EAC Zertifikat für Kosmetik und Parfum

Mit einem EAC Zertifikat / Zertifizierung für Kosmetik, Parfüm und Pflegeprodukte wird bestätigt, dass die Produkte EAC konform sind / AC Inorms GmbH Mit einem EAC Zertifikat / Zertifizierung für Kosmetik, Parfüm und Pflegeprodukte wird bestätigt, dass die Produkte EAC konform sind / AC Inorms GmbH

Das EAC Zertifikat für Kosmetik und Parfum ist eine Konformitätsbestätigung für den Export in die EAWU Staaten und wird in gemäß den Vorschriften des Technischen Regelwerks TR ZU 009/2011 der Eurasischen Wirtschaftsunion durchgeführt. 

Die Technische Regelwerke (TR ZU/EAWU) haben als Ziel den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in den EAWU Staaten. Das EAC Zertifikat für Kosmetik und Pflegeprodukte ist ein obligatorisches Zulassungsdokument.

Das Technische Regelwerk der Zollunion TR ZU 009/2011 für die EAC Zertifizierung von Parfümerie- und Kosmetikprodukten beinhaltet die gesetzlichen Vorschriften für die Sicherheit von Parfümerie- und Kosmetikprodukten.

Technisches Regelwerk TR ZU 009/2011

Im Technischen Regelwerk TR ZU 009/2011 sind einheitliche Vorschriften für die Sicherheit von Parfümerie- und Kosmetikprodukten festgelegt. Das Technische Regelwerk TR ZU 009/2011 über die Sicherheit von Parfümerie- und Kosmetikprodukten enthält die gesetzlichen Vorgaben für die Produktion, den Inhalt und die Verpackung von Parfüm- und Kosmetikprodukten und dient dem Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger der Eurasischen Wirtschaftsunion.

Das Technische Regelwerk TR ZU 009/2011 legt die Angaben und Grenzwerte für die physische und chemische Zusammensetzung, die toxische, mikrobiologische und klinisch-laboratorische Messwerte sowie Angaben zur EAC Kennzeichnung und Verpackung der Parfum- und Kosmetikprodukte fest.

Anhänge des Technischen Regelwerks 009/2011 dargestellt:

  • Anhang 1: Verzeichnis von verbotenen Stoffen
  • Anhang 2: Verzeichnis von zulässigen Inhaltsstoffen
  • Anhang 3: Verzeichnis von zugelassenen Farbstoffen
  • Anhang 4: Verzeichnis von zugelassenen Konservierungsstoffen
  • Anhang 5: Verzeichnis von zugelassenen UV-Filtern
  • Anhang 6: Verzeichnis von zulässigen pH-Werten
  • Anhang 7: Aufschluss der mikrobiologischen Produktsicherheit
  • Anhang 8: Anforderungen an die toxikologischen Kennzahlen 

EAC Zertifikat für Kosmetik

Verschiedene Produktgruppen unterliegen der EAC Konformitätsbestätigung, wie zum Beispiel: Hautpflegeprodukte, Gesichtspflegeprodukte, Haarpflegeprodukte, dekorative Kosmetik, Körperpflegeprodukte und Parfümerieprodukte. Die Zulassungspflicht wird durch die umfassende Aufzählung von zulassungspflichtigen Produkten in den EAWU Staaten festgelegt. 

Alle zulassungspflichtige Produkte unterliegen der EAC Konformitätsbewertung vor dem Export nach Russland und in die EAWU Staaten.

Folgende Produkte unterliegen der EAC Konformitätsbewertung:

  • Kosmetik
  • Make-up
  • Parfüm
  • Shampoo
  • Conditioner
  • Haarspray
  • Haargel
  • Lippenstifte
  • Nagellack
  • Mascara
  • Duschgel
  • Badezusatz
  • Bodylotion
  • Cremes
  • Masken
  • Peelings
  • Deodorants

Für die Konformitätsbewertung von Kosmetikprodukten sind folgenden Methoden vorgesehen:

  • EAC Deklarierung
  • Staatliche Registrierung

EAC Deklaration für Kosmetik

Die Deklarierung ist eine Herstellererklärung, dass die deklarierten Produkte den Anforderungen der Technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion entsprechen. Die EAC Deklaration wird auf der Grundlage von Herstellerangaben angefertigt und in das einheitliche Register von deklarierten Produkten eingetragen.

Die Registrierung von Zulassungsdokumenten kann nur durch die Unternehmen, die im Hoheitsgebiet der EAWU Staaten ansässig sind. Somit wird eine bevollmächtigte Vertretung des Herstellers innerhalb der EAWU Staaten notwendig. Unsere EAWU Niederlassung kann diese Aufgabe für unsere deutschen und europäischen Kunden übernehmen.

Für die Deklarierung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Produktbeschreibung
  • Zolltarifnummer
  • Prüfprotokolle
  • Technische Datenblätter
  • Auflistung aller Inhaltsstoffe
  • Informationen über organoleptische Eigenschaften der Ware
  • Informationen über physikalische Eigenschaften der Ware
  • Informationen über chemische Eigenschaften der Ware
  • Zertifikat zum Qualitätsmanagementsystem
  • Belege über Produkteigenschaften

Außerdem können in bestimmten Fällen weitere Dokumente und Unterlagen benötigt werden.

Schemata der EAC Deklarierung:

  • Schema 3D - Deklarierung für 5 Jahre, Serienproduktion
  • Schema 4D - Deklarierung beschränkt sich auf die Haltbarkeitsdauer
  • Schema 6D - Deklarierung für maximal 7 Jahre, Serienproduktion

Staatliche Registrierung

Die Parfümerieprodukte und Kosmetikprodukte, die der Staatlichen Registrierung unterliegen, werden in Anlage 12 des Technischen Regelwerks TR ZU 009/2011 aufgelistet. Es handelt sich um Mittel für Hautaufhellung, Permanent Make-up, Enthaarung, Zahnaufhellung, diverse Peelings, Bräunungscreme, Kosmetik für Intimpflege sowie Kosmetikprodukte für Dauerwellen und Haarglättung. 

Für die Staatliche Registrierung von Kosmetik, Parfüm und Pflegeprodukten sind durch die EAWU Behörden (Rosstandard und Rosspotrebnadzor) akkreditierte Zertifizierungsdienstleister zuständig.

Der Prozess der Staatlichen Registrierung besteht aus einer Analyse der Herstellerinformationen und Labor Untersuchungen sowie Produktionsaudits. Alle Bescheinigungen über die Staatliche Registrierung werden in das einheitliche Register der EAWU Staaten eingetragen.

Folgende Produkte unterliegen der Staatlichen Registrierung:

  • Peelings
  • Kinderkosmetik
  • Bräunungscreme
  • Permanent Make-up
  • Produkte zur Intimpflege
  • Produkte zur Enthaarung
  • Produkte zur Hautaufhellung
  • Produkte für Dauerwellen und Haarglättung
  • Parfümerie- und Pflegeprodukte mit Nanopartikeln
  • Fluorhaltige Mundhygieneprodukte (Massenanteil von Fluoriden mehr als 0,15%)
  • Produkte für Zahnaufhellung (Wasserstoffperoxid, Carbamidperoxid, Zinkperoxid)
  • Produkte für Zahnaufhellung (Wasserstoffkonzentration maximal 0,1 bis 6%)

Für die Staatliche Registrierung von Kosmetikprodukten werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Bescheinigung über das Qualitätsmanagement
  • Detaillierte Produktbeschreibung
  • Originale Produktbezeichnung
  • Auflistung aller Inhaltsstoffe
  • Technische Datenblätter
  • Gebrauchsanweisung
  • Prüfprotokolle
  • Chemische Zusammensetzung
  • Belege über Produkteigenschaften
  • Deckblatt mit Angaben zu Verbrauchseigenschaften
  • Etikettierung der Verbraucherverpackung mit Packungsbeilage
  • Angaben zu besonderen Vorsichtsmaßnahmen bei der Verwendung
  • Informationen über organoleptische Eigenschaften des Produkts
  • Informationen über physikalische Eigenschaften des Produkts
  • Zertifikat über ein GMP-gerechtes Qualitätsmanagementsystem
  • Informationen über chemische Eigenschaften des Produkts

Außerdem können in bestimmten Fällen weitere Dokumente benötigt werden. Die Begleitunterlagen müssen in russischer Sprache oder in der Amtssprache des Mitgliedstaates der Eurasischen Wirtschaftsunion vorgelegt werden, in dem die Beantragung erfolgt. 

Kennzeichnung

Die zertifizierten Produkte werden mit einer EAC Kennzeichnung markiert. Somit wird die EAC Konformität mit den Normen der Eurasischen Wirtschaftsunion bestätigt. Kosmetikprodukte, die gemäß des TR ZU 009/2011 zugelassen wurden, müssen vor Markteinführung mit dem EAC Konformitätszeichen markiert werden.

Die Markierung muss auf jede Verpackungseinheit der zertifizierten Kosmetikprodukte und auf allen Versanddokumenten angebracht werden. Dabei muss die Kennzeichnung während der gesamten Haltbarkeit des Produkts erkennbar und lesbar bleiben. Die Markierung darf nur bei Erfüllung der Anforderungen des Technischen Regelwerks TR ZU 009/2011 erfolgen.

Das Etikett muss folgende Informationen enthalten:

  • Produktname
  • Produktbezeichnung
  • Informationen über den Hersteller
  • Informationen über den Importeur
  • Informationen über besondere Vorsichtsmaßnahmen
  • Hinweise zur Aufbewahrung
  • Farbe und/oder Ton
  • Herstellungsdatum
  • Haltbarkeitsdauer
  • Ursprungsland
  • Verfallsdatum
  • Volumen
  • EAC Markierung
  • Nummer der Lieferung
  • Auflistung der Inhaltsstoffe

Dauer und Kosten

Die Erstellungszeit für die EAC Deklarationen, Staatliche Registrierungen und EAC Zertifikaten gemäß dem Technischen Regelwerk TR ZU 009/2011 variiert je nach Produktart, in den meisten Fällen werden für die Erstellung von EAC Zulassungen ca. 10 Arbeitstage benötigt.

Die Kosten der EAC Konformitätsbewertung für Kosmetik, Parfüm und Pflegeprodukte liegen in der Regel zwischen 3.000 Euro und 5.000 Euro. Hier können Sie mehr Informationen bezüglich der Kosten Zusammensetzung nachlesen: Kosten der EAC Zertifizierung

Bevollmächtigte Vertretung

In den Regelungen der EAWU Staaten ist vorgeschrieben, dass der Hersteller einen Sitz im gemeinsamen Wirtschaftsgebiet haben muss, um einen Antrag auf die Zertifizierung stellen zu können. Somit wird eine Vertretung des Herstellers benötigt, sofern der Hersteller keine Niederlassung in der Eurasischen Wirtschaftsunion hat. 

Der Vertreter muss somit seinen Sitz in einem der EAWU Mitgliedstaaten. Oft tritt als Antragsteller ein Kunde des Herstellers aus den EAWU Staaten. Dabei muss man berücksichtigen, dass im Anschluss nur dieser Partner das alleinige Vertriebsrecht für die gesamte Zertifizierungsperiode erhält und allen anderen Vertriebspartnern eine Vollmacht für die Vertriebstätigkeit ausstellen muss.

In solchen Situationen gerät der Hersteller in eine Abhängigkeit von seinem Partner, der bei der EAC Zulassung als Vertragsperson des Herstellers auftrat. Wenn Sie unabhängig von den einzelnen Kunden bleiben wollen, können wir Ihnen eine Vertragsperson zur Verfügung stellen. 

Rechtslage

Durch die Gründung der Zollunion zwischen den EAWU Staaten wurden die Normen und Standards der einzelnen Staaten zu einem einheitlichen System harmonisiert. Die EAC Zertifizierung wird in allen Teilnehmerstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion nach dem gleichen Prinzip beantragt und durchgeführt. 

Rechtgrundlage für die EAC Zertifizierung von Kosmetik:

  1. Einheitsform N896
  2. Entscheidung N319
  3. Entscheidung N620
  4. TR ZU/EAWU 009/2011