EAC Deklaration / Deklarierung für EAWU Staaten

EAC Deklaration ist eine Konformitätserklärung des Herstellers für den Export in die EAWU Staaten. Die EAC Deklarierung von Waren erfolgt gemäß den Technischen Regelwerken (TR ZU/EAWU) der Eurasischen Wirtschaftsunion (Zollunion). EAC Deklaration ist eine Konformitätserklärung des Herstellers für den Export in die EAWU Staaten. Die EAC Deklarierung von Waren erfolgt gemäß den Technischen Regelwerken (TR ZU/EAWU) der Eurasischen Wirtschaftsunion (Zollunion).

EAC Deklaration für EAWU Staaten

Die EAC Deklaration der Eurasischen Wirtschaftsunion ist ein Nachweis, dass ein Produkt die Anforderungen der Technischen Regelwerke der EAWU Staaten erfüllt. Sie bestätigt die Konformität der Ware mit den geltenden sicherheits- und qualitätsbezogenen Vorschriften der EAWU Staaten.

Bei der Deklarierung handelt es sich um eine Konformitätserklärung, die vom Hersteller oder bevollmächtigtem Vertreter erstellt wird, um den Export in die EAWU Staaten zu ermöglichen. Das Ziel der Deklarierung besteht darin, die Produktsicherheit sicherzustellen.

Die Eintragung von EAC Zulassungen (EAC Deklarationen, SGR Zertifikaten und EAC Zertifikaten) in das einheitliche Register der EAWU Mitgliedstaaten ist eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Produkten auf den Märkten der Eurasischen Wirtschaftsunion.

Informationsinhalt einer Deklaration 

In der EAC Deklaration sind folgende Informationen enthalten:

  • Adresse des Herstellers
  • Hauptsitz des Herstellers
  • Bezeichnung des Herstellers
  • Bezeichnung der deklarierten Produkte
  • Angewandte Technischen Regelwerke
  • Informationen der Prüfinstitution
  • Registrierungsnummer
  • Gültigkeitsdauer
  • Zolltarifnummer

Abgebildet ist eine offizielle Vorlage der EAC Deklaration, mit Erläuterungen und Beispielen:

Die EAC Deklaration der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) ist ein rechtsverbindlicher Nachweis, dass ein Produkt die Anforderungen der einschlägigen Technischen Regelwerke der Zollunion (TR ZU) erfüllt. Sie bestätigt die Konformität des Produkts mit den geltenden sicherheits- und qualitätsbezogenen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion.

Anwendungsbereich der EAC Deklarierung

Die EAC Deklaration stellt ein Nachweisdokument dar, das für das Inverkehrbringen deklarierungspflichtiger Produkte im Binnenmarkt der Eurasischen Wirtschaftsunion erforderlich ist. Ohne eine gültige Deklaration ist weder die Einfuhr noch der Vertrieb zulässig.

Die Verpflichtung zur Deklarierung besteht immer dann, wenn Produkte in den Geltungsbereich von Technischen Regelwerken der EAWU fallen. Diese Regelwerke definieren die Anforderungen an Sicherheit, Qualität und Konformität für alle Produktgruppen. 

Ziel der EAC Deklarierung ist es, die Übereinstimmung des Produkts mit den geltenden Sicherheits- und Qualitätsstandards der EAWU Staaten sicherzustellen. Sie bildet somit eine rechtliche Voraussetzung für die Marktteilnahme innerhalb des EAWU Raums.

Die deklarierungspflichtigen Produkte sind im Beschluss Nummer 620 der EAWU Kommission vom 07.04.2011 festgelegt. In diesem Beschluss wird die Deklarationspflicht für bestimmte Warengruppen gemäß den TR ZU/EAWU Regelwerken definiert.

Die vollständige Liste der deklarierungspflichtigen Produkte ist in der offiziellen konsolidierten Übersicht enthalten und kann über das Informationsportal der Eurasischen Wirtschaftsunion unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.eaeunion.org

Prozess der Konformitätsdeklarierung 

Die EAC Deklaration ist ein Verfahren zur Bestätigung der Konformität mit den Technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion. Sie wird vom inländischen Hersteller, Importeur oder einem bevollmächtigten Vertreter eines ausländischen Herstellers erstellt.

Um eine Deklaration zu erhalten, muss der Hersteller, der bevollmächtigte Vertreter des Herstellers oder der Importeur eine Konformitätsbewertung durchführen, um sicherzustellen, dass das Produkt den Vorschriften von Technischen Regelwerken der EAWU Staaten entspricht.

Für einen deutschen oder europäischen Hersteller bedeutet die EAC Deklarierung, dass die zugelassenen Produkte im gesamten EAWU Gebiet exportiert und verkauft werden können. In der Regel werden keine weiteren nationalen GOST Zulassungen benötigt.

Der Deklarierungsprozess ist ein Verfahren, bei dem die Hersteller sicherstellen, dass ihre Ware den TR ZU/EAWU Anforderungen und EAC Standards der EAWU Mitgliedstaaten entspricht. 

Die Konformitätsbewertung mit den Anforderungen der EAWU Staaten erfolgt gemäß den Vorschriften von TR ZU Regelwerken auf der Grundlage von Prüfprotokolle und Musterprodukten. 

Als Nachweis der Übereinstimmung mit den TR ZU/EAWU Anforderungen können interne Prüfprotokolle des Herstellers und externe Prüfberichte herangezogen werden.

Die Ausstellung der Deklaration erfolgt durch den Hersteller oder einen Vertreter des Herstellers, der in einem der EAWU Mitgliedstaaten ansässig ist. Eine gültige Deklaration muss zwingend in das einheitliche Register der Eurasischen Wirtschaftsunion eingetragen werden.

Der Prozess umfasst die folgenden Schritte:

  1. Festlegung von zutreffenden TR ZU/EAWU Vorschriften
  2. Auswahl des Prüfschemas nach Art, Lieferung und Risikokategorie
  3. Durchführung der Prüfungen durch akkreditierte Zulassungsstellen
  4. Erstellung der Betriebsdokumentation gemäß den GOST Normen
  5. Ausstellung der EAC Deklaration / EAC Konformitätserklärung
  6. Registrierung der EAC Deklaration im einheitlichen Register  
  7. EAC Kennzeichnung von zugelassenen Produkten

Es ist wichtig zu beachten, dass der Deklarierungsprozess je nach Produktkategorie und den spezifischen technischen Anforderungen von TR ZU Regelwerken variieren kann. 

Gültigkeitsdauer von EAC Deklarationen

Die Deklarierung erfolgt stets projektbezogen und wird individuell auf das jeweilige Produkt und dessen Verwendungszweck abgestimmt. Der gesamte Prozess von der Auswahl des passenden Schemas bis zur Eintragung in das einheitliche Register kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Die Gültigkeitsdauer einer Deklaration ist nicht einheitlich geregelt, sondern richtet sich nach:

  • den anzuwendenden TR ZU/EAWU Regelwerken,
  • dem gewählten Schema der Konformitätsbewertung sowie
  • der Art der Produktion oder Lieferung (z. B. Serien-, Einzel- oder Chargenlieferung)

Gültigkeitszeiträume im Überblick:

  • Einzellieferung: Nur für die jeweilige Lieferung gültig
  • Chargenlieferung: Nur für die jeweilige Charge gültig
  • Serienproduktion: 1 bis 7 Jahre 

Diese Regelungen sind in den jeweiligen TR ZU Vorschriften festgelegt. Nach Ablauf der Gültigkeit muss für die Produkte in Serienfertigung eine erneute Deklarierung erfolgen, um die Konformität mit den Anforderungen der Eurasischen Wirtschaftsunion weiterhin sicherzustellen.

Eine im einheitlichen Register eingetragene EAC Deklaration ist in allen EAWU Staaten gültig.

Dauer der EAC Deklarierung

Die Bearbeitungsdauer und die Eintragung ins Register einer EAC Deklaration ist von mehreren Faktoren abhängig, insbesondere von der Art der Produkte, dem Umfang erforderlicher Prüfungen sowie der Verfügbarkeit der technischen Unterlagen und Dokumenten. 

Auch die Notwendigkeit externer Laboruntersuchungen oder zusätzlicher Konformitätsnachweise kann die Bearbeitungszeit beeinflussen. Die konkreten Abläufe der Deklarierung werden stets individuell auf Basis der jeweiligen Produktbesonderheiten festgelegt.

In der Praxis beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel:

  • Mit Laborprüfungen: 7 bis 9 Werktage
  • Komplexe Produkte: 12 bis 14 Werktage
  • Ohne Laborprüfungen: 2 bis 4 Werktage
  • Unvollständige Unterlagen: 10 bis 12 Werktage

Kosten der EAC Konformitätsdeklarierung

Die Kosten einer Deklarierung können je nach Produkttyp, Lieferung und Komplexität stark variieren.

Hier sind die wichtigsten Kostenfaktoren:

Kostenfaktor

Beschreibung

Produkttyp & Regelwerk

Komplexere Produkte erfordern oft mehr Aufwand

Deklarierungsschema

Je nach Schema z. B. Serienproduktion oder Einzellieferung

Testkosten

Externe Laborkosten bei akkreditierten Stellen, falls erforderlich

Übersetzungskosten

Technische Unterlagen müssen oft übersetzt werden

EAWU Vertreter

Bevollmächtigter Vertreter / Authorised Representative

Registrierung

Eintragung in das einheitliche Register

In vielen Fällen ist eine Vorprüfung durch einen Experten sinnvoll, um zu klären, welches Regelwerk und Schema zutrifft. Heir können Sie mehr Informationen über die Kostenzusammensetzung der EAC Konformitätsbewertung nachlesen: Kosten der EAC Zertifizierung

Für detaillierte Informationen bezüglich der Kosten und der Durchführungsdauer der EAC Deklarierung kontaktieren Sie uns bitte, wir beraten Sie gerne. Ein Angebot für die EAC Deklarierung und EAC Kennzeichnung stellen wir innerhalb von 24 Stunden zur Verfügung.

EAC Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion

Ein weiteres Verfahren zur Bestätigung der Konformität ist die EAC Zertifizierung. Das EAC Zertifikat stellt ebenso wie die Deklaration einen offiziellen Konformitätsnachweis dar. Beide Verfahren gelten als gleichwertige Formen der Konformitätsbestätigung.

Während die Deklaration in der Regel vom Hersteller oder seinem Vertreter durchgeführt wird, erfordert die Zertifizierung die Einschaltung einer akkreditierten Zertifizierungsstelle. Dieses Verfahren ist insbesondere für Produkte mit höherem Gefährdungspotenzial vorgesehen.

Rechtlich gesehen besitzen Zertifikat und Deklaration den gleichen Stellenwert hinsichtlich ihrer Gültigkeit und Funktion. Beide Konformitätsnachweise bestätigen die Einhaltung der Anforderungen der relevanten TR ZU Regelwerke und berechtigen zur Anbringung des EAC Kennzeichens.

Welche Produktgruppen zertifiziert bzw. deklariert werden müssen, ist im Beschluss der EAWK Nummer 620 vom 07.04.2011 geregelt. Dieses Dokument listet alle Produkte auf, für die im Rahmen der Konformitätsbewertung eine Pflicht zur Zertifizierung oder Deklarierung besteht.

Unterschied zwischen Zertifikat und Deklaration

Bei der Deklarierung ist der Hersteller für die Konformität verantwortlich. Der Prozess ist oft schneller und weniger aufwendig als die Zertifizierung. Bei der Zertifizierung wird die Konformität von einer Zertifizierungsstelle bestätigt, und der Zulassungsprozess ist in der Regel aufwendiger.

Kriterium

Zertifizierung

Deklarierung

Antragsteller

Hersteller, Importeur, EAWU Vertreter

Hersteller, Importeur, EAWU Vertreter

Klassifizierung

Zertifizierungsstelle

Hersteller

Konformitätsnachweis

Zertifizierungsstelle oder Prüflabor

Prüfbericht oder Prüflabor

Qualitätssicherung

Audit, Warenprüfung oder ISO Zertifikat

Qualitätssicherung des Herstellers

Ausstellung

Amtlicher Vordruck

DIN A4 Blatt

Registrierung

Zertifizierungsstelle

EAWU Vertreter

Gültigkeitsdauer

1 bis 5 Jahre

1 bis 5 Jahre

Verantwortung

Zertifizierungsstelle

EAWU Vertreter

Überwachung

Jährliche Inspektionskontrolle

Keine externe Überwachungen

Markierung

Hersteller oder EAWU Vertreter

Hersteller oder EAWU Vertreter

Begleitunterlagen für die Konformitätsdeklarierung

Für die Deklarierung werden je nach Sicherheitsanforderungen von TR ZU Regelwerken unterschiedliche Begleitunterlagen benötigt. Jedes TR ZU/EAWU Regelwerk definiert spezifische Anforderungen an die im Rahmen der Konformitätsbewertung vorzulegenden Unterlagen.

Für die Deklarierung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Produktbezeichnung und Marke
  • Ausführliche Produktbeschreibung
  • Detaillierte Beschreibung des Einsatzbereiches
  • Informationen über Hersteller und Importeur
  • Zertifikate zum Qualitätsmanagementsystem
  • Technischer Pass oder Druckbehälterpass
  • Technische Zeichnungen von Produkten
  • Technische Datenblätter von Produkten
  • Bedienungs- und Montagenanleitung
  • Qualifikationsnachweise für Personal
  • Ggf. Sicherheitsbetrachtung
  • Ggf. Festigkeitsberechnung
  • Zolltarifnummer (HS Code)
  • Zollvoranmeldung (GTD) 

Deklarierungsschemas der TR ZU Regelwerke

Die Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion sehen für die Konformitätsbewertung von Produkten sogenannte Deklarierungsschemas vor. 

Ein Deklarierungsschema stellt eine methodische Anweisung dar, nach der die Konformitätsbewertung für bestimmte Produktgruppen technisch korrekt durchgeführt werden muss.

Die Auswahl eines geeigneten Schemas erfolgt auf Grundlage von:

  • Lieferform (Serienproduktion, Einzellieferung, Chargenlieferung)
  • Art und Eigenschaften des Produkts
  • Zolltarifnummer (HS-Code)
  • Anwendungsbereich

Diese Zuordnung ist in den jeweiligen Technischen Regelwerken verbindlich geregelt. Die Auswahl und sachgerechte Anwendung des Deklarierungsschemas wird in der Praxis durch einen Zertifizierungsexperten vorgenommen.

Die Deklarierungsschemas sind funktional vergleichbar mit den Konformitätsmodulen gemäß EU Richtlinien, die im Rahmen der CE Kennzeichnung zur Anwendung kommen. Wie im europäischen System dienen die EAC Schemas der Bewertung von Produkten. 

Technische Regelwerke der EAWU Staaten

Momentan existieren 52 Technische Regelwerke innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion, die TR ZU/EAWU Regelwerke gelten als verbindliche Grundlage für die EAC Konformitätsbewertung. 

Die Technischen Regelwerke der Zollunion (TR ZU), oder auch Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion (TR EAWU) genannt, sind ähnlich aufgebaut wie die europäischen CE Richtlinien.

Die Regelwerke definieren Anforderungen an die Sicherheit und Qualität von Produkten, die in den EAWU Staaten (Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien, Kirgisistan) in Verkehr gebracht werden sollen.

Die Einhaltung dieser Anforderungen wird durch den Hersteller oder einen bevollmächtigten Vertreter mittels EAC Deklaration oder EAC Zertifikat bestätigt. Nach erfolgreicher Konformitätsbewertung darf das Produkt mit dem EAC Konformitätszeichen gekennzeichnet werden.

Die EAC Kennzeichnung bestätigt, dass das Produkt allen anwendbaren Anforderungen der entsprechenden Technischen Regelwerke entspricht. Erst mit dieser Kennzeichnung ist ein Produkt zum freien Verkehr im Binnenmarkt der EAWU zugelassen. 

EAC Kennzeichnung von deklarierten Waren

Die deklarierten Produkte müssen mit einem EAC Zeichen der Eurasischen Wirtschaftsunion markiert werden. Die Kennzeichnung erfolgt in Übereinstimmung mit den Vorschriften der TR ZU Regelwerke und Entscheidung N711 der EAWU Kommission.

Die Kennzeichnung bestätigt die Konformität von Produkten mit den TR ZU Regelwerken. Die Kennzeichnung gilt als Grundvoraussetzung für das Inverkehrbringen von Produkten. Das Inverkehrbringen von Waren ohne Markierung wird strafrechtlich verfolgt.

Wir raten dringend dazu, die EAC Deklarierung und ordnungsgemäße EAC Kennzeichnung von Produkten frühzeitig und gewissenhaft durchzuführen, um Risiken zu vermeiden.

Bevollmächtigte Vertretung in den EAWU Staaten

Für die Durchführung des Deklarierungsprozesses wird eine bevollmächtigte Vertretung des Herstellers in den EAWU Staaten benötigt. Der bevollmächtigte Vertreter muss seinen Sitz in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (Zollunion) haben. 

Ohne einen Unternehmenssitz in den EAWU Staaten hat der Hersteller keine rechtliche Grundlage für die Abwicklung der Konformitätsbestätigung. Um den Normabgleich zu organisieren, wird eine Vertretung des Herstellers von uns zur Verfügung gestellt. 

Der Vertreter registriert und leitet die Prozesse und vertritt die Interessen des Herstellers.

Rechtslage der Deklarierung in EAWU Staaten

Die rechtliche Grundlage der Deklarierung ergibt sich aus den folgenden Rechtsakten:

  • Beschluss Nummer 319 der EAWU Kommission vom 18.06.2010
  • Beschluss Nummer 620 der EAWU Kommission vom 07.04.2011
  • Übereinkommen der EAWU Mitgliedstaaten vom 18.11.2010

Im Zuge der Gründung der Eurasischen Wirtschaftsunion wurde eine Harmonisierung der nationalen Sicherheitsanforderungen der EAWU Mitgliedstaaten angestrebt. In diesem Zusammenhang wurden die bislang gültigen nationalen Vorschriften der EAWU Staaten außer Kraft gesetzt.

An deren Stelle traten die Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion. Diese Regelwerke bilden die Grundlage für die einheitliche Bewertung der EAC Konformität.