EAC Zertifikat // Zertifizierung für Verpackungen

Die EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung für Verpackungen erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen der Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion (TR ZU / TR EAWU). Durch die Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion werden einheitliche Sicherheitsvorschriften an die Sicherheit von Verpackungen und Verpackungsmaterialien in den EAWU Staaten festgelegt. Die Technischen Regelwerke enthalten Sicherheitsvorschriften bzgl. Herstellung, Zusammensetzung und Transport von Verpackungen. Das Ziel der Vorschriften ist der Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in den EAWU Staaten. Ein EAC Zertifikat oder eine EAC Deklaration für Verpackungen ist ein obligatorisches EAC Zulassungsdokument.

Die EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung für Verpackungen erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen der Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion (TR ZU / TR EAWU).

Durch die Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion werden einheitliche Sicherheitsvorschriften an die Sicherheit von Verpackungen und Verpackungsmaterialien in den EAWU Staaten festgelegt. Die Technischen Regelwerke enthalten Sicherheitsvorschriften bzgl. Herstellung, Zusammensetzung und Transport von Verpackungen.

Das Ziel der Vorschriften ist der Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in den EAWU Staaten. Ein EAC Zertifikat oder eine EAC Deklaration für Verpackungen ist ein obligatorisches EAC Zulassungsdokument.

Technisches Regelwerk TR ZU 005/2011

Die EAC Zertifizierung von Verpackungen und Verpackungsmaterialien erfolgt gemäß den Vorschriften des Technischen Regelwerks TR ZU 005/2011. Das Technischen Regelwerk TR ZU 005/2011 legt die Anforderungen an die Sicherheit von Verpackungen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in den EAWU Ländern fest.

Durch die Vorschriften des Technischen Regelwerks TR ZU 005/2011 - Über die Sicherheit von Verpackung müssen die Verpackungen auf sichere Art und Weise entworfen und hergestellt werden, sodass bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Risiken, die durch die Konstruktion und die Zusammensetzung entstehen, minimiert werden.

Weiterhin schreiben die Vorschriften des Technischen Regelwerk TR ZU 005/2011 - Über der Sicherheit von Verpackungen eine EAC Kennzeichnungspflicht vor. Die Einhaltung der minimalen Sicherheitsanforderungen des Technischen Regelwerks TR ZU 005/2011 - Über die Sicherheit von Verpackung Materialien ist eine der Voraussetzungen für den Zugang zum EAC Markt.

Laut den Vorgaben des Technischen Regelwerks TR ZU 005/2011 dürfen die Verpackungen und Verpackungsmaterialien nicht aus gesundheitsschädigenden Materialien hergestellt werden und kein Risiko für die Verbraucher darstellen. Außerdem werden im Technischen Regelwerk TR ZU 005/2011 Grenzwerte für die Verwendung von Schadstoffen und die Art der EAC Kennzeichnung festgelegt.

EAC Zertifizierung für Verpackungen

Die Vorschriften des TR ZU 005/2011 sind obligatorische Maßnahmen. Für alle Arten von Verpackungen muss daher die EAC Konformitätsbestätigung gemäß den Normen des TR ZU 005/2011 erfolgen. In den Anforderungen des Technischen Regelwerks TR ZU 005/2011 wird für alle Verpackungen eine EAC Deklarierung vorgeschrieben. Die Verpackungen von Tabakwaren, Gefahrengütern, Arzneimitteln sowie pharmazeutischen und medizinischen Produkten unterliegen nicht den Vorschriften des Technischen Regelwerks TR ZU 005/2011.

Die EAC Zertifizierung derartiger Verpackungen erfolgt gemäß anderer Normen, Standards oder Technischer Regelwerke, wie zum Beispiel bei der Registrierung von medizinischen Geräten oder dem Technischen Regelwerk TR ZU 035/2014 - Über die Sicherheit von Tabak und Tabakprodukten. Das Technische Regelwerk TR ZU 005/2011 - Über der Sicherheit von Verpackungen betrifft auch solche Verpackungen, die von Herstellern anderer Produkte hergestellt wurden.

Für diese Art von Verpackung gelten nur die Regelungen zum Recycling und zur EAC Kennzeichnung der Verpackungen. Sie sind von der EAC Deklarierungspflicht nicht betroffen. Alle anderen Verpackungsarten unterliegen der EAC Deklarierungspflicht gemäß TR ZU 005/2011 - Über der Sicherheit von Verpackungen.

Die EAC Konformitätsbewertung von Verpackungen erfolgt ausschließlich in Form der EAC Deklarierung und ist eine obligatorische Maßnahme für den Export nach Russland und in die EAWU Staaten. Die EAC Zertifizierung ist für Verpackungen und Verpackungsmaterialien nicht vorgesehen.

Keiner EAC Konformitätsbewertung von Verpackung unterliegen:

  • Verpackungen von Arzneimitteln
  • Medizinische Verpackungen
  • Pharmazeutische Produkte
  • Gefahrengüter
  • Tabakwaren

EAC Deklaration für Verpackungen

Für die EAC Deklarierung für Verpackungen werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Produktbeschreibung
  • Produktbezeichnung
  • Zolltarifnummer
  • Technischer Pass
  • Bedienungsanleitung
  • Technische Zeichnung
  • Technische Datenblätter
  • Zertifikate wie z. B. CE, ISO, DIN, EAC, GOST oder CB

Außerdem können in bestimmten Fällen weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

Unterschiede zwischen EAC Zertifikat und EAC Deklaration

EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung unterscheiden sich durch mehrere Kriterien:

  1. Antragstellung entweder durch den Hersteller oder die Vertragsperson
  2. Registrierung der Konformitätsbescheinigungen
  3. Gültigkeitsdauer der Zulassungsdokumente
  4. Notwendigkeit der Externen Überwachung
  5. Klassifizierung von Produkten und Waren
  6. Notwendigkeit von Inspektionskontrollen
  7. Methoden des Konformitätsnachweises
  8. Qualitätssicherung der Produkte

EAC Kennzeichnung von Verpackungen

Zertifizierte Verpackungen werden mit einer EAC Kennzeichnung markiert. Somit wird die EAC Konformität mit den technischen Normen der Eurasischen Wirtschaftsunion bestätigt. Das Inverkehrbringen von Verpackung ohne entsprechende EAC Kennzeichnung wird mit einem hohen Bußgeld und der Beschlagnahmung der Produkte bestraft.

Anforderungen an die EAC Markierung:

  • EAC Kennzeichnung
  • Anwendungsbereich
  • Produktbezeichnung
  • Marke und Markenzeichen
  • Zusammensetzung
  • Recyclinghinweis
  • Herstellungsdatum
  • Informationen über den Hersteller
  • Informationen über den Importeur

Dauer und Kosten der EAC Zertifizierung

Die Erstellungszeit für die EAC Deklaration für Verpackungen und Verpackungsmaterialien variiert je nach Produktart sehr stark. In den meisten Fällen werden für die Erstellung die EAC Deklaration ca. 20 bis 30 Arbeitstage benötigt. Für detaillierte Informationen über die EAC Deklaration für Verpackungen und Verpackungsmaterialien kontaktieren Sie uns bitte, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Vertragsperson für die EAC Zertifizierung

Die Regelungen der Eurasischen Wirtschaftsunion schreiben vor, dass der Hersteller einen Sitz im gemeinsamen Wirtschaftsgebiet der EAWU Staaten haben muss, um einen Antrag auf EAC Deklarierung stellen zu können. Somit wird eine Vertretung des Herstellers für die Beantragung und Durchführung von EAC Deklarierungsprozessen in der Zollunion benötigt, wenn der Hersteller keine Niederlassung in der Eurasischen Wirtschaftsunion hat.

Oft tritt als Antragsteller ein Distributor des Herstellers aus den Staaten der Eurasischen Wirtschaftsunion auf. Dabei muss man berücksichtigen, dass anschließend lediglich dieser Distributor das alleinige Vertriebsrecht für die Zertifizierungsperiode erhält und allen anderen Distributoren eine Vollmacht für die Vertriebstätigkeit ausstellen muss. In solchen Situationen gerät der Hersteller in eine Abhängigkeit von seinem Partner, der bei der EAC Zertifizierung als Vertragsperson des Herstellers auftrat. Wenn Sie unabhängig von den einzelnen Distributoren bleiben möchten, können wir Ihnen eine Vertragsperson stellen.

Diese Aufgabe übernimmt dann unsere Niederlassung in Russland. Nach erfolgreicher Zertifizierung stellen wir all Ihren Geschäftspartnern eine Vollmacht für die Vertriebstätigkeit aus.

Unsere Dienstleistungen

 Wir bieten unseren Kunden folgende Dienstleistungen:

  1. Durchführung der EAC Deklarierung von Verpackungen
  2. Durchführung der EAC Zertifizierung von Verpackungen
  3. Beratung bezüglich der EAC Deklarierung von Verpackungen
  4. Beratung bezüglich der EAC Zertifizierung von Verpackungen
  5. Beratung bezüglich der EAC Kennzeichnung von Verpackungen

Für weitere Fragen, Informationen und Anregungen zur EAC Zertifizierung, EAC Zulassung und EAC Deklarierung von Verpackungen stehen wir Ihnen gern telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.

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