dafür zugelassenen Messmitteln und regelmäßiger Prüfung.
Welche Messgeräte müssen kalibriert werden?
Kriterium | Obligatorische Kalibrierung | Freiwillige Kalibrierung |
|---|---|---|
Einsatz | Messgeräte für staatliche Einrichtungen oder regulierte Branchen | Messgeräte außerhalb eines verpflichtenden Anwendungsbereichs |
Voraussetzung | Gesetzliche oder branchenspezifische Anforderungen | Entscheidung des Betreibers zur zusätzlichen Qualitätssicherung |
Nachweis | Eichzeugnis und Eichzeichen nach der Prüfung | Nachweis entsprechend dem freiwillig beauftragten Prüfverfahren |
Welche rechtliche Grundlage gilt?
Rosstandart ist die russische Zulassungs- und Metrologiebehörde. Die Erstkalibrierung erfolgt gemäß den einschlägigen Vorschriften und darf nur durch akkreditierte Zertifizierungsdienstleister durchgeführt werden. FS N102 ist das Föderale Gesetz der Russischen Föderation über die Einheitlichkeit der Messungen. Den Text des Föderalen Gesetzes FS N102 zur Einheitlichkeit der Messungen stellt die Russische Staatsduma bereit. Weitere Informationen bietet die offizielle Website von Rosstandart zu Normen und Metrologie. Informationen zu technischen Regelwerken der EAWU finden sich auf der offiziellen Website der Eurasischen Wirtschaftsunion.
Wie werden Messgeräte gekennzeichnet?
Die kalibrierten Messgeräte und Messmittel werden mit einem speziellen EAC Eichzeichen markiert. Vor der Erstkalibrierung muss das Messgerät durch eine metrologische Zertifizierung zugelassen und in das Messmittelregister eingetragen werden. Ein Eichzeichen signalisiert den Aufsichtsbehörden, dass die notwendigen Zertifizierungen und Kalibrierungen durchgeführt wurden.
Begriff | Erklärung |
|---|---|
EAC | Zeichen und Konformitätsbestätigung für Produkte, die den geltenden Anforderungen der Eurasischen Wirtschaftsunion entsprechen. |
EAWU | Abkürzung für Eurasische Wirtschaftsunion, deren Mitgliedstaaten gemeinsame technische Regelwerke anwenden. |
TR ZU/EAWU | Technische Regelwerke der Zollunion beziehungsweise der Eurasischen Wirtschaftsunion, die Sicherheits- und Konformitätsanforderungen festlegen. |
PAC | Englische Abkürzung für «Zertifikat für die Typgenehmigung», die im Text die metrologische EAC Zertifizierung bezeichnet. |
Poverka | Bezeichnung für die Eichung beziehungsweise Erstkalibrierung eines Messgeräts. |
Eichzeichen | Offizielle Kennzeichnung für kalibrierte Geräte nach der Erstkalibrierung. |