Poverka // Erstkalibrierung von Messgeräten

Zertifizierungspflichtige Messmittel und Messgeräte müssen vor der Inbetriebnahme in Russland und/oder EAWU Mitgliedstaaten durch die Erstkalibrierung / Poverka von Messgeräten und Messmitteln zugelassen werden. Vor der Erstkalibrierung / Eichung müssen die Messmittel und Messgeräte ins staatliche Messmittelregister eingetragen werden. Messgeräte, die keiner obligatorischen Kalibrierung unterliegen, können freiwillig kalibriert werden. Zertifizierungspflichtige Messmittel und Messgeräte müssen vor der Inbetriebnahme in Russland und/oder EAWU Mitgliedstaaten durch die Erstkalibrierung / Poverka von Messgeräten und Messmitteln zugelassen werden. Vor der Erstkalibrierung / Eichung müssen die Messmittel und Messgeräte ins staatliche Messmittelregister eingetragen werden. Messgeräte, die keiner obligatorischen Kalibrierung unterliegen, können freiwillig kalibriert werden.

Zertifizierungspflichtige Messmittel und Messgeräte müssen vor der Inbetriebnahme in Russland und/oder EAWU Mitgliedstaaten durch die Erstkalibrierung / Poverka von Messgeräten und Messmitteln zugelassen werden. Vor der Erstkalibrierung / Eichung müssen die Messmittel und Messgeräte ins staatliche Messmittelregister eingetragen werden. Messgeräte, die keiner obligatorischen Kalibrierung unterliegen, können freiwillig kalibriert werden.

Wenn die Messgeräte oder Messmittel für staatliche Organisationen oder Einrichtungen eingesetzt werden, wird eine obligatorische Kalibrierung von Messmittel oder Messgeräte vorgeschrieben.

Erstkalibrierung von Messmitteln

Die Kalibrierung oder Eichung wird auch Poverka (russ. Поверка) genannt. Durch die Erstkalibrierung / Eichung wird die Betriebsfähigkeit eines Messgeräts geprüft. Durch die Erstkalibrierung / Eichung soll die Einheit der Messungen gewährleistet werden.

Die Erstkalibrierung (Poverka) kann nur nach der Durchführung einer metrologischen EAC Zertifizierung (engl. PAC - Pattern Approval Certificate) erfolgen. Die Erstkalibrierung ist vergleichbar mit einer werkseigenen Eichung von Messgeräten oder Messmitteln.

EAC Erstkalibrierungsprozess 

Die Erstkalibrierung kann nur durch akkreditierte Zertifizierungsdienstleister durchgeführt werden. Nach der Durchführung der Erstkalibrierung / Eichung wird ein Eichzeugnis ausgestellt und das Messgerät mit einem Eichzeichen versehen. Die Messergebnisse der Erstkalibrierung werden für die Erstellung von technischen Unterlagen wie zum Beispiel der Bedienungsanleitung oder dem Technischen Pass verwendet. 

Die Erstkalibrierung / Eichung ist gemäß den russischen Eich- und Kalibrierungsordnung (FS N102) für alle staatliche Einrichtungen und Institutionen obligatorisch vorgeschrieben. Alle importierten Messgeräte werden vor dem Inverkehrbringen geeicht. Ein jedes Messgerät muss vor dem Inverkehrbringen kalibriert werden. Nach der Erstkalibrierung wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften der Russischen Föderation ein Kalibrierungsplan festgelegt. Der Eichungsplan muss gemäß den gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und die Eichungen müssen regelmäßig durchgeführt werden. Je nach Branche und Messgerätart können unterschiedliche Kalibrierungen vorgesehen sein.

Staatliche Messmittelaufsicht

Folgende Branchen unterliegen der staatlichen Messmittelaufsicht nach FS N102:

  • Umwelt- und Katastrophenschutz
  • Arbeitsschutz und Betriebssicherheit
  • Handel und Konfektionierung
  • Energiewirtschaft
  • Verkehrssicherheit
  • Gesundheitswesen
  • Telekommunikation
  • Verteidigung
  • Kartografie
  • Geodäsie

Rechtliche Grundlage der Poverka 

Die Erstkalibrierung / Eichung erfolgt gemäß den Vorschriften von Rosstandard (Spezielle Zulassungsbehörde in Russland) und kann nur durch akkreditierte Zertifizierungsdienstleister durchgeführt werden. Die Erstkalibrierung / Eichung wird in der Regel vor der Inbetriebnahme oder nach einer Reparatur durchgeführt. Die Erstkalibrierung / Eichung / Poverka erfolgt in Übereinstimmung mit dem Föderalen Gesetz der Russischen Föderation FS N102 - Einheitlichkeit der Messungen.

Kennzeichnung von Messgeräten 

Die kalibrierten Messgeräte und Messmittel werden mit einem speziellen EAC Eichzeichen markiert. Vor der Erstkalibrierung muss das Messgerät oder müssen die Messmittel durch eine Metrologische Zertifizierung zugelassen und in das Messmittelregister eingetragen werden. Ein Eichzeichen signalisiert den russischen Aufsichtsbehörden, dass die notwendigen Zertifizierungen und Kalibrierungen durchgeführt wurden. 

Unsere Dienstleistungen

Wir bieten unseren Kunden folgende Dienstleistungen an:

  1. Durchführung der Erstkalibrierung von Messgeräten
  2. Durchführung der EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung
  3. Beratung bezüglich der Durchführung von obligatorischen Prüfungen
  4. Beratung bezüglich der Durchführung von freiwilligen Untersuchungen
  5. Beratung bezüglich der EAC Kennzeichnung von diversen Produktgruppen

Für weitere Informationen zur EAC Erstkalibrierung und den EAC Begleitunterlagen stehen wir Ihnen gern telefonisch zur Verfügung.

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