Das EAC Zertifikat für Verpackung und und Verpackungsmaterialien ist eine offizielle Konformitätsbestätigung für den Export von Verpackungen in die EAWU Staaten. Die EAC Zertifizierung erfolgt gemäß den Technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion (TR ZU/EAWU).
Durch die Technische Regelwerke der EAWU Staaten werden einheitliche Vorschriften an die Sicherheit von Verpackungen und Verpackungsmaterialien in den EAWU Staaten festgelegt. Die TR ZU/EAWU Richtlinien enthalten Sicherheitsvorschriften bzgl. Herstellung, Zusammensetzung und Transport von Verpackungen.
Das Ziel von Technischen Regelwerken (TR ZU/EAWU) ist der Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in den Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU Staaten).
Die EAC Zertifizierung von Verpackungen und Verpackungsmaterialien erfolgt gemäß den Vorschriften des Technischen Regelwerks TR ZU 005/2011. Das Technischen Regelwerk TR ZU 005/2011 legt die Anforderungen an die Sicherheit von Verpackungen in den EAWU Ländern fest.
Die Verpackungen und Verpackungsmaterialien müssen auf sichere Art und Weise entworfen und hergestellt werden, sodass bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Risiken, die durch die Konstruktion und die Zusammensetzung entstehen, minimiert werden.
Weiterhin schreiben die Vorschriften des Technischen Regelwerks TR ZU 005/2011 über der Sicherheit von Verpackungen eine EAC Kennzeichnungspflicht vor. Die Einhaltung der TR ZU/EAWU Anforderungen ist eine der Voraussetzungen für den Zugang zum EAC Markt.
Ein EAC Zertifikat für Verpackung oder eine EAC Deklaration für Verpackungen ist ein obligatorisches EAC Zulassungsdokument und die Vorschriften des TR ZU 005/2011 sind obligatorische Maßnahmen. Für alle Arten von Verpackungen muss daher die EAC Konformitätsbestätigung gemäß der Richtlinie TR ZU 005/2011 erfolgen.
Durch die TR ZU/EAWU Anforderungen wird für alle Verpackungen eine EAC Deklarierung vorgeschrieben. Die Verpackungen von Tabakwaren, Gefahrengütern, Arzneimitteln und Medizinprodukten unterliegen nicht den Vorschriften des Regelwerks TR ZU 005/2011.
Die Zertifizierung derartiger Verpackungen erfolgt gemäß anderen Vorschriften, wie zum Beispiel bei der Registrierung von medizinischen Geräten oder dem Technischen Regelwerk TR ZU 035/2014 über die Sicherheit von Tabak und Tabakprodukten.
Die EAC Konformitätsbewertung von Verpackungen erfolgt ausschließlich in Form der Deklarierung und ist eine obligatorische Maßnahme für den Export in die EAWU Staaten. Die EAC Zertifizierung wird für Verpackungen nicht vorgesehen.
Keiner EAC Deklarierung unterliegen:
Für die Deklarierung für Verpackungen werden folgende Unterlagen benötigt:
Außerdem können in bestimmten Fällen weitere Unterlagen notwendig sein.
Die zertifizierte Verpackungen müssen mit der EAC Kennzeichnung markiert werden. Somit wird die Konformität mit den TR ZU/EAWU Richtlinien der Eurasischen Wirtschaftsunion bestätigt. Das Inverkehrbringen von Verpackung ohne Kennzeichnung wird mit einem hohen Bußgeld und der Beschlagnahmung der Produkte bestraft.
Anforderungen an die EAC Kennzeichnung:
Die Erstellungszeit für die EAC Deklaration für Verpackungen ist von den Eigenschaften von Verpackungen abhängig und variiert je nach Produktart sehr stark. In den meisten Fällen werden für die Erstellung von EAC Deklarationen für Verpackungen ca. 10 bis 12 Arbeitstage benötigt.
Die EAC Deklarationen für Verpackungen und Verpackungsmaterialien können für Einzellieferungen oder für Serienproduktion angefertigt werden. Bei der Deklarierung von Serienproduktion von Verpackungen, kann die Zulassung für einen Zeitraum von 1 bis 5 Jahren erfolgen.
Die Kosten der EAC Deklarierung für Verpackungen und Verpackungsmaterialien sind sehr unterschiedlich. In den meisten Fällen, liegen die Kosten der Deklarierung von Verpackungen und Verpackungsmaterialien zwischen 3.000 Euro und 5.000 Euro.
Die Regelungen der Eurasischen Wirtschaftsunion schreiben vor, dass der Hersteller einen Sitz im gemeinsamen Wirtschaftsgebiet der EAWU Staaten haben muss, um einen Antrag auf Deklarierung von Verpackungen stellen zu können.
Somit wird eine Vertretung des Herstellers für die Beantragung und Durchführung von Deklarierungsprozessen von Verpackungen benötigt. Oft tritt als Antragsteller ein Kunde des Herstellers aus den EAWU Staaten auf.
Dabei muss man berücksichtigen, dass anschließend nur dieser Kunde das alleinige Vertriebsrecht für die ganze Zertifizierungsperiode erhält und allen anderen Kunden eine Vollmacht für die Vertriebstätigkeit ausstellen muss.
In solchen Situationen gerät der Hersteller in eine Abhängigkeit von seinen Kunden und Vertriebspartnern. Wenn Sie unabhängig von den einzelnen Vertriebspartnern bleiben möchten, können wir Ihnen eine Vertragsperson stellen.