Die zertifizierungspflichtige Messmittel und Messgeräte müssen vor der Inbetriebnahme in den EAWU Mitgliedstaaten durch die Erstkalibrierung von Messgeräten zugelassen werden. Mit einem EAC Zertifikat für Messgeräte wird die Konformität mit den TR ZU/EAWU Richtlinien bestätigt.
Die metrologische Zertifizierung ist eine gesetzliche Methode zur Qualitätssicherung von Messgeräten und Messmitteln. Wenn die Messgeräte oder Messmittel für staatliche Organisationen oder Einrichtungen eingesetzt werden, wird eine obligatorische Kalibrierung von Messmittel oder Messgeräte vorgeschrieben.
Die Kalibrierung oder Eichung wird auch Poverka (russ. Поверка) genannt. Durch die Erstkalibrierung/Eichung wird die Betriebsfähigkeit eines Messgeräts geprüft. Durch die Erstkalibrierung/Eichung soll die Einheit der Messungen gewährleistet werden.
Die Erstkalibrierung (Poverka) kann nur nach der Durchführung einer metrologischen EAC Zertifizierung (engl. PAC - Pattern Approval Certificate) erfolgen. Die Erstkalibrierung ist vergleichbar mit einer werkseigenen Eichung von Messgeräten oder Messmitteln.
Vor der Erstkalibrierung/Eichung (Poverka) müssen die Messmittel und Messgeräte ins staatliche Messmittelregister eingetragen werden. Messgeräte, die keiner obligatorischen Kalibrierung unterliegen, können freiwillig kalibriert werden.
Die Erstkalibrierung kann nur durch akkreditierte Zertifizierungsdienstleister durchgeführt werden. Nach der Durchführung der Erstkalibrierung wird ein Eichzeugnis ausgestellt und das Messgerät mit einem Eichzeichen versehen. Die Messergebnisse der Erstkalibrierung werden für die Erstellung von technischen Unterlagen wie zum Beispiel der Bedienungsanleitung oder dem Technischen Pass verwendet.
Die Erstkalibrierung ist gemäß den russischen Eich- und Kalibrierungsordnung (FS N102) für alle staatliche Einrichtungen und Institutionen obligatorisch vorgeschrieben. Alle importierten Messgeräte werden vor dem Inverkehrbringen geeicht. Nach der Erstkalibrierung wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften ein Kalibrierungsplan festgelegt.
Der Eichungsplan muss gemäß den gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und die Eichungen müssen regelmäßig durchgeführt werden. Je nach Branche und Messgerätart können unterschiedliche Kalibrierungen vorgesehen sein.
Folgende Branchen unterliegen der staatlichen Messmittelaufsicht:
Die Erstkalibrierung erfolgt gemäß den Vorschriften von Rosstandard (Zulassungsbehörde) und kann nur durch akkreditierte Zertifizierungsdienstleister durchgeführt werden. Die Erstkalibrierung wird in der Regel vor der Inbetriebnahme oder nach einer Reparatur durchgeführt. Die Eichung erfolgt gemäß dem Föderalen Gesetz der Russischen Föderation N102FS - Einheitlichkeit der Messungen.
Die kalibrierten Messgeräte und Messmittel werden mit einem speziellen EAC Eichzeichen markiert. Vor der Erstkalibrierung muss das Messgerät durch eine Metrologische Zertifizierung zugelassen und in das Messmittelregister eingetragen werden. Ein Eichzeichen signalisiert den Aufsichtsbehörden, dass die notwendigen Zertifizierungen und Kalibrierungen durchgeführt wurden.