Technisches Regelwerk TR ZU 004/2011

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Gemäß Artikel 13 des Abkommens über einheitliche Grundsätze und Regeln der technischen Regulierung in der Republik Belarus, der Republik Kasachstan und der Russischen Föderation vom 18. November 2010 hat die Kommission der Zollunion (im Folgenden – Kommission) beschlossen:

1. Das Technische Regelwerk der Zollunion „Über die Sicherheit von Niederspannungsgeräten“ (TR ZU 004/2011) anzunehmen (beigefügt).

2. Zu bestätigen:

2.1. das Verzeichnis der Normen, bei deren freiwilliger Anwendung die Erfüllung der Anforderungen des Technischen Regelwerks der Zollunion „Über die Sicherheit von Niederspannungsgeräten“ (TR ZU 004/2011) gewährleistet wird (beigefügt);

2.2. das Verzeichnis der Normen, die Regeln und Methoden der Untersuchungen (Prüfungen) und Messungen, einschließlich der Regeln der Probenahme, enthalten, die für die Anwendung und Erfüllung der Anforderungen des Technischen Regelwerks der Zollunion „Über die Sicherheit von Niederspannungsgeräten“ (TR ZU 004/2011) und die Durchführung der Konformitätsbewertung der Objekte der technischen Regulierung erforderlich sind (beigefügt).

Fußnote. Punkt 2.2. mit Änderung gemäß Beschluss des Kollegiums der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 25.10.2016 Nr. 120 (tritt nach Ablauf von 30 Kalendertagen ab dem Datum seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft)

3. Festzulegen:

3.1. das Technische Regelwerk der Zollunion „Über die Sicherheit von Niederspannungsgeräten“ (im Folgenden – Technisches Regelwerk) tritt am 15. Februar 2013 in Kraft;

3.2. Dokumente über die Bewertung (Bestätigung) der Konformität mit den zwingenden Anforderungen, die durch die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten der Zollunion oder durch normative Rechtsakte der Zollunion festgelegt sind und die vor dem Tag des Inkrafttretens des Technischen Regelwerks für Produkte, die Gegenstand der technischen Regulierung des Technischen Regelwerks sind (im Folgenden – Produkte), ausgestellt oder angenommen wurden, sind bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer gültig, jedoch nicht später als bis zum 15. März 2015, mit Ausnahme solcher Dokumente, die vor dem Tag der offiziellen Veröffentlichung dieses Beschlusses ausgestellt oder angenommen wurden und die bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer gültig sind.

Ab dem Tag des Inkrafttretens des Technischen Regelwerks ist die Ausstellung oder Annahme von Dokumenten über die Bewertung (Bestätigung) der Konformität von Produkten mit zwingenden Anforderungen, die zuvor durch die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten der Zollunion oder durch normative Rechtsakte der Zollunion festgelegt wurden, nicht zulässig;

3.3. bis zum 15. März 2015 sind die Herstellung und das Inverkehrbringen von Produkten gemäß den zwingenden Anforderungen, die zuvor durch die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten der Zollunion oder durch normative Rechtsakte der Zollunion festgelegt wurden, zulässig, sofern Dokumente über die Bewertung (Bestätigung) der Konformität der Produkte mit den genannten zwingenden Anforderungen vorhanden sind, die vor dem Tag des Inkrafttretens des Technischen Regelwerks ausgestellt oder angenommen wurden.

Die genannten Produkte werden mit dem nationalen Konformitätszeichen (Verkehrszeichen auf dem Markt) gemäß den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten der Zollunion oder gemäß dem Beschluss der Kommission vom 20. September 2010 Nr. 386 gekennzeichnet.

Die Kennzeichnung solcher Produkte mit dem einheitlichen Verkehrszeichen der Produkte auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion ist nicht zulässig.

3.31. Bis zum 15. November 2013 sind die Herstellung und das Inverkehrbringen von Produkten auf dem Zollgebiet der Zollunion, die vor dem Tag des Inkrafttretens des Technischen Regelwerks keiner zwingenden Bewertung (Bestätigung) der Konformität mit den zwingenden Anforderungen unterlagen, die durch normative Rechtsakte der Zollunion oder durch die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats der Zollunion festgelegt sind, ohne Dokumente über die zwingende Bewertung (Bestätigung) der Konformität und ohne Kennzeichnung mit dem nationalen Konformitätszeichen (Verkehrszeichen auf dem Markt) zulässig.

3.4. der Umlauf von Produkten, die während der Gültigkeitsdauer der in Unterpunkt 3.2 dieses Beschlusses genannten Dokumente über die Bewertung (Bestätigung) der Konformität in Verkehr gebracht wurden, sowie von Produkten, die in Unterpunkt 3.31 dieses Beschlusses genannt sind, ist während der Lebensdauer der Produkte zulässig, die gemäß den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten der Zollunion festgelegt ist.

Fußnote. Punkt 3 mit Änderungen gemäß Beschluss der Kommission der Zollunion vom 09.12.2011 Nr. 884 (tritt am Tag seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft); Beschluss des Kollegiums der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 04.12.2012 Nr. 247 (tritt nach Ablauf von 30 Kalendertagen ab dem Datum seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft).

4. Das Sekretariat der Kommission hat gemeinsam mit den Vertragsparteien den Entwurf des Maßnahmenplans auszuarbeiten, der für die Umsetzung des Technischen Regelwerks erforderlich ist, und binnen drei Monaten ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses seine Vorlage zur Bestätigung durch die Kommission im festgelegten Verfahren sicherzustellen.

5. Die belarussische Vertragspartei hat unter Beteiligung der Vertragsparteien auf der Grundlage des Monitorings der Ergebnisse der Anwendung der Normen die Ausarbeitung von Vorschlägen zur Aktualisierung der in Punkt 2 dieses Beschlusses genannten Verzeichnisse der Normen sowie deren Vorlage mindestens einmal jährlich ab dem Tag des Inkrafttretens des Technischen Regelwerks an das Sekretariat der Kommission zur Bestätigung im festgelegten Verfahren sicherzustellen.

6. Die Vertragsparteien:

6.1. haben bis zum Tag des Inkrafttretens des Technischen Regelwerks die Organe der staatlichen Kontrolle (Aufsicht) zu bestimmen, die verantwortlich sind

für die Durchführung der staatlichen Kontrolle (Aufsicht) über die Einhaltung der Anforderungen des Technischen Regelwerks, und die Kommission hierüber zu informieren;

6.2. haben ab dem Tag des Inkrafttretens des Technischen Regelwerks die Durchführung der staatlichen Kontrolle (Aufsicht) über die Einhaltung der Anforderungen des Technischen Regelwerks unter Berücksichtigung der Unterpunkte 3.2 – 3.4 dieses Beschlusses sicherzustellen.

Fußnote. Der Beschluss wurde um Punkt 6 gemäß dem Beschluss der Kommission der Zollunion vom 09.12.2011 Nr. 884 ergänzt (tritt am Tag seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft).

Mitglieder der Kommission der Zollunion:

Für die Republik
Belarus

Für die Republik
Kasachstan

Für die Russische
Föderation

S. Rumas

U. Schukejew

I. Schuwalow

BESTÄTIGT
durch den Beschluss der Kommission
der Zollunion
vom 16. August 2011 Nr. 768


TECHNISCHES REGELWERK DER ZOLLUNION TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsgeräten On safety of low‑voltage equipment

Fußnote. Im Text werden die Worte "dieses Technische Regelwerk der Zollunion" im entsprechenden Kasus durch die Worte "dieses Technische Regelwerk" im entsprechenden Kasus ersetzt, die Worte "einheitliches Zollgebiet der Zollunion" im entsprechenden Kasus durch die Worte "Zollgebiet der Union" im entsprechenden Kasus ersetzt, die Worte "einheitliches Verkehrszeichen der Produkte auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion" im entsprechenden Kasus durch die Worte "einheitliches Verkehrszeichen der Produkte auf dem Markt der Union" im entsprechenden Kasus ersetzt durch den Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 10.06.2022 Nr. 90 (tritt in Kraft nach Ablauf von 180 Kalendertagen ab dem Datum seiner offiziellen Veröffentlichung).

Inhalt

Vorwort

Artikel 1. Anwendungsbereich

Artikel 2. Begriffsbestimmungen

Artikel 3. Vorschriften für das Inverkehrbringen auf dem Markt

Artikel 4. Sicherheitsanforderungen

Artikel 5. Anforderungen an die Kennzeichnung und die Betriebsdokumente

Artikel 6. Gewährleistung der Übereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen

Artikel 7. Konformitätsbestätigung

Artikel 8. Kennzeichnung mit dem einheitlichen Verkehrszeichen der Produkte auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion

Artikel 9. Schutzklausel

Anlage Verzeichnis der Niederspannungsgeräte, die in den Mitgliedstaaten der Zollunion gemäß dem Technischen Regelwerk der Zollunion "Über die Sicherheit von Niederspannungsgeräten" der Konformitätsbestätigung in Form der Zertifizierung unterliegen

(TR ZU 0042011)

Vorwort

1. Dieses Technische Regelwerk wurde in Übereinstimmung mit dem Abkommen über einheitliche Grundsätze und Regeln der technischen Regulierung in der Republik Belarus, der Republik Kasachstan und der Russischen Föderation vom 18. November 2010 ausgearbeitet.

2. Dieses Technische Regelwerk wurde ausgearbeitet, um im Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion (im Folgenden – Union) einheitliche verbindliche Anforderungen an Niederspannungsausrüstung festzulegen, die anzuwenden und zu erfüllen sind, sowie um den freien Verkehr von Niederspannungsausrüstung zu gewährleisten, die im Zollgebiet der Union in Verkehr gebracht wird.

Fußnote. Punkt 2 – in der Fassung des Beschlusses des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 10.06.2022 Nr. 90 (tritt nach Ablauf von 180 Kalendertagen ab dem Datum seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft).

3. Wurden für Niederspannungsausrüstung andere technische Regelwerke der Union (der Zollunion) angenommen, die Anforderungen an sie festlegen, so muss diese Ausrüstung den Anforderungen aller technischen Regelwerke der Union (der Zollunion) entsprechen, deren Geltung sich auf sie erstreckt.

Fußnote. Punkt 3 – in der Fassung des Beschlusses des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 10.06.2022 Nr. 90 (tritt nach Ablauf von 180 Kalendertagen ab dem Datum seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft).

Artikel 1. Anwendungsbereich

1. Dieses Technische Regelwerk gilt für Niederspannungsausrüstung, die im Zollgebiet der Union in Verkehr gebracht wird.

Zur Niederspannungsausrüstung, auf die sich die Geltung dieses Technischen Regelwerks der Zollunion erstreckt, gehört elektrische Ausrüstung, die zur Verwendung bei Nennspannung von 50 bis 1000 V (einschließlich) Wechselstrom und von 75 bis 1500 V (einschließlich) Gleichstrom bestimmt ist.

2. Dieses Technische Regelwerk gilt nicht für:

a) Niederspannungsausrüstung:

Steuergeräte für Weidezäune;

die speziell für die Verwendung in Fahrzeugen des Luft-, Wasser-, Land- und Untergrundverkehrs bestimmt ist;

die speziell zur Gewährleistung der Sicherheit im Bereich der Nutzung der Atomenergie bestimmt ist;

gebrauchte (im Betrieb befindliche);

die in den Anwendungsbereich fällt und der Konformitätsbestätigung mit den Anforderungen der technischen Regelwerke der Zollunion "Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen" (TR ZU 010/2011), "Sicherheit von Aufzügen" (TR ZU 011/2011) und "Über die Sicherheit von Ausrüstung für die Arbeit in explosionsgefährdeten Bereichen" (TR ZU 012/2011) unterliegt, mit Ausnahme von Kabeln, Drähten und Leitungen;

die von juristischen Personen und natürlichen Personen, die als Einzelunternehmer registriert sind, hergestellt wird und nicht für den Verkehr im Zollgebiet der Union, die unentgeltliche Übertragung, die Überlassung zur Miete, Vermietung oder Pacht bestimmt ist;

b) Medizinprodukte;

c) Verteidigungsprodukte zur Wahrung der Interessen der Verteidigung und Sicherheit, einschließlich der im Rahmen des staatlichen Verteidigungsauftrags gelieferten;

d) Bestandteile von Niederspannungsausrüstung (Baugruppen, Zubehör und Komponenten), die vom Hersteller dieser Niederspannungsausrüstung auf vertraglicher Grundlage geliefert werden, unter der Bedingung, dass diese Bestandteile dem Verbraucher (Nutzer) nur als in die Niederspannungsausrüstung eingebaut zugänglich sind, für die sie bestimmt sind;

e) Bestandteile von Niederspannungsausrüstung (Baugruppen, Zubehör und Komponenten), deren Sicherheit teilweise oder vollständig davon abhängt, wie diese Bestandteile in andere elektrische Ausrüstung eingebaut sind, und die nicht anders bewertet (geprüft) werden kann als im Verbund mit dieser Ausrüstung (z. B. Steckverbinder, Wickeldrähte, Leiterplatten, Mikroschalter, Relais, integrierte Schaltkreise, diskrete Halbleiterbauelemente, Kondensatoren, Induktivitäten, Widerstände, Filter und andere Komponenten zur Montage auf Leiterplatten oder auf andere Weise innerhalb von Gehäusen oder Schutzabdeckungen).

Fußnote. Punkt 2 – in der Fassung des Beschlusses des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 10.06.2022 Nr. 90 (tritt nach Ablauf von 180 Kalendertagen ab dem Datum seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft).

3. Dieses Technische Regelwerk legt Anforderungen an Niederspannungsausrüstung fest, um Leben und Gesundheit des Menschen sowie Eigentum zu schützen und Handlungen zu verhindern, die Verbraucher (Nutzer) in Bezug auf deren Zweckbestimmung und Sicherheit irreführen.

Artikel 2. Begriffsbestimmungen

In diesem Technischen Regelwerk der Zollunion werden folgende Begriffe und ihre Definitionen verwendet:

Hersteller – eine juristische Person oder eine natürliche Person als Einzelunternehmer, die im eigenen Namen die Produktion und (oder) den Vertrieb von Niederspannungsausrüstung betreibt und für deren Übereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen des Technischen Regelwerks der Zollunion verantwortlich ist;

Importeur – eine juristische Person oder eine natürliche Person als Einzelunternehmer, die nach dem durch die Gesetzgebung des Mitgliedstaats festgelegten Verfahren auf dessen Territorium registriert ist, mit dem ausländischen Hersteller (Verkäufer) einen Außenhandelsvertrag über die Übertragung der Produkte geschlossen hat, das Inverkehrbringen dieser Produkte und (oder) deren Vertrieb im Zollgebiet der Union durchführt und für die Übereinstimmung der Produkte mit den Anforderungen der technischen Regelwerke verantwortlich ist;

Niederspannungsausrüstung – elektrische Ausrüstung, bei der an allen Eingängen und Ausgängen die Nennspannung (mit Ausnahme der Impulsspannung der Funkenentladung) 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom nicht überschreitet;

gebrauchte (im Betrieb befindliche) Niederspannungsausrüstung – Niederspannungsausrüstung mit einem oder mehreren Betriebsmerkmalen (Verschmutzungen, äußere und innere Verstaubung, Spuren der Einwirkung extremer Temperaturen, Flüssigkeiten oder Sonnenstrahlen, Korrosion, Patina, Abnutzungen, Kratzer, Dellen und sonstige Beschädigungen, gestörte oder geänderte Voreinstellungen und Programme, reparierte oder ausgetauschte Baugruppen, Teile und Komponenten, Fehlen von Plomben, Arretierungen, Abdeckungen, Schutzschichten, Hüllen, Etuis und sonstigen Elementen, die im Betrieb entfernt werden), die vom Verbraucher (Nutzer) bestimmungsgemäß verwendet wurde, worüber ein dokumentarischer Nachweis vorliegt;

Nennspannung elektrischer Ausrüstung – die Eingangs- und (oder) Ausgangsspannung (Spannungsbereich) elektrischer Ausrüstung, die vom Hersteller auf dieser Ausrüstung und in den Betriebsunterlagen dazu angegeben ist;

Verkehr von Niederspannungsgeräten auf dem Markt – Prozesse des Übergangs von Niederspannungsgeräten vom Hersteller zum Verbraucher (Nutzer) im Zollgebiet der Union, die Niederspannungsgeräte nach Abschluss ihrer Herstellung durchlaufen;

Partie von Niederspannungsgeräten – Gesamtheit von Einheiten von Niederspannungsgeräten einer Benennung und (oder) Bezeichnung, die in einem bestimmten Zeitintervall unter denselben Produktionsbedingungen hergestellt und von einem einzigen Warenbegleitdokument begleitet werden;

bestimmungsgemäße Verwendung – Verwendung von Niederspannungsgeräten entsprechend der vom Hersteller auf diesem Gerät und (oder) in den Betriebsdokumenten angegebenen Bestimmung;

vom Hersteller bevollmächtigte Person – juristische oder natürliche Person, die in der festgelegten Ordnung von einem Mitgliedstaat der Zollunion registriert ist und vom Hersteller auf der Grundlage eines Vertrags mit ihm bestimmt wurde, um Handlungen in seinem Namen bei der Konformitätsbestätigung und dem Inverkehrbringen von Produkten im Zollgebiet der Union durchzuführen sowie um die Verantwortung für die Nichtübereinstimmung von Produkten mit den Anforderungen des Technischen Regelwerks der Zollunion zu übertragen;

elektrische Geräte – Geräte, die zur Erzeugung, Umwandlung, Übertragung, Verteilung und Nutzung elektrischer Energie bestimmt sind, einschließlich sowohl zur unmittelbaren Nutzung als auch in Maschinen, Mechanismen, Apparate, Geräte und andere Erzeugnisse eingebaut.

elektrische Geräte für den Hausgebrauch – elektrische Geräte, die zur Verwendung durch den Verbraucher (Nutzer) zu Zwecken bestimmt sind, die nicht mit Produktions-, Handels- oder anderer gewerblicher Tätigkeit zusammenhängen, und in deren Betriebsdokumenten kein Verbot der Verwendung im Haushalt enthalten ist.

Anmerkung. Artikel 2 mit Änderungen, eingeführt durch den Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 10.06.2022 Nr. 90 (tritt nach Ablauf von 180 Kalendertagen ab dem Datum seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft).

Artikel 3. Regeln für den Verkehr auf dem Markt

1. Niederspannungsgeräte werden auf dem Markt in Verkehr gebracht, wenn sie diesem Technischen Regelwerk der Zollunion sowie anderen Technischen Regelwerken der Union (Zollunion), deren Wirkung auf sie Anwendung findet, entsprechen und unter der Bedingung, dass sie die Konformitätsbestätigung gemäß Artikel 7 dieses Technischen Regelwerks der Zollunion sowie gemäß anderen Technischen Regelwerken der Union (Zollunion), deren Wirkung auf sie Anwendung findet, durchlaufen haben.

2. Niederspannungsgeräte, deren Übereinstimmung mit den Anforderungen dieses Technischen Regelwerks der Zollunion nicht bestätigt ist, dürfen nicht mit dem einheitlichen Verkehrszeichen der Produkte auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion gekennzeichnet werden und werden nicht zum Inverkehrbringen auf dem Markt zugelassen.

3. Niederspannungsgeräte, die nicht mit dem einheitlichen Verkehrszeichen auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion gekennzeichnet sind, werden nicht zum Inverkehrbringen auf dem Markt zugelassen.

Anmerkung. Artikel 3 mit Änderungen, eingeführt durch den Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 10.06.2022 Nr. 90 (tritt nach Ablauf von 180 Kalendertagen ab dem Datum seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft).

Artikel 4. Sicherheitsanforderungen

Niederspannungsgeräte müssen so entwickelt und hergestellt sein, dass sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Erfüllung der Anforderungen an Montage, Betrieb (Nutzung), Lagerung, Beförderung (Transport) und Wartung Folgendes gewährleisten:

das erforderliche Schutzniveau gegen elektrischen Schlag;

das Fehlen eines unzulässigen Risikos des Auftretens erhöhter Temperaturen, Lichtbogenentladungen oder Strahlungen, die zu Gefahren führen können;

das erforderliche Schutzniveau gegen Verletzungen durch bewegliche und unbewegliche Teile von Niederspannungsgeräten;

das erforderliche Schutzniveau gegen Gefahren nichtelektrischen Ursprungs, die bei der Verwendung von Niederspannungsgeräten auftreten, einschließlich solcher, die durch physikalische, chemische oder biologische Faktoren verursacht werden;

das erforderliche Niveau des Isolationsschutzes;

das erforderliche Niveau der mechanischen und schaltenden Verschleißfestigkeit;

das erforderliche Niveau der Beständigkeit gegen äußere Einflussfaktoren, einschließlich nichtmechanischer Art, unter entsprechenden klimatischen Bedingungen der Umgebung;

das Fehlen eines unzulässigen Risikos bei Überlastungen, Störungszuständen und Ausfällen, die durch den Einfluss äußerer und innerer Einflussfaktoren verursacht werden;

das Fehlen eines unzulässigen Risikos beim Anschluss und (oder) bei der Montage.

Niederspannungsgeräte müssen so entwickelt und hergestellt sein, dass sie unter normalen und Störungsbedingungen des Betriebs keine Brandquelle darstellen.

Dem Verbraucher (Nutzer) ist das erforderliche Informationsniveau für die sichere bestimmungsgemäße Verwendung von Niederspannungsgeräten bereitzustellen.

Anmerkung. Artikel 4 mit Änderungen, eingeführt durch den Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 10.06.2022 Nr. 90 (tritt nach Ablauf von 180 Kalendertagen ab dem Datum seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft).

Artikel 5. Anforderungen an die Kennzeichnung und die Betriebsdokumente

1. Die Benennung und (oder) Bezeichnung von Niederspannungsgeräten, ihre sicherheitsrelevanten Hauptparameter und Eigenschaften, die Benennung und (oder) die Marke des Herstellers sowie die Benennung des Landes, in dem die Niederspannungsgeräte hergestellt wurden, müssen auf den Niederspannungsgeräten angebracht sein.

Dabei müssen die Benennung des Herstellers und (oder) seine Marke sowie die Benennung und Bezeichnung der Niederspannungsgeräte auch auf der Verpackung angebracht sein.

2. Können die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Angaben nicht auf den Niederspannungsgeräten angebracht werden, so dürfen sie nur in den diesem Gerät beigefügten Betriebsdokumenten angegeben werden. Dabei müssen die Benennung des Herstellers und (oder) seine Marke sowie die Benennung und Bezeichnung der Niederspannungsgeräte auf der Verpackung angebracht sein.

3. Die Kennzeichnung von Niederspannungsgeräten muss lesbar, gut lesbar und an einer Stelle auf den Niederspannungsgeräten angebracht sein, die für eine Besichtigung ohne Zerlegung unter Verwendung von Werkzeug zugänglich ist.

4. Die Betriebsdokumente zu Niederspannungsgeräten müssen enthalten:

die in Absatz 1 dieses Artikels aufgeführten Informationen;

Informationen über die Bestimmung der Niederspannungsgeräte;

Eigenschaften und Parameter;

Regeln und Bedingungen des sicheren Betriebs (der sicheren Nutzung);

Regeln und Bedingungen der Montage, Lagerung, Beförderung (des Transports), des Vertriebs und der Entsorgung (falls erforderlich);

Informationen über Maßnahmen, die bei Feststellung einer Störung dieser Ausrüstung zu ergreifen sind;

Name und Standort des Herstellers (der vom Hersteller bevollmächtigten Person), des Importeurs, Informationen zur Kontaktaufnahme mit ihnen;

Monat und Jahr der Herstellung der Niederspannungsausrüstung und (oder) Informationen über den Ort der Anbringung und die Art der Bestimmung des Herstellungsjahres.

5. Betriebsdokumente werden in russischer Sprache und bei Vorliegen entsprechender Anforderungen in der Gesetzgebung des Mitgliedstaats der Union in der Staatssprache (den Staatssprachen) des Mitgliedstaats der Union erstellt, in dessen Hoheitsgebiet die Produkte vertrieben werden. Buchstabenmarken, Eigennamen, Ortsnamen und andere Bezeichnungen und Angaben in den Betriebsdokumenten können in anderen Sprachen angegeben werden. Maßeinheiten können unter Verwendung ihrer internationalen Bezeichnung angegeben werden.

Die Angaben über Niederspannungsausrüstung für den Haushalt, die in Punkt 4 dieses Artikels aufgeführt sind, sind auf Papier vorzulegen. Der Niederspannungsausrüstung für den Haushalt kann ein Satz Betriebsdokumente auf elektronischen Datenträgern beigefügt werden.

Betriebsdokumente, die zum Satz der Niederspannungsausrüstung für nicht häusliche Zwecke gehören, dürfen nur auf elektronischen Datenträgern erstellt werden.

Wenn der Umfang der in Punkt 4 dieses Artikels vorgesehenen Angaben dies zulässt, dürfen Betriebsdokumente nicht erstellt werden, und die Angaben sind auf der Ausrüstung selbst oder auf ihrer Verpackung anzugeben.

Fußnote. Artikel 5 mit Änderungen, eingebracht durch den Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 10.06.2022 Nr. 90 (tritt in Kraft nach Ablauf von 180 Kalendertagen ab dem Datum seiner offiziellen Veröffentlichung).

Artikel 6. Gewährleistung der Übereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen

1. Die Übereinstimmung der Niederspannungsausrüstung mit dem vorliegenden Technischen Regelwerk der Zollunion wird durch unmittelbare Erfüllung seiner Sicherheitsanforderungen oder durch Erfüllung der Anforderungen der in das Verzeichnis der internationalen und regionalen (zwischenstaatlichen) Normen aufgenommenen Normen und, falls solche fehlen, der nationalen (staatlichen) Normen gewährleistet, durch deren freiwillige Anwendung die Einhaltung der Anforderungen des vorliegenden Technischen Regelwerks sichergestellt wird.

2. Die Methoden der Untersuchungen (Prüfungen) und Messungen von Niederspannungsausrüstung werden in Normen festgelegt, die in das Verzeichnis der internationalen und regionalen (zwischenstaatlichen) Normen aufgenommen sind, und, falls solche fehlen, der nationalen (staatlichen) Normen, die Regeln und Methoden der Untersuchungen (Prüfungen) und Messungen enthalten, einschließlich der Regeln für die Probenahme, die für die Anwendung und Erfüllung der Anforderungen des vorliegenden Technischen Regelwerks und die Durchführung der Konformitätsbewertung der Objekte der technischen Regulierung der Konformität der Produkte erforderlich sind.

Fußnote. Artikel 6 mit Änderungen, eingebracht durch den Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 10.06.2022 Nr. 90 (tritt in Kraft nach Ablauf von 180 Kalendertagen ab dem Datum seiner offiziellen Veröffentlichung).

Artikel 7. Konformitätsbestätigung

1. Vor dem Inverkehrbringen auf dem Markt muss die Niederspannungsausrüstung die Konformitätsbestätigung mit den Sicherheitsanforderungen des vorliegenden Technischen Regelwerks der Zollunion durchlaufen.

Die Konformitätsbestätigung der Niederspannungsausrüstung erfolgt nach Schemata gemäß der Verordnung über das Verfahren zur Anwendung typischer Schemata der Konformitätsbewertung (-bestätigung) in den technischen Regelwerken der Zollunion, die von der Kommission der Zollunion (im Folgenden – Kommission) genehmigt wurde.

2. Niederspannungsausrüstung, die in das Verzeichnis aufgenommen ist, das im Anhang zum vorliegenden Technischen Regelwerk der Zollunion angeführt ist, unterliegt der Konformitätsbestätigung in Form der Zertifizierung (Schemata 1c, 3c, 4c).

Niederspannungsausrüstung, die nicht in das genannte Verzeichnis aufgenommen ist, unterliegt der Konformitätsbestätigung in Form der Konformitätserklärung (Schemata 1d, 2d, 3d, 4d, 6d). Die Wahl des Schemas der Konformitätserklärung für Niederspannungsausrüstung, die nicht in das Verzeichnis aufgenommen ist, erfolgt durch den Hersteller (die vom Hersteller bevollmächtigte Person), den Importeur.

Nach Entscheidung des Herstellers (der vom Hersteller bevollmächtigten Person), des Importeurs kann die Konformitätsbestätigung von Niederspannungsausrüstung, die nicht in das Verzeichnis aufgenommen ist, in Form der Zertifizierung gemäß Punkt 5 dieses Artikels erfolgen.

Bei Nichtanwendung der in Punkt 1 des Artikels 6 des vorliegenden Technischen Regelwerks der Zollunion genannten Normen oder bei deren Fehlen erfolgt die Konformitätsbestätigung der Niederspannungsausrüstung in Form der Zertifizierung (Schemata 1c, 3c, 4c) gemäß Punkt 10 dieses Artikels.

3. Die Zertifizierung von Niederspannungsausrüstung, die in Serienproduktion hergestellt wird, erfolgt nach Schema 1c. Die Niederspannungsausrüstung für die Zertifizierung stellt der Hersteller (die vom Hersteller bevollmächtigte Person) bereit.

Die Zertifizierung einer Partie Niederspannungsausrüstung erfolgt nach Schema 3c, eines Einzelgeräts nach Schema 4c. Eine Partie Niederspannungsausrüstung (ein Einzelgerät), die im Zollgebiet der Union hergestellt wurde, stellt der Hersteller bereit, eine Partie Niederspannungsausrüstung (ein Einzelgerät), die in das Zollgebiet der Union eingeführt wird, stellt der Importeur oder der Hersteller (die vom Hersteller bevollmächtigte Person) bereit.

4. Die Zertifizierung von Niederspannungsausrüstung wird von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle (für die Konformitätsbewertung (-bestätigung)) durchgeführt, die in das einheitliche Register der Konformitätsbewertungsstellen der Union aufgenommen ist.

Die Prüfungen zum Zweck der Zertifizierung führt ein akkreditiertes Prüflaboratorium (Zentrum) durch, das in das einheitliche Register der Konformitätsbewertungsstellen der Union aufgenommen ist.

5. Bei der Durchführung der Zertifizierung von Niederspannungsausrüstung (Schemata 1c, 3c, 4c):

5.1. Der Hersteller (die vom Hersteller bevollmächtigte Person), der Importeur legt der Zertifizierungsstelle (für die Konformitätsbewertung (-bestätigung)) einen Satz Dokumente für die Niederspannungsausrüstung vor, der die Übereinstimmung der Niederspannungsausrüstung mit den Sicherheitsanforderungen des vorliegenden Technischen Regelwerks der Zollunion bestätigt und Folgendes umfasst:

technische Bedingungen (falls vorhanden);

Betriebsdokumente;

ein Verzeichnis der Normen, deren Anforderungen diese Niederspannungsausrüstung entsprechen muss, aus dem Verzeichnis der Normen, die in Punkt 1 des Artikels 6 des vorliegenden Technischen Regelwerks der Zollunion genannt sind;

den Vertrag (Liefervertrag) oder die Warenbegleitdokumentation (für eine Partie Niederspannungsausrüstung (eines Einzelgeräts) (Schemata 3c, 4c);

5.2. Der Hersteller ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, damit der Produktionsprozess stabil ist und die Übereinstimmung der hergestellten Niederspannungsgeräte mit den Anforderungen dieses Technischen Regelwerks der Zollunion gewährleistet;

5.3. die Zertifizierungsstelle (Stelle für Konformitätsbewertung (-bestätigung)):

5.3.1. führt die Entnahme der Probe (der Proben) durch;

5.3.2. führt die Identifikation der Niederspannungsgeräte durch, indem sie die Übereinstimmung ihrer Merkmale mit den in Artikel 1 dieses Technischen Regelwerks der Zollunion festgelegten Kennzeichen, mit den in Artikel 5 dieses Technischen Regelwerks der Zollunion festgelegten Bestimmungen und mit den in Unterpunkt 5.1 des Punktes 5 dieses Artikels aufgeführten Dokumenten feststellt;

5.3.3. organisiert die Durchführung der Prüfungen der Probe (der Proben) der Niederspannungsgeräte auf Übereinstimmung mit den Anforderungen der Normen aus dem Normenverzeichnis nach Punkt 1 des Artikels 6 dieses Technischen Regelwerks der Zollunion und führt die Analyse des Prüfprotokolls (der Prüfprotokolle) durch;

5.3.4. führt die Analyse des Produktionszustands durch (Schema 1c).

Beim Vorhandensein eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems der Produktion oder der Entwicklung und Produktion von Niederspannungsgeräten beim Hersteller bewertet sie die Fähigkeit dieses Systems, die stabile Herstellung der zu zertifizierenden Niederspannungsgeräte, die den Anforderungen dieses Technischen Regelwerks der Zollunion entsprechen, zu gewährleisten;

5.3.5. stellt ein Konformitätszertifikat nach dem von der Kommission genehmigten einheitlichen Muster aus. Die Gültigkeitsdauer des Konformitätszertifikats für serienmäßig hergestellte Niederspannungsgeräte beträgt höchstens 5 Jahre; für eine Charge Niederspannungsgeräte (Einzelerzeugnis) wird keine Gültigkeitsdauer des Konformitätszertifikats festgelegt;

5.4. der Hersteller (die vom Hersteller bevollmächtigte Person), der Importeur:

5.4.1. bringt das einheitliche Verkehrszeichen der Produkte auf dem Markt der Union der Mitgliedstaaten der Zollunion an;

5.4.2. stellt nach Abschluss der Konformitätsbestätigung einen Dokumentensatz für die Niederspannungsgeräte zusammen, der Folgendes umfasst:

die in Unterpunkt 5.1 des Punktes 5 dieses Artikels vorgesehenen Dokumente;

das Prüfprotokoll (die Prüfprotokolle);

die Ergebnisse der Analyse des Produktionszustands;

das Konformitätszertifikat.

5.5. Die Zertifizierungsstelle (Stelle für Konformitätsbewertung (-bestätigung)) führt die Inspektionskontrolle der zertifizierten Niederspannungsgeräte durch, indem sie Prüfungen von Proben in einem akkreditierten Prüflaboratorium (Zentrum) und (oder) eine Analyse des Produktionszustands durchführt (Schema 1c).

6. Die Konformitätserklärung von Niederspannungsgeräten (Schemata 1d, 2d, 3d, 4d, 6d) erfolgt auf der Grundlage von:

6.1. eigenen Nachweisen (Schemata 1d, 2d):

- der Durchführung von Prüfungen der Niederspannungsgeräte (für eine Charge Niederspannungsgeräte (Einzelerzeugnis)) (Schema 2d);

- der Durchführung von Prüfungen der Niederspannungsgeräte und der Produktionskontrolle durch den Hersteller (für serienmäßig hergestellte Niederspannungsgeräte) (Schema 1d);

6.2. Nachweisen, die unter Beteiligung eines akkreditierten Prüflaboratoriums (Zentrums) und einer Zertifizierungsstelle für Qualitätsmanagementsysteme erlangt wurden, die in das einheitliche Register der Konformitätsbewertungsstellen der Union aufgenommen sind (Schemata 3d, 4d, 6d):

- der Durchführung von Prüfungen der Niederspannungsgeräte, der Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems der Produktion oder der Entwicklung und Produktion von Niederspannungsgeräten und der Produktionskontrolle durch den Hersteller (für serienmäßig hergestellte Niederspannungsgeräte) (Schema 6d).

- der Durchführung von Prüfungen der Niederspannungsgeräte (für eine Charge Niederspannungsgeräte (Einzelerzeugnis)) (Schema 4d);

- der Durchführung von Prüfungen der Niederspannungsgeräte und der Produktionskontrolle durch den Hersteller (für serienmäßig hergestellte Niederspannungsgeräte) (Schema 3d);

6.3. Die Konformitätserklärung von serienmäßig hergestellten Niederspannungsgeräten erfolgt durch den Hersteller (die vom Hersteller bevollmächtigte Person) nach den Schemata 1d, 3d, 6d.

Die Konformitätserklärung einer Charge Niederspannungsgeräte (eines Einzelerzeugnisses) erfolgt durch den Hersteller (die vom Hersteller bevollmächtigte Person) oder den Importeur nach den Schemata 2d, 4d.

7. Bei der Konformitätserklärung von Niederspannungsgeräten nach den Schemata 1d, 2d:

7.1. der Hersteller (die vom Hersteller bevollmächtigte Person), der Importeur:

7.1.1. stellt einen Dokumentensatz zusammen, der die Übereinstimmung der Niederspannungsgeräte mit den Anforderungen dieses Technischen Regelwerks der Zollunion bestätigt und Folgendes umfasst:

technische Bedingungen (falls vorhanden);

Betriebsdokumente;

Verzeichnis der Normen, deren Anforderungen dieses Niederspannungsgerät entspricht, aus dem Verzeichnis der Normen nach Absatz 1 Artikel 6 dieses Technischen Regelwerks der Zollunion;

Prüfprotokoll(e), durchgeführt im Prüflaboratorium (Zentrum) nach Wahl des Herstellers (der vom Hersteller bevollmächtigten Person), des Importeurs;

Konformitätszertifikat (falls vorhanden);

Konformitätserklärung des Herstellers (falls vorhanden) (für eine Partie Niederspannungsgeräte (Einzelgerät) (Schema 2d);

Vertrag (Liefervertrag) oder Warenbegleitdokumentation (für eine Partie Niederspannungsgeräte (Einzelgerät) (Schema 2d);

7.1.2. führt die Identifizierung des Niederspannungsgeräts durch, indem die Übereinstimmung seiner Eigenschaften mit den in Artikel 1 dieses Technischen Regelwerks der Zollunion festgelegten Merkmalen, den in Artikel 5 dieses Technischen Regelwerks der Zollunion festgelegten Bestimmungen und den in Unterabsatz 7.1.1. Absatz 7.1 dieses Artikels genannten Dokumenten festgestellt wird;

7.2. der Hersteller:

führt die Produktionskontrolle durch und ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, damit der Produktionsprozess die Übereinstimmung des Niederspannungsgeräts mit den Anforderungen dieses Technischen Regelwerks der Zollunion gewährleistet (Schema 1d).

Die Anforderungen an die Produktions- und Kontrollprozesse sowie deren Kontrollergebnisse sind dokumentarisch festzuhalten (in einer vom Hersteller festgelegten Form);

7.3. der Hersteller (die vom Hersteller bevollmächtigte Person), der Importeur:

7.3.1. nimmt die schriftlich abgefasste Konformitätserklärung des Niederspannungsgeräts mit diesem Technischen Regelwerk der Zollunion in der von der Kommission genehmigten einheitlichen Form an und bringt das einheitliche Verkehrszeichen der Produkte auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion an;

7.3.2. fügt nach Abschluss der Konformitätsbestätigung dem in Unterabsatz 7.1.1. Absatz 7.1 dieses Artikels aufgeführten Dokumentensatz für das Niederspannungsgerät die Konformitätserklärung bei.

8. Bei der Konformitätserklärung von Niederspannungsgeräten nach den Schemata 3d, 4d, 6d:

8.1. der Hersteller (die vom Hersteller bevollmächtigte Person), der Importeur:

8.1.1. stellt den Dokumentensatz für das Niederspannungsgerät zusammen, der umfasst:

technische Bedingungen (falls vorhanden);

Betriebsdokumente;

Verzeichnis der Normen, deren Anforderungen dieses Niederspannungsgerät entsprechen muss, aus dem Verzeichnis der Normen nach Absatz 1 Artikel 6 dieses Technischen Regelwerks der Zollunion;

Vertrag (Liefervertrag) oder Warenbegleitdokumentation (für eine Partie Niederspannungsgeräte (Einzelgerät) (Schemata 3d, 4d);

Konformitätszertifikat (Zertifikatskopie) für das Qualitätsmanagementsystem der Produktion oder der Entwicklung und Produktion von Niederspannungsgeräten (Schema 6d);

8.1.2. führt die Identifizierung des Niederspannungsgeräts durch, indem die Übereinstimmung seiner Eigenschaften mit den in Artikel 1 dieses Technischen Regelwerks der Zollunion festgelegten Merkmalen, den in Artikel 5 dieses Technischen Regelwerks der Zollunion festgelegten Bestimmungen und den in Unterabsatz 8.1.1. Absatz 8.1. dieses Artikels genannten Dokumenten festgestellt wird;

8.1.3. organisiert die Durchführung von Prüfungen des Musters (der Muster) des Niederspannungsgeräts auf Übereinstimmung mit den Anforderungen der Normen aus dem Verzeichnis der Normen nach Absatz 1 Artikel 6 dieses Technischen Regelwerks der Zollunion;

8.2. der Hersteller:

führt die Produktionskontrolle durch und ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, damit der Produktionsprozess die Übereinstimmung des Niederspannungsgeräts mit den Anforderungen dieses Technischen Regelwerks der Zollunion gewährleistet (Schemata 3d, 6d). Die Anforderungen an die Produktions- und Kontrollprozesse sowie deren Kontrollergebnisse sind dokumentarisch festzuhalten (in einer vom Hersteller festgelegten Form);

ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, damit der Produktionsprozess und das stabile Funktionieren des Qualitätsmanagementsystems der Produktion oder der Entwicklung und Produktion von Niederspannungsgeräten die Übereinstimmung des Niederspannungsgeräts mit den Anforderungen dieses Technischen Regelwerks der Zollunion gewährleisten (Schema 6d);

8.3. der Hersteller (die vom Hersteller bevollmächtigte Person), der Importeur:

8.3.1. nimmt die schriftlich abgefasste Konformitätserklärung des Niederspannungsgeräts mit diesem Technischen Regelwerk der Zollunion in der von der Kommission genehmigten einheitlichen Form an und bringt das einheitliche Verkehrszeichen der Produkte auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion an;

8.3.2. stellt nach Abschluss der Verfahren der Konformitätsbestätigung den Dokumentensatz für das Niederspannungsgerät zusammen, der umfasst:

die in Unterabsatz 8.1.1 Absatz 8.1 dieses Artikels vorgesehenen Dokumente;

Prüfprotokoll(e);

die Konformitätserklärung.

9. Die Konformitätserklärung unterliegt der Registrierung gemäß den Rechtsakten des Unionsrechts. Die Gültigkeit der Erklärung beginnt mit dem Tag ihrer Registrierung.

Die Gültigkeitsdauer der Konformitätserklärung für in Serie hergestellte Niederspannungsgeräte beträgt höchstens 5 Jahre; für eine Partie Niederspannungsgeräte (Einzelgerät) wird keine Gültigkeitsdauer der Konformitätserklärung festgelegt.

10. Bei der Zertifizierung von Niederspannungsgeräten, falls die Normen aus dem Verzeichnis der Normen nach Absatz 1 Artikel 6 dieses Technischen Regelwerks der Zollunion nicht angewendet werden oder fehlen (Schemata 1c, 3c, 4c):

10.1. der Hersteller (die vom Hersteller bevollmächtigte Person), der Importeur legt der Zertifizierungsstelle (Konformitätsbewertungsstelle (Bestätigungsstelle)) einen Dokumentensatz für das Niederspannungsgerät vor, der die Übereinstimmung des Niederspannungsgeräts mit den Sicherheitsanforderungen dieses Technischen Regelwerks der Zollunion bestätigt und umfasst:

technische Bedingungen (falls vorhanden);

Betriebsdokumente;

Beschreibung der getroffenen technischen Lösungen und Risikobewertungen, die die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen dieses Technischen Regelwerks der Zollunion bestätigen;

Vertrag (Liefervertrag) oder Warenbegleitdokumentation (für eine Partie Niederspannungsgeräte (Einzelgerät) (Schemata 3c, 4c);

10.2. Der Hersteller ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, damit der Produktionsprozess stabil ist und die Übereinstimmung der hergestellten Niederspannungsgeräte mit den Anforderungen dieses Technischen Regelwerks der Zollunion gewährleistet;

10.3. die Zertifizierungsstelle (Konformitätsbewertungsstelle (Bestätigungsstelle)):

10.3.1. führt die Probenahme des Musters (der Muster) durch;

10.3.2. führt die Identifizierung des Niederspannungsgeräts durch, indem die Übereinstimmung seiner Eigenschaften mit den in Artikel 1 dieses Technischen Regelwerks der Zollunion festgelegten Merkmalen, den in Artikel 5 dieses Technischen Regelwerks der Zollunion festgelegten Bestimmungen und den in Unterabsatz 10.1 des Absatzes 10 dieses Artikels aufgeführten Dokumenten festgestellt wird;

10.3.3. führt die Konformitätsbestätigung des Niederspannungsgeräts unmittelbar mit den Sicherheitsanforderungen dieses Technischen Regelwerks der Zollunion durch.

Dabei hat die Zertifizierungsstelle (Stelle für Konformitätsbewertung (Konformitätsbestätigung)):

bestimmt auf der Grundlage der Sicherheitsanforderungen dieses Technischen Regelwerks der Zollunion die konkreten Sicherheitsanforderungen für das zu zertifizierende Niederspannungsgerät;

führt die Analyse der getroffenen technischen Lösungen und die Risikoanalyse durch, die die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen dieses Technischen Regelwerks der Zollunion durch den Hersteller bestätigen;

bestimmt aus dem Verzeichnis der in Absatz 2 des Artikels 6 dieses Technischen Regelwerks der Zollunion genannten Normen die Normen, die Mess- und Prüfverfahren festlegen, oder bestimmt bei deren Fehlen die Kontroll-, Mess- und Prüfmethoden zur Bestätigung der Konformität des Niederspannungsgeräts mit den konkreten Sicherheitsanforderungen;

organisiert die Durchführung der Prüfungen des Niederspannungsgeräts und führt die Analyse des Prüfprotokolls (der Prüfprotokolle) durch;

10.3.4. führt die Analyse des Produktionszustands durch (Schema 1c);

Bei Vorhandensein eines zertifizierten Managementsystems für die Produktion oder die Entwicklung und Produktion von Niederspannungsgeräten beim Hersteller bewertet sie die Fähigkeit dieses Systems, eine stabile Herstellung des zu zertifizierenden Niederspannungsgeräts zu gewährleisten, das den Anforderungen dieses Technischen Regelwerks der Zollunion entspricht;

10.3.5. stellt ein Konformitätszertifikat nach dem von der Kommission genehmigten einheitlichen Formular aus.

Die Gültigkeitsdauer des Konformitätszertifikats für in Serienproduktion hergestelltes Niederspannungsgerät beträgt höchstens 5 Jahre; für eine Partie Niederspannungsgerät (ein Einzelstück) wird keine Gültigkeitsdauer des Konformitätszertifikats festgelegt;

10.4. der Hersteller (die vom Hersteller bevollmächtigte Person), der Importeur:

10.4.1. bringt das einheitliche Verkehrszeichen der Produkte auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion an;

10.4.2. stellt nach Abschluss der Konformitätsbestätigung einen Dokumentensatz für das Niederspannungsgerät zusammen, der Folgendes umfasst:

die in Unterabsatz 10.1 dieses Absatzes vorgesehenen Dokumente;

das Prüfprotokoll (die Prüfprotokolle);

die Ergebnisse der Analyse des Produktionszustands;

das Konformitätszertifikat;

10.5. die Zertifizierungsstelle (Stelle für Konformitätsbewertung (Konformitätsbestätigung)) führt die Inspektionskontrolle des zertifizierten Niederspannungsgeräts durch die Durchführung von Prüfungen von Proben in einem akkreditierten Prüflaboratorium (Zentrum) und (oder) die Analyse des Produktionszustands durch (Schema 1c).

11. Der Dokumentensatz für das Niederspannungsgerät ist auf dem Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats der Union aufzubewahren bei:

Niederspannungsgerät – beim Hersteller (bei der vom Hersteller bevollmächtigten Person) mindestens 10 Jahre ab dem Tag der Einstellung (Beendigung) der Produktion dieses Niederspannungsgeräts;

einer Partie Niederspannungsgerät – beim Importeur oder bei der vom Hersteller bevollmächtigten Person mindestens 10 Jahre ab dem Tag des Verkaufs des letzten Stücks aus der Partie.

Fußnote. Artikel 7 mit Änderungen durch die Beschlüsse der Kommission der Zollunion vom 09.12.2011 Nr. 884 (tritt am Tag ihrer offiziellen Veröffentlichung in Kraft); vom 10.06.2022 Nr. 90 (tritt nach Ablauf von 180 Kalendertagen ab dem Datum ihrer offiziellen Veröffentlichung in Kraft).

Artikel 8. Kennzeichnung mit dem einheitlichen Verkehrszeichen der Produkte auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion

1. Niederspannungsgerät, das den Sicherheitsanforderungen dieses Technischen Regelwerks der Zollunion entspricht und die Konformitätsbestätigung nach Artikel 7 dieses Technischen Regelwerks der Zollunion durchlaufen hat, muss mit dem einheitlichen Verkehrszeichen der Produkte auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion gekennzeichnet sein.

2. Die Kennzeichnung mit dem einheitlichen Verkehrszeichen der Produkte auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion erfolgt vor dem Inverkehrbringen des Niederspannungsgeräts auf dem Markt.

3. Das einheitliche Verkehrszeichen auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion wird auf jede Einheit des Niederspannungsgeräts auf beliebige Weise aufgebracht, die ein deutliches und klares Bild während der gesamten Lebensdauer des Niederspannungsgeräts gewährleistet, und wird außerdem in den beiliegenden Betriebsdokumenten angegeben.

4. Das Aufbringen des einheitlichen Verkehrszeichens der Produkte auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion nur auf die Verpackung und in den beiliegenden Betriebsdokumenten ist zulässig, wenn es nicht möglich ist, es unmittelbar auf dem Niederspannungsgerät anzubringen.

5. Niederspannungsgerät wird mit dem einheitlichen Verkehrszeichen der Produkte auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Zollunion gekennzeichnet, wenn es den Anforderungen aller Technischen Regelwerke der Union (Zollunion) entspricht, deren Geltung sich auf es erstreckt und die das Anbringen dieses Zeichens vorsehen.

Fußnote. Artikel 8 mit Änderung durch den Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 10.06.2022 Nr. 90 (tritt nach Ablauf von 180 Kalendertagen ab dem Datum ihrer offiziellen Veröffentlichung in Kraft).

Artikel 9. Schutzklausel

Fußnote. Artikel 9 ist durch den Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 10.06.2022 Nr. 90 außer Kraft getreten (tritt nach Ablauf von 180 Kalendertagen ab dem Datum ihrer offiziellen Veröffentlichung in Kraft).

Anhang
zum Technischen Regelwerk
der Zollunion
"Über die Sicherheit von Niederspannungs-
geräten"
(TR ZU 004/2011)

Fußnote. Anhang mit Änderungen durch den Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 10.06.2022 Nr. 90 (tritt nach Ablauf von 180 Kalendertagen ab dem Datum ihrer offiziellen Veröffentlichung in Kraft).

VERZEICHNIS
der Niederspannungsgeräte, die der Konformitätsbestätigung in Form der Zertifizierung gemäß dem Technischen Regelwerk der Zollunion "Über die Sicherheit von Niederspannungsgeräten" (TR ZU 004/2011) unterliegen

1. Elektrische Geräte und Apparate für den Hausgebrauch:

zur Zubereitung und Aufbewahrung von Lebensmitteln und zur Mechanisierung von Küchenarbeiten;

zur Bearbeitung (Waschen, Bügeln, Trocknen, Reinigen) von Wäsche, Kleidung und Schuhen;

zur Reinigung und Pflege von Räumen;

zur Aufrechterhaltung und Regulierung des Mikroklimas in Räumen;

sanitär-hygienische Geräte;

zur Pflege von Haaren, Nägeln und Haut;

zur Erwärmung des Körpers;

Vibrationsmassagegeräte;

Spiel-, Sport- und Trainingsgeräte;

Audio- und Videogeräte, Fernseh- und Rundfunkempfänger;

Näh- und Strickgeräte;

Netzteile, Ladegeräte, Spannungsstabilisatoren;

für den Garten- und Gemüsebau;

für Aquarien und Gartenteiche;

Elektropumpen;

Beleuchtungsausrüstung und Lichtquellen;

Elektroinstallationserzeugnisse;

Verlängerungsleitungen.

automatische Steuergeräte für elektrische Haushaltsgeräte;

Steuerpulte und -tafeln, Steuerungen.

2. Persönliche elektronische Rechenmaschinen (Personalcomputer):

persönliche elektronische Rechenmaschinen, einschließlich Systemblöcke;

Registrierkassen, einschließlich solcher, die zusammen mit einer Rechenmaschine arbeiten.

3. Niederspannungsgeräte für Haushalt und Büro, die an persönliche elektronische Rechenmaschinen angeschlossen werden:

Scanner, Drucker und Kopiergeräte (einschließlich Multifunktionsgeräte);

Monitore;

unterbrechungsfreie Stromversorgungen;

aktive Akustiksysteme;

Multimedia-Projektoren.

4. Elektrowärmewerkzeuge.

5. Elektromusikinstrumente.

6. Kabel, Leitungen und Schnüre.

7. Automatische Schalter, Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen, Schmelzsicherungen, Verteilungsanlagen, Umschalter, Schütze, Anlasser.

8. Gestrichen durch den Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 10.06.2022 Nr. 90 (tritt nach Ablauf von 180 Kalendertagen ab dem Datum seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft).
9. Gestrichen durch den Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 10.06.2022 Nr. 90 (tritt nach Ablauf von 180 Kalendertagen ab dem Datum seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft).
BESTÄTIGT
durch den Beschluss der Kommission der Zollunion
vom 16. August 2011 Nr. 768

VERZEICHNIS
der Normen, durch deren freiwillige Anwendung die Einhaltung der Anforderungen des Technischen Regelwerks der Zollunion "Über die Sicherheit von Niederspannungsgeräten" (TR ZU 004/2011) gewährleistet wird

Fußnote. Verzeichnis in der Fassung des Beschlusses des Kollegiums der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 25.10.2016 Nr. 120 (tritt nach Ablauf von 30 Kalendertagen ab dem Datum seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft).

Nr.

Elemente des Technischen Regelwerks der Zollunion

Bezeichnung der Norm

Titel der Norm

Anmerkung

1

2

3

4

5

1

Artikel 4

GOST 15047-78

Elektrohaushaltsheizgeräte. Begriffe und Definitionen


2

GOST 16012-70

Haushaltselektromechanische Erzeugnisse. Begriffe und Definitionen


3

GOST 17791-82

Elektronenstrahlgeräte. Begriffe und Definitionen


4

GOST 24127-80

Gasentladungslampen für Dauerbetrieb. Begriffe und Definitionen


5

GOST 27418-87

Haushaltsfunk- und elektronische Geräte. Begriffe und Definitionen


6

Artikel 4

GOST 12.1.004-91

System der Arbeitssicherheitsnormen. Brandschutz. Allgemeine Anforderungen


7

GOST R 12.1.009-2009

System der Arbeitssicherheitsnormen. Elektrosicherheit. Begriffe und Definitionen


8

GOST R 12.1.019-2009

System der Arbeitssicherheitsnormen. Elektrosicherheit. Allgemeine Anforderungen und Nomenklatur der Schutzarten


9

GOST 12.1.030-81

System der Arbeitssicherheitsnormen. Elektrosicherheit. Schutzerdung, Nulleiter


10

GOST 12.1.044-89 (ISO 4589-84)

System der Arbeitssicherheitsnormen. Brand- und Explosionsgefahr von Stoffen und Materialien. Nomenklatur der Kennwerte und Methoden zu ihrer Bestimmung


11

GOST 12.2.007.0-75

System der Arbeitssicherheitsnormen. Elektrotechnische Erzeugnisse. Allgemeine Sicherheitsanforderungen


12


GOST 12.2.007.1-75

System der Arbeitssicherheitsnormen. Rotierende elektrische Maschinen. Sicherheitsanforderungen


13

GOST 12.2.007.5-75

System der Arbeitssicherheitsnormen. Leistungskondensatoren. Kondensatoranlagen. Sicherheitsanforderungen


14

GOST 12.2.007.6-93

System der Arbeitssicherheitsnormen. Elektrische Schaltgeräte für Spannungen bis 1000 V. Sicherheitsanforderungen


15

GOST 12.2.007.8-75

System der Arbeitssicherheitsnormen. Elektroschweiß- und Plasmaverarbeitungsgeräte. Sicherheitsanforderungen


16

GOST 12.2.007.10-87

System der Arbeitssicherheitsnormen. Induktionsanlagen, Generatoren und Heizgeräte für die Elektrothermie, Ultraschallanlagen und -generatoren. Sicherheitsanforderungen


17

GOST 12.2.007.13-2000

System der Arbeitssicherheitsnormen. Elektrische Lampen. Sicherheitsanforderungen


18

GOST 12.2.007.14-75

System der Arbeitssicherheitsnormen. Kabel und Kabelarmaturen. Sicherheitsanforderungen


19

Artikel 4

GOST 21128-83

Systeme der Elektroenergieversorgung, Netze, Quellen, Umformer und Empfänger elektrischer Energie. Nennspannungen bis 1000 V


20

GOST 21130-75

Elektrotechnische Erzeugnisse. Erdungsklemmen und Erdungszeichen. Konstruktion und Maße


21

Abschnitte 1–3
und 5–32
GOST 27179-86

Elektrische Haushaltsspeicherheizgeräte. Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren


22


Abschnitte 1–7 GOST 31210-2003

Mittel zur Informationsanzeige für den individuellen Gebrauch. Allgemeine ergonomische Anforderungen und Sicherheitsanforderungen


23

Abschnitte 1, 2, 5 und 6 GOST 839-80

Nichtisolierte Drähte für Freileitungen. Technische Bedingungen


24

Abschnitte 1, 2, 5 und 6 GOST 2190-77

Pionierdrähte. Technische Bedingungen


25

Abschnitte 1, 2, 5 und 6 GOST 6285-74

Drähte für industrielle Sprengarbeiten. Technische Bedingungen


26

Abschnitte 1 und 2 GOST 7006-72

Schutzhüllen für Kabel. Konstruktion und Typen, technische Anforderungen und Prüfverfahren


27

Abschnitte 3, 4, 7–9 GOST 7399-97

Drähte und Schnüre für Nennspannungen bis 450/750 V. Technische Bedingungen


28

Abschnitte 1, 2, 5 und 6 GOST 17515-72

Installationsdrähte mit Kunststoffisolierung. Technische Bedingungen


29

Abschnitte 1, 2, 5 und 6 GOST 26445-85

Isolierte Energiedrähte. Allgemeine technische Bedingungen


30

Abschnitte 3, 4
und 7–9
GOST 28244-96

Armierte Drähte und Schnüre. Technische Bedingungen


31

Abschnitte 4–6
und 9–11
GOST 31946-2012

Selbsttragende isolierte und geschützte Drähte für Freileitungen. Allgemeine technische Bedingungen


32

Artikel 4

Abschnitte 4–6
und 9–11
GOST 31947-2012

Drähte und Kabel für elektrische Anlagen mit Nennspannungen bis einschließlich 450/750 V. Allgemeine technische Bedingungen


33

Artikel 4

Abschnitte 1–5
und 8–10
ST RK 2341-2013

Stationärer Schaltdraht mit Isolierung aus Polyvinylchloridplastikat. Technische Bedingungen


34

Abschnitte 1–5
und 8–10
ST RK 2462-2014

Nichtisolierte flexible Kupferdrähte. Technische Bedingungen


35

Abschnitte 1–5
und 8–10
ST RK 2526-2014

Heizdrähte. Technische Bedingungen


36

Abschnitte 1–5
und 8–10
ST RK 2527-2014

Drähte mit Polyethylen-Isolier-Schutzmantel für Feldverbindungen. Technische Bedingungen


37

ST RK 2641-2015

Telefonverteilungsdrähte, einpaarig. Technische Bedingungen


38

ST RK 2794-2015

Selbsttragende isolierte und geschützte Drähte für Freileitungen. Technische Bedingungen


39

Artikel 4

Abschnitte 1, 2, 5 und 6 GOST 433-73

Energiekabel mit Gummiisolierung. Technische Bedingungen


40

Abschnitte 1, 2
und 5–7
GOST 1508-78

Steuerkabel mit Gummi- und Kunststoffisolierung. Technische Bedingungen


41

Abschnitte 1, 2
und 5–7
GOST 10348-80

Mehradrige Installationskabel mit Kunststoffisolierung. Technische Bedingungen


42

Abschnitte 1, 2, 5 und 6 GOST 18410-73

Energiekabel mit imprägnierter Papierisolierung. Technische Bedingungen


43


Abschnitte 1, 2
und 5–7
GOST 18404.0-78

Steuerkabel. Allgemeine technische Bedingungen


44

Abschnitte 1, 2, 5 und 6 GOST 18404.1-73

Steuerkabel mit Fluoroplastisolierung in verstärktem Gummimantel. Technische Bedingungen


45

Abschnitte 1, 2, 5 und 6 GOST 18404.2-73

Steuerkabel mit Polyethylenisolierung im Gummimantel. Technische Bedingungen


46

Abschnitte 1, 2, 5 und 6 GOST 18404.3-73

Steuerkabel mit Polyethylenisolierung im Mantel aus Polyvinylchloridplastikat. Technische Bedingungen


47

Abschnitte 1–6 GOST 18690-2012

Kabel, Drähte, Schnüre und Kabelarmaturen. Kennzeichnung, Verpackung, Transport und Lagerung


48

Abschnitte 1 und 2 GOST 23286-78

Kabel, Drähte, Schnüre. Normen für Isolations- und Manteldicken sowie Spannungsprüfungen


49

Abschnitte 1–3
und 6–8
GOST 24334-80

Energiekabel für nicht stationäre Verlegung. Allgemeine technische Anforderungen


50

Abschnitte 1 und 2 GOST 24641-81

Blei- und Aluminiummäntel für Kabel. Technische Bedingungen


51

Abschnitte 1–3
und 6–8
GOST 26411-85

Steuerkabel. Allgemeine technische Bedingungen


52

GOST 31565-2012

Kabelerzeugnisse. Anforderungen an den Brandschutz

53

Abschnitte 1–5
und 8–10
GOST 31943-2012

Telefonkabel mit Polyethylenisolierung im Kunststoffmantel. Technische Bedingungen


54


Abschnitte 1–5
und 8–10
GOST 31944-2012

Tragfähige gepanzerte geophysikalische Kabel. Allgemeine technische Bedingungen


55

Abschnitte 1–5
und 8–10
GOST 31945-2012

Flexible Kabel und Schnüre für den Untertage- und Tagebau. Allgemeine technische Bedingungen


56

Abschnitte 1 – 5
und 8 – 10
GOST 31995-2012

Kabel für Signalisierung und Blockierung mit Polyethylenisolierung in Kunststoffmantel. Technische Bedingungen


57

Abschnitte 1 – 6
und 9 – 11
GOST 31996-2012

Starkstromkabel mit Kunststoffisolierung für Nennspannung 0,66; 1 und 3 kV. Allgemeine technische Bedingungen


58

Abschnitte 1 – 3
und 6 – 8
GOST 16442-80

Starkstromkabel mit Kunststoffisolierung. Technische Bedingungen

findet Anwendung bis 01.06.2017

59

ST RK 2203-2012

Twisted-Pair-Kabel für strukturierte Verkabelungssysteme Allgemeine technische Anforderungen


60

Abschnitte 1 – 5
und 8 – 10
ST RK 2338-2013

Flexible Kabel mit Polyvinylchloridisolierung und -mantel. Allgemeine technische Bedingungen


61

Abschnitte 1 – 5
und 8 – 10
ST RK 2339-2013

Telefonkabel mit kleiner Paarzahl, Kunststoffisolierung und Kunststoffmantel. Technische Bedingungen


62

Abschnitte 1 – 5
und 8 – 10
ST RK 2340-2013

Stationäre Telefonkabel. Technische Bedingungen


63


Abschnitte 1 – 5
und 8 – 10
ST RK 2643-2015

Hochfrequente Ortsverbindungskabel. Technische Bedingungen


64

Abschnitte 1 – 5

Kombinierte Kabel für Videoüberwachungssysteme.



und 8 – 10 ST RK 2644-2015

Technische Bedingungen


65

Abschnitte 1 – 6

Symmetrische Nachrichtenkabel für digitale Übertragungssysteme.



und 9 – 11
GOST R
54429-2011

Allgemeine technische Bedingungen


66

Absatz zwölf

STB ISO

Laser und laserbezogene Ausrüstung. Laser



Artikel 4, Artikel 5

11252-2005

Geräte. Anforderungen an die Dokumentation


67

Absätze

STB EN

Zusätzliche Sicherheitsanforderungen an Geräte,



erster, zweiter, sechster und zehnter Artikel 4, Artikel 5

41003-2008

die an Telekommunikationsnetze angeschlossen werden


68

Absätze

GOST EN

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke.



erster – dritter,
sechster – achter,
elfter
und zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

50087-2014

Zusätzliche Anforderungen an Kühler für frisch ermolkene Milch


69

Absätze

GOST EN

Elektroinstallationskanalsysteme für elektrische Anlagen.



erster – dritter,
sechster – achter,
elfter
und zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

50085-1-2008

Teil 1. Allgemeine Anforderungen


70

Absätze

GOST EN

Elektroinstallationskanalsysteme für elektrische Anlagen.



erster – dritter,
sechster – achter,
elfter
und zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

50085-2-3-2008

Teil 2-3. Zusätzliche Anforderungen an Elektroinstallationskanäle, die in Verteilerschränken installiert sind


71

Absätze erster,

GOST EN

Niederspannungsschaltgeräte. Schutz



zweiter und vierter Artikel 4

50274-2012

gegen elektrischen Schlag. Schutz gegen unbeabsichtigtes direktes Berühren gefährlicher spannungsführender Teile


72

Absätze

GOST EN

Schalter für Hausinstallationen und ähnliche ortsfeste



erster, dritter
und zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

50428-2015

elektrische Installationen. Zusatznorm. Schalter und zugehöriges Zubehör für den Einsatz in elektronischen Systemen von Wohn- und öffentlichen Gebäuden

73

Absätze

GOST EN

Ausrüstung für Widerstands- und Lichtbogenschweißen und verwandte



erster und fünfter Artikel 4

50445-2013

Prozesse. Bewertung der Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen zur Begrenzung der Exposition von Personen gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz – 300 GHz)

74

Absätze erster,

GOST IEC

Drehende elektrische Maschinen. Teil 1. Bemessungs



zweiter – vierter, sechster – neunter

60034-1-2014

werte und Betriebseigenschaften


75

GOST MEK

Drehende elektrische Maschinen. Teil 1. Bemessungs- und

findet Anwendung


und zwölfter Artikel 4, Artikel 5

60034-1-2007

Betriebseigenschaften

bis 01.06.2017

76

Absätze

GOST IEC

Drehende elektrische Maschinen. Teil 5. Klassifizierung



erster, vierter,
achter
und zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

60034-5-2011

der Schutzgrade, die durch die Gehäuse drehender elektrischer Maschinen gewährleistet werden (IP-Code)


77

Absätze

GOST MEK

Drehende elektrische Maschinen. Teil 6. Methoden



erster, dritter
und zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

60034-6-2007

der Kühlung (IC-Code)


78

Absätze

GOST MEK

Drehende elektrische Maschinen. Teil 7. Klassifizierung



erster, zehnter
und zwölfter Artikel 4, Artikel 5

60034-7-2007

der Bauformen in Abhängigkeit von den Montagearten und der Lage des Anschlusskastens (IM-Code)


79

Absatz zwölf

GOST IEC

Drehende elektrische Maschinen. Teil 8. Kennzeichnung



Artikel 4, Artikel 5

60034-8-2015

der Anschlüsse und der Drehrichtung


80

Absätze
erster und fünfter
Artikel 4

GOST IEC 60034-9-2014

Drehende elektrische Maschinen. Teil 9. Geräuschgrenzwerte


81

Absätze
erster, dritter,
neunter, zehnter

GOST IEC 60034-11-2014

Drehende elektrische Maschinen. Teil 11. Thermischer Schutz


82

GOST 27888-88

Drehende elektrische Maschinen. Eingebauter Temperatur

findet Anwendung


und zwölfter Artikel 4, Artikel 5

(MEK 34-11)

schutz. Schutzregeln

bis 01.06.2017

83

GOST 27917-88

Drehende elektrische Maschinen. Eingebauter Temperatur

findet Anwendung



(MEK 34-11-2)

schutz. Thermo-Detektoren und Hilfssteuergeräte, die in Temperaturschutzsystemen verwendet werden

bis 01.06.2017

84


GOST 27895-88

Drehende elektrische Maschinen. Eingebauter Temperatur

findet Anwendung



(MEK 34-11-3)

schutz. Grundregeln für temperaturstromabhängige Relais, die in Temperaturschutzsystemen verwendet werden

bis 01.06.2017

85

ST RK IEC

Drehende elektrische Maschinen. Teil 11. Thermischer Schutz

findet Anwendung



60034-11-2012


bis 01.06.2017

86

Absätze

GOST 28327-89

Drehende elektrische Maschinen. Anlaufkennwerte



erster und neunter Artikel 4

(MEK 34-12–80)

von Drehstrommotoren mit einer Drehzahl und Käfigläufer für Spannungen bis einschließlich 660 V


87

GOST R MEK

Drehende elektrische Maschinen. Teil 12. Anlauf




60034-12-2009

kennwerte von Drehstrommotoren mit einer Drehzahl und Käfigläufer


88

Absätze

GOST IEC

Drehende elektrische Maschinen. Teil 14. Mechanische



erster und fünfter Artikel 4

60034-14-2014

Schwingungen bestimmter Maschinenarten mit Wellenhöhen von 56 mm und mehr. Messung, Bewertung und Grenzwerte der Schwingstärke


89

Absätze

GOST IEC

Drehende elektrische Maschinen. Teil 29. Äquivalente



erster und zweiter Artikel 4

60034-29-2013

Belastungs- und Überlagerungsverfahren. Indirekte Bestimmung der Übertemperatur


90

Absätze

GOST

Direkt wirkende anzeigende analoge elektrische Messgeräte



erster, dritter,

30012.1-2002

und Zubehörteile dafür. Teil 1.



sechster – neunter
und zwölfter
Artikel 4

(MEK 60051-1–97)

Definitionen und grundlegende Anforderungen, die für alle Teile gelten


91

Absätze

GOST 8711-93

Direkt wirkende anzeigende analoge elektrische Messgeräte



erster – dritter,
sechster, achter,
neunter
und zwölfter Artikel 4

(MEK 51-2–84)

und Zubehörteile dafür. Teil 2. Besondere Anforderungen an Amperemeter und Voltmeter


92

Absätze

GOST 8476-93

Direkt wirkende anzeigende analoge elektrische Messgeräte



erster – dritter, sechster, achter,
neunter und zwölfter
Artikel 4

(IEC 51-3–84)

mit Direktwirkung und Hilfsteile dazu. Teil 3. Besondere Anforderungen an Wattmeter und Varmeter


93

Absätze

GOST 7590-93

Analoge anzeigende elektrische Messgeräte



erster – dritter, sechster, achter,
neunter und zwölfter
Artikel 4

(IEC 51-4–84)

mit Direktwirkung und Hilfsteile dazu. Teil 4. Besondere Anforderungen an Frequenzmesser


94

Absätze

GOST 8039-93

Analoge anzeigende elektrische Messgeräte



erster – dritter, sechster, achter,
neunter und zwölfter
Artikel 4

(IEC 51-5–85)

mit Direktwirkung und Hilfsteile dazu. Teil 5. Besondere Anforderungen an Phasenmesser, Leistungsfaktormesser und Synchronoskope


95

Absätze

GOST 23706-93

Analoge anzeigende elektrische Messgeräte



erster – dritter, sechster, achter,
neunter und zwölfter
Artikel 4

(IEC 51-6–84)

mit Direktwirkung und Hilfsteile dazu. Teil 6. Besondere Anforderungen an Ohmmeter (Geräte zur Messung des Scheinwiderstands) und Geräte zur Messung der Wirkleitfähigkeit


96

Absätze

GOST 10374-93

Analoge anzeigende elektrische Messgeräte



erster – dritter, sechster, achter,
neunter und zwölfter
Artikel 4

(IEC 51-7–84)

mit Direktwirkung und Hilfsteile dazu. Teil 7. Besondere Anforderungen an Multifunktionsgeräte

97

Absätze

GOST 8042-93

Analoge anzeigende elektrische Messgeräte



erster – dritter, sechster, achter,
neunter und zwölfter
Artikel 4

(IEC 51-8–84)

mit Direktwirkung und Hilfsteile dazu. Teil 8. Besondere Anforderungen an Hilfsteile

98

zwölfter Absatz

GOST IEC

Lampensockel und -fassungen mit Lehren für die



Artikel 4

60061-1-2014

Prüfung der Austauschbarkeit und Sicherheit. Teil 1. Lampensockel

99

GOST 28108-89

Lampensockel. Typen, Haupt- und

wird angewendet



(IEC 61-1–69)

Anschlussmaße, Lehren

bis 01.06.2017

100

Absätze

GOST IEC

Lampensockel und -fassungen mit Lehren für die



erster – dritter, sechster, achter,
neunter und zwölfter
Artikel 4

60061-4-2014

Prüfung der Austauschbarkeit und Sicherheit. Teil 4. Leitfaden und allgemeine Angaben


101

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60065-2013

Audio-, Video- und ähnliche elektronische Geräte. Sicherheitsanforderungen.


102

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60110-1-2013

Leistungskondensatoren für Induktionserwärmungsanlagen. Teil 1. Allgemeine Bestimmungen


103

ST RK IEC

Leistungskondensatoren für Induktionserwärmungsanlagen.

wird angewendet



60110-1-2012

Teil 1. Allgemeine Bestimmungen

bis 01.06.2017

104

Absätze erster,

GOST IEC

Miniatur-Schmelzsicherungen. Teil 1. Terminologie



dritter, siebter,
achter
und zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

60127-1-2010

für Miniatur-Schmelzsicherungen und allgemeine Anforderungen an Miniatur-Schmelzeinsätze

105

Absätze erster,

GOST IEC

Miniatur-Schmelzsicherungen. Teil 2. Röhrenförmige



dritter, siebter, achter

60127-2-2013

Schmelzeinsätze


106

GOST R MEK

Miniatur-Schmelzsicherungen. Teil 2. Röhrenförmige

wird angewendet


und zwölfter Artikel 4, Artikel 5

60127-2-2010

Schmelzeinsätze

bis 01.06.2017

107

Absätze erster,

GOST IEC

Miniatur-Schmelzsicherungen. Teil 3.



dritter, siebter, achter

60127-3-2013

Subminiatur-Schmelzeinsätze


108

GOST R MEK

Miniatur-Schmelzsicherungen. Teil 3.

wird angewendet


und zwölfter Artikel 4, Artikel 5

60127-3-2010

Subminiatur-Schmelzeinsätze

bis 01.06.2017

109

Absätze erster,

GOST IEC

Miniatur-Schmelzsicherungen. Teil 4. Universelle



dritter, siebter,
achter
und zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

60127-4-2011

Modulare Schmelzeinsätze für Durchsteck- und Oberflächenmontage


110

Absätze erster,

GOST IEC

Miniatur-Schmelzsicherungen. Teil 6. Halterungen für



dritter, siebter,
achter
und zwölfter

60127-6-2013

Miniatur-Sicherungseinsätze mit Halterung. Sicherungshalter mit Miniatur-Schmelzeinsatz


111

GOST R MEK

Miniatur-Schmelzsicherungen. Teil 6. Halterungen

wird angewendet


Artikel 4, Artikel 5

127-6-99

für Sicherungen für Miniatur-Schmelzeinsätze

bis 01.06.2017

112

Absätze

GOST IEC

Reihenkondensatoren für Energiesysteme.



erster und neunter Artikel 4

60143-2-2013

Teil 2. Schutzgeräte für Reihenkondensatorbatterien


113

Absätze
erster – vierter,
sechster, neunter
und zwölfter Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60155-2012

Glimmstarter für Leuchtstofflampen


114

GOST MEK 60155-2002

Glimmstarter für Leuchtstofflampen

wird angewendet bis 01.06.2017

115

Artikel 4 und 5

GOST MEK 60204-1-2002

Sicherheit von Maschinen. Elektrische Ausrüstung von Maschinen und Anlagen. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


116

GOST R MEK 60204-1-2007

Sicherheit von Maschinen. Elektrische Ausrüstung von Maschinen und Anlagen. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


117

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60204-31-2012

Sicherheit von Maschinen. Elektrische Ausrüstung von Maschinen und Anlagen. Teil 31. Zusätzliche Sicherheitsanforderungen und Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit für Nähmaschinen, Anlagen und Systeme


118

Artikel 4 und 5

STB IEC 60215-2011

Sicherheitsanforderungen an Funksendegeräte


119

Artikel 4

GOST IEC 60227-1-2011

Kabel mit Polyvinylchlorid-Isolierung für Nennspannungen bis 450/750 V einschließlich. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


120

STB IEC 60227-1-2012

Kabel mit Polyvinylchlorid-Isolierung für Nennspannungen bis 450/750 V einschließlich. Teil 1. Allgemeine Anforderungen

wird angewendet bis 01.06.2017

121

Artikel 4

GOST IEC 60227-3-2011

Kabel mit Polyvinylchlorid-Isolierung für Nennspannungen bis 450/750 V einschließlich. Mantellose Kabel für feste Verlegung


122

Artikel 4

GOST IEC 60227-4-2011

Kabel mit Polyvinylchlorid-Isolierung für Nennspannungen bis 450/750 V einschließlich. Mantelleitungen für feste Verlegung


123

Artikel 4

GOST IEC 60227-5-2013

Kabel mit Polyvinylchlorid-Isolierung für Nennspannungen bis 450/750 V einschließlich. Teil 5. Flexible Kabel (Leitungen)


124

Artikel 4

GOST IEC 60227-6-2011

Kabel mit Polyvinylchlorid-Isolierung für Nennspannungen bis 450/750 V einschließlich. Aufzugskabel und Kabel für flexible Verbindungen


125

STB IEC 60227-6-2011

Kabel mit Polyvinylchlorid-Isolierung für Nennspannungen bis 450/750 V einschließlich. Teil 6. Aufzugskabel und Kabel für flexible Verbindungen

wird angewendet bis 01.06.2017

126

Artikel 4

GOST IEC 60227-7-2012

Kabel mit Polyvinylchlorid-Isolierung für Nennspannungen bis 450/750 V einschließlich. Teil 7. Flexible geschirmte und ungeschirmte Kabel mit zwei oder mehr stromführenden Adern


127

STB IEC 60227-7-2010

Kabel mit Polyvinylchloridisolierung für Nennspannungen bis 450/750 V einschließlich. Teil 7. Flexible geschirmte und ungeschirmte Kabel mit zwei oder mehr stromführenden Leitern

gilt bis zum 01.06.2017

128

Absätze
erster, zweiter,
sechster und siebter
von Artikel 4

GOST 22483-2012 (IEC 60228:2004)

Kupfer- und Aluminiumleiter für Kabel, Leitungen und Schnüre


129

Absätze
erster bis vierter,
siebter, achter
und zwölfter von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60238-2012

Lampenfassungen mit Edisongewinde


130

GOST MEK 60238-2002

Lampenfassungen mit Edisongewinde

gilt bis zum 01.06.2017

131

Artikel 4

GOST IEC 60245-1-2011

Kabel mit Gummiisolierung für Nennspannungen bis 450/750 V einschließlich. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


132


STB IEC 60245-1-2011

Kabel mit Gummiisolierung für Nennspannungen bis 450/750 V einschließlich. Teil 1. Allgemeine Anforderungen

gilt bis zum 01.06.2017

133

Artikel 4

GOST IEC 60245-3-2011

Kabel mit Gummiisolierung für Nennspannungen bis 450/750 V einschließlich. Kabel mit hitzebeständiger Silikonisolierung


134

STB IEC 60245-3-2012

Kabel mit Gummiisolierung für Nennspannungen bis 450/750 V einschließlich. Teil 3. Kabel mit hitzebeständiger Silikonisolierung


135

Artikel 4

GOST IEC 60245-4-2011

Kabel mit Gummiisolierung für Nennspannungen bis 450/750 V einschließlich. Teil 4. Schnüre und flexible Kabel


136

Artikel 4

GOST IEC 60245-5-2011

Kabel mit Gummiisolierung für Nennspannungen bis 450/750 V einschließlich. Aufzugskabel


137

STB IEC 60245-5-2011

Kabel mit Gummiisolierung für Nennspannungen bis 450/750 V einschließlich. Teil 5. Aufzugskabel


138

Artikel 4

GOST IEC 60245-6-2011

Kabel mit Gummiisolierung für Nennspannungen bis 450/750 V einschließlich. Kabel für das Elektroden-Lichtbogenschweißen


139

STB IEC 60245-6-2011

Kabel mit Gummiisolierung für Nennspannungen bis 450/750 V einschließlich. Teil 6. Kabel für das Lichtbogenschweißen mit Elektrode


140

Artikel 4

GOST IEC 60245-7-2011

Kabel mit Gummiisolierung für Nennspannungen bis 450/750 V einschließlich. Kabel mit hitzebeständiger Ethylenvinylacetat-Gummiisolierung


141

STB IEC 60245-7-2011

Kabel mit Gummiisolierung für Nennspannungen bis 450/750 V einschließlich. Teil 7. Kabel mit hitzebeständiger Ethylenvinylacetat-Gummiisolierung

gilt bis zum 01.06.2017

142

Artikel 4

GOST IEC 60245-8-2011

Kabel mit Gummiisolierung für Nennspannungen bis 450/750 V einschließlich. Teil 8. Schnüre für Anwendungsbereiche, die hohe Flexibilität erfordern


143

Absätze

GOST IEC

Kondensatoren für Wechselstrommotoren. Teil 1. Allgemeines



erster bis vierter,
sechster, achter,
zehnter
und zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

60252-1-2011

Bestimmungen. Betriebseigenschaften, Prüfungen und Nennparameter. Sicherheitsanforderungen. Leitfaden für Installation und Betrieb

144

Absätze

GOST IEC

Kondensatoren für Wechselstrommotoren. Teil 2.



erster bis vierter, siebter, achter

60252-2-2011

Anlaufkondensatoren

145

STB MEK

Kondensatoren für Wechselstrommotoren. Teil 2.

gilt


und zwölfter von Artikel 4, Artikel 5

60252-2-2007

Anlaufkondensatoren für Motoren

bis zum 01.06.2017

146

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60255-1-2014

Messrelais und Schutzeinrichtungen. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


147

GOST 30329-95

Elektrische Logikrelais

gilt



(MEK 255-1-00-75)


bis zum 01.06.2017

148

Absätze

GOST IEC

Elektrische Relais. Teil 5. Isolationskoordination



erster, sechster,
neunter
und zwölfter

60255-5-2014

für Messrelais und Schutzeinrichtungen. Anforderungen und Prüfungen

149

GOST 30328-95

Elektrische Relais. Isolationsprüfung

gilt


Artikel 4, Artikel 5

(MEK 255-5–77)


bis zum 01.06.2017

150

Absätze

GOST IEC

Elektrische Relais. Teil 16. Relais zur Messung des Gesamt-



erster bis vierter, sechster, achter
und zwölfter von Artikel 4, Artikel 5

60255-16-2013

widerstands

151

Absätze

GOST IEC

Messrelais und Schutzeinrichtungen. Teil 27.



erster bis vierter, sechster, achter
und zwölfter von Artikel 4, Artikel 5

60255-27-2013

Sicherheitsanforderungen

152

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60269-1-2012

Niederspannungssicherungen. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


153

GOST R MEK

Niederspannungssicherungen. Teil 1. Allgemeine




60269-1-2010

Anforderungen

154

Absätze

GOST

Niederspannungssicherungen. Teil 2.



erster bis vierter,

31196.2-2012

Zusätzliche Anforderungen an Sicherungen


sechster, achter
und zwölfter von Artikel 4, Artikel 5

(IEC 60269-2:1986)

für industrielle Anwendung

155

Absätze

GOST

Niederspannungssicherungen. Teil 2-1.



erster bis vierter,

31196.2.1-2012

Zusätzliche Anforderungen an Sicherungen


sechster, achter
und zwölfter von Artikel 4, Artikel 5

(IEC 60269-2-1:1987)

für industrielle Anwendung. Abschnitte I – III

156

Absätze
erster bis vierter,
sechster, achter
und zwölfter von Artikel 4, Artikel 5

GOST 31196.3-2012
(IEC
60269-3:1987,
IEC
60269-3A:1978)

Niederspannungssicherungen. Teil 3. Zusätzliche Anforderungen an Sicherungen für Haushalt und ähnliche Anwendungen


157

Absätze
erster bis vierter,
sechster, achter
und zwölfter von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60269-3-1-2011

Niederspannungssicherungen. Teil 3-1. Zusätzliche Anforderungen an Sicherungen für die Bedienung durch nicht qualifiziertes Personal (Sicherungen für Haushalt und ähnliche Anwendungen). Abschnitte I – IV


158

Absätze
erster bis vierter,
sechster, achter
und zwölfter von Artikel 4, Artikel 5

GOST 31196.4-2012
(IEC 60269-4:1986)

Niederspannungssicherungen. Teil 4. Zusätzliche Anforderungen an Sicherungen zum Schutz von Halbleiterbauelementen


159

Absätze
erster und siebter
von Artikel 4

GOST IEC 60269-4-1-2011

Niederspannungssicherungen. Teil 4-1. Zusätzliche Anforderungen an Sicherungseinsätze zum Schutz von Halbleiterbauelementen. Abschnitte I - III. Beispiele für Typen standardisierter Sicherungseinsätze


160

Absätze
erster bis vierter,
sechster, achter
und zwölfter von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60269-6-2013

Niederspannungssicherungen. Teil 6. Zusätzliche Anforderungen an Sicherungseinsätze für photovoltaische Solarenergiesysteme


161

Absätze
erster bis vierter,
sechster, achter
und zwölfter von Artikel 4, Artikel 5

GOST 30849.1-2002
(MEK 60309-1:1999)

Stecker, Steckdosen und Verbindungseinrichtungen für industrielle Anwendung. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


162

Absätze
erster bis vierter,
sechster, achter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST 30849.2-2002
(IEC 60309-2:1999)

Stecker, Steckdosen und Verbindungseinrichtungen für industrielle Anwendung. Teil 2. Anforderungen an die Austauschbarkeit der Abmessungen von Stiften und Kontaktbuchsen der Verbinder


163

Absätze
erster bis vierter,
sechster, achter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60309-4-2013

Stecker, Steckdosen und Verbinder für industrielle Anwendung. Teil 4. Schaltbare Abzweiger und Verbinder mit und ohne Verriegelung


164

Absätze
erster bis vierter,
sechster, achter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST 30851.1-2002

Elektrische Steckverbinder für Haushalt und ähnliche Zwecke. Teil 1. Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren


165

Absätze
erster bis vierter,
sechster, achter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST 30851.2.2-2002
(IEC 60320-2-2:1998)

Elektrische Steckverbinder für Haushalt und ähnliche Zwecke. Teil 2-2. Zusätzliche Anforderungen an Stecker und Steckdosen für die gegenseitige Verbindung in Geräten und Prüfverfahren


166

Absätze
erster – vierter,
sechster, achter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST 30851.2.3-2012
(IEC 60320-2-3:1998)

Elektrische Steckverbinder für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-3. Zusätzliche Anforderungen an Steckverbinder mit Schutzgrad über IPXO und Prüfverfahren


167

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-1-2015

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


168

STB IEC 60335-1-2013

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 1. Allgemeine Anforderungen

gilt bis 01.01.2018

169

GOST MEK 60335-1-2008

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 1. Allgemeine Anforderungen

gilt bis 01.06.2017

170

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-2-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2.2. Besondere Anforderungen an Staubsauger und Wassersaugreinigungsgeräte


171

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-3-2014

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-3. Besondere Anforderungen an elektrische Bügeleisen


172

GOST MEK 60335-2-3-2009

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-3. Zusätzliche Anforderungen an elektrische Bügeleisen

gilt bis 01.06.2017

173

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-4-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2.4. Besondere Anforderungen an Wäscheschleudern


174

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-5-2014

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-5. Besondere Anforderungen an Geschirrspülmaschinen


175

GOST IEC 60335-2-5-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-5. Besondere Anforderungen an Geschirrspülmaschinen

gilt bis 01.01.2017

176

STB MEK 60335-2-5-2005

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-5. Zusätzliche Anforderungen an Geschirrspülmaschinen

gilt bis 01.06.2017

177

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-6-2010

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-6. Zusätzliche Anforderungen an ortsfeste Küchenherde, Kochfelder, Backöfen und ähnliche Geräte


178

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-7-2014

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2.7. Besondere Anforderungen an Waschmaschinen


179

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-8-2016

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-8. Besondere Anforderungen an Rasierer, Haarschneidemaschinen und ähnliche Geräte


180

GOST IEC 60335-2-8-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-8. Besondere Anforderungen an Rasierer, Haarschneidemaschinen und ähnliche Geräte

gilt bis 01.06.2017

181

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-9-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2.9. Besondere Anforderungen an Grills, Toaster und ähnliche tragbare Geräte zur Nahrungsmittelzubereitung


182

STB IEC 60335-2-9-2008

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-9. Zusätzliche Anforderungen an Grills, Toaster und ähnliche tragbare Geräte zur Nahrungsmittelzubereitung

gilt bis 01.06.2017

183

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-10-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-10. Besondere Anforderungen an Bodenbehandlungsmaschinen und Nassreinigungsmaschinen


184

STB MEK 60335-2-10-2004

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-10. Zusätzliche Anforderungen an Bodenbehandlungsmaschinen und Nassreinigungsmaschinen

gilt bis 01.06.2017

185

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-11-2016

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-11. Besondere Anforderungen an Trommeltrockner


186

GOST IEC 60335-2-11-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-11. Besondere Anforderungen an Trommeltrockner

gilt bis 01.06.2017

187

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-12-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-12. Besondere Anforderungen an Wärmeschränke und ähnliche Geräte.


188

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-13-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-13. Besondere Anforderungen an Fritteusen, Bratpfannen und ähnliche Geräte


189

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-14-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-14. Besondere Anforderungen an Küchenmaschinen


190

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-15-2014

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-15. Besondere Anforderungen an Geräte zum Erhitzen von Flüssigkeiten


191

GOST IEC 60335-2-15-2012

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-15. Besondere Anforderungen an Geräte zum Erhitzen von Flüssigkeiten

gilt bis 01.01.2017

192

STB MEK 60335-2-15-2006

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-15. Zusätzliche Anforderungen an Geräte zum Erhitzen von Flüssigkeiten

gilt bis 01.06.2017

193

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-16-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-16. Besondere Anforderungen an Zerkleinerer für Lebensmittelabfälle


194

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-17-2014

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-17. Besondere Anforderungen an Decken, Kissen, Kleidung und ähnliche flexible Wärmegeräte


195

GOST IEC 60335-2-17-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-17. Besondere Anforderungen an Decken, Kissen, Kleidung und ähnliche flexible Wärmegeräte

gilt bis 01.01.2017

196

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-21-2014

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-21. Besondere Anforderungen an Speicher-Wassererwärmer


197

GOST IEC 60335-2-21-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-21. Besondere Anforderungen an Speicher-Wassererwärmer

gilt bis 01.01.2017

198

STB MEK 60335-2-21-2005

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-21. Zusätzliche Anforderungen an Speicher-Wassererwärmer

gilt bis 01.06.2017

199

Artikel 4 und 5

GOST MEK 60335-2-23-2009

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-23. Zusätzliche Anforderungen an Geräte zur Haut- und Haarpflege


200

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-24-2016

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2.24. Besondere Anforderungen an Kühlgeräte, Speiseeismaschinen und Eisbereiter


201

GOST IEC 60335-2-24-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2.24. Besondere Anforderungen an Kühlgeräte, Speiseeismaschinen und Eisbereiter

gilt bis 01.06.2017

202

STB IEC 60335-2-24-2013

Haushalts- und ähnliche elektrische Geräte. Sicherheit. Teil 2-24. Zusätzliche Anforderungen an Kühlgeräte, Speiseeishersteller und Eisbereiter

gilt bis 01.06.2017

203

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-25-2014

Sicherheit von Haushalts- und ähnlichen elektrischen Geräten. Teil 2-25. Besondere Anforderungen an Mikrowellenkochgeräte einschließlich kombinierter Mikrowellenkochgeräte


204

STB IEC 60335-2-25-2012

Haushalts- und ähnliche elektrische Geräte. Sicherheit. Teil 2-25. Zusätzliche Anforderungen an Mikrowellenkochgeräte einschließlich kombinierter Mikrowellenkochgeräte

gilt bis 01.06.2017

205

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-26-2013

Sicherheit von Haushalts- und ähnlichen elektrischen Geräten. Teil 2-26. Besondere Anforderungen an Uhren


206

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-27-2014

Sicherheit von Haushalts- und ähnlichen elektrischen Geräten. Teil 2-27. Besondere Anforderungen an Geräte mit ultravioletter und infraroter Strahlung zur Hautpflege


207

GOST MEK 60335-2-27-2009

Haushalts- und ähnliche elektrische Geräte. Sicherheit. Teil 2-27. Zusätzliche Anforderungen an Geräte, die auf die Haut mit ultravioletter und infraroter Strahlung einwirken

gilt bis 01.06.2017

208

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-28-2012

Sicherheit von Haushalts- und ähnlichen elektrischen Geräten. Teil 2-28. Besondere Anforderungen an Nähmaschinen


209

STB MEK 60335-2-28-2006

Haushalts- und ähnliche elektrische Geräte. Sicherheit. Teil 2-28. Zusätzliche Anforderungen an Nähmaschinen

gilt bis 01.06.2017

210

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-29-2012

Sicherheit von Haushalts- und ähnlichen elektrischen Geräten. Teil 2-29. Besondere Anforderungen an Batterieladegeräte


211

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-30-2013

Sicherheit von Haushalts- und ähnlichen elektrischen Geräten. Teil 2-30. Besondere Anforderungen an Raumheizgeräte


212

STB IEC 60335-2-30-2013

Haushalts- und ähnliche elektrische Geräte. Sicherheit. Teil 2-30. Zusätzliche Anforderungen an Raumheizgeräte

gilt bis 01.06.2017

213

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-31-2014

Haushalts- und ähnliche elektrische Geräte. Sicherheit. Teil 2-31. Zusätzliche Anforderungen an Dunstabzugshauben und andere Geräte zur Beseitigung von Küchendünsten


214

GOST IEC 60335-2-31-2010

Haushalts- und ähnliche elektrische Geräte. Sicherheit. Teil 2-31. Zusätzliche Anforderungen an Dunstabzugshauben und andere Geräte zur Beseitigung von Küchendünsten

gilt bis 01.06.2017

215

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-32-2012

Sicherheit von Haushalts- und ähnlichen elektrischen Geräten. Teil 2-32. Besondere Anforderungen an Massagegeräte


216

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-34-2016

Haushalts- und ähnliche elektrische Geräte. Sicherheit. Teil 2-34. Besondere Anforderungen an Motorverdichter


217

GOST IEC 60335-2-34-2012

Sicherheit von Haushalts- und ähnlichen elektrischen Geräten. Teil 2-34. Zusätzliche Anforderungen an Motorverdichter

gilt bis 01.06.2017

218

STB IEC 60335-2-34-2010

Haushalts- und ähnliche elektrische Geräte. Sicherheit. Teil 2-34. Zusätzliche Anforderungen an Motorverdichter

gilt bis 01.06.2017

219

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-35-2014

Haushalts- und ähnliche elektrische Geräte. Sicherheit. Teil 2-35. Besondere Anforderungen an Durchfluss-Wassererwärmer


220

GOST IEC 60335-2-35-2009

Sicherheit von Haushalts- und ähnlichen elektrischen Geräten. Teil 2-35. Zusätzliche Anforderungen an Durchfluss-Wassererwärmer

gilt bis 01.06.2017

221

Artikel 4 und 5

STB MEK 60335-2-36-2005

Haushalts- und ähnliche elektrische Geräte. Sicherheit. Teil 2-36. Zusätzliche Anforderungen an elektrische Herde, Backöfen, Kochfelder und Heizelemente für Großküchen


222

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-37-2012

Sicherheit von Haushalts- und ähnlichen elektrischen Geräten. Teil 2-37. Besondere Anforderungen an elektrische Fritteusen für Großküchen


223

STB IEC 60335-2-37-2011

Haushalts- und ähnliche elektrische Geräte. Sicherheit. Teil 2-37. Zusätzliche Anforderungen an elektrische Fritteusen für Großküchen

gilt bis 01.06.2017

224

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-38-2013

Sicherheit von Haushalts- und ähnlichen elektrischen Geräten. Teil 2-38. Besondere Anforderungen an elektrische Kontaktgrillgeräte mit einer oder zwei Heizflächen für Großküchen


225

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-39-2013

Sicherheit von Haushalts- und ähnlichen elektrischen Geräten. Teil 2-39. Besondere Anforderungen an elektrische Mehrzweck-Bratpfannen für Großküchen


226

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-40-2016

Haushalts- und ähnliche elektrische Geräte. Sicherheit. Teil 2-40. Besondere Anforderungen an elektrische Wärmepumpen, Raumklimageräte und Luftentfeuchter


227

GOST IEC 60335-2-40-2010

Haushalts- und ähnliche elektrische Geräte. Sicherheit. Teil 2-40. Zusätzliche Anforderungen an elektrische Wärmepumpen, Raumklimageräte und Luftentfeuchter

gilt bis 01.06.2017

228

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-41-2015

Haushalts- und ähnliche elektrische Geräte. Sicherheit. Teil 2-41. Besondere Anforderungen an Pumpen


229

GOST MEK 60335-2-41-2009

Haushalts- und ähnliche elektrische Geräte. Sicherheit. Teil 2-41. Zusätzliche Anforderungen an Pumpen

gilt bis 01.06.2017

230

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-42-2013

Sicherheit von Haushalts- und ähnlichen elektrischen Geräten. Teil 2-42. Besondere Anforderungen an elektrische Umluftbacköfen, Dampfgarer und Heißluftdämpfer für Großküchen


231

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-43-2012

Sicherheit von Haushalts- und ähnlichen elektrischen Geräten. Teil 2-43. Besondere Anforderungen an Wäschetrockner und Handtuchhalter


232

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-44-2016

Sicherheit von Haushalts- und ähnlichen elektrischen Geräten. Teil 2-44. Besondere Anforderungen an Bügelmaschinen


233

GOST IEC 60335-2-44-2012

Sicherheit von Haushalts- und ähnlichen elektrischen Geräten. Teil 2-44. Besondere Anforderungen an Bügelmaschinen

gilt bis 01.06.2017

234

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-45-2014

Sicherheit von Haushalts- und ähnlichen elektrischen Geräten. Teil 2-45. Besondere Anforderungen an tragbare Elektrowärmewerkzeuge und ähnliche Geräte


235

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-47-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-47. Besondere Anforderungen an elektrische Kochkessel für die gewerbliche Gemeinschaftsverpflegung


236

STB IEC 60335-2-47-2011

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-47. Zusätzliche Anforderungen an elektrische Kochkessel für die gewerbliche Gemeinschaftsverpflegung

gilt bis 01.06.2017

237

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-48-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-48. Besondere Anforderungen an elektrische Grills und Toaster für die gewerbliche Gemeinschaftsverpflegung


238

Artikel 4 und 5

STB IEC 60335-2-49-2010

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-49. Zusätzliche Anforderungen an elektrische Wärmeschränke für die gewerbliche Gemeinschaftsverpflegung


239

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-50-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-50. Besondere Anforderungen an elektrische Wasserbäder für die gewerbliche Gemeinschaftsverpflegung


240

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-51-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2.51. Besondere Anforderungen an stationäre Umwälzpumpen für Heizungs- und Wasserversorgungssysteme


241

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-52-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2.52. Besondere Anforderungen an Mundhygienegeräte


242

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-53-2014

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2.53. Besondere Anforderungen an Heizgeräte für Saunen und Infrarotkabinen


243

STB MEK 60335-2-53-2005

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-53. Zusätzliche Anforderungen an Heizgeräte für Saunen

gilt bis 01.06.2017

244

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-54-2014

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2.54. Besondere Anforderungen an Geräte zur Oberflächenreinigung mit Flüssigkeiten oder Dampf für den Hausgebrauch


245

GOST IEC 60335-2-54-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2.54. Besondere Anforderungen an Geräte zur Oberflächenreinigung mit Flüssigkeiten oder Dampf

gilt bis 01.06.2017

246

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-55-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-55. Besondere Anforderungen an elektrische Geräte für Aquarien und Gartenteiche


247

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-56-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-56. Besondere Anforderungen an Projektoren und ähnliche Geräte


248

Artikel 4 und 5

GOST MEK 60335-2-58-2009

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-58. Zusätzliche Anforderungen an Geschirrspülmaschinen für die gewerbliche Gemeinschaftsverpflegung


249

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-59-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-59. Besondere Anforderungen an Geräte zur Vernichtung von Insekten


250

GOST R 52161.2.59-2008
(MEK 60335-2-59:2006)

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2.59. Besondere Anforderungen an Geräte zur Vernichtung von Insekten

gilt bis 01.06.2017

251

Artikel 4 und 5

GOST MEK 60335-2-60-2002

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Zusätzliche Anforderungen an Whirlwannen und Prüfverfahren


252


GOST R 52161.2.60-2011
(IEC 60335-2-60:2008)

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2.60. Besondere Anforderungen an Whirlpool-Bäder und Whirlpool-Bäder für Spa-Salons


253

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-61-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-61. Besondere Anforderungen an Wärmespeicher-Raumheizgeräte


254

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-62-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-62. Besondere Anforderungen an elektrisch beheizte Spülbecken für gewerbliche Küchen


255

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-65-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-65. Besondere Anforderungen an Luftreinigungsgeräte


256

STB IEC 60335-2-65-2011

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-65. Zusätzliche Anforderungen an Luftreinigungsgeräte

gilt bis 01.06.2017

257

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-66-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-66. Besondere Anforderungen an Wasserbett-Heizungen


258

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-70-2015

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Zusätzliche Anforderungen an Melkanlagen


259

GOST IEC 60335-2-70-2011

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Zusätzliche Anforderungen an Melkanlagen

gilt bis 01.01.2018

260

STB IEC 60335-2-70-2013

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-70. Zusätzliche Anforderungen an Melkanlagen

gilt bis 01.01.2018

261

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-71-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-71. Besondere Anforderungen an Elektrowärmegeräte für die Aufzucht und Haltung von Tieren


262

Artikel 4 und 5

GOST R 52161.2.73-2011
(IEC 60335-2-73:2009)

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2.73. Besondere Anforderungen an ortsfeste Tauchheizgeräte


263

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-74-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-74. Besondere Anforderungen an ortsveränderliche Tauchheizgeräte


264

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-75-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-75. Besondere Anforderungen an Ausgabegeräte und Warenautomaten für gewerbliche Küchen


265

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-76-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-76. Besondere Anforderungen an Elektrozaungeräte


266

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-77-2011

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Zusätzliche Anforderungen an handgeführte Rasenmäher und Prüfverfahren


267

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-78-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-78. Besondere Anforderungen an Outdoor-Barbecues


268

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-79-2014

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-79. Besondere Anforderungen an Hochdruckreiniger und Dampfreiniger


269

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-80-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2.80. Besondere Anforderungen an Ventilatoren


270

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-81-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-81. Zusätzliche Anforderungen an Fußwärmer und Heizmatten


271

Artikel 4 und 5

STB IEC 60335-2-82-2011

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-82. Zusätzliche Anforderungen an Spielautomaten und Selbstbedienungsautomaten


272

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-83-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-83. Zusätzliche Anforderungen an beheizbare Dachrinnen für die Dachentwässerung


273

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-84-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 84. Besondere Anforderungen an Toiletten


274

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-85-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2.85. Besondere Anforderungen an Dampfglätter für Textilien


275

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-86-2015

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-86. Zusätzliche Anforderungen an elektrische Fischfanggeräte


276

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-87-2015

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-87. Besondere Anforderungen an elektrische Betäubungsgeräte für Schlachttiere


277

GOST MEK 60335-2-87-2004

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-87. Zusätzliche Anforderungen an elektrische Betäubungsgeräte für Schlachttiere

gilt bis 01.01.2018

278

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-88-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-88. Besondere Anforderungen an Luftbefeuchter für den Einsatz in Heizungs-, Lüftungs- oder Klimaanlagen


279

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-89-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-89. Besondere Anforderungen an gewerbliche Kühlgeräte mit eingebautem oder fernverstellbarem Verflüssigungssatz oder Kompressor für gewerbliche Küchen


280

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-90-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-90. Besondere Anforderungen an Mikrowellengeräte für gewerbliche Küchen


281

Artikel 4 und 5

GOST MEK 60335-2-92-2004

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-92. Zusätzliche Anforderungen an handgeführte Rasenlüfter und Vertikutierer


282

Artikel 4 und 5

GOST MEK 60335-2-94-2004

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-94. Zusätzliche Anforderungen an Scheren-Rasenmäher


283

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-95-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-95. Besondere Anforderungen an Antriebe für senkrecht bewegte Garagentore im Wohnbereich


284

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-96-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-96. Besondere Anforderungen an flexible Flächenheizelemente zur Raumheizung


285

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-97-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-97. Besondere Anforderungen an Antriebe für Rollläden, Markisen und Jalousien und ähnliche Ausrüstung


286

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-98-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-98. Zusätzliche Anforderungen an Luftbefeuchter


287

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-101-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-101. Besondere Anforderungen an Verdampfer


288

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-102-2014

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-102. Zusätzliche Anforderungen an Geräte, die mit gasförmigem, flüssigem und festem Brennstoff betrieben werden und elektrische Anschlüsse aufweisen


289

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-103-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-103. Besondere Anforderungen an Antriebe für Tore, Türen und Fenster


290

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-104-2013

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-104. Zusätzliche Anforderungen an Geräte, die zur Rückgewinnung und/oder Rezirkulation von Kältemitteln in Klima- und Kälteanlagen bestimmt sind


291

STB IEC 60335-2-104-2011

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-104. Zusätzliche Anforderungen an Geräte, die zur Rückgewinnung und/oder Rezirkulation von Kältemitteln in Klima- und Kälteanlagen bestimmt sind

gilt bis 01.06.2017

292

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-105-2015

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-105. Zusätzliche Anforderungen an multifunktionale Duschkabinen


293

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-106-2013

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-106. Besondere Anforderungen an beheizte Teppiche und Heizgeräte zur Raumbeheizung, die unter abnehmbarem Bodenbelag installiert sind


294

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-108-2014

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-108. Zusätzliche Anforderungen an Elektrolyseure


295

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-109-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-109. Besondere Anforderungen an Geräte zur Wasserbehandlung mit ultravioletter Strahlung


296

Absätze eins bis vier,

GOST IEC 60358-1-2014

Trennkondensatoren und kapazitive Spannungsteiler. Teil 1. Allgemeine Regeln


297

sechster, siebter
und neunter bis
zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

ST RK IEC 60358-2012

Kopplungskondensatoren und kapazitive Spannungsteiler

gilt bis 01.06.2017

298

Absätze
eins bis vier,
sechster, siebter
und neunter bis
zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60400-2011

Fassungen für röhrenförmige Leuchtstofflampen und Starter


299

Absätze
eins bis vier,
sechster, elfter
und zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST 31998.1-2012

Sicherheitsanforderungen an Glühlampen. Teil 1. Wolframglühlampen für den Hausgebrauch und ähnliche allgemeine Beleuchtungszwecke


300


STB IEC 60432-1-2008

Glühlampen. Sicherheitsanforderungen. Teil 1. Wolframglühlampen für den Hausgebrauch und ähnliche allgemeine Beleuchtungszwecke


301

Absätze
eins bis sechs, elfter und zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60432-2-2011

Sicherheitsanforderungen an Glühlampen. Teil 2. Wolfram-Halogenlampen für den Hausgebrauch und ähnliche allgemeine Beleuchtungszwecke


302


STB IEC 60432-2-2008

Glühlampen. Sicherheitsanforderungen. Teil 2. Wolfram-Halogenlampen für den Hausgebrauch und ähnliche allgemeine Beleuchtungszwecke

gilt bis 01.06.2017

303

Absätze
eins bis drei,
achter
und zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST R
54416-2011
(IEC
60432-3:2002)

Glühlampen. Sicherheitsanforderungen. Teil 3. Wolfram-Halogenlampen (nicht für Fahrzeuge)


304

Absätze
eins bis drei,
sechster, achter
und zehnter bis
zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

STB IEC 60439-1-2007

Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen. Teil 1. Typgeprüfte und partiell typgeprüfte Kombinationen


305

GOST R 51321.1-2007
(IEC 60439-1:2004)

Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen. Teil 1. Typgeprüfte und partiell typgeprüfte Kombinationen. Allgemeine technische Anforderungen und Prüfverfahren


306

Absätze
eins bis drei,
sechster, achter
und zehnter bis
zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

STB IEC 60439-2-2007

Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen. Teil 2. Zusätzliche Anforderungen an Sammelschienensysteme (Schienenverteiler)


307

GOST R 51321.2-2009
(IEC 60439-2:2005)

Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen. Teil 2. Zusätzliche Anforderungen an Schienenverteiler


308

Absätze
eins bis drei,
sechster, achter
und elfter
Artikel 4

GOST IEC 60439-3-2012

Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen. Teil 3. Zusätzliche Anforderungen an Verteiler und Steuertafeln, die für die Bedienung durch Laien bestimmt sind, und Prüfverfahren


309

STB IEC 60439-3-2007

Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen. Teil 3. Zusätzliche Anforderungen an Niederspannungs-Schalt- und Steuergeräte, die zur Installation an Orten bestimmt sind, an denen Laien Zugang haben. Verteilerschränke

gilt bis 01.06.2017

310

Absätze eins bis drei, sechster, achter

GOST IEC 60439-4-2013

Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen. Teil 4. Zusätzliche Anforderungen an Baustromverteiler


311

und elfter

STB IEC

Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen

gilt


Artikel 4

60439-4-2007

und Steuerung. Teil 4. Zusätzliche Anforderungen an Baustromverteiler

bis 01.06.2017

312


GOST R

Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen zur Verteilung

gilt



51321.4-2011
(IEC 60439-4-2005)

und Steuerung. Teil 4. Zusätzliche Anforderungen an Baustromverteiler (Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen für Baustellen)

bis 01.06.2017

313

Absatz zwölf

GOST R

Grundprinzipien und Sicherheitsprinzipien für die Schnittstelle



Artikel 4, Artikel 5

50462-2009 (IEC 60446:2007)

"Mensch-Maschine", Ausführung und Kennzeichnung. Kennzeichnung von Leitern durch Farben und alphanumerische Bezeichnungen


314

Absätze
eins, zwei,
sechs
und zwölf
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60477-2013

Gleichstrom-Präzisionswiderstände für Laboratorien


315

Absätze

GOST IEC

Laboratoriums-Widerstandsnormale. Teil 2. Normale



eins, zwei,
sechs
und zwölf
Artikel 4, Artikel 5

60477-2-2013

Wechselstrom-Widerstandsnormale für Laboratorien


316

Artikel 4

ST RK IEC 60502-1-2012

Starkstromkabel mit extrudierter Isolierung und Kabelgarnituren für Nennspannungen von 1 kV (Um=1, 2kV) bis 30 kV (Um=36kV). Teil 1. Kabel für Nennspannungen 1 kV (Um=1, 2kV) und 3 kV (Um=3, 6kV)


317


STB IEC 60502-1-2012

Starkstromkabel mit extrudierter Isolierung und Kabelarmaturen für Nennspannungen von 1 kV (Um = 1,2 kV) bis 30 kV (Um = 36 kV). Teil 1. Kabel für Nennspannungen von 1 kV (Um = 1,2 kV) und 3 kV (Um = 3,6 kV)


318

Absätze
erster, zweiter,
sechster
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60519-1-2011

Sicherheit elektrothermischer Geräte. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


319

Absätze erster,
zweiter, sechster,
elfter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 31636.2-2012
(IEC 60519-2:1992)

Sicherheit elektrothermischer Geräte. Teil 2. Besondere Anforderungen an Anlagen zur Widerstandserwärmung


320

Absätze
erster, zweiter,
sechster
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 31636.3-2012
(IEC 60519-3:1988)

Sicherheit elektrothermischer Geräte. Teil 3. Besondere Anforderungen an elektrothermische Einrichtungen zur induktiven und direkten Widerstandserwärmung und an Induktionsöfen


321

Absätze
erster bis dritter, elfter und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60519-4-2015

Sicherheit elektrothermischer Geräte. Teil 4. Zusätzliche Anforderungen an Geräte von Lichtbogenöfen


322

Absätze
erster bis dritter, elfter und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST R
54372-2011
(IEC
60519-6:2002)

Sicherheit elektrothermischer Geräte. Teil 6. Technische Sicherheitsbedingungen für industrielle Mikrowellen-Erwärmungsgeräte


323

Absätze
erster bis dritter,
fünfter, elfter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 31636.7-2012
(IEC 60519-7:1983)

Sicherheit elektrothermischer Geräte. Teil 7. Besondere Anforderungen an Elektronenstrahlöfen


324

Absätze
erster bis dritter,
fünfter, elfter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60519-8-2015

Elektrowärmeanlagen. Sicherheit. Teil 8. Besondere Anforderungen an Elektroschlacke-Umschmelzöfen


325

Absätze
erster bis dritter,
elfter
und zwölfter
des Artikels 4,
Artikel 5

GOST R
54371-2011
(IEC
60519-9:2005)

Sicherheit elektrothermischer Geräte. Teil 9. Besondere Anforderungen an Hochfrequenzanlagen zur dielektrischen Erwärmung


326

Absätze
erster bis dritter, elfter und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60519-10-2015

Elektrowärmeanlagen. Sicherheit. Teil 10. Besondere Anforderungen an elektrische Widerstandsheizsysteme für industrielle und gewerbliche Anwendung


327

Absätze
erster bis dritter, elfter und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60519-21-2015

Elektrowärmeanlagen. Sicherheit. Teil 21. Besondere Anforderungen an Anlagen zur Widerstandserwärmung. Geräte zum Erwärmen und Schmelzen von Glas


328

Absätze
erster, zweiter,
sechster
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60523-2014

Gleichstrom-Potentiometer


329

Absätze
erster, zweiter,
sechster
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 11282-93 (IEC 524-75)

Resistive Gleichspannungsteiler


330

Absätze
erster, dritter,
siebter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 14254-2015 (IEC 60529:2013)

Schutzgrade durch Gehäuse (IP-Code)


331

GOST 14254-96 (IEC 529-89)

Schutzgrade durch Gehäuse (IP-Code)

gilt bis zum 01.01.2018

332

Absätze
erster, sechster
und zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

GOST 7165-93 (IEC 564-77)

Gleichstrom-Messbrücken für Widerstandsmessung


333

Absätze
erster bis dritter,
sechster, elfter
und zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60570-2012

Stromschienensysteme für Leuchten


334

GOST IEC 60570-2-1-2011

Stromschienensysteme für Leuchten. Teil 2. Kombinierte Stromschienensysteme. Abschnitt 1. Stromschienensysteme der Klassen I und II

gilt bis zum 01.06.2017

335

Absätze
erster bis vierter
und sechster bis
zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60598-1-2013

Leuchten. Teil 1. Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren


336

Absätze
erster bis vierter
und sechster bis
zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60598-2-1-2011

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 1. Ortsfeste Leuchten für allgemeine Zwecke


337

STB IEC 598-2-1-99

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 1. Ortsfeste Leuchten für allgemeine Zwecke

gilt bis zum 01.06.2017

338

Absätze
erster bis vierter
und sechster bis
zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60598-2-2-2012

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 2. Einbauleuchten


339

STB IEC 60598-2-2-99

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 2. Einbauleuchten

gilt bis zum 01.06.2017

340

Absätze
erster bis vierter
und sechster bis
zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60598-2-3-2012

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 3. Leuchten für Straßen- und Wegebeleuchtung


341

STB IEC 60598-2-3-2009

Leuchten. Teil 2-3. Zusätzliche Anforderungen an Leuchten für Straßen- und Wegebeleuchtung


342

Absätze erster bis vierter

GOST IEC 60598-2-4-2012

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 4. Tragbare Leuchten für allgemeine Zwecke


343

und sechster bis
zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

STB IEC 60598-2-4-99

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 4. Tragbare Leuchten für allgemeine Zwecke

gilt bis zum 01.06.2017

344

Absätze
erster bis vierter
und sechster bis
zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60598-2-5-2012

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 5. Flutlichtstrahler


345

STB IEC 60598-2-5-2002

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 5. Flutlichtstrahler

gilt bis zum 01.06.2017

346

Absätze
erster bis vierter
und sechster bis
zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60598-2-6-2012

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 6. Leuchten mit eingebauten Transformatoren oder Konvertern für Glühlampen


347

STB IEC 60598-2-6-2002

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 6. Leuchten mit eingebauten Transformatoren oder Konvertern für Glühlampen

gilt bis zum 01.06.2017

348

Absätze
erster bis vierter
und sechster bis
zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60598-2-7-2011

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 7. Tragbare Leuchten für den Gartenbereich


349

STB IEC 60598-2-7-2002

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 7. Tragbare Leuchten für den Gartenbereich

gilt bis zum 01.06.2017

350

Absätze
erster bis vierter
und sechster bis
zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60598-2-8-2011

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 8. Handleuchten


351

STB IEC 60598-2-8-2002

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 8. Handleuchten

gilt bis zum 01.06.2017

352

Absätze
erster bis vierter
und sechster bis
zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60598-2-9-2011

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 9. Leuchten für Foto- und Filmaufnahmen (nichtprofessionell)


353

STB IEC 60598-2-9-2003

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 9. Leuchten für Foto- und Filmaufnahmen (nichtprofessionell)

gilt bis zum 01.06.2017

354

Absätze
erster bis vierter
und sechster bis
zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60598-2-10-2012

Leuchten. Teil 2-10. Besondere Anforderungen. Tragbare Kinderleuchten


355

STB IEC 60598-2-10-2003

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 10. Tragbare Spielleuchten für Kinder

gilt bis zum 01.06.2017

356

Absätze
erster bis vierter
und sechster bis
zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

GOST R IEC 60598-2-11-2010

Leuchten. Teil 2-11. Besondere Anforderungen. Aquarienleuchten


357

Absätze
erster bis vierter
und sechster bis
zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

STB IEC 60598-2-12-2009

Leuchten. Teil 2-12. Zusätzliche Anforderungen an Nachtlichter zum Einstecken in Steckdosen


358

Absätze
erster bis vierter
und sechster bis
zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60598-2-13-2011

Leuchten. Teil 2-13. Besondere Anforderungen. Bodeneinbauleuchten


359

Absätze
erster bis vierter
und sechster bis
zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60598-2-14-2014

Leuchten. Teil 2-14. Zusätzliche Anforderungen. Leuchten für röhrenförmige Gasentladungslampen mit kaltem Kathodenanschluss (Neonlampen) und ähnliche Betriebsmittel


360

Absätze
erster bis vierter
und sechster bis
zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60598-2-17-2011

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 17. Leuchten für die Innen- und Außenbeleuchtung von Bühnen, Fernseh-, Film- und Fotostudios


361

STB IEC 598-2-17-2002

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 17. Leuchten für die Innen- und Außenbeleuchtung von Bühnen, Fernseh-, Film- und Fotostudios

gilt bis zum 01.06.2017

362

Absätze
erster bis vierter
und sechster bis
zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60598-2-19-2012

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 19. Ventilierte Leuchten. Sicherheitsanforderungen


363

STB IEC 60598-2-19-2003

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 19. Ventilierte Leuchten. Sicherheitsanforderungen

gilt bis zum 01.06.2017

364

Absätze
erster bis vierter
und sechster bis
zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60598-2-20-2012

Leuchten. Teil 2-20. Besondere Anforderungen. Lichterketten


365

Absätze
erster bis vierter
und sechster bis
zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60598-2-22-2012

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 22. Leuchten für Notbeleuchtung


366

STB IEC 60598-2-22-2011

Leuchten. Teil 2-22. Zusätzliche Anforderungen. Leuchten für Notbeleuchtung


367

Absätze
erster bis vierter
und sechster bis
zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60598-2-23-2012

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 23. Lichtsysteme mit Kleinspannung für Glühlampen


368

STB IEC 60598-2-23-2002

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 23. Lichtsysteme mit Kleinspannung für Glühlampen


369

Absätze eins bis vier

GOST IEC 60598-2-24-2011

Leuchten. Teil 2-24. Besondere Anforderungen. Leuchten mit begrenzter Oberflächentemperatur


370

und sechs bis

STB MEK

Leuchten. Teil 2-24. Leuchten mit Begrenzung

gilt


zwölf des Artikels 4, Artikel 5

60598-2-24-2002

der Oberflächentemperatur

bis 01.06.2017

371

Absätze

GOST IEC

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 25.



eins bis vier
und sechs bis
zwölf

60598-2-25-2011

Leuchten für die Verwendung in klinischen Bereichen von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen


372


STB MEK

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 25.

gilt


des Artikels 4, Artikel 5

60598-2-25-2002

Leuchten für die Verwendung in klinischen Bereichen von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen

bis 01.06.2017

373

Absätze
eins bis drei,
sechs, sieben,
elf
und zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60618-2013

Induktive Spannungsteiler


374

Absätze

GOST IEC

Isolationskoordination für Geräte in Niederspannungssystemen.



eins und sechs des Artikels 4

60664-3-2015

Teil 3. Verwendung von Beschichtungen, Verguss und Formgebung zum Schutz gegen Verschmutzung


375

Absätze

STB IEC

Elektroakustik. Audiologische Geräte. Teil 1.



eins, fünf
und zwölf
des Artikels 4

60645-1-2014

Tonaudiometer


376

Absätze

GOST R

Natriumdampf-Hochdrucklampen. Betriebs-



eins, fünf
und zwölf
des Artikels 4

53073-2008 (MEK 60662:2002)

anforderungen


377

Absätze

GOST R MEK
60664.1-2012

Isolationskoordination für Geräte in Niederspannungs-



eins, drei
und sechs des Artikels 4

systemen. Teil 1. Grundsätze, Anforderungen und Prüfungen


378

Absätze
eins bis vier
und sechs bis
zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 30850.1-2002

Schalter für Hausinstallationen und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen. Teil 1. Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren


379

GOST R 51324.1-2012
(MEK 60669-1:2007)

Schalter für Hausinstallationen und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


380

Absätze
eins bis vier
und sechs bis
zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 30850.2.1-2002

Schalter für Hausinstallationen und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen. Teil 2-1. Zusätzliche Anforderungen an Halbleiterschalter und Prüfverfahren


381

GOST R 51324.2.1-2012
(MEK 60669-2-1:2009)

Schalter für Hausinstallationen und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen. Teil 2-1. Zusätzliche Anforderungen an Halbleiterschalter


382

Absätze
eins bis vier
und sechs bis
zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 30850.2.2-2002

Schalter für Hausinstallationen und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen. Teil 2-2. Zusätzliche Anforderungen an fernbediente Schalter (FBS) und Prüfverfahren


383

GOST R 51324.2.2-2012
(MEK 60669-2-2:2006)

Schalter für Hausinstallationen und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen. Teil 2-2. Zusätzliche Anforderungen an fernbediente Schalter (FBS)


384

Absätze
eins bis vier
und sechs bis
zwölf

GOST 30850.2.3-2002

Schalter für Hausinstallationen und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen. Teil 2-3. Zusätzliche Anforderungen an Zeitschalter (Timer) und Prüfverfahren


385

des Artikels 4, Artikel 5

GOST R 51324.2.3-2012
(MEK 60669-2-3:2006)

Schalter für Hausinstallationen und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen. Teil 2-3. Zusätzliche Anforderungen an Zeitschalter (Timer)


386

Absätze
eins bis vier
und sechs bis
zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60669-2-6-2015

Schalter für Hausinstallationen und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen. Teil 2-6 Zusätzliche Anforderungen an Notausschalter für Außen- und Innenleuchten


387

Absätze
eins bis vier
und sechs bis
zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 32126.1-2013
(IEC 60670-1:2002)

Dosen und Gehäuse für elektrische Geräte zur Installation in ortsfesten elektrischen Installationen für Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


388

Absätze
eins bis vier
und sechs bis
zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60670-21-2013

Dosen und Gehäuse für elektrische Geräte zur Installation in ortsfesten elektrischen Installationen für Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 21. Besondere Anforderungen an Dosen und Gehäuse mit Vorrichtungen zur Befestigung von Aufhängevorrichtungen


389

Absätze
eins bis vier
und sechs bis
zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST R
50827.3-2009
(MEK
60670-22:2003)

Dosen und Gehäuse für elektrische Geräte zur Installation in ortsfesten elektrischen Installationen für Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 22. Besondere Anforderungen an Verbindungsdosen und -gehäuse


390

Absätze
eins bis vier
und sechs bis
zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 32126.23-2013
(IEC 60670-23:2006)

Dosen und Gehäuse für elektrische Geräte zur Installation in ortsfesten elektrischen Installationen für Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 23. Besondere Anforderungen an Bodendosen und -gehäuse


391

Absätze
eins bis vier
und sechs bis
zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60670-24-2013

Dosen und Gehäuse für elektrische Geräte zur Installation in ortsfesten elektrischen Installationen für Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 24. Zusätzliche Anforderungen an Gehäuse zur Ummantelung von Schutzgeräten und anderem elektrischen Betriebsmittel mit Verlustleistung


392

GOST R
50827.5-2009
(MEK
60670-24:2005)

Dosen und Gehäuse für elektrische Geräte zur Installation in ortsfesten elektrischen Installationen für Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 24. Besondere Anforderungen an Dosen und Gehäuse, die für die Installation von Schutzgeräten und ähnlichen Geräten mit großer Verlustleistung bestimmt sind

gilt bis 01.06.2017

393

Absätze
eins bis drei, elf und zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60691-2012

Schmelzeinsätze. Anforderungen und Anwendungsleitfaden


394

Absätze
eins bis drei, elf und zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST R MEK 60695-1-1-2003

Prüfungen zur Brandgefahr. Teil 1-1. Leitfaden zur Bewertung der Brandgefahr elektrotechnischer Erzeugnisse. Allgemeine Grundsätze


395

Absätze
eins und zehn
des Artikels 4

GOST IEC 60715-2013

Niederspannungs-Schaltgeräte. Installation und Befestigung auf Tragschienen elektrischer Geräte in Verteilungs- und Steuerungsanlagen


396

STB MEK 60715-2006

Niederspannungs-Schaltgeräte. Installation und Befestigung auf Tragschienen elektrischer Geräte in Verteilungs- und Steuerungsanlagen

gilt bis 01.06.2017

397

GOST R MEK 60715-2003

Niederspannungs-Schalt- und Steuergeräte. Montage und Befestigung von elektrischen Geräten auf Schienen in Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen zur Verteilung und Steuerung

gilt bis 01.06.2017

398

Absätze eins bis drei, sechs, acht,
zehn und elf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60728-11-2014

Kabelnetze für die Übertragung von Ton- und Fernsehsignalen und interaktiven Diensten. Teil 11. Sicherheit


399

Absätze eins bis drei, sechs, acht,
zehn und elf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60730-1-2016

Automatische elektrische Steuer- und Regeleinrichtungen für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


400

GOST IEC 60730-1-2011

Automatische elektrische Steuer- und Regeleinrichtungen für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen. Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren

gilt bis 01.01.2018

401

Absätze eins bis drei, sechs, acht,
zehn und elf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60730-2-2-2011

Automatische elektrische Steuer- und Regeleinrichtungen für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen. Teil 2-2. Besondere Anforderungen an thermische Motorschutzeinrichtungen


402

Absätze eins bis drei, sechs, acht,
zehn und elf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60730-2-3-2014

Automatische elektrische Steuer- und Regeleinrichtungen für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen. Teil 2-3. Besondere Anforderungen an thermische Schutzeinrichtungen für Vorschaltgeräte von röhrenförmigen Leuchtstofflampen


403

Absätze eins bis drei, sechs, acht,
zehn und elf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60730-2-4-2011

Automatische elektrische Steuer- und Regeleinrichtungen für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen. Teil 2-4. Besondere Anforderungen an thermische Motorschutzeinrichtungen für Motorverdichter hermetischer und halbhermetischer Bauart und Prüfverfahren


404

Absätze eins bis drei, sechs, acht,
zehn und elf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60730-2-5-2012

Automatische elektrische Steuer- und Regeleinrichtungen für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen. Teil 2-5. Zusätzliche Anforderungen an automatische elektrische Brennersteuerungen


405

Absätze eins bis drei, sechs, acht,
zehn und elf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60730-2-6-2014

Automatische elektrische Steuer- und Regeleinrichtungen für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen. Teil 2-6. Besondere Anforderungen an automatische elektrische Steuereinrichtungen, Druckfühler, einschließlich Anforderungen an mechanische Eigenschaften


406

Absätze
eins bis drei,
sechs, acht,
zehn
und elf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60730-2-7-2011

Automatische elektrische Steuer- und Regeleinrichtungen für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen. Teil 2-7. Besondere Anforderungen an Zeitsteuergeräte und Zeitschalter


407

Absätze eins bis drei, sechs, acht,
zehn und elf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60730-2-8-2012

Automatische elektrische Regel- und Steuergeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen. Teil 2-8. Zusätzliche Anforderungen an elektrisch betriebene Wasserventile, einschließlich Anforderungen an die mechanischen Eigenschaften


408

Absätze eins bis drei, sechs, acht,
zehn und elf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60730-2-9-2011

Automatische elektrische Regel- und Steuergeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen. Teil 2-9. Besondere Anforderungen an temperaturabhängige Regel- und Steuergeräte und Prüfverfahren


409

Absätze eins bis drei, sechs, acht,
zehn und elf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60730-2-10-2013

Automatische elektrische Regel- und Steuergeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen. Teil 2-10. Besondere Anforderungen an Motorstartrelais


410

Absätze eins bis drei, sechs, acht,
zehn und elf des Artikels 4, Artikel 5

GOST 32128.2.11-2013
(IEC 60730-2-11:2006)

Automatische elektrische Regel- und Steuergeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen. Teil 2-11. Besondere Anforderungen an Energieregler


411

Absätze eins bis drei, sechs, acht,
zehn und elf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60730-2-12-2012

Automatische elektrische Regel- und Steuergeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen. Teil 2-12. Zusätzliche Anforderungen an elektrisch betätigte Türschlösser


412

Absätze eins bis drei, sechs, acht,
zehn und elf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60730-2-13-2015

Automatische elektrische Regel- und Steuergeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen. Teil 2-13. Besondere Anforderungen an feuchtigkeitsempfindliche Regel- und Steuergeräte


413

Absätze eins bis drei, sechs, acht,
zehn und elf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60730-2-14-2012

Automatische elektrische Regel- und Steuergeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen. Teil 2-14. Zusätzliche Anforderungen an elektrische Stellantriebe


414

Absätze eins bis drei, sechs, acht,
zehn und elf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60730-2-15-2013

Automatische elektrische Regel- und Steuergeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen. Teil 2-15. Besondere Anforderungen an automatische elektrische Regel- und Steuergeräte, die auf Luftdurchfluss, Wasserdurchfluss und Wasserstand ansprechen


415

GOST R 53994.2.15-2011
(IEC 60730-2-15:2008)

Automatische elektrische Regel- und Steuergeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen. Teil 2.15. Besondere Anforderungen an automatische elektrische Regel- und Steuergeräte, die auf Luftdurchfluss, Wasserdurchfluss und Wasserstand ansprechen

gilt bis 01.06.2017

416

Absätze eins bis drei, sechs, acht,
zehn und elf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60730-2-19-2012

Automatische elektrische Regel- und Steuergeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen. Teil 2-19. Besondere Anforderungen an elektrisch betätigte Ölventile, einschließlich mechanischer Anforderungen


417

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60745-1-2011

Handgeführte Elektrowerkzeuge. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


418

GOST R IEC 60745-1-2009

Handgeführte Elektrowerkzeuge. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


419

STB IEC 60745-1-2012

Handgeführte elektromechanische Werkzeuge. Sicherheit. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


420

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60745-2-1-2014

Handgeführte Elektrowerkzeuge. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-1. Besondere Anforderungen an Bohrmaschinen und Schlagbohrmaschinen


421

GOST IEC 60745-2-1-2011

Handgeführte Elektrowerkzeuge. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-1. Besondere Anforderungen an Bohrmaschinen und Schlagbohrmaschinen

gilt bis 01.06.2017

422

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60745-2-2-2011

Handgeführte Elektrowerkzeuge. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-2. Besondere Anforderungen an Schrauber und Schlagschrauber


423

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST R IEC 60745-2-3-2011

Handgeführte Elektrowerkzeuge. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-3. Besondere Anforderungen an Schleifer, Tellerschleifer und Polierer mit rotierender Bewegung des Einsatzwerkzeugs


Nr.

Elemente
des Technischen
Regelwerks
der Zollunion

Bezeichnung der Norm

Name der Norm

Anmerkung

424

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60745-2-4-2011

Handgeführte Elektrowerkzeuge. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-4. Besondere Anforderungen an Flächenschleifer und Bandschleifer


425

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60745-2-5-2014

Handgeführte Elektrowerkzeuge. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-5. Besondere Anforderungen an Kreissägen


426

GOST IEC 60745-2-5-2011

Handgeführte Elektrowerkzeuge. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-5. Besondere Anforderungen an Kreissägen

gilt bis 01.06.2017

427

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60745-2-6-2014

Handgeführte Elektrowerkzeuge. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-6. Besondere Anforderungen an Hämmer und Bohrhämmer


428

GOST IEC 60745-2-6-2011

Handgeführte Elektrowerkzeuge. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-6. Besondere Anforderungen an Hämmer und Bohrhämmer

gilt bis 01.06.2017

429

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 30700-2000 (IEC 745-2-7-89)

Handgeführte Elektrowerkzeuge. Besondere Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Spritzpistolen für nichtentflammbare Flüssigkeiten


430

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60745-2-8-2011

Handgeführte Elektrowerkzeuge. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-8. Besondere Anforderungen an Blechscheren


431

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60745-2-9-2011

Handgeführte Elektrowerkzeuge. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-9. Besondere Anforderungen an Gewindeschneidmaschinen


432

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60745-2-11-2014

Handgeführte Elektrowerkzeuge. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-11. Besondere Anforderungen an Sägen mit hin- und hergehender Bewegung des Einsatzwerkzeugs (Stichsägen und Säbelsägen)


433

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60745-2-12-2013

Handgeführte Elektrowerkzeuge. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-12. Zusätzliche Verfahren für Vibratoren zum Verdichten von Betonmischung


434

GOST R MEK 60745-2-12-2011

Handgeführte Elektrowerkzeuge. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-12. Besondere Anforderungen an Vibratoren zum Verdichten von Beton

anzuwenden bis 01.06.2017

435

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 30506-97
(MEK
745-2-13-89)

Handgeführte Elektrowerkzeuge. Besondere Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Kettensägen


436

GOST R IEC 60745-2-13-2012

Handgeführte Elektrowerkzeuge. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-13. Besondere Anforderungen an Kettensägen


437

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60745-2-14-2014

Handgeführte Elektrowerkzeuge. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-14. Besondere Anforderungen an Hobel


438

GOST IEC 60745-2-14-2011

Handgeführte Elektrowerkzeuge. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-14. Besondere Anforderungen an Hobel

anzuwenden bis 01.04.2017

439

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 30505-97
(MEK
745-2-15-84)

Handgeführte Elektrowerkzeuge. Besondere Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Maschinen zum Schneiden von Hecken und Rasen


440

GOST R MEK 60745-2-15-2012

Handgeführte Elektrowerkzeuge. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-15. Besondere Anforderungen an Maschinen zum Schneiden von Hecken


441

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 30701-2001
(MEK
745-2-16-93)

Handgeführte Elektrowerkzeuge. Besondere Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Klammergeräte


442

GOST R MEK 60745-2-16-2012

Handgeführte Elektrowerkzeuge. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-16. Besondere Anforderungen an Klammergeräte


443

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60745-2-17-2014

Handgeführte Elektrowerkzeuge. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-17. Besondere Anforderungen an handgeführte Oberfräsen und Kantenschneidmaschinen


444

GOST R MEK 60745-2-17-2010

Handgeführte Elektrowerkzeuge. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-17. Besondere Anforderungen an handgeführte Oberfräsen und Kantenschneidmaschinen

anzuwenden bis 01.04.2017

445

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60745-2-18-2014

Handgeführte Elektrowerkzeuge. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-18. Besondere Anforderungen an Umreifungsmaschinen


446

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60745-2-19-2014

Handgeführte Elektrowerkzeuge. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-18. Besondere Anforderungen an Lamellenmaschinen


447

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST R MEK 60745-2-20-2011

Handgeführte Elektrowerkzeuge. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-20. Besondere Anforderungen an Bandsägen


448

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60745-2-21-2014

Handgeführte Elektrowerkzeuge. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-21. Besondere Anforderungen an Rohrreinigungsmaschinen


449

Absätze

GOST IEC

Handgeführte Elektrowerkzeuge. Sicherheit und Verfahren



erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

60745-2-22-2014

der Prüfungen. Teil 2-22. Besondere Anforderungen an Trennmaschinen


450

Absätze

GOST IEC

Elektroinstallationsgeräte. Verbindungsleitungen und Leitungen



erster, vierter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

60799-2011

für Zwischenverbindungen


451

Artikel 4

GOST R MEK 60800-2012

Heizkabel mit Nennspannung 300/500 V für Raumheizung und Verhinderung von Eisbildung


452

Absätze

GOST IEC

Sicherheit von Lasergeräten. Teil 1. Klassifizierung



erster – dritter, fünfter und zwölfter

60825-1-2013

der Ausrüstung, Anforderungen und Leitfaden für Benutzer


453


STB IEC

Sicherheit von Laserprodukten. Teil 1. Klassifizierung

anzuwenden


des Artikels 4, Artikel 5

60825-1-2011

der Ausrüstung und Anforderungen

bis 01.06.2017

454

Absätze

GOST IEC

Sicherheit von Lasergeräten. Teil 2. Sicherheit



erster, fünfter,
zehnter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

60825-2-2013

von faseroptischen Kommunikationssystemen


455

Absatz zwölfter

GOST IEC

Sicherheit von Lasergeräten. Teil 4. Schutzmittel gegen



des Artikels 4, Artikel 5

60825-4-2014

Laserstrahlung


456

Absätze

GOST IEC

Sicherheit von Lasergeräten. Teil 12. Sicherheit



erster, fünfter,
zehnter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

60825-12-2013

von optischen Freiraum-Kommunikationssystemen zur Informationsübertragung


457

Absätze erster,

GOST IEC

Verschiedene Lampenfassungen. Teil 1. Allgemeine Anforderungen



dritter, sechster,
achter,
elfter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

60838-1-2011

und Prüfverfahren


458

Absätze erster,
dritter, fünfter,
sechster, achter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60838-2-1-2014

Verschiedene Lampenfassungen. Teil 2-1. Besondere Anforderungen an Fassungen S14


459

Absätze erster,
dritter, fünfter,
sechster, achter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60838-2-2-2013

Lampenfassungen verschiedener Typen. Teil 2-2. Zusätzliche Anforderungen. Verbinder für Module mit Leuchtdioden


460

GOST R MEK 60838-2-2-2011

Verschiedene Lampenfassungen. Teil 2-2. Besondere Anforderungen. Verbinder für LED-Module

anzuwenden bis 01.06.2017

461

Absätze erster,
dritter, fünfter,
sechster, achter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60884-1-2013

Steckverbinder für Haushalt und ähnliche Zwecke. Teil 1. Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren


462

Absätze erster,
dritter, fünfter,
sechster, achter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST 30988.2.2-2012
(IEC 60884-2-2:1989)

Steckverbinder für Haushalt und ähnliche Zwecke. Teil 2. Zusätzliche Anforderungen an Gerätesteckdosen und Prüfverfahren


463

Absätze erster,
dritter, fünfter,
sechster, achter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 30988.2.5-2003
(MEK 60884-2-5:1995)

Steckverbinder für Haushalt und ähnliche Zwecke. Teil 2. Zusätzliche Anforderungen an Adapter und Prüfverfahren


464

Absätze erster,
dritter, fünfter,
sechster, achter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST 30988.2.6-2012
(IEC 60884-2-6:1997)

Steckverbinder für Haushalt und ähnliche Zwecke. Teil 2-6. Zusätzliche Anforderungen an Steckdosen mit verriegelten Schaltern für feste Installationen und Prüfverfahren


465

Absätze eins,
drei, fünf,
sechs, acht
und zwölf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60884-2-7-2013

Steckverbinder für Haushalt und ähnliche Zwecke. Teil 2-7. Zusätzliche Anforderungen an Verlängerungsleitungssätze


466

Absätze
eins – drei,
sechs, acht,
zehn und
zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST R
50345-2010
(IEC
60898-1:2003)

Elektrisches Installationsmaterial. Leitungsschutzschalter für Hausinstallationen und ähnliche Zwecke. Teil 1. Leitungsschutzschalter für Wechselstrom


467

Absätze
eins, sechs,
acht
und zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60898-2-2011

Leitungsschutzschalter für den Überstromschutz von elektrischen Anlagen für Haushalt und ähnliche Zwecke. Teil 2. Leitungsschutzschalter für Wechsel- und Gleichstrom


468

Absätze eins,
zwei, sechs,
elf
und zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60931-1-2013

Nichtselbstheilende Leistungs-Parallelkondensatoren für Wechselstromsysteme mit einer Nennspannung bis einschließlich 1000 V. Teil 1. Allgemeines. Kennwerte, Prüfung und Bemessungswerte. Sicherheitstechnische Anforderungen. Anleitung für Montage und Betrieb


469

Absätze

GOST IEC

Leistungs-Parallelkondensatoren



eins und sechs des Artikels 4

60931-2-2013

nichtselbstheilend für Systeme mit Wechselstrom und Nennspannung bis 1000 V (einschließlich). Teil 2. Alterungsprüfung und Zerstörungsprüfung


470

Absätze

GOST IEC

Leistungs-Parallelkondensatoren



eins, sechs
und acht
des Artikels 4

60931-3-2013

nichtselbstheilend für Wechselstromsysteme mit Nennspannung bis einschließlich 1000 V. Teil 3. Eingebaute Sicherungen


471

Absätze
eins – drei,
sechs – acht,

GOST IEC 60934-2015

Schutzschalter für Geräte (CBE)


472


GOST R

Schutzschalter für elektrische Betriebsmittel (CBE)

gilt


zehn
und zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

50031-2012 (IEC 60934:2007)


bis 01.06.2017

473

Absätze

GOST IEC

Niederspannungsschaltgeräte. Teil 1.



eins – drei, sechs – acht,

60947-1-2014

Allgemeine Regeln


474


GOST

Niederspannungsschaltgeräte. Teil 1.

gilt


zehn
und zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

30011.1-2012
(IEC 60947-1:2004)

Allgemeine Anforderungen

bis 01.06.2017

475

Absätze

GOST IEC

Niederspannungsschaltgeräte. Teil 2.



eins – drei, sechs – acht,

60947-2-2014

Leitungsschutzschalter


476


GOST R

Niederspannungsschaltgeräte. Teil 2.

gilt


zehn
und zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

50030.2-2010
(IEC 60947-2:2006)

Leitungsschutzschalter

bis 01.06.2017

477


ST RK IEC

Niederspannungsschalt- und -steuergeräte. Teil 2.

wird angewendet



60947-2-2012

Leistungsschalter

bis 01.06.2017

478

Absätze
erster bis dritter,
sechster bis achter,
zehnter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 30011.3-2002
(IEC 60947-3:1999)

Niederspannungsschalt- und -steuergeräte. Teil 3. Lastschalter, Trennschalter, Lasttrennschalter und Gerätekombinationen mit Sicherungen


479

GOST R 50030.3-2012
(IEC 60947-3:2008)

Niederspannungsschalt- und -steuergeräte. Teil 3. Lastschalter, Trennschalter, Lasttrennschalter und Gerätekombinationen mit Sicherungen


480

ST RK IEC 60947-3-2011

Niederspannungsschaltgeräte und -steuerungen. Teil 3. Lastschalter, Trennschalter, Lasttrennschalter und Sicherungsblöcke


481

Absätze
erster bis dritter,
sechster bis achter,
zehnter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60947-4-1-2015

Niederspannungsschaltgeräte und -steuerungen. Teil 4-1. Schütze und Motorstarter. Elektromechanische Schütze und Motorstarter


482

GOST R 50030.4.1-2012
(IEC 60947-4-1:2009)

Niederspannungsschalt- und -steuergeräte. Teil 4. Schütze und Starter. Abschnitt 1. Elektromechanische Schütze und Starter

wird angewendet bis 01.06.2017

483

ST RK IEC 60947-4-1-2011

Niederspannungsschalt- und -steuergeräte. Teil 4-1. Schütze und Starter. Elektromechanische Schütze und Motorstarter

wird angewendet bis 01.06.2017

484

Absätze
erster bis dritter,
sechster bis achter,
zehnter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST R 50030.4.2-2012
(IEC 60947-4-2:2007)

Niederspannungsschalt- und -steuergeräte. Teil 4. Schütze und Starter. Abschnitt 2. Halbleiter-Steuerungen und -Starter für Wechselstromkreise


485

Absätze
erster bis dritter,
sechster bis achter,
zehnter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60947-5-1-2014

Niederspannungsschalt- und -steuergeräte. Teil 5-1. Steuergeräte und Schaltelemente. Elektromechanische Steuergeräte


486

GOST 30011.5.1-2012
(IEC 60947-5-1:2003)

Niederspannungsschalt- und -steuergeräte. Teil 5. Steuergeräte und Schaltelemente. Kapitel 1. Elektromechanische Geräte für Steuerstromkreise

wird angewendet bis 01.06.2017

487

STB IEC 60947-5-1-2012

Niederspannungsschalt- und -steuergeräte. Teil 5-1. Geräte in Hilfsstromkreisen und Schaltelemente. Elektromechanische Geräte in Hilfsstromkreisen

wird angewendet bis 01.06.2017

488

Absätze
erster bis dritter,
sechster bis achter,
zehnter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60947-5-2-2012

Niederspannungsschalt- und -steuergeräte. Teil 5-2. Steuergeräte und Schaltelemente. Berührungslose Sensoren


489

GOST R 50030.5.2-99
(IEC 60947-5-2-97)

Niederspannungsschalt- und -steuergeräte. Teil 5-2. Steuergeräte und Schaltelemente. Berührungslose Sensoren

wird angewendet bis 01.06.2017

490

Absätze
erster bis dritter,
sechster bis achter,
zehnter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60947-5-3-2014

Niederspannungsschalt- und -steuergeräte. Teil 5-3. Steuergeräte und Schaltelemente. Anforderungen an nahe beieinander angeordnete Geräte mit definiertem Verhalten unter Fehlerbedingungen


491

Absätze
erster, sechster
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 30011.5.5-2012
(IEC 60947-5-5:2003)

Niederspannungsschalt- und -steuergeräte. Teil 5-5. Steuergeräte und Schaltelemente für Steuerstromkreise. Elektrische Not-Halt-Geräte mit mechanischer Verriegelungsfunktion


492

Absätze
erster bis vierter,
sechster bis zehnter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST 30011.6.1-2012

Niederspannungsschalt- und -steuergeräte. Teil 6. Multifunktionale Geräte. Abschnitt 1. Automatische Umschaltgeräte


493

STB IEC 60947-6-1-2012

Niederspannungsschalt- und -steuergeräte. Teil 6-1. Multifunktionale Ausrüstung. Umschaltausrüstung


494

GOST R 50030.6.1-2010
(IEC 60947-6-1:2005)

Niederspannungsschalt- und -steuergeräte. Teil 6. Multifunktionale Geräte. Abschnitt 1. Umschaltgeräte


495

Absätze
erster bis vierter,
sechster bis zehnter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60947-6-2-2013

Niederspannungsschalt- und -steuergeräte. Teil 6-2. Multifunktionale Ausrüstung. Steuer- und Schutzschaltgeräte (oder -ausrüstung)


496

GOST R 50030.6.2-2011
(IEC 60947-6-2:2007)

Niederspannungsschalt- und -steuergeräte. Teil 6. Multifunktionale Geräte. Abschnitt 2. Steuer- und Schutzschaltgeräte (oder -ausrüstung) (KUUZ)

wird angewendet bis 01.06.2017

497

Absätze
erster bis vierter,
sechster bis zehnter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST 30011.7.1-2012
(IEC 60947-7-1:2002)

Niederspannungsschalt- und -steuergeräte. Teil 7. Elektrisches Zusatzgerät. Abschnitt 1. Reihenklemmen für Kupferleiter


498

Absätze

GOST

Niederspannungsschalt- und -steuergeräte. Teil 7.



erster bis vierter,

30011.7.2-2012

Elektrisches Zusatzgerät. Abschnitt 2. Klemmen



sechster bis zehnter

(IEC

Schutzleiterklemmen zum Anschluss von Kupfer-



und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

60947-7-2:2002)

Leitern


499

Absätze

GOST R

Niederspannungsschalt- und -steuergeräte.



erster bis vierter,

50030.7.3-2009

Teil 7.3. Elektrisches Zusatzgerät. Anforderungen



sechster bis zehnter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

(IEC 60947-7-3:2002)

Sicherheitsanforderungen an Sicherungsklemmen


500

Absätze

GOST IEC

Niederspannungsschaltgeräte und -steuerungen



erster bis vierter, sechster bis zehnter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

60947-7-4-2015

komplett. Teil 7-4. Zusatzgeräte. PCB-Reihenklemmen für Kupferleiter


501

Absätze

GOST IEC

Niederspannungsschalt- und -steuergeräte. Teil 8.



erster bis vierter, sechster bis zehnter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

60947-8-2015

Steuergeräte für eingebauten Wärmeschutz (PTC) rotierender elektrischer Maschinen


502

Absätze

GOST IEC

Einrichtungen der Informationstechnik. Anforderungen



erster bis vierter und sechster bis zwölfter

60950-1-2014

Sicherheit. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


503


GOST IEC

Einrichtungen der Informationstechnik. Anforderungen

wird angewendet


Artikel 4, Artikel 5

60950-1-2011

Sicherheit. Teil 1. Allgemeine Anforderungen

bis 01.06.2017

504


STB MEK

Geräte der Informationstechnik. Sicherheit.

wird angewendet



60950-1-2003

Teil 1. Allgemeine Anforderungen

bis 01.06.2017

505

Absätze

GOST IEC

Geräte der Informationstechnik. Anforderungen



erster, zweiter
und sechster bis zehnter Artikel 4

60950-21-2013

Sicherheit. Teil 21. Fernspeisung


506

Absätze
erster bis vierter,
sechster bis zehnter
und zwölfter Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60950-22-2013

Geräte der Informationstechnik. Sicherheitsanforderungen. Teil 22. Geräte für die Installation im Freien


507

Absätze
erster bis vierter,
sechster bis zehnter
und zwölfter Artikel 4, Artikel 5

GOST R MEK 60950-23-2011

Geräte der Informationstechnik. Sicherheitsanforderungen. Teil 23. Geräte zur Speicherung großer Datenmengen


508

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST 31999-2012 (IEC 60968:1988)

Lampen mit eingebauten Vorschaltgeräten für die Allgemeinbeleuchtung. Sicherheitsanforderungen


509

STB IEC 60968-2008

Lampen mit eingebauten Vorschaltgeräten für die Allgemeinbeleuchtung. Sicherheitsanforderungen

wird angewendet bis 01.06.2017

510

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST R MEK 60974-1-2012

Geräte für das Lichtbogenschweißen. Teil 1. Schweißstromquellen


511

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60974-2-2014

Geräte für das Lichtbogenschweißen. Teil 2. Flüssigkeitskühlsysteme


512

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60974-3-2014

Geräte für das Lichtbogenschweißen. Teil 3. Lichtbogenzünd- und -stabilisierungseinrichtungen


513

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60974-5-2014

Geräte für das Lichtbogenschweißen. Teil 5. Drahtvorschubeinrichtungen


514

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60974-7-2015

Geräte für das Lichtbogenschweißen. Teil 7. Brenner


515

ST RK MEK 60974-7-2011

Geräte für das Lichtbogenschweißen. Teil 7. Brenner

wird angewendet bis 01.06.2017

516

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60974-8-2014

Geräte für das Lichtbogenschweißen. Teil 8. Gasversorgungspulte für Schweiß- und Plasmaschneidsysteme


517

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60974-11-2014

Geräte für das Lichtbogenschweißen. Teil 11. Elektrodenhalter


518

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60974-12-2014

Geräte für das Lichtbogenschweißen. Teil 12. Verbindungseinrichtungen für Schweißkabel


519

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST 31195.1-2012
(IEC 60998-1:1990)

Verbindungseinrichtungen für Niederspannungsstromkreise für Haushalt und ähnliche Zwecke. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


520

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60998-2-1-2013

Verbindungseinrichtungen für Niederspannungsstromkreise für Haushalt und ähnliche Zwecke. Teil 2-1. Zusätzliche Anforderungen an Verbindungseinrichtungen mit Schraubklemmen, die als einzelne Baueinheiten verwendet werden


521

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60998-2-2-2013

Verbindungseinrichtungen für Niederspannungsstromkreise für Haushalt und ähnliche Zwecke. Teil 2-2. Zusätzliche Anforderungen an Verbindungseinrichtungen mit schraubenlosen Klemmen, die als einzelne Baueinheiten verwendet werden


522

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST 31195.2.3-2012
(IEC 60998-2-3:1991)

Verbindungseinrichtungen für Niederspannungsstromkreise für Haushalt und ähnliche Zwecke. Teil 2-3. Zusätzliche Anforderungen an Kontaktklemmen, die die Isolierung von Kupferleitern für deren Verbindung durchdringen


523

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60998-2-4-2013

Verbindungseinrichtungen für Niederspannungsstromkreise für Haushalt und ähnliche Zwecke. Teil 2-4. Zusätzliche Anforderungen an Verbindungseinrichtungen durch Verdrillen


524

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST 31602.1-2012
(IEC 60999-1:1999)

Verbindungseinrichtungen. Sicherheitsanforderungen an Kontaktklemmen. Teil 1. Anforderungen an Schraub- und schraubenlose Kontaktklemmen für die Verbindung von Kupferleitern mit einem Nennquerschnitt von 0,2 bis 35 mm2


525

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST 31602.2-2012
(IEC 60999-2:1995)

Verbindungseinrichtungen. Sicherheitsanforderungen an Kontaktklemmen. Teil 2. Zusätzliche Anforderungen an Schraub- und schraubenlose Kontaktklemmen für die Verbindung von Kupferleitern mit einem Nennquerschnitt von 35 bis 300 mm2


526

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61008-1-2012

Fehlerstromschutzschalter ohne eingebauten Überstromschutz für Haushalt und ähnliche Zwecke. Teil 1. Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren


527

GOST R
51326.1-99
(MEK 61008-1-96)

Fehlerstromschutzschalter ohne eingebauten Überstromschutz für Haushalt und ähnliche Zwecke. Teil 1. Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren

wird angewendet bis 01.06.2017

528

Absätze

GOST

Fehlerstromschutzschalter, gesteuert durch Differenzstrom,



erster bis vierter und

31601.2.1-2012

strom, für Haushalt und ähnliche Zwecke ohne eingebauten



sechster bis zwölfter

(IEC

Schutz gegen Überstrom. Teil 2-1. Anwendbarkeit der grundlegenden Normen



Artikel 4, Artikel 5

61008-2-1:1990)

auf Fehlerstromschutzschalter, die funktional unabhängig von der Netzspannung sind


529

Absätze

GOST IEC

Fehlerstromschutzschalter, die bei Reststrom auslösen,



erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

61009-1-2014

Strom, mit eingebautem Schutz gegen Überlaststrom, für Haushalt und ähnliche Zwecke. Teil 1. Allgemeine Regeln


530


GOST R

Fehlerstromschutzschalter, gesteuert durch Differenzstrom,

wird angewendet



51327.1-2010
(MEK 61009-1:2006)

strom, für Haushalt und ähnliche Zwecke mit eingebautem Schutz gegen Überstrom. Teil 1. Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren

bis 01.06.2017

531

Absätze

GOST

Fehlerstromschutzschalter, gesteuert durch Differenzstrom,



erster bis vierter und

31225.2.1-2012

strom, für Haushalt und ähnliche Zwecke mit eingebautem



sechster bis zwölfter

(IEC

Schutz gegen Überstrom. Teil 2-1. Anwendbarkeit der grundlegenden Normen



Artikel 4, Artikel 5

61009-2-1:1991)

auf Fehlerstromschutzschalter mit eingebautem Schutz, die funktional unabhängig von der Netzspannung sind


532

Absätze

GOST IEC

Sicherheit elektrischer Mess-, Steuer- und Regelgeräte



erster – vierter und sechster – zwölfter

61010-1-2014

und von Laborgeräten. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


533


GOST

Sicherheit elektrischer Geräte für Messungen,

angewendet


Artikel 4, Artikel 5

12.2.091-2012
(IEC 61010-1:2001)

Steuerung und Laboranwendung. Teil 1. Allgemeine Anforderungen

bis 01.06.2017

534


GOST

Sicherheit elektrischer Kontroll- und Messgeräte

angewendet



12.2.091-2002

und von Laborgeräten. Teil 1. Allgemeine Anforderungen

bis 01.06.2017

535

Absätze

GOST IEC

Sicherheit elektrischer Kontroll- und Messgeräte



erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

61010-2-010-2013

und von Laborgeräten. Teil 2-010. Besondere Anforderungen an Laborgeräte zum Erhitzen von Materialien


536

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61010-2-020-2013

Sicherheit elektrischer Kontroll- und Messgeräte und von Laborgeräten. Teil 2-020. Besondere Anforderungen an Laborzentrifugen


537

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61010-2-030-2013

Sicherheit elektrischer Kontroll- und Messgeräte und von Laborgeräten. Teil 2-030. Besondere Anforderungen an Prüf- und Messstromkreise


538

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61010-2-032-2014

Sicherheit elektrischer Kontroll- und Messgeräte und von Laborgeräten. Teil 2-032. Besondere Anforderungen an handgehaltene und manuell bediente Stromsensoren für elektrische Prüfungen und Messungen


539

GOST IEC 61010-2-032-2011

Sicherheit elektrischer Kontroll- und Messgeräte und von Laborgeräten. Teil 2-032. Besondere Anforderungen an handgehaltene Strommesszangen für elektrische Messungen und Prüfungen

angewendet bis 01.06.2017

540

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61010-2-033-2013

Sicherheit elektrischer Kontroll- und Messgeräte und von Laborgeräten. Teil 2-033. Besondere Anforderungen an tragbare Multimeter und andere Messgeräte für den Hausgebrauch und den professionellen Einsatz, die die Messung der Netzspannung ermöglichen


541

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61010-2-051-2014

Sicherheit elektrischer Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte. Teil 2-051. Besondere Anforderungen an Laborgeräte zum Mischen und Rühren


542


GOST IEC 61010-2-051-2011

Sicherheit elektrischer Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte. Teil 2-051. Besondere Anforderungen an Laborgeräte zum Mischen und Rühren

gilt bis 01.06.2017

543

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61010-2-061-2014

Sicherheit elektrischer Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte. Teil 2-061. Besondere Anforderungen an Labor-Atomspektrometer mit thermischer Atomisierung und Ionisierung


544

GOST IEC 61010-2-061-2011

Sicherheit elektrischer Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte. Teil 2-061. Besondere Anforderungen an Labor-Atomspektrometer mit thermischer Atomisierung und Ionisierung

gilt bis 01.06.2017

545

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61010-2-081-2013

Sicherheit elektrischer Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte. Teil 2-081. Besondere Anforderungen an automatische und halbautomatische Laborgeräte für Analysen und andere Zwecke


546

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61010-031-2013

Sicherheit elektrischer Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte. Teil 031. Sicherheitsanforderungen an handgehaltene Messspitzen für elektrische Messungen und Prüfungen


547

GOST IEC 61010-031-2011

Sicherheit elektrischer Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte. Teil 031. Besondere Anforderungen an handgehaltene elektrische Messspitzen für elektrische Messungen und Prüfungen

gilt bis 01.06.2017

548

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61029-1-2012

Tragbare Elektrowerkzeuge. Allgemeine Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren


549

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61029-2-1-2011

Tragbare Elektrowerkzeuge. Besondere Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Kreissägen


550

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61029-2-2-2011

Tragbare Elektrowerkzeuge. Besondere Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Radialarmsägen


551

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61029-2-3-2011

Tragbare Elektrowerkzeuge. Besondere Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Hobel- und Dickenhobelmaschinen


552

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61029-2-4-2012

Tragbare Elektrowerkzeuge. Besondere Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Tischschleifmaschinen


553

GOST R MEK 1029-2-4-96

Tragbare Elektrowerkzeuge. Besondere Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Tischschleifmaschinen

gilt bis 01.06.2017

554

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61029-2-5-2011

Tragbare Elektrowerkzeuge. Besondere Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Bandsägen


555

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61029-2-6-2011

Tragbare Elektrowerkzeuge. Besondere Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Maschinen zum Bohren mit Diamantbohrkronen mit Wasserversorgung


556

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61029-2-7-2011

Tragbare Elektrowerkzeuge. Besondere Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Diamantsägen mit Wasserversorgung


557

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61029-2-8-2011

Tragbare Elektrowerkzeuge. Besondere Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für einspindelige vertikale Oberfräsen


558

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61029-2-9-2012

Tragbare Elektrowerkzeuge. Besondere Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Kapp- und Gehrungssägen


559

GOST R MEK 1029-2-9-99

Tragbare Elektrowerkzeuge. Besondere Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Kapp- und Gehrungssägen

gilt bis 01.06.2017

560

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61029-2-10-2013

Tragbare Elektrowerkzeuge. Besondere Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Trennschleifmaschinen


561

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61029-2-12-2014

Tragbare Elektrowerkzeuge. Teil 2-12. Besondere Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Maschinen zum Schneiden von Außengewinden


562

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61048-2011

Zusatzgeräte für Lampen. Kondensatoren für Stromkreise von röhrenförmigen Leuchtstofflampen und anderen Entladungslampen. Allgemeine Anforderungen und Sicherheitsanforderungen


563

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61050-2011

Transformatoren für röhrenförmige Entladungslampen mit einer Leerlaufspannung über 1000 V (frühere Bezeichnung – „Neontransformatoren“). Allgemeine Anforderungen und Sicherheitsanforderungen


564

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61058-1-2012

Schalter für Elektrogeräte. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


565

STB IEC 61058-1-2009

Schalter für Elektrogeräte. Teil 1. Allgemeine Anforderungen

gilt bis 01.06.2017

566

GOST R MEK 61058.1-2000

Schalter für Elektrogeräte. Teil 1. Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren

gilt bis 01.06.2017

567

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61058-2-1-2013

Schalter für elektrische Haushaltsgeräte. Teil 2-1. Zusätzliche Anforderungen an Schnurschalter


568

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61058-2-4-2012

Schalter für elektrische Haushaltsgeräte. Teil 2-4. Zusätzliche Anforderungen an unabhängig montierte Schalter


569

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61058-2-5-2012

Schalter für Elektrogeräte. Teil 2-5. Zusätzliche Anforderungen an Polumschalter


570

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61071-2014

Leistungselektronikkondensatoren


571

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST 31637-2012

Elektromechanische Haushalts- und ähnliche Schütze


572

GOST R
51731-2010
(IEC 61095:2000)

Elektromechanische Schütze für Haushalts- und ähnliche Zwecke


573

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61131-2-2012

Speicherprogrammierbare Steuerungen. Teil 2. Anforderungen an die Ausrüstung und Prüfungen


574

STB IEC 61131-2-2010

Speicherprogrammierbare Steuerungen. Teil 2. Anforderungen an die Ausrüstung und Prüfungen

gilt bis 01.06.2017

575

Absätze
erster, zweiter
und fünfter
Artikel 4

GOST IEC 61140-2012

Schutz gegen elektrischen Schlag. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen für Anlagen und Ausrüstung


576

Absatz zwölfter Artikel 4, Artikel 5

GOST R
53075-2008
(IEC 61167:1992)

Halogen-Metalldampflampen. Betriebsanforderungen


577

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61184-2011

Bajonettfassungen


578

Absätze
zehnter
und elfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST R 51288-99 (IEC 187-93)

Messmittel für elektrische und magnetische Größen. Betriebsdokumente


579

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61195-2012

Zweiseitig gesockelte Leuchtstofflampen. Sicherheitsanforderungen


580

STB IEC 61195-2001

Zweiseitig gesockelte Leuchtstofflampen. Sicherheitsanforderungen

gilt bis 01.06.2017

581

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61199-2011

Einseitig gesockelte Leuchtstofflampen. Sicherheitsanforderungen


582

STB IEC 61199-2006

Einseitig gesockelte Leuchtstofflampen. Sicherheitsanforderungen

gilt bis 01.06.2017

583

Absätze

GOST IEC

Niederspannungs-Gleichstromversorgungen. Betriebs-



erster, fünfter
und zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

61204-2013

merkmale


584

Absätze

GOST IEC

Niederspannungs-Gleichstromversorgungen. Teil 7.



erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

61204-7-2014

Sicherheitsanforderungen


585

Absätze

GOST IEC

Verbindungsvorrichtungen. Flachsteckverbinder



erster, dritter
und zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

61210-2011

Schnellverbindungen für elektrische Kupferleiter. Sicherheitsanforderungen


586

Absätze

GOST IEC

Arbeiten unter Spannung. Tragbare



erster, fünfter und
zwölfter Artikel 4, Artikel 5

61230-2012

Ausrüstung für Erdung oder für Erdung und Kurzschließen


587

Absätze

GOST 31223-2012

Verlängerungsleitungen für Haushalts- und ähnliche Zwecke auf Kabel-



erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

(IEC 61242:1995)

trommeln. Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren


588

Absätze

GOST IEC

Arbeiten unter Spannung. Spannungsprüfer. Teil 3.



erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

61243-3-2014

Niederspannungsprüfer zweipoliger Bauart


589

Absätze
erster – dritter,
sechster, elfter
und zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61270-1-2013

Kondensatoren für Mikrowellenherde. Teil 1. Allgemeine Bestimmungen


590

Absatz zwölfter Artikel 4, Artikel 5

GOST R IEC 61293-2000

Elektrotechnische Ausrüstung. Kennzeichnung mit Angabe der Parameter und Eigenschaften der Stromversorgung. Sicherheitsanforderungen


591

Absätze
erster, fünfter
und zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

STB IEC 61310-1-2005

Sicherheit von Maschinen. Anzeige, Kennzeichnung und Inbetriebnahme. Teil 1. Anforderungen an sichtbare, hörbare und fühlbare Signale


592

ST RK IEC 61310-1-2008

Sicherheit von Maschinen. Anzeige, Kennzeichnung und Inbetriebnahme. Teil 1. Anforderungen an sichtbare, hörbare und fühlbare Signale


593

Absatz zwölfter Artikel 4, Artikel 5

STB IEC 61310-2-2005

Sicherheit von Maschinen. Anzeige, Kennzeichnung und Inbetriebnahme. Teil 2. Anforderungen an die Kennzeichnung


594

ST RK IEC 61310-2-2008

Sicherheit von Maschinen. Anzeige, Kennzeichnung und Inbetriebnahme. Teil 2. Anforderung an die Kennzeichnung


595

Absatz zwölfter Artikel 4, Artikel 5

STB IEC 61310-3-2005

Sicherheit von Maschinen. Anzeige, Kennzeichnung und Inbetriebnahme. Teil 3. Anforderungen an Anordnung und Funktion von Bedienelementen


596

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST R IEC 61347-1-2011

Lampensteuergeräte. Teil 1. Allgemeine Anforderungen und Sicherheitsanforderungen


597

STB IEC 61347-1-2008

Vorschaltgeräte für Lampen. Teil 1. Allgemeine Anforderungen und Sicherheitsanforderungen


598

ST RK IEC
61347-1-2013

Lampensteuergeräte. Teil 1. Allgemeine Anforderungen und Sicherheitsanforderungen


599

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61347-2-2-2014

Vorschaltgeräte für Lampen. Teil 2-2. Zusätzliche Anforderungen an elektronische Abwärtswandler, die mit Gleich- oder Wechselstromquellen betrieben werden, für Glühlampen


600

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST R IEC 61347-2-3-2011

Lampensteuergeräte. Teil 2-3. Besondere Anforderungen an elektronische Vorschaltgeräte, die mit Wechselstromquellen betrieben werden, für röhrenförmige Leuchtstofflampen


601

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61347-2-7-2014

Lampensteuergeräte. Teil 2-7. Besondere Anforderungen an batteriebetriebene elektronische Vorschaltgeräte für Notbeleuchtung (autonome)


602

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST R IEC 61347-2-8-2011

Lampensteuergeräte. Teil 2-8. Besondere Anforderungen an Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen


603

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61347-2-9-2014

Lampensteuergeräte. Teil 2-9. Besondere Anforderungen an elektromagnetische Vorschaltgeräte für Entladungslampen (außer Leuchtstofflampen)


604

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61347-2-10-2014

Vorschaltgeräte für Lampen. Teil 2-10. Zusätzliche Anforderungen an elektronische Wechselrichter und Umrichter für Hochfrequenz-Röhrengasentladungslampen (Neonlampen) mit Kaltstart


605

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61347-2-11-2014

Vorschaltgeräte für Lampen. Teil 2-11. Zusätzliche Anforderungen an elektronische Hilfsschaltungen für Leuchten


606

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61347-2-12-2015

Vorschaltgeräte für Lampen. Teil 2-12. Zusätzliche Anforderungen an elektronische Vorschaltgeräte für Gleich- oder Wechselstrom für Entladungslampen (mit Ausnahme von Leuchtstofflampen)


607

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61347-2-13-2013

Vorschaltgeräte für Lampen. Teil 2-13. Zusätzliche Anforderungen an elektronische Vorschaltgeräte mit Gleich- oder Wechselstromversorgung für Module mit Leuchtdioden


608

GOST R MEK 61347-2-13-2011

Geräte für Lampensteuerung. Teil 2-13. Besondere Anforderungen an elektronische Steuergeräte, gespeist aus Gleich- oder Wechselstromquellen, für LED-Module

gilt bis 01.06.2017

609

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61439-1-2013

Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen zur Verteilung und Steuerung. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


610

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61439-2-2015

Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen zur Verteilung und Steuerung. Teil 2. Geräte zur Verteilung und Steuerung von elektrischer Energie


611

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61439-5-2013

Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen zur Verteilung und Steuerung. Teil 5. Besondere Anforderungen an die Leistungsverteilung in öffentlichen Netzen


612

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61535-2015

Installationssteckverbinder für unlösbare Verbindungen in ortsfesten Installationen


613

Absätze erster,
dritter, sechster,
achter, neunter,
elfter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST R
52868-2007
(MEK 61537:2006)

Kabelträgersysteme und Kabelleitersysteme für die Kabelverlegung. Allgemeine technische Anforderungen und Prüfverfahren


614

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61549-2012

Lampen für verschiedene Zwecke. Technische Anforderungen


615

Absätze erster,
zweiter, fünfter,
sechster, achter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST R 54127-1-2010
(MEK 61557-1:2007)

Elektrische Niederspannungs-Verteilernetze mit Spannungen bis 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom. Elektrosicherheit. Geräte zum Prüfen, Messen oder Überwachen von Schutzmitteln. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


616

Absätze
erster, sechster,
zehnter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61557-2-2013

Elektrische Niederspannungs-Verteilernetze mit Spannungen bis 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom. Elektrosicherheit. Geräte zum Prüfen, Messen oder Überwachen von Schutzmitteln. Teil 2. Isolationswiderstand


617

GOST R 54127-2-2011
(MEK 61557-2:2007)

Elektrische Niederspannungs-Verteilernetze mit Spannungen bis 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom. Elektrosicherheit. Geräte zum Prüfen, Messen oder Überwachen von Schutzmitteln. Teil 2. Isolationswiderstand

gilt bis 01.06.2017

618

Absätze erster,
zweiter, fünfter,
sechster, achter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61557-3-2013

Niederspannungs-Stromverteilungsnetze bis 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom. Elektrosicherheit. Geräte zur Prüfung, Messung oder Überwachung von Schutzmitteln. Teil 3. Schleifenwiderstand


619

GOST R 54127-3-2011
(IEC 61557-3:2007)

Niederspannungs-Stromverteilungsnetze bis 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom. Elektrosicherheit. Geräte zur Prüfung, Messung oder Überwachung von Schutzmitteln. Teil 3. Schleifenwiderstand

gilt bis 01.06.2017

620

Absätze erster,
zweiter, fünfter,
sechster, achter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61557-4-2013

Niederspannungs-Stromverteilungsnetze bis 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom. Elektrosicherheit. Geräte zur Prüfung, Messung oder Überwachung von Schutzmitteln. Teil 4. Widerstand von Erdung und Potenzialausgleich


621

GOST R 54127-4-2011
(IEC 61557-4:2007)

Niederspannungs-Stromverteilungsnetze bis 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom. Elektrosicherheit. Geräte zur Prüfung, Messung oder Überwachung von Schutzmitteln. Teil 4. Widerstand von Erdung und Potenzialausgleich

gilt bis 01.06.2017

622

Absätze erster,
zweiter, fünfter,
sechster, achter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61557-5-2013

Niederspannungs-Stromverteilungsnetze bis 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom. Elektrosicherheit. Geräte zur Prüfung, Messung oder Überwachung von Schutzmitteln. Teil 5. Widerstand des Erders gegenüber Erde


623


GOST R 54127-5-2011
(IEC 61557-5:2007)

Niederspannungs-Stromverteilungsnetze bis 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom. Elektrosicherheit. Geräte zur Prüfung, Messung oder Überwachung von Schutzmitteln. Teil 5. Widerstand des Erders gegenüber Erde

gilt bis 01.06.2017

624

Absätze erster,
zweiter, fünfter,
sechster, achter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61557-6-2013

Niederspannungs-Stromverteilungsnetze bis 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom. Elektrosicherheit. Geräte zur Prüfung, Messung oder Überwachung von Schutzmitteln. Teil 6. Schutzgeräte, gesteuert durch Differenzstrom, in TT- und TN-Systemen


625

GOST R 54127-6-2012
(IEC 61557-6:2007)

Niederspannungs-Stromverteilungsnetze bis 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom. Elektrosicherheit. Geräte zur Prüfung, Messung oder Überwachung von Schutzmitteln. Teil 6. Schutzgeräte, gesteuert durch Differenzstrom, in TT-, TN- und IT-Systemen

gilt bis 01.06.2017

626

Absätze erster,
zweiter, fünfter,
sechster, achter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61557-7-2013

Niederspannungs-Stromverteilungsnetze bis 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom. Elektrosicherheit. Geräte zur Prüfung, Messung oder Überwachung von Schutzmitteln. Teil 7. Drehfeldrichtung


627

GOST R
54124-2012
(IEC
61557-7:2003)

Niederspannungs-Stromverteilungsnetze bis 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom. Elektrosicherheit. Geräte zur Prüfung, Messung oder Überwachung von Schutzmitteln. Teil 7. Drehfeldrichtung

gilt bis 01.06.2017

628

Absätze erster,
zweiter, fünfter,
sechster, achter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61557-8-2015

Niederspannungs-Stromverteilungsnetze bis 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom. Elektrosicherheit. Geräte zur Prüfung, Messung oder Überwachung von Schutzmitteln. Teil 8. Isolationsüberwachungsgeräte in IT-Systemen


629

Absätze erster,
zweiter, fünfter,
sechster, achter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61557-9-2015

Niederspannungs-Stromverteilungsnetze bis 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom. Elektrosicherheit. Geräte zur Prüfung, Messung oder Überwachung von Schutzmitteln. Teil 9. Geräte zur Ortung von Isolationsfehlern in IT-Systemen


630

Absätze erster,
zweiter, fünfter,
sechster, achter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61557-10-2015

Elektrische Sicherheit in Niederspannungs-Verteilersystemen bis 1000 V Wechselstrom 1500 V Gleichstrom. Geräte zur Prüfung, Messung oder Überwachung von Schutzeinrichtungen. Teil 10. Kombinierte Messgeräte zur Prüfung, Messung oder Überwachung von Schutzeinrichtungen


631

Absätze erster,
zweiter, fünfter,
sechster, achter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61557-11-2015

Niederspannungs-Stromverteilungsnetze bis 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom. Elektrosicherheit. Geräte zur Prüfung, Messung oder Überwachung von Schutzmitteln. Teil 11. Wirksamkeit von Differenzstrom-Überwachungsgeräten (RCD) Typ A und Typ B in TT-, TN- und IT-Systemen


632

Absätze erster,
zweiter, fünfter,
sechster, achter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61557-12-2015

Niederspannungs-Stromverteilungsnetze bis 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom. Elektrosicherheit. Geräte zur Prüfung, Messung oder Überwachung von Schutzmitteln. Teil 12. Geräte zur Messung und Überwachung der Betriebskenngrößen (PMD)


633

Absätze erster,
zweiter, fünfter,
sechster, achter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61557-13-2014

Niederspannungs-Stromverteilungsnetze bis 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom. Sicherheit. Geräte zur Prüfung, Messung oder Überwachung von Schutzmitteln. Teil 13. Handgehaltene und handbediente Klemmen und Stromsensoren zur Messung von Ableitströmen in Stromverteilungssystemen


634

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61558-1-2012

Sicherheit von Leistungstransformatoren, Stromversorgungen, elektrischen Drosseln und ähnlichen Erzeugnissen. Teil 1. Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren


635

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61558-2-1-2015

Sicherheit von Leistungstransformatoren, Stromversorgungen, Drosseln und ähnlichen Erzeugnissen. Teil 2-1. Zusätzliche Anforderungen und Prüfverfahren für Trenntransformatoren und Stromversorgungen mit Trenntransformatoren für allgemeine Zwecke


636

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61558-2-2-2015

Sicherheit von Leistungstransformatoren, Netzteilen, Drosseln und ähnlichen Geräten. Teil 2-2. Zusätzliche Anforderungen und Prüfungen von Regeltransformatoren und Netzteilen mit Regeltransformatoren


637

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61558-2-3-2015

Sicherheit von Leistungstransformatoren, Stromversorgungen, Drosseln und ähnlichen Erzeugnissen. Teil 2-3. Zusätzliche Anforderungen und Prüfverfahren für Transformatoren zur Zündung von Gas- und Flüssigbrennstoffbrennern


638

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61558-2-4-2015

Sicherheit von Transformatoren, Drosseln, Netzteilen und ähnlichen Geräten mit Versorgungsspannung bis 1100 V. Teil 2-4. Zusätzliche Anforderungen und Prüfungen von Trenntransformatoren und Netzteilen mit Trenntransformatoren


639

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61558-2-5-2013

Sicherheit von Leistungstransformatoren, Netzteilen und ähnlichen Geräten. Teil 2-5. Zusätzliche Anforderungen an Transformatoren und Netzteile für Elektrorasierer


640

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61558-2-6-2012

Sicherheit von Transformatoren, elektrischen Drosseln, Stromversorgungen und ähnlichen Erzeugnissen mit Versorgungsspannung bis 1100 V. Teil 2-6. Zusätzliche Anforderungen und Prüfverfahren für sichere Trenntransformatoren und Stromversorgungen mit sicheren Trenntransformatoren


641

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61558-2-7-2012

Leistungstransformatoren, Netzteile, Drosseln und ähnliche Erzeugnisse. Sicherheit. Teil 2-7. Besondere Anforderungen an Transformatoren und Energieversorgung für Spielzeug


642

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61558-2-8-2015

Sicherheit von Leistungstransformatoren, Stromversorgungen, Drosseln und ähnlichen Erzeugnissen. Teil 2-8. Zusätzliche Anforderungen und Prüfverfahren für Transformatoren und Netzteile für Klingeln und akustische Signalgeräte


643

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61558-2-9-2015

Sicherheit von Leistungstransformatoren, Stromversorgungen, Drosseln und ähnlichen Erzeugnissen. Teil 2-9. Zusätzliche Anforderungen und Prüfverfahren für Transformatoren und Netzteile für tragbare Leuchten der Klasse III mit Wolframglühlampen


644

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61558-2-10-2015

Sicherheit von Leistungstransformatoren, Stromversorgungen, Drosseln und ähnlichen Erzeugnissen. Teil 2-10. Zusätzliche Anforderungen und Prüfverfahren für Trenntransformatoren mit hohem Isolationsgrad und Trenntransformatoren mit Sekundärspannungen über 1000 V


645

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61558-2-12-2015

Sicherheit von Leistungstransformatoren, Stromversorgungen, Drosseln und ähnlichen Erzeugnissen. Teil 2-12. Zusätzliche Anforderungen und Prüfverfahren für Transformatoren mit stabilisierter Sekundärspannung und stabilisierte Netzteile


646

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61558-2-13-2015

Sicherheit von Leistungstransformatoren, Stromversorgungen, Drosseln und ähnlichen Erzeugnissen. Teil 2-13. Zusätzliche Anforderungen und Prüfverfahren für Spartransformatoren und Netzteile mit Spartransformatoren


647

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61558-2-14-2015

Sicherheit von Leistungstransformatoren, Stromversorgungen, Drosseln und ähnlichen Erzeugnissen. Teil 2-14. Zusätzliche Anforderungen und Prüfverfahren für Regeltransformatoren und Stromversorgungen, die in Regeltransformatoren eingebaut sind


648

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61558-2-15-2015

Sicherheit von Leistungstransformatoren, Stromversorgungen, Drosseln und ähnlichen Erzeugnissen. Teil 2-15. Zusätzliche Anforderungen und Prüfverfahren für Trenntransformatoren für Stromnetze medizinischer Räume


649

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61558-2-16-2015

Sicherheit von Leistungstransformatoren, Stromversorgungen, Drosseln und ähnlichen Erzeugnissen. Teil 2-16. Zusätzliche Anforderungen und Prüfverfahren für Schaltnetzteile und Transformatoren für Schaltnetzteile


650

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61558-2-20-2015

Sicherheit von Leistungstransformatoren, Stromversorgungen, Drosseln und ähnlichen Erzeugnissen. Teil 2-20. Zusätzliche Anforderungen und Prüfverfahren für Drosseln kleiner Leistung


651

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61558-2-23-2015

Sicherheit von Leistungstransformatoren, Stromversorgungen, Drosseln und ähnlichen Erzeugnissen. Teil 2-23. Zusätzliche Anforderungen und Prüfverfahren für Transformatoren und Netzteile für Baustellen


652

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61643-11-2013

Niederspannungsgeräte zum Schutz gegen Überspannungen. Teil 11. Geräte zum Schutz gegen Überspannungen in Niederspannungs-Stromversorgungssystemen


653

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61643-21-2014

Niederspannungs-Überspannungsschutzgeräte. Teil 21. Überspannungsschutzgeräte, die an Telekommunikations- und Signalnetze angeschlossen sind. Anforderungen an die Betriebseigenschaften und Prüfverfahren


654

Absätze
erster und siebter
Artikel 4

GOST IEC 61770-2012

Elektrische Geräte, die an Wasserversorgungsnetze angeschlossen werden. Verhinderung des Rücksaugens und der Beschädigung von Verbindungsschläuchen.


655

STB IEC 61770-2007

Elektrische Geräte, die an Wasserversorgungsnetze angeschlossen werden. Verhinderung des Rücksaugens und der Beschädigung von Verbindungsschläuchen

gilt bis 01.06.2017

656

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST R MEK 61730-1-2013

Photovoltaikmodule. Sicherheitsbetrachtung. Teil 1. Anforderungen an die Konstruktion


657

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61810-1-2013

Elektromechanische Logikrelais mit nicht normierter Ansprechzeit. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


658

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61812-1-2013

Relais mit normierter Zeit für industrielle Anwendung. Teil 1. Anforderungen und Prüfungen


659

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

STB IEC 61851-1-2008

Kabelgebundenes Ladesystem für elektrische Fahrzeuge. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


660

GOST R MEK 61851-1-2013

Kabelgebundenes Ladesystem für elektrische Fahrzeuge. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


661

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

STB IEC 61851-21-2007

Kabelgebundenes Ladesystem für elektrische Fahrzeuge. Teil 21. Anforderungen an elektrische Fahrzeuge hinsichtlich des Anschlusses an eine Wechselstrom- oder Gleichstromquelle


662

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61869-1-2015

Messwandler. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


663

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST R MEK 61869-2-2015

Messwandler. Teil 2. Zusätzliche Anforderungen an Stromwandler


664

ST RK IEC 61869-2-2013

Messwandler. Teil 2. Zusätzliche Anforderungen an Stromwandler


665

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61869-3-2012

Messwandler. Teil 3. Zusätzliche Anforderungen an induktive Spannungswandler


666

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61921-2013

Leistungskondensatoren. Kondensatorbatterien zur Korrektur des Leistungsfaktors bei Niederspannung


667

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61995-1-2013

Vorrichtungen zum Anschluss von Leuchten für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


668

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 62026-1-2015

Niederspannungs-Schalt- und Steuergeräte. Schnittstellen zwischen Steuerungen und Geräten (CDI). Teil 1. Allgemeine Regeln


669

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 62026-3-2015

Niederspannungs-Schalt- und Steuergeräte. Schnittstellen zwischen Steuerungen und Geräten (CDI). Teil 3. Kommunikationssystem DeviceNet


670

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 62031-2011

LED-Module für Allgemeinbeleuchtung. Sicherheitsanforderungen


671

STB IEC 62031-2009

Module mit Leuchtdioden für Allgemeinbeleuchtung. Sicherheitsanforderungen

gilt bis 01.06.2017

672

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 31948-2012 (IEC 62035:1999)

Entladungslampen (außer Leuchtstofflampen). Sicherheitsanforderungen


673

STB IEC 62035-2007

Gasentladungslampen (außer Leuchtstofflampen). Sicherheitsanforderungen


674

Absätze erster – vierter und sechster – zwölfter

GOST IEC 62040-1-2013

Unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme (USV). Teil 1. Allgemeine Anforderungen und Sicherheitsanforderungen an unterbrechungsfreie Stromversorgungsanlagen (USV)


675

des Artikels 4, Artikel 5

ST RK MEK 62040-1-2011

Unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV). Teil 1. Allgemeine Anforderungen und Sicherheitsanforderungen an USV

gilt bis 01.06.2017

676

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 62208-2013

Gehäuse für Niederspannungs-Schaltanlagen und -Steuerungen. Allgemeine Anforderungen


677

GOST 32127-2013

Leergehäuse für Niederspannungs-Schaltanlagen und -Steuerungen. Allgemeine Anforderungen

gilt bis 01.06.2017

678

Absätze fünfter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

Abschnitt 6
GOST EN
62233-2013

Messverfahren für elektromagnetische Felder, die von Haushaltsgeräten und ähnlichen Elektrogeräten erzeugt werden, hinsichtlich ihrer Wirkung auf den Menschen


679

Abschnitt 6
STB EN
50366-2007

Haushaltsgeräte und ähnliche Elektrogeräte. Elektromagnetische Felder. Bewertungs- und Messverfahren

gilt bis 01.06.2017

680

Absätze fünfter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 62311-2013

Bewertung elektronischer und elektrischer Geräte hinsichtlich der Begrenzung der Exposition des Menschen gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz – 300 GHz)


681

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 62368-1-2014

Audio-, Videogeräte, Geräte der Informationstechnik und Nachrichtentechnik. Teil 1. Sicherheitsanforderungen


682

Absätze fünfter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 62423-2013

Automatische Leistungsschalter, gesteuert durch Differenzstrom des Typs F und des Typs B mit und ohne eingebauten Überstromschutz für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke


683

Absätze fünf
und zwölf
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 62471-2013

Photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen


684

Absätze fünf
und zwölf
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 62479-2013

Bewertung elektronischer und elektrischer Geräte geringer Leistung hinsichtlich der grundlegenden Begrenzungen in Bezug auf die Exposition von Menschen gegenüber elektromagnetischen Feldern (10 MHz – 300 GHz)


685

Absätze fünf
und zwölf
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 62493-2014

Bewertung von Beleuchtungseinrichtungen hinsichtlich des Einflusses elektromagnetischer Felder auf den Menschen


686

Absätze
eins – vier und
sechs – zwölf
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 62552-2013

Haushaltskühlgeräte. Technische Anforderungen und Prüfverfahren


687

Absätze
eins – vier und
sechs – zwölf
von Artikel 4, Artikel 5

STB IEC 62560-2011

Lampen mit Leuchtdioden mit eingebauten Vorschaltgeräten für Allgemeinbeleuchtung mit Versorgungsspannung über 50 V. Sicherheitsanforderungen


688

GOST R MEK 62560-2011

LED-Lampen mit eingebautem Steuergerät für Allgemeinbeleuchtung für Spannungen über 50 V. Sicherheitsanforderungen


689

Artikel 4 und 5

ST RK IEC 62821-1-2015

Elektrische Kabel. Kabel mit Isolierung und Mantel aus halogenfreiem Thermoplast mit geringer Rauchentwicklung für Nennspannung bis 450/750 V einschließlich. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


690

Artikel 4 und 5

ST RK IEC 62821-3-2015

Elektrische Kabel. Kabel mit Isolierung und Mantel aus halogenfreiem Thermoplast mit geringer Rauchentwicklung für Nennspannung bis 450/750 V einschließlich. Teil 3. Flexible Kabel (Leitungen)


691

Artikel 4 und 5

GOST IEC 62841-1-2014

Handgeführte, tragbare und Garten-Elektromaschinen. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


692

Artikel 4 und 5

GOST IEC 62841-2-2-2015

Handgeführte, tragbare und Garten-Elektromaschinen. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-2. Besondere Anforderungen an Schrauber und Schlagschrauber


693

Artikel 4 und 5

GOST IEC 62841-2-4-2015

Handgeführte, tragbare und Garten-Elektromaschinen. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-4. Besondere Anforderungen an Flachschleif- und Bandschleifmaschinen


694

Artikel 4 und 5

GOST IEC 62841-2-5-2015

Handgeführte, tragbare und Garten-Elektromaschinen. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-5. Besondere Anforderungen an Kreissägen


695

Artikel 4 und 5

GOST IEC 62841-3-1-2015

Handgeführte, tragbare und Garten-Elektromaschinen. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 3-1. Besondere Anforderungen an Kreissägen


696

Artikel 4 und 5

GOST IEC 62841-3-6-2015

Handgeführte, tragbare und Garten-Elektromaschinen. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 3-6. Besondere Anforderungen an Maschinen zum Bohren mit Diamantbohrern mit Flüssigkeitssystem


BESTÄTIGT
durch Beschluss der Kommission der Zollunion
vom 16. August 2011 Nr. 768

VERZEICHNIS
der Standards, die Regeln und Methoden der Forschung (Prüfungen) und Messungen enthalten, einschließlich der Regeln für die Probenahme, die für die Anwendung und Erfüllung der Anforderungen des Technischen Regelwerks der Zollunion "Über die Sicherheit von Niederspannungsgeräten" (TR ZU 004/2011) und die Durchführung der Konformitätsbewertung von Objekten der technischen Regulierung erforderlich sind

Fußnote. Das Verzeichnis in der Fassung des Beschlusses des Kollegiums der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 25.10.2016 Nr. 120 (tritt nach Ablauf von 30 Kalendertagen ab dem Datum seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft).

Nr.

Elemente des Technischen Regelwerks der Zollunion

Normbezeichnung

Titel der Norm

Anmerkung

1

2

3

4

5

1

Artikel 4

GOST 12.1.044-89 (ISO 4589-84)

System der Arbeitssicherheitsnormen. Brand- und Explosionsgefahr von Stoffen und Materialien. Nomenklatur der Kennwerte und Methoden zu ihrer Bestimmung


2

Artikel 4

Abschnitte 3 und 4 GOST 433-73

Starkstromkabel mit Gummiisolierung. Technische Bedingungen


3

Artikel 4

Abschnitte 3 und 4 GOST 839-80

Unisolierte Drähte für Freileitungen. Technische Bedingungen


4

Artikel 4

Abschnitte 3 und 4 GOST 1508-78

Steuerkabel mit Gummi- und Kunststoffisolierung. Technische Bedingungen


5

Artikel 4

Abschnitte 3 und 4 GOST 2190-77

Pionierdrähte. Technische Bedingungen


6

Artikel 4

Abschnitte 3 und 4 GOST 6285-74

Drähte für industrielle Sprengarbeiten. Technische Bedingungen


7

Artikel 4

Abschnitte 3 und 4 GOST 7006-72

Schutzummantelungen von Kabeln. Konstruktion und Typen, technische Anforderungen und Prüfverfahren


8

Artikel 4

Abschnitte 5 und 6 GOST 7399-97

Drähte und Leitungen für Nennspannungen bis 450/750 V. Technische Bedingungen


9

Artikel 4

Abschnitte 3 und 4 GOST 10348-80

Mehradrige Installationskabel mit Kunststoffisolierung. Technische Bedingungen


10

Absätze eins und acht des Artikels 4

GOST 16962.1-89

Elektrotechnische Erzeugnisse. Prüfverfahren für die Beständigkeit gegen klimatische äußere Einflussfaktoren


11

Absätze
eins, sieben
und acht
des Artikels 4

GOST 16962.2-90

Elektrotechnische Erzeugnisse. Prüfverfahren für die Beständigkeit gegen mechanische äußere Einflussfaktoren


12

Artikel 4

Abschnitte 3 und 4 GOST 17515-72

Installationsdrähte mit Kunststoffisolierung. Technische Bedingungen


13

Artikel 4

Abschnitte 3 und 4 GOST 18404.0-78

Steuerkabel. Allgemeine technische Bedingungen


14

Artikel 4

Abschnitte 3 und 4 GOST 18404.1-73

Steuerkabel mit Fluorkunststoffisolierung in verstärkter Gummiummantelung. Technische Bedingungen


15

Artikel 4

Abschnitte 3 und 4 GOST 18404.2-73

Steuerkabel mit Polyethylenisolierung in Gummiummantelung. Technische Bedingungen


16

Artikel 4

Abschnitte 3 und 4 GOST 18404.3-73

Steuerkabel mit Polyethylenisolierung in Umhüllung aus Polyvinylchlorid-Plastikat. Technische Bedingungen


17

Artikel 4

Abschnitte 3 und 4 GOST 18410-73

Starkstromkabel mit imprägnierter Papierisolierung. Technische Bedingungen


18

Artikel 4

Abschnitte 3 und 4 GOST 24641-81

Blei- und Aluminium-Kabelmäntel. Technische Bedingungen


19

Artikel 4

Abschnitte 4 und 5 GOST 26411-85

Steuerkabel. Allgemeine technische Bedingungen


20

Artikel 4

Abschnitte 3 und 4 GOST 26445-85

Nicht isolierte Starkstromdrähte. Allgemeine technische Bedingungen


21

Artikel 4

Abschnitt 4 GOST 27179-86

Elektrische Haushalts-Wärmespeichergeräte. Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren


22

Artikel 4

Abschnitte 5 und 6 GOST 28244-96

Armierte Drähte und Leitungen. Technische Bedingungen


23

Artikel 4

GOST 20.57.406-81

Komplexes Qualitätskontrollsystem. Erzeugnisse der Elektronik, Quantenelektronik und Elektrotechnik. Prüfverfahren


24

Artikel 4

GOST 2933-93

Niederspannungsschaltgeräte. Prüfverfahren


25

Artikel 4

GOST 2990-78

Kabel, Drähte und Leitungen. Verfahren der Spannungsprüfung


26

Artikel 4

GOST 3345-76

Kabel, Drähte und Leitungen. Verfahren zur Bestimmung des Isolationswiderstands


27

Artikel 4

GOST 7229-76

Kabel, Drähte und Leitungen. Verfahren zur Bestimmung des elektrischen Widerstands von stromführenden Adern und Leitern


28

Artikel 4

GOST 10169-77

Drehstrom-Synchronmaschinen. Prüfverfahren


29

Artikel 4

GOST 10446-80 (ISO 6892-84)

Draht. Zugprüfverfahren


30

Artikel 4

GOST 11262-80

Kunststoffe. Zugprüfverfahren


31

Artikel 4

GOST 12174-76

Kabel. Verfahren zur Zugprüfung metallischer Mäntel


32

Artikel 4

GOST 12177-79

Kabel, Drähte und Leitungen. Verfahren zur Prüfung des Aufbaus


33

Artikel 4

GOST 12182.0-80

Kabel, Drähte und Leitungen. Verfahren zur Prüfung der Beständigkeit gegen mechanische Einwirkungen. Allgemeine Anforderungen


34

Artikel 4

GOST 12182.1-80

Kabel, Drähte und Leitungen. Verfahren zur Prüfung der Beständigkeit gegen wiederholtes Biegen über ein Rollensystem


35

Artikel 4

GOST 12182.2-80

Kabel, Drähte und Leitungen. Verfahren zur Prüfung der Beständigkeit gegen Aufwickeln


36

Artikel 4

GOST 12182.3-80

Kabel, Drähte und Leitungen. Verfahren zur Prüfung der Beständigkeit gegen Biegen mit axialer Torsion


37

Artikel 4

GOST 12182.4-80

Kabel, Drähte und Leitungen. Verfahren zur Prüfung der Beständigkeit gegen Umspulen


38

Artikel 4

GOST 12182.5-80

Kabel, Drähte und Leitungen. Verfahren zur Prüfung der Beständigkeit gegen Dehnung


39

Artikel 4

GOST 12182.6-80

Kabel, Drähte und Leitungen. Verfahren zur Prüfung der Beständigkeit gegen Quetschen


40

Artikel 4

GOST 12182.7-80

Kabel, Drähte und Leitungen. Verfahren zur Prüfung der Beständigkeit gegen axiale Torsion


41

Artikel 4

GOST 12182.8-80

Kabel, Drähte und Leitungen. Verfahren zur Prüfung der Biegebeanspruchung


42

Artikel 4

GOST 16962.2-90

Elektrotechnische Erzeugnisse. Prüfverfahren für die Beständigkeit gegen mechanische äußere Einflussfaktoren


43

Artikel 4

GOST 17491-80

Kabel, Drähte und Leitungen mit Gummi- und Kunststoffisolierung und -ummantelung. Verfahren zur Prüfung der Kältebeständigkeit


44

Artikel 4

GOST 17492-72

Flexible geschirmte Kabel. Verfahren zur Messung des elektrischen Widerstands der Schirme


45

Artikel 4

GOST 22220-76

Kabel, Drähte und Leitungen. Verfahren zur Bestimmung der Riss- und Verformungsbeständigkeit von Isolierungen und Umhüllungen aus Polyvinylchlorid-Plastikat bei erhöhter Temperatur


46

Artikel 4

GOST 24683-81

Elektrotechnische Erzeugnisse. Verfahren zur Kontrolle der Beständigkeit gegen die Einwirkung spezieller Medien


47

Artikel 4

GOST 25018-81

Kabel, Drähte und Leitungen. Verfahren zur Bestimmung der mechanischen Kennwerte von Isolierung und Umhüllung


48

Artikel 4

GOST 27893-88

Nachrichtenkabel. Prüfverfahren


49

Artikel 4

GOST 28249-93

Kurzschlüsse in elektrischen Anlagen. Berechnungsverfahren in Wechselstromanlagen mit Spannungen bis 1 kV


50

Artikel 4

Abschnitte 6 und 7 GOST 31565-2012

Kabelerzeugnisse. Brandschutzanforderungen


51

Artikel 4

Abschnitte 6 und 7 GOST 31943-2012

Telefonkabel mit Polyethylenisolierung in Kunststoffummantelung. Technische Bedingungen


52

Artikel 4

Abschnitte 6 und 7 GOST 31944-2012

Tragfähige armierte geophysikalische Kabel. Allgemeine technische Bedingungen


53

Artikel 4

Abschnitte 6 und 7 GOST 31945-2012

Flexible Kabel und Leitungen für Untertage- und Tagebauarbeiten. Allgemeine technische Bedingungen


54

Artikel 4

Abschnitte 7 und 8 GOST 31946-2012

Selbsttragende isolierte und geschützte Drähte für Freileitungen. Allgemeine technische Bedingungen


55

Artikel 4

Abschnitte 7 und 8 GOST 31947-2012

Drähte und Kabel für elektrische Anlagen mit Nennspannungen bis einschließlich 450/750 V. Allgemeine technische Bedingungen


56

Abschnitte 6 und 7 ST RK 2341-2013

Stationärer Schaltdraht mit Isolierung aus Polyvinylchlorid-Plastikat. Technische Bedingungen


57

Abschnitte 6 und 7 ST RK 2462-2014

Kupferdrähte blank flexibel. Technische Bedingungen


58

Abschnitte 6 und 7 ST RK 2526-2014

Heizdrähte. Technische Bedingungen


59

Abschnitte 6 und 7 ST RK 2527-2014

Drähte mit Polyethylen-Isolierschutzmantel für Feldverbindungen. Technische Bedingungen


60

ST RK 2641-2015

Telefon-Verteilerdrähte einpaarig. Technische Bedingungen


61


ST RK 2794-2015

Selbsttragende isolierte und geschützte Drähte für Freileitungen der Elektroenergieübertragung. Technische Bedingungen


62

Artikel 4

Abschnitte 6 und 7 GOST 31995-2012

Kabel für Signal- und Blockieranlagen mit Polyethylenisolierung in Kunststoffmantel. Technische Bedingungen


63

Artikel 4

Abschnitte 7 und 8 GOST 31996-2012

Starkstromkabel mit Kunststoffisolierung für Nennspannung 0,66; 1 und 3 kV. Allgemeine technische Bedingungen


64

Abschnitte 4 und 5 GOST 16442-80

Starkstromkabel mit Kunststoffisolierung. Technische Bedingungen

gilt bis 01.06.2017

65

Abschnitte 6 und 7 ST RK 2338-2013

Flexible Kabel mit Polyvinylchloridisolierung und -mantel. Allgemeine technische Bedingungen


66

Abschnitte 6 und 7 ST RK 2339-2013

Telefonkabel mit geringer Paarzahl mit Kunststoffisolierung in Kunststoffmantel. Technische Bedingungen


67

Abschnitte 6 und 7 ST RK 2340-2013

Stationäre Telefonkabel. Technische Bedingungen


68

Abschnitte 6 und 7 ST RK 2643-2015

Hochfrequenz-Ortsverbindungskabel. Technische Bedingungen


69

Abschnitte 6 und 7 ST RK 2644-2015

Kombinierte Kabel für Videoüberwachungssysteme. Technische Bedingungen


70

Absätze
erster, zweiter,
sechster und zehnter
des Artikels 4

STB EN 41003-2008

Zusätzliche Sicherheitsanforderungen an Geräte, die an Telekommunikationsnetze angeschlossen werden


71

Absätze
erster bis dritter,
sechster bis achter,
elfter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST EN 50087-2014

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Zusätzliche Anforderungen an Kühler für frisch ermolkene Milch


72

Absätze
erster bis dritter,
sechster bis achter,
elfter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST EN 50085-1-2008

Elektroinstallationskanalsysteme für elektrische Installationen. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


73

Absätze
erster bis dritter,
sechster bis achter,
elfter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST EN 50085-2-3-2008

Elektroinstallationskanalsysteme für elektrische Installationen. Teil 2-3. Zusätzliche Anforderungen an Elektroinstallationskanäle, die in Verteilerschränken installiert sind


74

Absätze
erster, zweiter
und sechster
des Artikels 4

STB EN 50106-2011

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Anforderungen an die Durchführung von Kontrollprüfungen an Geräten, die in den Anwendungsbereich von EN 60335-1 fallen


75

Absätze
erster, zweiter
und vierter
des Artikels 4

GOST EN 50274-2012

Niederspannungs-Schalt- und Steuergeräte. Schutz gegen elektrischen Schlag. Schutz gegen unbeabsichtigtes direktes Berühren gefährlicher aktiver Teile


76

Absätze
erster, zweiter
und sechster
des Artikels 4

STB EN 50395-2013

Elektrische Prüfverfahren für Niederspannungs-Starkstromkabel


77

Absätze
erster und fünfter
des Artikels 4

GOST EN 50445-2013

Einrichtungen für Widerstands- und Lichtbogenschweißen und verwandte Verfahren. Bewertung der Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen zur Begrenzung der Exposition von Personen gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz – 300 GHz)


78

Artikel 4

GOST EN 50497-2015

Prüfung von Kabeln mit Polyvinylchlorid- (PVC-) Isolierung und Mantel. Verfahren zur Bestimmung des freigesetzten Weichmachers


79

Absätze erster,
zweiter bis vierter,
sechster bis neunter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60034-1-2014

Drehende elektrische Maschinen. Teil 1. Bemessungswerte und Betriebseigenschaften


80

GOST MEK 60034-1-2007

Drehende elektrische Maschinen. Teil 1. Bemessungs- und Betriebseigenschaften

gilt bis 01.06.2017

81

Absätze
erster, vierter,
Achter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60034-5-2011

Drehende elektrische Maschinen. Teil 5. Klassifizierung der Schutzgrade, die durch Gehäuse drehender elektrischer Maschinen gewährleistet werden (IP-Code)


82

Absätze
erster, dritter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST MEK 60034-6-2007

Drehende elektrische Maschinen. Teil 6. Kühlverfahren (IC-Code)


83

Absätze erster, zehnter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST MEK 60034-7-2007

Drehende elektrische Maschinen. Teil 7. Klassifizierung der Bauformen in Abhängigkeit von der Montageart und der Anordnung des Anschlusskastens (IM-Code)


84

Absatz zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60034-8-2015

Drehende elektrische Maschinen. Teil 8. Kennzeichnung der Anschlüsse und Drehrichtung


85

Absätze
erster und fünfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60034-9-2014

Drehende elektrische Maschinen. Teil 9. Geräuschgrenzwerte


86

Absätze erster, dritter,

GOST IEC 60034-11-2014

Drehende elektrische Maschinen. Teil 11. Wärmeschutz


87

neunter, zehnter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST 27888-88 (MEK 34-11)

Drehende elektrische Maschinen. Eingebauter Temperaturschutz. Schutzregeln

gilt bis 01.06.2017

88

GOST 27917-88 (MEK 34-11-2)

Drehende elektrische Maschinen. Eingebauter Temperaturschutz. Temperaturfühler und Hilfssteuergeräte, die in Temperaturschutzsystemen verwendet werden

gilt bis 01.06.2017

89

GOST 27895-88 (MEK 34-11-3)

Drehende elektrische Maschinen. Eingebauter Temperaturschutz. Grundlegende Regeln für Temperatur-Strom-Relais, die in Temperaturschutzsystemen verwendet werden

gilt bis 01.06.2017

90

ST RK IEC 60034-11-2012

Drehende elektrische Maschinen. Teil 11. Wärmeschutz

gilt bis 01.06.2017

91

Absätze
erster und neunter
des Artikels 4

GOST 28327-89 (MEK 34-12–80)

Drehende elektrische Maschinen. Anlaufverhalten einstufiger Drehstrom-Asynchronmotoren mit Kurzschlussläufer für Spannungen bis einschließlich 660 V


92

GOST R MEK 60034-12-2009

Drehende elektrische Maschinen. Teil 12. Anlaufverhalten einstufiger Drehstrommotoren mit Kurzschlussläufer


93

Absätze
erster und fünfter
des Artikels 4

GOST IEC 60034-14-2014

Drehende elektrische Maschinen. Teil 14. Mechanische Schwingungen bestimmter Maschinenarten mit Wellenhöhen von 56 mm und mehr. Messung, Bewertung und Grenzwerte der Schwingstärke


94

GOST R MEK 60034-14-2008

Drehende elektrische Maschinen. Teil 14. Mechanische Schwingungen bestimmter Maschinenarten mit einer Achshöhe von 56 mm und mehr. Messung, Bewertung und Grenzwerte der Schwingungen

gilt bis 01.06.2017

95

Absätze
erster und neunter
des Artikels 4

GOST IEC 60034-29-2013

Drehende elektrische Maschinen. Teil 29. Äquivalente Belastungs- und Überlagerungsverfahren. Indirekte Bestimmung der Übertemperatur


96

Absätze
erster, dritter,
sechster bis neunter
und zwölfter
von Artikel 4

GOST 30012.1-2002
(IEC 60051-1–97)

Direkt wirkende anzeigende analoge elektrische Messgeräte und Zubehörteile dafür. Teil 1. Definitionen und grundlegende Anforderungen, die allen Teilen gemeinsam sind


97

Absätze
erster bis dritter,
sechster, achter,
neunter
und zwölfter
von Artikel 4

GOST 8711-93 (IEC 51-2–84)

Direkt wirkende anzeigende analoge elektrische Messgeräte und Zubehörteile dafür. Teil 2. Besondere Anforderungen an Amperemeter und Voltmeter


98

Absätze
erster bis dritter,
sechster, achter,
neunter
und zwölfter
von Artikel 4 Artikel 5

GOST 8476-93 (IEC 51-3–84)

Direkt wirkende anzeigende analoge elektrische Messgeräte und Zubehörteile dafür. Teil 3. Besondere Anforderungen an Wattmeter und Varmeter


99

Absätze
erster bis dritter,
sechster, achter,
neunter
und zwölfter
von Artikel 4

GOST 7590-93 (IEC 51-4–84)

Direkt wirkende anzeigende analoge elektrische Messgeräte und Zubehörteile dafür. Teil 4. Besondere Anforderungen an Frequenzmesser


100

Absätze
erster bis dritter,
sechster, achter,
neunter
und zwölfter
Artikel 4

GOST 8039-93 (IEC 51-5–85)

Direkt wirkende anzeigende elektrische Messgeräte und Zubehör. Teil 5. Besondere Anforderungen an Phasenwinkelmesser, Leistungsfaktormesser und Synchronoskope


101

Absätze
erster bis dritter,
sechster, achter,
neunter
und zwölfter
Artikel 4

GOST 23706-93 (IEC 51-6–84)

Direkt wirkende anzeigende elektrische Messgeräte und Zubehör. Teil 6. Besondere Anforderungen an Ohmmeter (Impedanzmessgeräte) und Wirkleitwertmessgeräte


102

Absätze
erster bis dritter,
sechster, achter,
neunter
und zwölfter
Artikel 4

GOST 10374-93 (IEC 51-7–84)

Direkt wirkende anzeigende elektrische Messgeräte und Zubehör. Teil 7. Besondere Anforderungen an Mehrfachmessgeräte


103

Absätze
erster bis dritter,
sechster, achter,
neunter
und zwölfter
Artikel 4

GOST 8042-93 (IEC 51-8–84)

Direkt wirkende anzeigende elektrische Messgeräte und Zubehör. Teil 8. Besondere Anforderungen an Zubehör


104

Absätze
erster, dritter,
sechster bis neunter
und zwölfter
Artikel 4

GOST 30012.9-93 (IEC 51-9-88)

Direkt wirkende anzeigende elektrische Messgeräte und Zubehör. Teil 9. Empfohlene Prüfverfahren


105

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60065-2013

Audio-, Video- und ähnliche elektronische Geräte. Sicherheitsanforderungen.


106

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60110-1-2013

Leistungskondensatoren für Induktionserwärmungsanlagen. Teil 1. Allgemeine Bestimmungen


107

ST RK IEC 60110-1-2012

Leistungskondensatoren für Induktionserwärmungsanlagen. Teil 1. Allgemeine Bestimmungen

gilt bis 01.06.2017

108

Absätze
erster, dritter,
siebter, achter
und zwölfter Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60127-1-2010

Miniatursicherungen. Teil 1. Begriffe für Miniatursicherungen und allgemeine Anforderungen an Miniatur-Schmelzeinsätze


109

Absätze
erster, dritter,
siebter, achter
und zwölfter Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60127-2-2013

Miniatursicherungen. Teil 2. Röhrenförmige Schmelzeinsätze


110

GOST R IEC 60127-2-2010

Miniatursicherungen. Teil 2. Röhrenförmige Schmelzeinsätze

gilt bis 01.06.2017

111

Absätze
erster, dritter,
siebter, achter
und zwölfter Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60127-3-2013

Miniatursicherungen. Teil 3. Subminiatur-Schmelzeinsätze


112

GOST R IEC 60127-3-2010

Miniatursicherungen. Teil 3. Subminiatur-Schmelzeinsätze

gilt bis 01.06.2017

113

Absätze
erster, dritter,
siebter, achter
und zwölfter Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60127-4-2011

Miniatursicherungen. Teil 4. Universelle modulare Schmelzeinsätze für Durchsteck- und Oberflächenmontage


114

Absätze
erster, dritter,
siebter, achter
und zwölfter Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60127-6-2013

Miniatursicherungen. Teil 6. Sicherungshalter für Miniatur-Schmelzeinsätze


115

GOST R IEC 127-6-99

Miniatursicherungen. Teil 6. Sicherungshalter für Miniatur-Schmelzeinsätze

gilt bis 01.06.2017

116

Absätze
erster und neunter
Artikel 4

GOST IEC 60143-2-2013

Reihenkondensatoren für Energieversorgungssysteme. Teil 2. Schutzeinrichtungen für Reihenkondensatorbatterien


117

Absätze
erster bis vierter,
sechster, neunter
und zwölfter Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60155-2012

Glimmstarter für Leuchtstofflampen


118

GOST IEC 60155-2002

Glimmstarter für Leuchtstofflampen

gilt bis 01.06.2017

119

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60204-1-2002

Sicherheit von Maschinen. Elektrische Ausrüstung von Maschinen und Anlagen. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


120

GOST R IEC 60204-1-2007

Sicherheit von Maschinen. Elektrische Ausrüstung von Maschinen und Anlagen. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


121

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60204-31-2012

Sicherheit von Maschinen. Elektrische Ausrüstung von Maschinen und Anlagen. Teil 31. Zusätzliche Sicherheitsanforderungen und Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit von Nähmaschinen, Einheiten und Systemen


122

Artikel 4 und 5

STB IEC 60215-2011

Sicherheitsanforderungen an Funksendegeräte


123

Artikel 4

GOST IEC 60227-1-2011

Kabel mit Polyvinylchloridisolierung für Nennspannungen bis einschließlich 450/750 V. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


124

STB IEC 60227-1-2012

Kabel mit Polyvinylchloridisolierung für Nennspannungen bis einschließlich 450/750 V. Teil 1. Allgemeine Anforderungen

gilt bis 01.06.2017

125

Artikel 4

GOST IEC 60227-2-2012

Kabel mit Polyvinylchloridisolierung für Nennspannungen bis einschließlich 450/750 V. Teil 2. Prüfverfahren


126

Artikel 4

GOST IEC 60227-3-2011

Kabel mit Polyvinylchloridisolierung für Nennspannungen bis einschließlich 450/750 V. Mantellose Kabel für feste Verlegung


127

Artikel 4

GOST IEC 60227-4-2011

Kabel mit Polyvinylchloridisolierung für Nennspannungen bis einschließlich 450/750 V. Mantelleitungen für feste Verlegung


128

Artikel 4

GOST IEC 60227-5-2013

Kabel mit Polyvinylchloridisolierung für Nennspannungen bis einschließlich 450/750 V. Teil 5. Flexible Kabel (Leitungen)


129

Artikel 4

GOST IEC 60227-6-2011

Kabel mit Polyvinylchloridisolierung für Nennspannungen bis einschließlich 450/750 V. Aufzugskabel und Kabel für flexible Verbindungen


130

STB IEC 60227-6-2011

Kabel mit Polyvinylchloridisolierung für Nennspannungen bis einschließlich 450/750 V. Teil 6. Aufzugskabel und Kabel für flexible Verbindungen


131

Artikel 4

GOST IEC 60227-7-2012

Kabel mit Polyvinylchloridisolierung für Nennspannungen bis einschließlich 450/750 V. Teil 7. Flexible geschirmte und ungeschirmte Kabel mit zwei oder mehr Leitern


132


STB IEC 60227-7-2010

Kabel mit Polyvinylchloridisolierung für Nennspannungen bis einschließlich 450/750 V. Teil 7. Flexible geschirmte und ungeschirmte Kabel mit zwei oder mehr Leitern


133

Absätze
erster, zweiter,
sechster und siebter
Artikel 4

GOST 22483-2012 (IEC 60228:2004)

Leiter aus Kupfer und Aluminium für Kabel, Leitungen und Drähte


134

Absätze
erster bis vierter,
siebter, achter
und zwölfter Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60238-2012

Lampenfassungen mit Gewinde


135

GOST IEC 60238-2002

Lampenfassungen mit Gewinde

gilt bis 01.06.2017

136

Artikel 4

GOST IEC 60245-1-2011

Kabel mit Gummiisolierung für Nennspannungen bis einschließlich 450/750 V. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


137

STB IEC 60245-1-2011

Kabel mit Gummiisolierung für Nennspannungen bis 450/750 V einschließlich. Teil 1. Allgemeine Anforderungen

gilt bis 01.06.2017

138

Artikel 4

GOST IEC 60245-2-2011

Kabel mit Gummiisolierung für Nennspannungen bis 450/750 V einschließlich. Prüfverfahren


139

STB IEC 60245-2-2012

Kabel mit Gummiisolierung für Nennspannungen bis 450/750 V einschließlich. Teil 2. Prüfverfahren


140

Artikel 4

GOST IEC 60245-3-2011

Kabel mit Gummiisolierung für Nennspannungen bis 450/750 V einschließlich. Kabel mit wärmebeständiger Silikonisolierung


141

STB IEC 60245-3-2012

Kabel mit Gummiisolierung für Nennspannungen bis 450/750 V einschließlich. Teil 3. Kabel mit wärmebeständiger Silikonisolierung


142

Artikel 4

GOST IEC 60245-4-2011

Kabel mit Gummiisolierung für Nennspannungen bis 450/750 V einschließlich. Teil 4. Leitungen und flexible Kabel


143

Artikel 4

GOST IEC 60245-5-2011

Kabel mit Gummiisolierung für Nennspannungen bis 450/750 V einschließlich. Aufzugskabel


144

STB IEC 60245-5-2011

Kabel mit Gummiisolierung für Nennspannungen bis 450/750 V einschließlich. Teil 5. Aufzugskabel


145

Artikel 4

GOST IEC 60245-6-2011

Kabel mit Gummiisolierung für Nennspannungen bis 450/750 V einschließlich. Kabel für das Lichtbogenschweißen mit Elektroden


146

STB IEC 60245-6-2011

Kabel mit Gummiisolierung für Nennspannungen bis 450/750 V einschließlich. Teil 6. Kabel für das Lichtbogenschweißen mit Elektroden


147

Artikel 4

GOST IEC 60245-7-2011

Kabel mit Gummiisolierung für Nennspannungen bis 450/750 V einschließlich. Kabel mit wärmebeständiger Ethylen-Vinylacetat-Gummiisolierung


148

STB IEC 60245-7-2011

Kabel mit Gummiisolierung für Nennspannungen bis 450/750 V einschließlich. Teil 7. Kabel mit wärmebeständiger Ethylen-Vinylacetat-Gummiisolierung

gilt bis 01.06.2017

149

Artikel 4

GOST IEC 60245-8-2011

Kabel mit Gummiisolierung für Nennspannungen bis 450/750 V einschließlich. Teil 8. Leitungen für Anwendungsbereiche, die hohe Flexibilität erfordern


150

Absätze
erster bis vierter,
sechster, achter,
zehnter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60252-1-2011

Kondensatoren für Wechselstrommotoren. Teil 1. Allgemeine Bestimmungen. Betriebsverhalten, Prüfungen und Bemessungswerte. Sicherheitsanforderungen. Leitfaden für Installation und Betrieb


151

Absätze
erster bis vierter,
sechster, achter,
zehnter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60252-2-2011

Kondensatoren für Wechselstrommotoren. Teil 2. Anlasskondensatoren


152

STB MEK 60252-2-2007

Kondensatoren für Wechselstrommotoren. Teil 2. Anlasskondensatoren für Motoren

gilt bis 01.06.2017

153

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60255-1-2014

Messrelais und Schutzeinrichtungen. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


154

GOST 30329-95
(MEK
255-1-00-75)

Elektrische Logikrelais

gilt bis 01.06.2017

155

Absätze
erster, sechster,
neunter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60255-5-2014

Elektrische Relais. Teil 5. Isolationskoordination von Messrelais und Schutzeinrichtungen. Anforderungen und Prüfungen


156

GOST 30328-95 (MEK 255-5–77)

Elektrische Relais. Isolationsprüfung

gilt bis 01.06.2017

157

Absätze
erster bis vierter,
sechster, achter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60255-16-2013

Elektrische Relais. Teil 16. Relais zur Impedanzmessung


158

Absätze
erster bis vierter,
sechster, achter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60255-27-2013

Messrelais und Schutzeinrichtungen. Teil 27. Sicherheitsanforderungen


159

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60269-1-2012

Niederspannungssicherungen. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


160


GOST R MEK 60269-1-2010

Niederspannungssicherungen. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


161

Absätze
erster bis vierter,
sechster, achter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST 31196.2-2012
(IEC 60269-2:1986)

Niederspannungssicherungen. Teil 2. Zusätzliche Anforderungen an Sicherungen für industrielle Anwendungen


162

Absätze
erster bis vierter,
sechster, achter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST 31196.2.1-2012
(IEC 60269-2-1:1987)

Niederspannungssicherungen. Teil 2-1. Zusätzliche Anforderungen an Sicherungen für industrielle Anwendungen. Abschnitte I – III


163

Absätze
erster bis vierter,
sechster, achter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST 31196.3-2012
(IEC
60269-3:1987,
IEC
60269-3A:1978)

Niederspannungssicherungen. Teil 3. Zusätzliche Anforderungen an Sicherungen für Haushalt und ähnliche Anwendungen


164

Absätze
erster bis vierter,
sechster, achter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60269-3-1-2011

Niederspannungssicherungen. Teil 3-1. Zusätzliche Anforderungen an Sicherungen für die Bedienung durch Laien (Sicherungen für Haushalt und ähnliche Anwendungen). Abschnitte I – IV


165

Absätze
erster bis vierter,
sechster, achter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST 31196.4-2012
(IEC 60269-4:1986)

Niederspannungssicherungen. Teil 4. Zusätzliche Anforderungen an Sicherungen zum Schutz von Halbleiterbauelementen


166

Absätze

GOST IEC

Niederspannungssicherungen. Teil 4-1.



erster und siebter des Artikels 4

60269-4-1-2011

Zusätzliche Anforderungen an Sicherungseinsätze zum Schutz von Halbleiterbauelementen. Abschnitte I – III. Beispiele für Typen genormter Sicherungseinsätze


167

Absätze

GOST IEC

Niederspannungssicherungen. Teil 6.



erster bis vierter, sechster, achter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

60269-6-2013

Zusätzliche Anforderungen an Sicherungseinsätze für Photovoltaik-Energiesysteme


168

Absätze

GOST

Stecker, Steckdosen und Verbindungseinrichtungen



erster bis vierter, sechster, achter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

30849.1-2002 (MEK 60309-1-99)

für industrielle Anwendungen. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


169

Absätze

GOST

Stecker, Steckdosen und Verbindungseinrichtungen



erster bis vierter,

30849.2-2002

für industrielle Anwendungen. Teil 2. Anforderungen an die



sechster, achter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

(MEK 60309-2-99)

Austauschbarkeit der Abmessungen von Stiften und Kontaktbuchsen von Verbindern


170

Absätze

GOST IEC

Stecker, Steckdosen und Verbinder für industrielle Anwendungen.



erster bis vierter, sechster, achter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

60309-4-2013

Teil 4. Umschaltbare Abzweiger und Verbinder mit und ohne Verriegelung


171

Absätze
eins bis vier,
sechs, acht
und zwölf des Artikels 4, Artikel 5

GOST 30851.1-2002

Elektrische Steckverbinder für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 1. Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren


172

Absätze
eins bis vier,
sechs, acht
und zwölf des Artikels 4, Artikel 5

GOST 30851.2.2-2002
(IEC 60320-2-2:1998)

Elektrische Steckverbinder für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-2. Zusätzliche Anforderungen an Stecker und Steckdosen für die gegenseitige Verbindung in Geräten und Prüfverfahren


173

Absätze
eins bis vier,
sechs, acht
und zwölf des Artikels 4, Artikel 5

GOST 30851.2.3-2012
(IEC 60320-2-3:1998)

Elektrische Steckverbinder für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-3. Zusätzliche Anforderungen an Steckverbinder mit einem Schutzgrad über IPXO und Prüfverfahren


174

Absätze
eins bis vier,
sechs bis acht
und elf
des Artikels 4

GOST IEC 60331-1-2013

Prüfung elektrischer Kabel unter Flammeneinwirkung. Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit. Teil 1. Prüfverfahren für Kabel mit einer Nennspannung bis einschließlich 0,6/1,0 kV und einem Außendurchmesser von mehr als 20 mm bei Flammeneinwirkung mit einer Temperatur von mindestens 830 °C gleichzeitig mit mechanischem Schlag


175

ST RK IEC 60331-1-2010

Prüfung elektrischer Kabel unter Flammeneinwirkung. Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit. Teil 1. Prüfverfahren bei Flammeneinwirkung gleichzeitig mit mechanischem Schlag bei einer Temperatur von mindestens 830 °C für Kabel mit einer Nennspannung bis einschließlich 0,6/1,0 kV und einem Gesamtdurchmesser über 20 mm

gilt bis 01.06.2017

176

Absätze
eins bis vier,
sechs bis acht
und elf
des Artikels 4

GOST IEC 60331-2-2013

Prüfung elektrischer Kabel unter Flammeneinwirkung. Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit. Teil 2. Prüfverfahren für Kabel mit einer Nennspannung bis einschließlich 0,6/1,0 kV und einem Außendurchmesser von nicht mehr als 20 mm bei Flammeneinwirkung mit einer Temperatur von mindestens 830 °C gleichzeitig mit mechanischem Schlag


177

ST RK IEC 60331-2-2010

Prüfung elektrischer Kabel unter Flammeneinwirkung. Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit. Teil 2. Prüfverfahren bei Flammeneinwirkung gleichzeitig mit mechanischem Schlag bei einer Temperatur von mindestens 830 °C für Kabel mit einer Nennspannung bis einschließlich 0,6/1,0 kV und einem Gesamtdurchmesser von nicht mehr als 20 mm

gilt bis 01.06.2017

178

Absätze
eins bis vier,
sechs bis acht
und elf
des Artikels 4

GOST IEC 60331-3-2013

Prüfung elektrischer Kabel unter Flammeneinwirkung. Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit. Teil 3. Prüfverfahren für Kabel mit einer Nennspannung bis einschließlich 0,6/1,0 kV, die in einem Metallgehäuse geprüft werden, bei Flammeneinwirkung mit einer Temperatur von mindestens 830 °C gleichzeitig mit mechanischem Schlag


179

ST RK MEK 60331-3-2010

Prüfungen von elektrischen Kabeln unter Flammeneinwirkung. Funktionserhalt. Teil 3. Prüfverfahren bei Flammeneinwirkung gleichzeitig mit mechanischem Schlag bei einer Temperatur von mindestens 830 °C für Kabel mit Nennspannung bis 0,6/1,0 kV einschließlich in einem Metallgehäuse

gilt bis zum 01.06.2017

180

Absätze
erster bis vierter,
sechster bis achter
und elfter

GOST R MEK 60331-11-2012

Prüfungen von elektrischen und optischen Kabeln unter Flammeneinwirkung. Funktionserhalt. Teil 11. Prüfgeräte. Flammeneinwirkung mit einer Temperatur von mindestens 750°C


181

des Artikels 4

GOST R MEK 60331-11-2003

Prüfungen von elektrischen und optischen Kabeln unter Flammeneinwirkung. Funktionserhalt. Teil 11. Prüfgeräte. Flammeneinwirkung mit einer Temperatur von mindestens 750°C

gilt bis zum 01.01.2018

182

ST RK MEK 60331-11-2010

Prüfungen von elektrischen Kabeln unter Flammeneinwirkung. Funktionserhalt. Teil 11. Prüfgeräte. Flammeneinwirkung mit einer Temperatur von mindestens 750°C


183

Absätze
erster bis vierter,
sechster bis achter
und elfter
des Artikels 4

GOST IEC 60331-21-2011

Prüfungen von elektrischen und optischen Kabeln unter Flammeneinwirkung. Funktionserhalt. Teil 21. Durchführung der Prüfungen und Anforderungen an sie. Kabel für Nennspannung bis 0,6/1,0 kV einschließlich


184

Absätze
erster bis vierter,
sechster bis achter
und elfter
des Artikels 4

GOST IEC 60331-23-2011

Prüfungen von elektrischen und optischen Kabeln unter Flammeneinwirkung. Funktionserhalt. Teil 23. Durchführung der Prüfungen und Anforderungen an sie. Elektrische Kabel für Datenübertragung


185

ST RK MEK 60331-23-2010

Prüfungen von elektrischen Kabeln unter Flammeneinwirkung. Funktionserhalt. Teil 23. Verfahren und Anforderungen. Elektrische Kabel für Datenübertragung

gilt bis zum 01.06.2017

186

Absätze
erster bis vierter,
sechster bis achter
und elfter
des Artikels 4

GOST IEC 60331-25-2011

Prüfungen von elektrischen und optischen Kabeln unter Flammeneinwirkung. Funktionserhalt. Teil 25. Durchführung der Prüfungen und Anforderungen an sie. Optische Kabel


187

ST RK MEK 60331-25-2010

Prüfungen von elektrischen Kabeln unter Flammeneinwirkung. Funktionserhalt. Teil 25. Verfahren und Anforderungen. Lichtwellenleiterkabel

gilt bis zum 01.06.2017

188

Absätze
erster bis vierter,
sechster bis achter
und elfter
des Artikels 4

GOST IEC 60332-1-1-2011

Prüfungen von elektrischen und optischen Kabeln unter Flammeneinwirkung. Teil 1-1. Prüfung zur Nichtfortleitung der Verbrennung eines einzelnen senkrecht angeordneten isolierten Leiters oder Kabels. Prüfgeräte


189

STB IEC 60332-1-1-2010

Prüfungen von elektrischen und optischen Kabeln unter Flammeneinwirkung. Teil 1-1. Prüfung zur Nichtfortleitung der Verbrennung eines einzelnen, senkrecht angeordneten isolierten Leiters oder Kabels. Prüfgeräte

gilt bis zum 01.06.2017

190

ST RK MEK 60332-1-1-2010

Prüfungen von elektrischen und Lichtwellenleiterkabeln unter Flammeneinwirkung. Teil 1-1. Prüfung eines einzelnen isolierten Leiters oder Kabels auf senkrechte Flammenausbreitung. Prüfgeräte

gilt bis zum 01.06.2017

191

Absätze
erster bis vierter,
sechster bis achter
und elfter
des Artikels 4

GOST IEC 60332-1-2-2011

Prüfungen von elektrischen und optischen Kabeln unter Flammeneinwirkung. Teil 1-2. Prüfung zur Nichtfortleitung der Verbrennung eines einzelnen senkrecht angeordneten isolierten Leiters oder Kabels. Durchführung der Prüfung mit der Flamme eines Gasbrenners mit einer Leistung von 1 kW mit Vormischung der Gase


192

STB IEC 60332-1-2-2010

Prüfungen von elektrischen und optischen Kabeln unter Flammeneinwirkung. Teil 1-2. Prüfung zur Nichtfortleitung der Verbrennung eines einzelnen, senkrecht angeordneten isolierten Leiters oder Kabels. Durchführung der Prüfung mit der Flamme eines Gasbrenners mit einer Leistung von 1 kW mit Vormischung der Gase

gilt bis zum 01.06.2017

193


ST RK MEK

Prüfungen von elektrischen und Lichtwellenleiterkabeln unter

gilt



60332-1-2-2010

Flammeneinwirkung. Teil 1-2. Prüfung eines einzelnen isolierten Leiters oder Kabels auf senkrechte Flammenausbreitung. Durchführung der Prüfung mit der Flamme eines Brenners mit einer Leistung von 1 kW mit Vormischung der Gase

bis zum 01.06.2017

194

Absätze

GOST IEC

Prüfungen von elektrischen und optischen Kabeln unter



erster bis vierter,
sechster bis achter
und elfter
des Artikels 4

60332-1-3-2011

Flammeneinwirkung. Teil 1-3. Prüfung zur Nichtfortleitung der Verbrennung eines einzelnen senkrecht angeordneten isolierten Leiters oder Kabels. Durchführung der Prüfung auf Bildung brennender Tröpfchen/Partikel


195

ST RK MEK

Prüfungen von elektrischen und Lichtwellenleiterkabeln unter

gilt



60332-1-3-2010

Flammeneinwirkung. Teil 1-3. Prüfung eines einzelnen isolierten Leiters oder Kabels auf senkrechte Flammenausbreitung. Durchführung der Prüfung auf Bildung brennender Tröpfchen/Partikel

bis zum 01.06.2017

196

Absätze

GOST IEC

Prüfungen von elektrischen und optischen Kabeln unter



erster bis vierter,
sechster bis achter
und elfter
des Artikels 4

60332-2-1-2011

Flammeneinwirkung. Teil 2-1. Prüfung zur Nichtfortleitung der Verbrennung eines einzelnen senkrecht angeordneten isolierten Leiters oder Kabels kleiner Abmessungen. Prüfgeräte


197

ST RK MEK

Prüfungen von elektrischen und Lichtwellenleiterkabeln unter

gilt



60332-2-1-2010

Flammeneinwirkung. Teil 2-1. Prüfung eines einzelnen isolierten Leiters oder Kabels kleiner Abmessungen auf senkrechte Flammenausbreitung. Prüfgeräte

bis zum 01.06.2017

198

Absätze
erster bis vierter,
sechster bis achter
und elfter
des Artikels 4

GOST IEC 60332-2-2-2011

Prüfungen von elektrischen und optischen Kabeln unter Flammeneinwirkung. Teil 2-2. Prüfung zur Nichtfortleitung der Verbrennung eines einzelnen senkrecht angeordneten isolierten Leiters oder Kabels kleiner Abmessungen. Durchführung der Prüfung mit Diffusionsflamme


199

ST RK MEK 60332-2-2-2010

Prüfungen von elektrischen und Lichtwellenleiterkabeln unter Flammeneinwirkung. Teil 2-2. Prüfung eines einzelnen isolierten Leiters oder Kabels kleiner Abmessungen auf senkrechte Flammenausbreitung. Durchführung der Prüfung mit Diffusionsflamme

gilt bis zum 01.06.2017

200

Absätze
erster – vierter,
sechster – achter
und elfter
Artikel 4

GOST IEC 60332-3-10-2015

Prüfungen von elektrischen und optischen Kabeln unter Flammeneinwirkung. Teil 3-10. Flammenausbreitung entlang vertikal angeordneter Bündel von Drähten oder Kabeln. Prüfeinrichtung


201

STB IEC 60332-3-10-2011

Prüfungen von elektrischen und optischen Kabeln unter Flammeneinwirkung. Teil 3-10. Prüfung der vertikalen Flammenausbreitung entlang vertikal angeordneter Bündel von Drähten oder Kabeln. Prüfeinrichtung

anzuwenden bis 01.01.2018

202

GOST R MEK 60332-3-10-2011

Prüfungen von elektrischen und optischen Kabeln unter Flammeneinwirkung. Teil 3-10. Flammenausbreitung entlang vertikal angeordneter Bündel von Drähten oder Kabeln. Prüfeinrichtung

anzuwenden bis 01.01.2018

203

ST RK MEK 60332-3-10-2010

Prüfungen von elektrischen und faseroptischen Kabeln unter Flammeneinwirkung. Teil 3-10. Prüfung von Drähten oder Kabeln, die als Bündel in vertikaler Lage verlegt sind, auf vertikale Flammenausbreitung. Prüfausrüstung

anzuwenden bis 01.01.2018

204

Absätze
erster – vierter,
sechster – achter
und elfter
Artikel 4

GOST IEC 60332-3-21-2011

Prüfungen von elektrischen und optischen Kabeln unter Flammeneinwirkung. Teil 3-21. Flammenausbreitung entlang vertikal angeordneter Bündel von Drähten oder Kabeln. Kategorie A F/R


205

STB IEC 60332-3-21-2011

Prüfungen von elektrischen und optischen Kabeln unter Flammeneinwirkung. Teil 3-21. Prüfung der vertikalen Flammenausbreitung entlang vertikal angeordneter Bündel von Drähten oder Kabeln. Kategorie A F/R

anzuwenden bis 01.06.2017

206

ST RK MEK 60332-3-21-2010

Prüfungen von elektrischen und faseroptischen Kabeln unter Flammeneinwirkung. Teil 3-21. Prüfung von Drähten oder Kabeln, die als Bündel in vertikaler Lage verlegt sind, auf vertikale Flammenausbreitung. Kategorie A F/R

anzuwenden bis 01.06.2017

207

Absätze
erster – vierter,
sechster – achter
und elfter
Artikel 4

GOST IEC 60332-3-22-2011

Prüfungen von elektrischen und optischen Kabeln unter Flammeneinwirkung. Teil 3-22. Flammenausbreitung entlang vertikal angeordneter Bündel von Drähten oder Kabeln. Kategorie A


208

STB IEC 60332-3-22-2011

Prüfungen von elektrischen und optischen Kabeln unter Flammeneinwirkung. Teil 3-22. Prüfung der vertikalen Flammenausbreitung entlang vertikal angeordneter Bündel von Drähten oder Kabeln. Kategorie A

anzuwenden bis 01.06.2017

209

ST RK MEK 60332-3-22-2010

Prüfungen von elektrischen und faseroptischen Kabeln unter Flammeneinwirkung. Teil 3-22. Prüfung von Drähten oder Kabeln, die als Bündel in vertikaler Lage verlegt sind, auf vertikale Flammenausbreitung. Kategorie A

anzuwenden bis 01.06.2017

210

Absätze
erster – vierter,
sechster – achter
und elfter

GOST IEC 60332-3-23-2011

Prüfungen von elektrischen und optischen Kabeln unter Flammeneinwirkung. Teil 3-23. Flammenausbreitung entlang vertikal angeordneter Bündel von Drähten oder Kabeln. Kategorie B


211

Artikel 4

STB IEC 60332-3-23-2011

Prüfungen von elektrischen und optischen Kabeln unter Flammeneinwirkung. Teil 3-23. Prüfung der vertikalen Flammenausbreitung entlang vertikal angeordneter Bündel von Drähten oder Kabeln. Kategorie B

anzuwenden bis 01.06.2017

212

ST RK MEK 60332-3-23-2010

Prüfungen von elektrischen und faseroptischen Kabeln unter Flammeneinwirkung. Teil 3-23. Prüfung von Drähten oder Kabeln, die als Bündel in vertikaler Lage verlegt sind, auf vertikale Flammenausbreitung. Kategorie B

anzuwenden bis 01.06.2017

213

Absätze
erster – vierter,
sechster – achter
und elfter
Artikel 4

GOST IEC 60332-3-24-2011

Prüfungen von elektrischen und optischen Kabeln unter Flammeneinwirkung. Teil 3-24. Flammenausbreitung entlang vertikal angeordneter Bündel von Drähten oder Kabeln. Kategorie C


214

STB IEC 60332-3-24-2011

Prüfungen von elektrischen und optischen Kabeln unter Flammeneinwirkung. Teil 3-24. Prüfung der vertikalen Flammenausbreitung entlang vertikal angeordneter Bündel von Drähten oder Kabeln. Kategorie C

anzuwenden bis 01.06.2017

215

ST RK MEK 60332-3-24-2010

Prüfungen von elektrischen und faseroptischen Kabeln unter Flammeneinwirkung. Teil 3-24. Prüfung von Drähten oder Kabeln, die als Bündel in vertikaler Lage verlegt sind, auf vertikale Flammenausbreitung. Kategorie C

anzuwenden bis 01.06.2017

216

Absätze
erster – vierter,
sechster – achter
und elfter
Artikel 4

GOST IEC 60332-3-25-2011

Prüfungen von elektrischen und optischen Kabeln unter Flammeneinwirkung. Teil 3-25. Flammenausbreitung entlang vertikal angeordneter Bündel von Drähten oder Kabeln. Kategorie D


217

STB IEC 60332-3-25-2011

Prüfungen von elektrischen und optischen Kabeln unter Flammeneinwirkung. Teil 3-25. Prüfung der vertikalen Flammenausbreitung entlang vertikal angeordneter Bündel von Drähten oder Kabeln. Kategorie D

anzuwenden bis 01.06.2017

218


ST RK MEK 60332-3-25-2010

Prüfungen von elektrischen und faseroptischen Kabeln unter Flammeneinwirkung. Teil 3-25. Prüfung von Drähten oder Kabeln, die als Bündel in vertikaler Lage verlegt sind, auf vertikale Flammenausbreitung. Kategorie D

anzuwenden bis 01.06.2017

219

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-1-2015

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


220

STB IEC 60335-1-2013

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 1. Allgemeine Anforderungen

anzuwenden bis 01.01.2018

221

GOST MEK 60335-1-2008

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 1. Allgemeine Anforderungen

anzuwenden bis 01.06.2017

222

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-2-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2.2. Besondere Anforderungen an Staubsauger und Wassersaugreinigungsgeräte


223

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-3-2014

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-3. Besondere Anforderungen an elektrische Bügeleisen


224


GOST MEK 60335-2-3-2009

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-3. Zusätzliche Anforderungen an elektrische Bügeleisen

anzuwenden bis 01.06.2017

225

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-4-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2.4. Besondere Anforderungen an Wäscheschleudern


226

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-5-2014

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-5. Besondere Anforderungen an Geschirrspülmaschinen


227

GOST IEC 60335-2-5-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-5. Besondere Anforderungen an Geschirrspülmaschinen

gilt bis 01.01.2017

228

STB MEK 60335-2-5-2005

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-5. Zusätzliche Anforderungen an Geschirrspülmaschinen

gilt bis 01.06.2017

229

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-6-2010

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-6. Zusätzliche Anforderungen an ortsfeste Küchenherde, Kochfelder, Backöfen und ähnliche Geräte


230

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-7-2014

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2.7. Besondere Anforderungen an Waschmaschinen


231

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-8-2016

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-8. Besondere Anforderungen an Rasierer, Haarschneidemaschinen und ähnliche Geräte


232

GOST IEC 60335-2-8-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-8. Besondere Anforderungen an Rasierer, Haarschneidemaschinen und ähnliche Geräte

gilt bis 01.06.2017

233

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-9-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2.9. Besondere Anforderungen an Grills, Toaster und ähnliche tragbare Geräte zur Speisenzubereitung


234

STB IEC 60335-2-9-2008

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-9. Zusätzliche Anforderungen an Grills, Toaster und ähnliche tragbare Geräte zur Speisenzubereitung

gilt bis 01.06.2017

235

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-10-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-10. Besondere Anforderungen an Maschinen zur Bodenbehandlung und Maschinen zur Nassreinigung


236

STB MEK 60335-2-10-2004

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-10. Zusätzliche Anforderungen an Maschinen zur Bodenbehandlung und Maschinen zur Nassreinigung

gilt bis 01.06.2017

237

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-11-2016

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-11. Besondere Anforderungen an Trommeltrockner


238

GOST IEC 60335-2-11-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-11. Besondere Anforderungen an Trommeltrockner

gilt bis 01.06.2017

239

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-12-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-12. Besondere Anforderungen an Warmhaltegeräte und ähnliche Geräte


240

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-13-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-13. Besondere Anforderungen an Fritteusen, Bratpfannen und ähnliche Geräte


241

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-14-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-14. Besondere Anforderungen an Küchenmaschinen


242

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-15-2014

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-15. Besondere Anforderungen an Geräte zur Erwärmung von Flüssigkeiten


243

GOST IEC 60335-2-15-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-15. Besondere Anforderungen an Geräte zur Erwärmung von Flüssigkeiten

gilt bis 01.01.2017

244

STB MEK 60335-2-15-2006

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-15. Zusätzliche Anforderungen an Geräte zur Erwärmung von Flüssigkeiten

gilt bis 01.06.2017

245

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-16-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-16. Besondere Anforderungen an Zerkleinerer für Lebensmittelabfälle


246

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-17-2014

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-17. Besondere Anforderungen an Decken, Kissen, Kleidungsstücke und ähnliche flexible Wärmegeräte


247

GOST IEC 60335-2-17-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-17. Besondere Anforderungen an Decken, Kissen, Kleidungsstücke und ähnliche flexible Wärmegeräte

gilt bis 01.01.2017

248

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-21-2014

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-21. Besondere Anforderungen an Speicher-Wassererwärmer


249

GOST IEC 60335-2-21-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-21. Besondere Anforderungen an Speicher-Wassererwärmer

gilt bis 01.06.2017

250

STB MEK 60335-2-21-2005

Haushalt und ähnliche elektrische Geräte. Sicherheit. Teil 2-21. Zusätzliche Anforderungen an Warmwasserspeicher

gilt bis 01.06.2017

251

Artikel 4 und 5

GOST MEK 60335-2-23-2009

Haushalt und ähnliche elektrische Geräte. Teil 2-23. Zusätzliche Anforderungen an Geräte für die Haut- und Haarpflege


252

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-24-2016

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2.24. Besondere Anforderungen an Kühlgeräte, Speiseeisbereiter und Eisbereiter


253

GOST IEC 60335-2-24-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2.24. Besondere Anforderungen an Kühlgeräte, Speiseeisbereiter und Eisbereiter

gilt bis 01.06.2017

254

STB IEC 60335-2-24-2013

Haushalt und ähnliche elektrische Geräte. Sicherheit. Teil 2-24. Zusätzliche Anforderungen an Kühlgeräte, Speiseeisbereiter und Eisbereiter

gilt bis 01.06.2017

255

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-25-2014

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-25. Besondere Anforderungen an Mikrowellengeräte, einschließlich kombinierter Mikrowellengeräte


256

STB IEC 60335-2-25-2012

Haushalt und ähnliche elektrische Geräte. Sicherheit. Teil 2-25. Zusätzliche Anforderungen an Mikrowellengeräte, einschließlich kombinierter Mikrowellengeräte

gilt bis 01.06.2017

257

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-26-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-26. Besondere Anforderungen an Uhren


258

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-27-2014

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-27. Besondere Anforderungen an Geräte mit ultravioletter und infraroter Strahlung zur Hautpflege


259

GOST MEK 60335-2-27-2009

Haushalt und ähnliche elektrische Geräte. Sicherheit. Teil 2-27. Zusätzliche Anforderungen an Geräte, die auf die Haut mit ultravioletter und infraroter Strahlung einwirken

gilt bis 01.06.2017

260

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-28-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-28. Besondere Anforderungen an Nähmaschinen


261

STB MEK 60335-2-28-2006

Haushalt und ähnliche elektrische Geräte. Sicherheit. Teil 2-28. Zusätzliche Anforderungen an Nähmaschinen

gilt bis 01.06.2017

262

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-29-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-29. Besondere Anforderungen an Batterieladegeräte


263

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-30-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-30. Besondere Anforderungen an Raumheizgeräte


264

STB IEC 60335-2-30-2013

Haushalt und ähnliche elektrische Geräte. Sicherheit. Teil 2-30. Zusätzliche Anforderungen an Raumheizgeräte

gilt bis 01.06.2017

265

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-31-2014

Haushalt und ähnliche elektrische Geräte. Sicherheit. Teil 2-31. Zusätzliche Anforderungen an Dunstabzugshauben und andere Geräte zur Beseitigung von Küchendünsten


266

GOST IEC 60335-2-31-2010

Haushalt und ähnliche elektrische Geräte. Sicherheit. Teil 2-31. Zusätzliche Anforderungen an Dunstabzugshauben und andere Geräte zur Beseitigung von Küchendünsten

gilt bis 01.06.2017

267

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-32-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-32. Besondere Anforderungen an Massagegeräte


268

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-34-2016

Haushalt und ähnliche elektrische Geräte. Sicherheit. Teil 2-34. Besondere Anforderungen an Motorverdichter


269

GOST IEC 60335-2-34-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-34. Zusätzliche Anforderungen an Motorverdichter

gilt bis 01.06.2017

270

STB IEC 60335-2-34-2010

Haushalt und ähnliche elektrische Geräte. Sicherheit. Teil 2-34. Zusätzliche Anforderungen an Motorverdichter

gilt bis 01.06.2017

271

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-35-2014

Haushalt und ähnliche elektrische Geräte. Sicherheit. Teil 2-35. Besondere Anforderungen an Durchlaufwassererwärmer


272

GOST IEC 60335-2-35-2009

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-35. Zusätzliche Anforderungen an Durchlaufwassererwärmer

gilt bis 01.06.2017

273

Artikel 4 und 5

STB MEK 60335-2-36-2005

Haushalt und ähnliche elektrische Geräte. Sicherheit. Teil 2-36. Zusätzliche Anforderungen an elektrische Küchenherde, Backöfen, Kochfelder und Heizelemente für die Gemeinschaftsverpflegung


274

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-37-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-37. Besondere Anforderungen an elektrische Fritteusen für die Gemeinschaftsverpflegung


275

STB IEC 60335-2-37-2011

Haushalt und ähnliche elektrische Geräte. Sicherheit. Teil 2-37. Zusätzliche Anforderungen an elektrische Fritteusen für die Gemeinschaftsverpflegung

gilt bis 01.06.2017

276

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-38-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-38. Besondere Anforderungen an elektrische Kontaktgrills mit einer oder zwei beheizten Flächen für die Gemeinschaftsverpflegung


277

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-39-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-39. Besondere Anforderungen an elektrische Mehrzweckbratpfannen für die Gemeinschaftsverpflegung


278

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-40-2016

Haushalt und ähnliche elektrische Geräte. Sicherheit. Teil 2-40. Besondere Anforderungen an elektrische Wärmepumpen, Klimageräte und Luftentfeuchter


279

GOST IEC 60335-2-40-2010

Haushalt und ähnliche elektrische Geräte. Sicherheit. Teil 2-40. Zusätzliche Anforderungen an elektrische Wärmepumpen, Klimageräte und Luftentfeuchter

gilt bis 01.06.2017

280

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-41-2015

Haushalt und ähnliche elektrische Geräte. Sicherheit. Teil 2-41. Besondere Anforderungen an Pumpen


281

GOST MEK 60335-2-41-2009

Haushalt und ähnliche elektrische Geräte. Sicherheit. Teil 2-41. Zusätzliche Anforderungen an Pumpen

gilt bis 01.06.2017

282

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-42-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-42. Besondere Anforderungen an elektrische Heißumluftgeräte, Dämpfer und Heißluftdämpfer für die Gemeinschaftsverpflegung


283

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-43-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-43. Besondere Anforderungen an Kleidertrockner und Handtuchhalter


284

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-44-2016

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-44. Besondere Anforderungen an Bügelmaschinen


285

GOST IEC 60335-2-44-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-44. Besondere Anforderungen an Bügelmaschinen

gilt bis 01.06.2017

286

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-45-2014

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-45. Besondere Anforderungen an ortsveränderliche Erwärmungswerkzeuge und ähnliche Geräte


287

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-47-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-47. Besondere Anforderungen an elektrische Kochkessel für Großküchen


288

STB IEC 60335-2-47-2011

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-47. Zusätzliche Anforderungen an elektrische Kochkessel für Großküchen

gilt bis 01.06.2017

289

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-48-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-48. Besondere Anforderungen an elektrische Grills und Toaster für Großküchen


290

Artikel 4 und 5

STB IEC 60335-2-49-2010

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-49. Zusätzliche Anforderungen an elektrische Wärmeschränke für Großküchen


291

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-50-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-50. Besondere Anforderungen an elektrische Wasserbäder für Großküchen


292

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-51-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2.51. Besondere Anforderungen an ortsfeste Umwälzpumpen für Heizungs- und Wasserversorgungsanlagen


293

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-52-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2.52. Besondere Anforderungen an Mundhygienegeräte


294

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-53-2014

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2.53. Besondere Anforderungen an Heizgeräte für Saunen und Infrarotkabinen


295

STB MEK 60335-2-53-2005

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-53. Zusätzliche Anforderungen an Heizgeräte für Saunen

gilt bis 01.06.2017

296

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-54-2014

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2.54. Besondere Anforderungen an Geräte zur Oberflächenreinigung mit Flüssigkeiten oder Dampf für den Hausgebrauch


297

GOST IEC 60335-2-54-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2.54. Besondere Anforderungen an Geräte zur Oberflächenreinigung mit Flüssigkeiten oder Dampf

gilt bis 01.06.2017

298

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-55-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-55. Besondere Anforderungen an elektrische Geräte für Aquarien und Gartenteiche


299

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-56-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-56. Besondere Anforderungen an Projektoren und ähnliche Geräte


300

Artikel 4 und 5

GOST MEK 60335-2-58-2009

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-58. Zusätzliche Anforderungen an Geschirrspülmaschinen für Großküchen


301

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-59-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-59. Besondere Anforderungen an Insektenvernichtungsgeräte


302

GOST R 52161.2.59-2008
(MEK 60335-2-59:2006)

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2.59. Besondere Anforderungen an Insektenvernichtungsgeräte

gilt bis 01.06.2017

303

Artikel 4 und 5

GOST MEK 60335-2-60-2002

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Zusätzliche Anforderungen an Hydromassagewannen und Prüfverfahren


304


GOST R 52161.2.60-2011
(MEK 60335-2-60:2008)

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2.60. Besondere Anforderungen an Whirlwannen und Whirlwannen für Spa-Einrichtungen


305

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-61-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-61. Besondere Anforderungen an Speicherheizgeräte für Räume


306

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-62-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-62. Besondere Anforderungen an Spülwannen mit elektrischer Beheizung für Großküchen


307

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-65-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-65. Besondere Anforderungen an Luftreinigungsgeräte


308

STB IEC 60335-2-65-2011

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-65. Zusätzliche Anforderungen an Luftreinigungsgeräte

gilt bis 01.06.2017

309

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-66-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-66. Besondere Anforderungen an Wasserbetterwärmer


310

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-70-2015

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Zusätzliche Anforderungen an Melkanlagen


311

GOST IEC 60335-2-70-2011

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Zusätzliche Anforderungen an Melkanlagen

gilt bis 01.01.2018

312

STB IEC 60335-2-70-2013

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-70. Zusätzliche Anforderungen an Melkanlagen

gilt bis 01.01.2018

313

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-71-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-71. Besondere Anforderungen an Elektrowärmegeräte für die Aufzucht und Haltung von Tieren


314

Artikel 4 und 5

GOST R 52161.2.73-2011
(MEK 60335-2-73:2009)

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2.73. Besondere Anforderungen an fest montierte Tauchheizkörper


315

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-74-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-74. Besondere Anforderungen an ortsveränderliche Tauchheizkörper


316

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-75-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-75. Besondere Anforderungen an Dosiergeräte und Verkaufsautomaten für Großküchen


317

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-76-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-76. Besondere Anforderungen an Stromversorgungen für elektrische Weidezäune


318

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-77-2011

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Zusätzliche Anforderungen an handgeführte Rasenmäher und Prüfverfahren


319

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-78-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-78. Besondere Anforderungen an Außen-Barbecues


320

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-79-2014

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-79. Besondere Anforderungen an Hochdruckreiniger und Dampfreiniger


321

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-80-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2.80. Besondere Anforderungen an Ventilatoren


322

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-81-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-81. Zusätzliche Anforderungen an Fußwärmer und Heizmatten


323

Artikel 4 und 5

STB IEC 60335-2-82-2011

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-82. Zusätzliche Anforderungen an Spielautomaten und Selbstbedienungsautomaten


324

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-83-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-83. Zusätzliche Anforderungen an beheizbare Dachrinnen zur Dachentwässerung


325

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-84-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 84. Besondere Anforderungen an Toiletten


326

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-85-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2.85. Besondere Anforderungen an Dampfglätter für Textilien


327

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-86-2015

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-86. Zusätzliche Anforderungen an elektrische Fischfanggeräte


328

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-87-2015

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-87. Besondere Anforderungen an elektrische Geräte zum Betäuben von Tieren


329

GOST MEK 60335-2-87-2004

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-87. Zusätzliche Anforderungen an elektrische Geräte zum Betäuben von Tieren

gilt bis 01.01.2018

330

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-88-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-88. Besondere Anforderungen an Luftbefeuchter, die mit Heizungs-, Lüftungs- oder Klimaanlagen verwendet werden


331

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-89-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-89. Besondere Anforderungen an gewerbliche Kühlgeräte mit eingebautem oder entferntem Verflüssigungssatz oder Kompressor für gastronomische Betriebe


332

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-90-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-90. Besondere Anforderungen an Mikrowellenkochgeräte für gastronomische Betriebe


333

Artikel 4 und 5

GOST MEK 60335-2-92-2004

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-92. Zusätzliche Anforderungen an handgeführte Rasenvertikutierer und Rasenlüfter


334

Artikel 4 und 5

GOST MEK 60335-2-94-2004

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-94. Zusätzliche Anforderungen an Rasenscheren mit Scherenschneidwerk


335

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-95-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-95: Besondere Anforderungen an Antriebe für vertikal bewegte Garagentore für den Wohnbereich


336

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-96-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-96: Besondere Anforderungen an flexible Flächenheizelemente zur Raumheizung


337

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-97-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-97: Besondere Anforderungen an Antriebe für Rollläden, Markisen und Jalousien und ähnliche Geräte


338

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-98-2012

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-98: Zusätzliche Anforderungen an Luftbefeuchter


339

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-101-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-101: Besondere Anforderungen an Verdampfer


340

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-102-2014

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-102: Zusätzliche Anforderungen an Geräte mit elektrischen Anschlüssen, die mit gasförmigen, flüssigen und festen Brennstoffen betrieben werden


341

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-103-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-103: Besondere Anforderungen an Antriebe für Tore, Türen und Fenster


342

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-104-2013

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-104: Zusätzliche Anforderungen an Geräte zur Rückgewinnung und/oder Umwälzung von Kältemitteln in Klimaanlagen und Kälteanlagen


343

STB IEC 60335-2-104-2011

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-104: Zusätzliche Anforderungen an Geräte zur Rückgewinnung und/oder Umwälzung von Kältemitteln in Klimaanlagen und Kälteanlagen

gilt bis zum 01.06.2017

344

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-105-2015

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-105: Zusätzliche Anforderungen an Multifunktions-Duschkabinen


345

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-106-2013

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-106: Besondere Anforderungen an beheizte Teppiche und Heizgeräte zur Raumheizung unter abnehmbarem Bodenbelag


346

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-108-2014

Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sicherheit. Teil 2-108: Zusätzliche Anforderungen an Elektrolyseure


347

Artikel 4 und 5

GOST IEC 60335-2-109-2013

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-109: Besondere Anforderungen an Geräte zur Wasserbehandlung mit ultravioletter Strahlung


348

Absätze eins bis vier,

GOST IEC 60358-1-2014

Kopplungskondensatoren und kapazitive Teiler. Teil 1: Allgemeine Regeln


349

sechs, sieben
und neun bis
zwölf
Artikel 4, Artikel 5

ST RK IEC 60358-2012

Kopplungskondensatoren und kapazitive Teiler

gilt bis zum 01.06.2017

350

Absätze
eins bis vier,
sechs, sieben
und neun bis
zwölf
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60360-2012

Standardverfahren zur Messung der Übertemperatur am Lampensockel


351

STB 1174-99 (IEC 60360:1987)

Standardverfahren zur Messung der Übertemperatur am Lampensockel

gilt bis zum 01.06.2017

352

Absätze
eins bis vier,
sechs, sieben
und neun bis
zwölf
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60400-2011

Fassungen für röhrenförmige Leuchtstofflampen und Starter


353

Absätze
eins bis vier,
sechs,
elf
und zwölf
Artikel 4, Artikel 5

GOST 31998.1-2012

Sicherheitsanforderungen an Glühlampen. Teil 1: Wolfram-Glühlampen für den Hausgebrauch und ähnliche Allgemeinbeleuchtung


354

STB IEC 60432-1-2008

Glühlampen. Sicherheitsanforderungen. Teil 1: Wolfram-Glühlampen für den Hausgebrauch und ähnliche Allgemeinbeleuchtung


355

Absätze
eins bis sechs, elf und zwölf
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60432-2-2011

Sicherheitsanforderungen an Glühlampen. Teil 2: Halogen-Wolframlampen für den Hausgebrauch und ähnliche Allgemeinbeleuchtung


356

STB IEC 60432-2-2008

Glühlampen. Sicherheitsanforderungen. Teil 2: Halogen-Wolframlampen für den Hausgebrauch und ähnliche Allgemeinbeleuchtung

gilt bis zum 01.06.2017

357

Absätze
eins bis drei,
acht
und zwölf
Artikel 4, Artikel 5

GOST R
54416-2011
(IEC
60432-3:2002)

Glühlampen. Sicherheitsanforderungen. Teil 3: Halogen-Wolframlampen (nicht für Fahrzeuge)


358

Absätze
eins bis drei,
sechs, acht
und zehn bis
zwölf
Artikel 4, Artikel 5

STB IEC 60439-1-2007

Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen. Teil 1: Typgeprüfte und partiell typgeprüfte Schaltgerätekombinationen


359

GOST R 51321.1-2007
(IEC 60439-1:2004)

Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen. Teil 1: Typgeprüfte und partiell typgeprüfte Schaltgerätekombinationen. Allgemeine technische Anforderungen und Prüfverfahren


360

Absätze
eins bis drei,
sechs, acht
und zehn bis
zwölf
Artikel 4, Artikel 5

STB IEC 60439-2-2007

Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen. Teil 2: Zusätzliche Anforderungen an Sammelschienensysteme (Schienenverteiler)


361

GOST R 51321.2-2009
(IEC 60439-2:2005)

Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen. Teil 2: Zusätzliche Anforderungen an Schienenverteiler


362

Absätze
eins bis drei,
sechs, acht
und elf
Artikel 4

GOST IEC 60439-3-2012

Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen. Teil 3: Zusätzliche Anforderungen an Schaltgerätekombinationen für die Bedienung durch Laien und Prüfverfahren


363


STB IEC 60439-3-2007

Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen. Teil 3: Zusätzliche Anforderungen an Niederspannungs-Schalt- und Steuergeräte zur Installation an Orten, die für die Bedienung durch Laien zugänglich sind. Verteilerschränke

gilt bis zum 01.06.2017

364

Absätze
eins bis drei,
sechs, acht
und elf
Artikel 4

GOST IEC 60439-4-2013

Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen. Teil 4: Zusätzliche Anforderungen an Schaltgerätekombinationen für Baustellen


365

STB IEC 60439-4-2007

Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen. Teil 4: Zusätzliche Anforderungen an Schaltgerätekombinationen für Baustellen

gilt bis zum 01.06.2017

366

GOST R 51321.4-2011
(IEC 60439-4-2005)

Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen für Verteilung und Steuerung. Teil 4. Zusätzliche Anforderungen an Schaltgerätekombinationen für Baustellen (NSK SP)

gilt bis 01.06.2017

367

Absatz zwölf des Artikels 4, Artikel 5

GOST R
50462-2009
(IEC 60446:2007)

Grund- und Sicherheitsprinzipien für die Mensch-Maschine-Schnittstelle, Ausführung und Identifikation. Identifikation von Leitern durch Farben und alphanumerische Kennzeichnungen


368

Absätze
erster, zweiter,
sechster
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60477-2013

Gleichstrom-Präzisionswiderstände für Laboratorien


369

Absätze
erster, zweiter,
sechster
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60477-2-2013

Labor-Widerstandsnormale. Teil 2. Labor-Wechselstrom-Widerstandsnormale


370

Artikel 4

ST RK IEC 60502-1-2012

Starkstromkabel mit extrudierter Isolierung und Kabelgarnituren für Nennspannungen von 1 kV (Um=1, 2kV) bis 30 kV (Um=36kV). Teil 1. Kabel für Nennspannungen 1 kV (Um=1, 2kV) und 3 kV (Um=3, 6kV)


371

STB IEC 60502-1-2012

Starkstromkabel mit extrudierter Isolierung und Kabelgarnituren für Nennspannungen von 1 kV (Um = 1,2 kV) bis 30 kV (Um = 36 kV). Teil 1. Kabel für Nennspannungen 1 kV (Um = 1,2 kV) und 3 kV (Um = 3,6 kV)


372

Absätze
erster, zweiter,
sechster
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60519-1-2011

Sicherheit von Elektrowärmeanlagen. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


373

Absätze
erster, zweiter,
sechster,
elfter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 31636.2-2012
(IEC 60519-2:1992)

Sicherheit von Elektrowärmeanlagen. Teil 2. Besondere Anforderungen an Anlagen mit Widerstandserwärmung


374

Absätze
erster, zweiter,
sechster
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 31636.3-2012
(IEC 60519-3:1988)

Sicherheit von Elektrowärmeanlagen. Teil 3. Besondere Anforderungen an Elektrowärmeanlagen für induktive und direkte Widerstandserwärmung sowie Induktionsöfen


375

Absätze
erster bis dritter, elfter und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60519-4-2015

Sicherheit von Elektrowärmeanlagen. Teil 4. Zusätzliche Anforderungen an Lichtbogenofenanlagen


376

Absätze
erster bis dritter, elfter und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST R
54372-2011
(IEC
60519-6:2002)

Sicherheit von Elektrowärmeanlagen. Teil 6. Technische Sicherheitsbedingungen für industrielle Mikrowellen-Erwärmungsanlagen


377

Absätze
erster bis dritter,
fünfter, elfter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 31636.7-2012
(IEC 60519-7:1983)

Sicherheit von Elektrowärmeanlagen. Teil 7. Besondere Anforderungen an Elektronenstrahlöfen


378

Absätze
erster bis dritter,
fünfter, elfter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60519-8-2015

Elektrowärmeanlagen. Sicherheit. Teil 8. Besondere Anforderungen an Elektroschlacke-Umschmelzöfen


379

Absätze
erster bis dritter, elfter und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST R
54371-2011
(IEC
60519-9:2005)

Sicherheit von Elektrowärmeanlagen. Teil 9. Besondere Anforderungen an Hochfrequenzanlagen für dielektrische Erwärmung


380

Absätze
erster bis dritter, elfter und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60519-10-2015

Elektrowärmeanlagen. Sicherheit. Teil 10. Besondere Anforderungen an elektrische Widerstands-Heizsysteme für industrielle und gewerbliche Anwendungen


381

Absätze
erster bis dritter, elfter und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60519-21-2015

Elektrowärmeanlagen. Sicherheit. Teil 21. Besondere Anforderungen an Widerstands-Erwärmungsanlagen. Ausrüstung zum Erwärmen und Schmelzen von Glas


382

Absätze
erster, zweiter,
sechster
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60523-2014

Gleichstrom-Potentiometer


383

Absätze
erster, zweiter,
sechster
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 11282-93 (IEC 524-75)

Resistive Gleichspannungsteiler


384

Absätze erster, dritter,

GOST 14254-2015 (IEC 60529:2013)

Schutzgrade durch Gehäuse (IP-Code)


385

siebter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 14254-96 (IEC 529-89)

Schutzgrade durch Gehäuse (IP-Code)

gilt bis 01.01.2018

386

Absätze
erster, sechster
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 7165-93 (IEC 564-77)

Gleichstrom-Messbrücken für Widerstandsmessung


387

Absätze
erster bis dritter,
sechster,
elfter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60570-2012

Stromschienensysteme für Leuchten


388

GOST IEC 60570-2-1-2011

Stromschienensysteme für Leuchten. Teil 2. Kombinierte Stromschienensysteme. Abschnitt 1. Stromschienensysteme der Klassen I und II

gilt bis 01.06.2017

389

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60598-1-2013

Leuchten. Teil 1. Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren


390

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60598-2-1-2011

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 1. Ortsfeste Leuchten für allgemeine Zwecke


391

STB IEC 598-2-1-99

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 1. Ortsfeste Leuchten für allgemeine Zwecke

gilt bis 01.06.2017

392

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60598-2-2-2012

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 2. Einbauleuchten


393

STB IEC 60598-2-2-99

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 2. Einbauleuchten

gilt bis 01.06.2017

394

Absätze erster bis vierter und

GOST IEC 60598-2-3-2012

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 3. Leuchten für Straßen- und Wegebeleuchtung


395

sechster bis zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

STB IEC 60598-2-3-2009

Leuchten. Teil 2-3. Zusätzliche Anforderungen an Leuchten für Straßen- und Wegebeleuchtung


396

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60598-2-4-2012

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 4. Tragbare Leuchten für allgemeine Zwecke


397

STB IEC 60598-2-4-99

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 4. Tragbare Leuchten für allgemeine Zwecke

gilt bis 01.06.2017

398

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60598-2-5-2012

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 5. Flutlichtstrahler


399

STB IEC 60598-2-5-2002

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 5. Flutlichtstrahler

gilt bis 01.06.2017

400

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60598-2-6-2012

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 6. Leuchten mit eingebauten Transformatoren oder Konvertern für Glühlampen


401

STB MEK 60598-2-6-2002

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 6. Leuchten mit eingebauten Transformatoren oder Konvertern für Glühlampen

gilt bis 01.06.2017

402

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60598-2-7-2011

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 7. Tragbare Leuchten für die Verwendung im Garten


403

STB MEK 60598-2-7-2002

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 7. Tragbare Leuchten für die Verwendung im Garten

gilt bis 01.06.2017

404

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60598-2-8-2011

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 8. Handleuchten


405

STB MEK 60598-2-8-2002

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 8. Handleuchten

gilt bis 01.06.2017

406

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60598-2-9-2011

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 9. Leuchten für Foto- und Filmaufnahmen (nichtprofessionell)


407

STB MEK 60598-2-9-2003

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 9. Leuchten für Foto- und Filmaufnahmen (nichtprofessionell)

gilt bis 01.06.2017

408

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60598-2-10-2012

Leuchten. Teil 2-10. Besondere Anforderungen. Tragbare Kinderleuchten


409

STB MEK 60598-2-10-2003

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 10. Tragbare Kinder-Spielleuchten

gilt bis 01.06.2017

410

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST R MEK 60598-2-11-2010

Leuchten. Teil 2-11. Besondere Anforderungen. Aquarienleuchten


411

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

STB IEC 60598-2-12-2009

Leuchten. Teil 2-12. Zusätzliche Anforderungen an Nachtleuchten zur Befestigung in einer Steckdose


412

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60598-2-13-2011

Leuchten. Teil 2-13. Besondere Anforderungen. Bodeneinbauleuchten


413

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60598-2-14-2014

Leuchten. Teil 2-14. Zusätzliche Anforderungen. Leuchten für röhrenförmige Gasentladungslampen mit kaltem Kathoden (Neonlampen) und ähnliche Ausrüstung


414

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60598-2-17-2011

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 17. Leuchten für die Innen- und Außenbeleuchtung von Bühnen, Fernseh-, Film- und Fotostudios


415

STB MEK 598-2-17-2002

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 17. Leuchten für die Innen- und Außenbeleuchtung von Bühnen, Fernseh-, Film- und Fotostudios

gilt bis 01.06.2017

416

Absätze eins bis vier und

GOST IEC 60598-2-19-2012

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 19. Luftdurchströmte Leuchten. Sicherheitsanforderungen


417

Absätze sechs bis zwölf des Artikels 4, Artikel 5

STB MEK 60598-2-19-2003

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 19. Luftdurchströmte Leuchten. Sicherheitsanforderungen

gilt bis 01.06.2017

418

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60598-2-20-2012

Leuchten. Teil 2-20. Besondere Anforderungen. Lichtketten


419

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60598-2-22-2012

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 22. Leuchten für Notbeleuchtung


420

STB IEC 60598-2-22-2011

Leuchten. Teil 2-22. Zusätzliche Anforderungen. Leuchten für Notbeleuchtung


421

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60598-2-23-2012

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 23. Lichtsysteme mit Kleinspannung für Glühlampen


422

STB MEK 60598-2-23-2002

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 23. Lichtsysteme mit Kleinspannung für Glühlampen


423

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60598-2-24-2011

Leuchten. Teil 2-24. Besondere Anforderungen. Leuchten mit begrenzter Oberflächentemperatur


424

STB MEK 60598-2-24-2002

Leuchten. Teil 2-24. Leuchten mit begrenzter Oberflächentemperatur

gilt bis 01.06.2017

425

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60598-2-25-2011

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 25. Leuchten für den Einsatz in klinischen Bereichen von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen


426

STB MEK 60598-2-25-2002

Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 25. Leuchten für den Einsatz in klinischen Bereichen von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen

gilt bis 01.06.2017

427

Absätze
eins bis drei,
sechs, sieben,
elf
und zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60618-2013

Induktive Spannungsteiler


428

Absätze
eins und sechs
des Artikels 4

GOST IEC 60664-3-2015

Isolationskoordination für Betriebsmittel in Niederspannungssystemen. Teil 3. Anwendung von Schutzbeschichtungen, Verguss und Formgebung zum Schutz gegen Verschmutzung


429

Absätze
eins und sechs
des Artikels 4

GOST IEC 60664-5-2013

Isolationskoordination für Betriebsmittel in Niederspannungssystemen. Teil 5. Umfassendes Verfahren zur Bestimmung von Luft- und Kriechstrecken, die 2 mm oder weniger betragen


430

Absätze
eins, fünf
und zwölf
des Artikels 4

STB IEC 60645-1-2014

Elektroakustik. Audiologische Geräte. Teil 1. Tonaudiometer


431

Absätze
eins, fünf
und zwölf
des Artikels 4

GOST R
53073-2008
(MEK 60662:2002)

Natriumdampf-Hochdrucklampen. Anforderungen an die Betriebseigenschaften


432

Absätze
eins, drei
und sechs
des Artikels 4

GOST R MEK 60664.1-2012

Isolationskoordination für Betriebsmittel in Niederspannungssystemen. Teil 1. Grundsätze, Anforderungen und Prüfungen


433

Absätze eins bis vier und sechs bis zwölf

GOST 30850.1-2002

Schalter für Hausinstallationen und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen. Teil 1. Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren


434

des Artikels 4, Artikel 5

GOST R 51324.1-2012
(MEK 60669-1:2007)

Schalter für Hausinstallationen und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen. Teil 1. Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren


435

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 30850.2.1-2002

Schalter für Hausinstallationen und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen. Teil 2-1. Zusätzliche Anforderungen an Halbleiterschalter und Prüfverfahren


436

GOST R 51324.2.1-2012
(MEK 60669-2-1:2009)

Schalter für Hausinstallationen und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen. Teil 2-1. Zusätzliche Anforderungen an Halbleiterschalter


437

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 30850.2.2-2002

Schalter für Hausinstallationen und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen. Teil 2-2. Zusätzliche Anforderungen an fernbediente Schalter (FBS) und Prüfverfahren


438

GOST R 51324.2.2-2012
(MEK 60669-2-2:2006)

Schalter für Hausinstallationen und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen. Teil 2-2. Zusätzliche Anforderungen an fernbediente Schalter (FBS)


439

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 30850.2.3-2002

Schalter für Hausinstallationen und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen. Teil 2-3. Zusätzliche Anforderungen an Zeitschalter (Timer) und Prüfverfahren


440

GOST R 51324.2.3-2012
(MEK 60669-2-3:2006)

Schalter für Hausinstallationen und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen. Teil 2-3. Zusätzliche Anforderungen an Zeitschalter (Timer)


441

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60669-2-6-2015

Schalter für Hausinstallationen und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen. Teil 2-6. Zusätzliche Anforderungen an Notausschalter für Außen- und Innenleuchten


442

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 32126.1-2013
(IEC 60670-1:2002)

Gehäuse und Verkleidungen für elektrische Betriebsmittel, die in ortsfeste elektrische Installationen für Hausgebrauch und ähnliche Zwecke eingebaut werden. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


443

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60670-21-2013

Gehäuse und Verkleidungen für elektrische Betriebsmittel, die in ortsfeste elektrische Installationen für Hausgebrauch und ähnliche Zwecke eingebaut werden. Teil 21. Besondere Anforderungen an Gehäuse und Verkleidungen mit Vorrichtungen zur Befestigung von Aufhängevorrichtungen


444

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST R
50827.3-2009
(MEK
60670-22:2003)

Gehäuse und Verkleidungen für elektrische Betriebsmittel, die in ortsfeste elektrische Installationen für Hausgebrauch und ähnliche Zwecke eingebaut werden. Teil 22. Besondere Anforderungen an Verbindungsdosen und -gehäuse


445

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 32126.23-2013
(IEC 60670-23:2006)

Gehäuse und Verkleidungen für elektrische Betriebsmittel, die in ortsfeste elektrische Installationen für Hausgebrauch und ähnliche Zwecke eingebaut werden. Teil 23. Besondere Anforderungen an Bodengehäuse und -verkleidungen


446

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60670-24-2013

Dosen und Gehäuse für elektrische Geräte, die in ortsfesten elektrischen Anlagen für Haushalt und ähnliche Zwecke installiert werden. Teil 24. Zusätzliche Anforderungen an Gehäuse zur Umhüllung von Schutzgeräten und anderen elektrischen Betriebsmitteln mit Verlustleistung


447


GOST R
50827.5-2009
(IEC
60670-24:2005)

Dosen und Gehäuse für elektrische Geräte, die in ortsfesten elektrischen Anlagen für Haushalt und ähnliche Zwecke installiert werden. Teil 24. Besondere Anforderungen an Dosen und Gehäuse, die für den Einbau von Schutzgeräten und ähnlichen Geräten mit großer Verlustleistung bestimmt sind

gilt bis 01.06.2017

448

Absätze
erster – dritter, elfter und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60691-2012

Schmelzsicherungen. Anforderungen und Anwendungsleitfaden


449

Absätze
erster – dritter, elfter und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST R IEC 60695-1-1-2003

Prüfungen zur Brandgefahr. Teil 1-1. Leitfaden zur Bewertung der Brandgefahr elektrotechnischer Erzeugnisse. Allgemeine Grundsätze


450

Absätze
sechster – neunter
und elfter
des Artikels 4

STB IEC 60695-2-10-2008

Prüfungen zur Brandgefahr. Teil 2-10. Prüfverfahren mit dem Glühdraht. Geräte und allgemeines Prüfverfahren


451

GOST R IEC 60695-2-10-2011

Prüfungen zur Brandgefahr. Teil 2-10. Grundlegende Prüfverfahren mit dem Glühdraht. Glühdraht-Prüfeinrichtung und allgemeine Prüfverfahren


452

Absätze
sechster – neunter
und elfter
des Artikels 4

GOST IEC 60695-2-11-2013

Prüfungen zur Brandgefahr. Teil 2-11. Grundlegende Prüfverfahren mit dem Glühdraht. Glühdrahtprüfung zur Entflammbarkeit von Endprodukten


453

STB IEC 60695-2-11-2008

Prüfungen zur Brandgefahr. Teil 2-11. Prüfverfahren mit dem Glühdraht. Prüfung fertiger Erzeugnisse auf Brennbarkeit

gilt bis 01.06.2017

454

Absätze
sechster – neunter
und elfter
des Artikels 4

GOST IEC 60695-2-12-2015

Prüfung zur Brandgefahr. Teil 2-12. Prüfverfahren mit dem Glühdraht. Verfahren zur Bestimmung des Glühdraht-Entflammbarkeitsindex von Werkstoffen (GWEI)


455

STB IEC 60695-2-12-2008

Prüfungen zur Brandgefahr. Teil 2-12. Prüfverfahren mit dem Glühdraht. Prüfung von Werkstoffen auf Brennbarkeit

gilt bis 01.01.2018

456

Abschnitt 6
GOST R
54103-2010

Prüfungen zur Brandgefahr. Prüfverfahren. Prüfungen mit erhitztem Draht

gilt bis 01.01.2018

457

Absätze
sechster – neunter
und elfter
des Artikels 4

GOST IEC 60695-2-13-2012

Prüfungen zur Brandgefahr. Teil 2-13. Prüfverfahren mit glühendem/erhitztem Draht. Verfahren zur Bestimmung der Zündtemperatur von Werkstoffen mit glühendem Draht (ZTGD)


458

Absätze
sechster – neunter
und elfter
des Artikels 4

GOST IEC 60695-10-2-2013

Prüfungen zur Brandgefahr. Teil 10-2. Übermäßige Erwärmung. Kugeldruckprüfung


459

STB IEC 60695-10-2-2008

Prüfungen zur Brandgefahr. Teil 10-2. Anomale Erwärmung. Kugeldruckprüfung

gilt bis 01.06.2017

460

Absätze
sechster – neunter
und elfter
des Artikels 4

STB IEC/TS 60695-11-4-2008

Prüfungen zur Brandgefahr. Teil 11-4. Prüfflamme mit einer Leistung von 50 W. Geräte und Prüfverfahren zur Bestätigung der Konformität


461

Absätze
sechster – neunter
und elfter
des Artikels 4

GOST IEC 60695-11-5-2013

Prüfungen zur Brandgefahr. Teil 11-5. Prüfverfahren mit der Nadelflamme. Geräte, Leitfaden und Prüfverfahren zur Bestätigung der Konformität


462

Absätze
sechster – neunter
und elfter
des Artikels 4

STB IEC 60695-11-10-2008

Prüfungen zur Brandgefahr. Teil 11-10. Prüfverfahren für horizontales und vertikales Brennen unter Verwendung einer Flamme mit einer Leistung von 50 W


463

Absätze erster,
sechster, siebter
und achter
des Artikels 4

GOST IEC 60719-2002

Kabel mit runden Kupferleitern für Nennspannungen bis 450/750 V einschließlich. Berechnung der unteren und oberen Grenzen der mittleren Außenmaße


464

GOST R IEC 60719-99

Kabel mit runden Kupferleitern für Nennspannungen bis 450/750 V einschließlich. Berechnung der unteren und oberen Grenzen der mittleren Außenmaße

gilt bis 01.06.2017

465

Absätze erster – dritter, sechster, achter,
zehnter und elfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60728-11-2014

Kabelnetze für die Übertragung von Ton- und Fernsehsignalen und interaktiven Diensten. Teil 11. Sicherheit


466

Absätze erster – dritter, sechster, achter,
zehnter und elfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60730-1-2016

Automatische elektrische Regel- und Steuergeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


467

GOST IEC 60730-1-2011

Automatische elektrische Regel- und Steuergeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen. Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren

gilt bis 01.06.2017

468

Absätze erster – dritter, sechster, achter,
zehnter und elfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60730-2-2-2011

Automatische elektrische Regel- und Steuergeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen. Teil 2-2. Besondere Anforderungen an thermische Motorschutzeinrichtungen


469

Absätze erster – dritter, sechster, achter,
zehnter und elfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60730-2-3-2014

Automatische elektrische Regel- und Steuergeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen. Teil 2-3. Besondere Anforderungen an thermische Schutzeinrichtungen für Vorschaltgeräte für röhrenförmige Leuchtstofflampen


470

Absätze erster – dritter, sechster, achter,
zehnter und elfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60730-2-4-2011

Automatische elektrische Regel- und Steuergeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen. Teil 2-4. Besondere Anforderungen an thermische Motorschutzeinrichtungen für Motorverdichter hermetischer und halbhermetischer Bauart und Prüfverfahren


471

Absätze erster – dritter, sechster, achter,
zehnter und elfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60730-2-5-2012

Automatische elektrische Regel- und Steuergeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen. Teil 2-5. Zusätzliche Anforderungen an automatische elektrische Brennersteuergeräte


472

Absätze erster – dritter, sechster, achter,
zehnter und elfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60730-2-6-2014

Automatische elektrische Regel- und Steuergeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen. Teil 2-6. Besondere Anforderungen an automatische elektrische Regel- und Steuergeräte, Drucksensoren, einschließlich Anforderungen an mechanische Eigenschaften


473

Absätze eins bis drei, sechs, acht,
zehn und elf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60730-2-7-2011

Automatische elektrische Steuer- und Regelgeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen. Teil 2-7. Besondere Anforderungen an Schaltuhren und Zeitschalter


474

Absätze eins bis drei, sechs, acht,
zehn und elf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60730-2-8-2012

Automatische elektrische Steuer- und Regelgeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen. Teil 2-8. Zusätzliche Anforderungen an elektrisch betriebene Wasserventile, einschließlich Anforderungen an die mechanischen Eigenschaften


475

Absätze eins bis drei, sechs, acht,
zehn und elf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60730-2-9-2011

Automatische elektrische Steuer- und Regelgeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen. Teil 2-9. Besondere Anforderungen an temperaturabhängige Geräte und Prüfverfahren


476

Absätze eins bis drei, sechs, acht,
zehn und elf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60730-2-10-2013

Automatische elektrische Steuer- und Regelgeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen. Teil 2-10. Besondere Anforderungen an Motorstartrelais


477

Absätze eins bis drei, sechs, acht,
zehn und elf des Artikels 4, Artikel 5

GOST 32128.2.11-2013
(IEC 60730-2-11:2006)

Automatische elektrische Steuer- und Regelgeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen. Teil 2-11. Besondere Anforderungen an Energieregler


478

Absätze eins bis drei, sechs, acht,
zehn und elf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60730-2-12-2012

Automatische elektrische Steuer- und Regelgeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen. Teil 2-12. Zusätzliche Anforderungen an elektrisch betriebene Türschlösser


479

Absätze eins bis drei, sechs, acht,
zehn und elf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60730-2-13-2015

Automatische elektrische Steuer- und Regelgeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen. Teil 2-13. Besondere Anforderungen an feuchtigkeitsempfindliche Steuergeräte


480

Absätze eins bis drei, sechs, acht,
zehn und elf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60730-2-14-2012

Automatische elektrische Steuer- und Regelgeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen. Teil 2-14. Zusätzliche Anforderungen an elektrische Stellantriebe


481

Absätze eins bis drei, sechs, acht,
zehn und elf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60730-2-15-2013

Automatische elektrische Steuer- und Regelgeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen. Teil 2-15. Besondere Anforderungen an automatische elektrische Steuer- und Regelgeräte, die auf Luftdurchfluss, Wasserdurchfluss und Wasserstand ansprechen


482

GOST R 53994.2.15-2011
(IEC 60730-2-15:2008)

Automatische elektrische Steuer- und Regelgeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen. Teil 2.15. Besondere Anforderungen an automatische elektrische Steuer- und Regelgeräte, die auf Luftdurchfluss, Wasserdurchfluss und Wasserstand ansprechen

gilt bis 01.06.2017

483

Absätze eins bis drei, sechs, acht,
zehn und elf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60730-2-19-2012

Automatische elektrische Steuer- und Regelgeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen. Teil 2-19. Besondere Anforderungen an elektrisch betriebene Ölventile, einschließlich mechanischer Anforderungen


484

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60745-1-2011

Handgeführte Elektrowerkzeuge. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


485

GOST R IEC 60745-1-2009

Handgeführte Elektrowerkzeuge. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


486

STB IEC 60745-1-2012

Handgeführte elektromechanische Werkzeuge. Sicherheit. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


487

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60745-2-1-2014

Handgeführte Elektrowerkzeuge. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-1. Besondere Anforderungen an Bohr- und Schlagbohrmaschinen


488

GOST IEC 60745-2-1-2011

Handgeführte Elektrowerkzeuge. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-1. Besondere Anforderungen an Bohr- und Schlagbohrmaschinen

gilt bis 01.06.2017

489

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60745-2-2-2011

Handgeführte elektrische Maschinen. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-2. Besondere Anforderungen an Schrauber und Schlagschrauber


490

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST R MEK 60745-2-3-2011

Handgeführte elektrische Maschinen. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-3. Besondere Anforderungen an Schleifmaschinen, Tellerschleifmaschinen und Poliermaschinen mit rotierender Bewegung des Arbeitswerkzeugs


491

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60745-2-4-2011

Handgeführte elektrische Maschinen. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-4. Besondere Anforderungen an Flachschleifmaschinen und Bandschleifmaschinen


492

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60745-2-5-2014

Handgeführte elektrische Maschinen. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-5. Besondere Anforderungen an Kreissägen


493

GOST IEC 60745-2-5-2011

Handgeführte elektrische Maschinen. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-5. Besondere Anforderungen an Kreissägen

gilt bis zum 01.06.2017

494

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60745-2-6-2014

Handgeführte elektrische Maschinen. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-6. Besondere Anforderungen an Hämmer und Bohrhammer


495

GOST IEC 60745-2-6-2011

Handgeführte elektrische Maschinen. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-6. Besondere Anforderungen an Hämmer und Bohrhammer

gilt bis zum 01.06.2017

496

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 30700-2000 (MEK 745-2-7-89)

Handgeführte elektrische Maschinen. Besondere Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Spritzpistolen für nicht entflammbare Flüssigkeiten


497

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC
60745-2-8-2011

Handgeführte elektrische Maschinen. Sicherheit und Prüfverfahren.
Teil 2-8. Besondere Anforderungen an Blechscheren


498

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC
60745-2-9-2011

Handgeführte elektrische Maschinen. Sicherheit und Prüfverfahren.
Teil 2-9. Besondere Anforderungen an Maschinen zum Innengewindeschneiden


499

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC
60745-2-11-2014

Handgeführte elektrische Maschinen. Sicherheit und Prüfverfahren.
Teil 2-11. Besondere Anforderungen an Sägen mit hin- und hergehender Bewegung des Arbeitswerkzeugs (Stichsägen und Fuchsschwanzsägen)


500

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5
 

GOST IEC
60745-2-12-2013

Handgeführte elektrische Maschinen. Sicherheit und Prüfverfahren.
Teil 2-12. Zusätzliche Verfahren für Vibratoren zum Verdichten von Betonmischungen


501

GOST R MEK
60745-2-12-2011

Handgeführte elektrische Maschinen. Sicherheit und Prüfverfahren.
Teil 2-12. Besondere Anforderungen an Betonverdichter

gilt
bis zum 01.06.2017

502

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5
 

GOST 30506-97
(MEK 745-2-13-89)

Handgeführte elektrische Maschinen. Besondere Sicherheitsanforderungen
und Prüfverfahren für Kettensägen


503

GOST R IEC
60745-2-13-2012

Handgeführte elektrische Maschinen. Sicherheit und Prüfverfahren.
Teil 2-13. Besondere Anforderungen an Kettensägen


504

Absätze
erster bis vierter und sechster bis zwölfter

GOST IEC
60745-2-14-2014

Handgeführte elektrische Maschinen. Sicherheit und Prüfverfahren.
Teil 2-14. Besondere Anforderungen an Hobelmaschinen


505

des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60745-2-14-2011

Handgeführte elektrische Maschinen. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-14. Besondere Anforderungen an Hobelmaschinen

gilt bis zum 01.04.2017

506

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 30505-97
(MEK
745-2-15-84)

Handgeführte elektrische Maschinen. Besondere Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Maschinen zum Heckenschneiden und Rasentrimmen


507

GOST R MEK 60745-2-15-2012

Handgeführte elektrische Maschinen. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-15. Besondere Anforderungen an Heckenscheren


508

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 30701-2001
(MEK
745-2-16-93)

Handgeführte elektrische Maschinen. Besondere Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Klammergeräte


509

GOST R MEK 60745-2-16-2012

Handgeführte elektrische Maschinen. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-16. Besondere Anforderungen an Klammergeräte


510

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60745-2-17-2014

Handgeführte elektrische Maschinen. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-17. Besondere Anforderungen an handgeführte Profilfräsmaschinen und Kantenschneidemaschinen


511

GOST R MEK 60745-2-17-2010

Handgeführte elektrische Maschinen. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-17. Besondere Anforderungen an handgeführte Profilfräsmaschinen und Kantenschneidemaschinen

gilt bis zum 01.04.2017

512

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60745-2-18-2014

Handgeführte elektrische Maschinen. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-18. Besondere Anforderungen an Bindemaschinen


513

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60745-2-19-2014

Handgeführte elektrische Maschinen. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-18. Besondere Anforderungen an Lamellenmaschinen


514

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST R MEK 60745-2-20-2011

Handgeführte elektrische Maschinen. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-20. Besondere Anforderungen an Bandsägen


515

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60745-2-21-2014

Handgeführte elektrische Maschinen. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-21. Besondere Anforderungen an Rohrreinigungsmaschinen


516

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60745-2-22-2014

Handgeführte elektrische Maschinen. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-22. Besondere Anforderungen an Trennschleifmaschinen


517

Absätze
erster, vierter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60799-2011

Elektroinstallationsgeräte. Verbindungsleitungen und Leitungen für Verbindungen


518

Artikel 4

GOST R MEK 60800-2012

Heizkabel mit Nennspannung 300/500 V für Raumheizung und zur Verhinderung von Eisbildung


519

Absätze
erster
und sechster bis neunter
des Artikels 4

GOST IEC 60811-1-1-2011

Allgemeine Prüfverfahren für Isolier- und Mantelwerkstoffe von elektrischen und optischen Kabeln. Messung der Dicke und der Außenmaße. Verfahren zur Bestimmung der mechanischen Eigenschaften


520

STB IEC 60811-1-1-2009

Allgemeine Prüfverfahren für Werkstoffe für Isolierung und Mäntel elektrischer und optischer Kabel. Teil 1-1. Allgemeine Anwendungsverfahren. Messung der Dicke und der Außenmaße. Prüfungen zur Bestimmung der mechanischen Eigenschaften


521


ST RK MEK 60811-1-1-2009

Werkstoffe für Isolierung und Mäntel elektrischer und optischer Kabel. Allgemeine Prüfverfahren. Teil 1. Allgemeine Anwendungsverfahren. Abschnitt 1. Messung der Dicke und der Außenmaße. Prüfungen zur Bestimmung der mechanischen Eigenschaften


522

Absätze
erster
und sechster – neunter
des Artikels 4

GOST IEC 60811-1-2-2011

Allgemeine Prüfverfahren für Werkstoffe der Isolierung und der Mäntel elektrischer und optischer Kabel. Teil 1-2. Allgemeine Anwendungsverfahren. Verfahren der Wärmealterung


523

STB IEC 60811-1-2-2008

Allgemeine Prüfverfahren für Werkstoffe für Isolierung und Mäntel elektrischer und optischer Kabel. Teil 1-2. Allgemeine Anwendungsverfahren. Verfahren der Wärmealterung


524

Absätze
erster
und sechster – neunter
des Artikels 4

GOST IEC 60811-1-3-2011

Allgemeine Prüfverfahren für Werkstoffe der Isolierung und der Mäntel elektrischer und optischer Kabel. Teil 1-3. Allgemeine Anwendungsverfahren. Verfahren zur Bestimmung der Dichte. Wasseraufnahmeprüfungen. Schrumpfprüfung


525

STB IEC 60811-1-3-2008

Allgemeine Prüfverfahren für Werkstoffe der Isolierung und der Mäntel elektrischer und optischer Kabel. Teil 1-3. Allgemeine Anwendung. Verfahren zur Bestimmung der Dichte. Wasseraufnahmeprüfungen. Schrumpfprüfung


526

Absätze
erster
und sechster – neunter
des Artikels 4

GOST IEC 60811-1-4-2011

Allgemeine Prüfverfahren für Werkstoffe der Isolierung und der Mäntel elektrischer und optischer Kabel. Teil 1-4. Allgemeine Anwendungsverfahren. Prüfung bei niedriger Temperatur


527

STB IEC 60811-1-4-2009

Allgemeine Prüfverfahren für Werkstoffe für Isolierung und Mäntel elektrischer und optischer Kabel. Teil 1-4. Allgemeine Anwendungsverfahren. Prüfungen bei niedriger Temperatur


528

Absätze
erster
und sechster – neunter
des Artikels 4

GOST IEC 60811-2-1-2011

Allgemeine Prüfverfahren für Werkstoffe der Isolierung und der Mäntel elektrischer und optischer Kabel. Teil 2-1. Spezielle Prüfverfahren für Elastomermischungen. Prüfungen auf Ozonbeständigkeit, Wärmedeformation und Ölbeständigkeit


529

Absätze
erster
und sechster – neunter
des Artikels 4

GOST IEC 60811-3-1-2011

Spezielle Prüfverfahren für Polyvinylchlorid-Compounds der Isolierung und der Mäntel elektrischer und optischer Kabel. Druckprüfung bei hoher Temperatur. Prüfung der Rissbeständigkeit


530

STB IEC 60811-3-1-2011

Werkstoffe für Isolierung und Mäntel elektrischer und optischer Kabel. Allgemeine Prüfverfahren. Teil 3-1. Spezielle Prüfverfahren für Polyvinylchlorid-Compounds. Druckprüfung bei hoher Temperatur. Prüfung der Rissbeständigkeit


531

Absätze
erster
und sechster – neunter
des Artikels 4

GOST IEC 60811-3-2-2011

Spezielle Prüfverfahren für Polyvinylchlorid-Compounds der Isolierung und der Mäntel elektrischer und optischer Kabel. Bestimmung des Masseverlusts. Prüfung der thermischen Stabilität


532

STB IEC 60811-3-2-2011

Werkstoffe für Isolierung und Mäntel elektrischer und optischer Kabel. Allgemeine Prüfverfahren. Teil 3-2. Spezielle Prüfverfahren für Polyvinylchlorid-Compounds. Prüfung auf Masseverlust. Prüfung der Thermostabilität


533

Absätze
erster
und sechster – neunter
des Artikels 4

GOST IEC 60811-4-1-2011

Allgemeine Prüfverfahren für Werkstoffe der Isolierung und der Mäntel elektrischer und optischer Kabel. Teil 4-1. Spezielle Prüfverfahren für Polyethylen- und Polypropylenmischungen. Spannungsrissbeständigkeit unter Umgebungsbedingungen. Bestimmung des Schmelzindex. Bestimmung des Gehalts an Ruß und/oder mineralischem Füllstoff in Polyethylen durch direktes Verbrennen. Bestimmung des Rußgehalts durch thermogravimetrische Analyse (TGA). Bestimmung der Rußdispersion in Polyethylen mit dem Mikroskop


534

Absätze
erster
und sechster – neunter
des Artikels 4

GOST IEC 60811-4-2-2011

Allgemeine Prüfverfahren für Werkstoffe der Isolierung und der Mäntel elektrischer und optischer Kabel. Teil 4-2. Spezielle Prüfverfahren für Polyethylen- und Polypropylenmischungen. Zugfestigkeit und Bruchdehnung nach Konditionierung bei erhöhter Temperatur. Wickelprüfung nach Konditionierung bei erhöhter Temperatur. Wickelprüfung nach Wärmealterung an Luft. Messung der Massenzunahme. Prüfung der Langzeit-Wärmestabilität. Prüfung auf oxidative Zersetzung unter katalytischer Einwirkung von Kupfer


535

Absätze
erster
und sechster – neunter
des Artikels 4

GOST IEC 60811-5-1-2011

Spezielle Prüfverfahren für Dichtmassen elektrischer Kabel. Tropfpunkt. Ölabscheidung. Sprödigkeit bei niedriger Temperatur. Gesamtsäurezahl. Fehlen korrosionsaktiver Bestandteile. Dielektrizitätszahl bei 230°C. Spezifischer elektrischer Widerstand bei 23 und 100°C


536

Absätze
erster
und sechster – neunter
des Artikels 4

GOST IEC 60811-100-2015

Elektrische und Lichtwellenleiterkabel. Prüfverfahren für nichtmetallische Werkstoffe. Teil 100. Allgemeines


537

Absätze
erster
und sechster – neunter
des Artikels 4

GOST IEC 60811-201-2015

Elektrische und Lichtwellenleiterkabel. Prüfverfahren für nichtmetallische Werkstoffe. Teil 201. Allgemeine Prüfungen. Messung der Isolationsdicke


538

Absätze
erster
und sechster – neunter
des Artikels 4

GOST IEC 60811-202-2015

Elektrische und Lichtwellenleiterkabel. Prüfverfahren für nichtmetallische Werkstoffe. Teil 202. Allgemeine Prüfungen. Messung der Dicke des nichtmetallischen Mantels


539

Absätze
erster
und sechster – neunter
des Artikels 4

GOST IEC 60811-203-2015

Elektrische und Lichtwellenleiterkabel. Prüfverfahren für nichtmetallische Werkstoffe. Teil 203. Allgemeine Prüfungen. Messung der Außenmaße


540

Absätze
erster
und sechster – neunter
des Artikels 4

GOST IEC 60811-301-2015

Elektrische und Lichtwellenleiterkabel. Prüfverfahren für nichtmetallische Werkstoffe. Teil 301. Elektrische Prüfungen. Messung der Dielektrizitätszahl von Füllstoffcompounds bei 230C


541

Absätze
erster
und sechster – neunter
des Artikels 4

GOST IEC 60811-302-2015

Elektrische und Lichtwellenleiterkabel. Prüfverfahren für nichtmetallische Werkstoffe. Teil 302. Elektrische Prüfungen. Messung des spezifischen Gleichstromwiderstands von Füllstoffcompounds bei
230C und 1000C


542

Absätze
erster
und sechster – neunter
des Artikels 4

GOST IEC 60811-401-2015

Elektrische und Lichtwellenleiterkabel. Prüfverfahren für nichtmetallische Werkstoffe. Teil 401. Verschiedene Prüfungen. Verfahren der Wärmealterung. Alterung im Thermostat


543

Absätze
erster
und sechster – neunter
des Artikels 4

GOST IEC 60811-402-2015

Elektrische und optische Kabel. Prüfverfahren für nichtmetallische Werkstoffe. Teil 402. Verschiedene Prüfungen. Prüfungen der Wasseraufnahme


544

Absätze
erster
und sechster – neunter
des Artikels 4

GOST IEC 60811-403-2015

Elektrische und optische Kabel. Prüfverfahren für nichtmetallische Werkstoffe. Teil 403. Verschiedene Prüfungen. Prüfung der Ozonbeständigkeit vernetzter Compounds


545

Absätze
erster
und sechster – neunter
des Artikels 4

GOST IEC 60811-404-2015

Elektrische und optische Kabel. Prüfverfahren für nichtmetallische Werkstoffe. Teil 404. Verschiedene Prüfungen. Prüfung der Beständigkeit von Kabelmänteln gegen Mineralöl


546

Absätze
erster
und sechster – neunter
des Artikels 4

GOST IEC 60811-405-2015

Elektrische und optische Kabel. Prüfverfahren für nichtmetallische Werkstoffe. Teil 405. Verschiedene Prüfungen. Prüfung der thermischen Stabilität von Isolierungen und Mänteln aus Polyvinylchlorid-Compounds


547

Absätze
erster
und sechster – neunter
des Artikels 4

GOST IEC 60811-406-2015

Elektrische und optische Kabel. Prüfverfahren für nichtmetallische Werkstoffe. Teil 406. Verschiedene Prüfungen. Spannungsrissbeständigkeit von Polyethylen- und Polypropylen-Compounds


548

Absätze
erster
und sechster – neunter
des Artikels 4

GOST IEC 60811-407-2015

Elektrische und optische Kabel. Prüfverfahren für nichtmetallische Werkstoffe. Teil 407. Verschiedene Prüfungen. Messung der Massenzunahme von Polyethylen- und Polypropylen-Compounds


549

Absätze
erster
und sechster – neunter
des Artikels 4

GOST IEC 60811-408-2015

Elektrische und optische Kabel. Prüfverfahren für nichtmetallische Werkstoffe. Teil 408. Verschiedene Prüfungen. Prüfung der Langzeitstabilität von Polyethylen- und Polypropylen-Compounds


550

Absätze
erster
und sechster – neunter
des Artikels 4

GOST IEC 60811-409-2015

Elektrische und optische Kabel. Prüfverfahren für nichtmetallische Werkstoffe. Teil 409. Verschiedene Prüfungen. Prüfung des Masseverlusts für thermoplastische Isolierungen und Mäntel


551

Absätze
erster
und sechster – neunter
des Artikels 4

GOST IEC 60811-410-2015

Elektrische und optische Kabel. Prüfverfahren für nichtmetallische Werkstoffe. Teil 410. Verschiedene Prüfungen. Prüfverfahren für Leiter mit Polyolefin-Isolierung auf oxidative Zersetzung unter katalytischer Einwirkung von Kupfer


552

Absätze
erster
und sechster – neunter
des Artikels 4

GOST IEC 60811-411-2015

Elektrische und optische Kabel. Prüfverfahren für nichtmetallische Werkstoffe. Teil 411. Verschiedene Prüfungen. Sprödigkeit von Füllstoff-Compounds bei niedriger Temperatur


553

Absätze
erster
und sechster – neunter
des Artikels 4

GOST IEC 60811-412-2015

Elektrische und optische Kabel. Prüfverfahren für nichtmetallische Werkstoffe. Teil 412. Verschiedene Prüfungen. Verfahren der Wärmealterung. Alterung in der Luftbombe


554

Absätze
erster
und sechster – neunter
des Artikels 4

GOST IEC 60811-501-2015

Elektrische und optische Kabel. Prüfverfahren für nichtmetallische Werkstoffe. Teil 501. Mechanische Prüfungen. Prüfungen zur Bestimmung der mechanischen Eigenschaften von Isolier- und Mantelcompounds


555

Absätze
erster
und sechster – neunter
des Artikels 4

GOST IEC 60811-502-2015

Elektrische und optische Kabel. Prüfverfahren für nichtmetallische Werkstoffe. Teil 502. Mechanische Prüfungen. Prüfung der Isolierung auf Schrumpfung


556

Absätze
erster
und sechster – neunter
des Artikels 4

GOST IEC 60811-503-2015

Elektrische und optische Kabel. Prüfverfahren für nichtmetallische Werkstoffe. Teil 503. Mechanische Prüfungen. Prüfung der Mäntel auf Schrumpfung


557

Absätze
erster
und sechster – neunter
des Artikels 4

GOST IEC 60811-504-2015

Elektrische und optische Kabel. Prüfverfahren für nichtmetallische Werkstoffe. Teil 504. Mechanische Prüfungen. Prüfungen der Isolierungen und Mäntel auf Biegung bei niedriger Temperatur


558

Absätze
erster
und sechster – neunter
des Artikels 4

GOST IEC 60811-505-2015

Elektrische und optische Kabel. Prüfverfahren für nichtmetallische Werkstoffe. Teil 505. Mechanische Prüfungen. Prüfungen der Isolierungen und Mäntel auf Dehnung bei niedriger Temperatur


559

Absätze
erster
und sechster – neunter
von Artikel 4

GOST IEC 60811-506-2015

Elektrische Kabel und optische Fasern. Prüfverfahren für nichtmetallische Werkstoffe. Teil 506. Mechanische Prüfungen. Prüfung der Isolierung und der Mäntel auf Schlag bei niedriger Temperatur


560

Absätze
erster
und sechster – neunter
von Artikel 4

GOST IEC 60811-507-2015

Elektrische Kabel und optische Fasern. Prüfverfahren für nichtmetallische Werkstoffe. Teil 507. Mechanische Prüfungen. Prüfung der Wärmedeformation für vernetzte Werkstoffe


561

Absätze
erster
und sechster – neunter
von Artikel 4

GOST IEC 60811-508-2015

Elektrische Kabel und optische Fasern. Prüfverfahren für nichtmetallische Werkstoffe. Teil 508. Mechanische Prüfungen. Prüfung der Isolierung und der Mäntel unter Druck bei hoher Temperatur


562

Absätze
erster
und sechster – neunter
von Artikel 4

GOST IEC 60811-509-2015

Elektrische Kabel und optische Fasern. Prüfverfahren für nichtmetallische Werkstoffe. Teil 509. Mechanische Prüfungen. Prüfung der Beständigkeit von Isolierung und Mänteln gegen Rissbildung (Prüfung auf Wärmeschock)


563

Absätze
erster
und sechster – neunter
von Artikel 4

GOST IEC 60811-510-2015

Elektrische Kabel und optische Fasern. Prüfverfahren für nichtmetallische Werkstoffe. Teil 510. Mechanische Prüfungen. Spezielle Prüfverfahren für Polyethylen- und Polypropylen-Compounds. Prüfung durch Wickeln nach Wärmealterung an Luft


564

Absätze
erster
und sechster – neunter
von Artikel 4

GOST IEC 60811-511-2015

Elektrische Kabel und optische Fasern. Prüfverfahren für nichtmetallische Werkstoffe. Teil 511. Mechanische Prüfungen. Bestimmung des Schmelzfließindexes von Polyethylen-Compounds


565

Absätze
erster
und sechster – neunter
von Artikel 4

GOST IEC 60811-512-2015

Elektrische Kabel und optische Fasern. Prüfverfahren für nichtmetallische Werkstoffe. Teil 512. Mechanische Prüfungen. Spezielle Prüfverfahren für Polyethylen- und Polypropylen-Compounds. Zugfestigkeit und relative Reißdehnung nach Konditionierung bei erhöhter Temperatur


566

Absätze
erster
und sechster – neunter
von Artikel 4

GOST IEC 60811-513-2015

Elektrische Kabel und optische Fasern. Prüfverfahren für nichtmetallische Werkstoffe. Teil 513. Mechanische Prüfungen. Spezielle Prüfverfahren für Polyethylen- und Polypropylen-Compounds. Prüfung durch Wickeln nach Konditionierung


567

Absätze erster
und sechster – neunter
von Artikel 4

GOST IEC 60811-601-2015

Elektrische Kabel und optische Fasern. Prüfverfahren für nichtmetallische Werkstoffe. Teil 601. Physikalische Prüfungen. Messung des Taupunkts von Füllstoff-Compounds


568

Absätze erster
und sechster – neunter
von Artikel 4

GOST IEC 60811-602-2015

Elektrische Kabel und optische Fasern. Prüfverfahren für nichtmetallische Werkstoffe. Teil 602. Physikalische Prüfungen. Ölausscheidung von Füllstoff-Compounds


569

Absätze
erster
und sechster – neunter
von Artikel 4

GOST IEC 60811-603-2015

Elektrische Kabel und optische Fasern. Prüfverfahren für nichtmetallische Werkstoffe. Teil 603. Physikalische Prüfungen. Bestimmung der Gesamtsäurezahl von Füllstoff-Compounds


570

Absätze erster – dritter,
fünfter und zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60825-1-2013

Sicherheit von Lasergeräten. Teil 1. Klassifizierung von Einrichtungen, Anforderungen und Leitfaden für Benutzer


571

STB IEC 60825-1-2011

Sicherheit von Laserprodukten. Teil 1. Klassifizierung von Einrichtungen und Anforderungen

gilt bis 01.06.2017

572

Absätze erster, fünfter,
zehnter
und zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60825-2-2013

Sicherheit von Lasergeräten. Teil 2. Sicherheit von optischen Nachrichtenübertragungssystemen


573

Absatz
zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60825-4-2014

Sicherheit von Lasergeräten. Teil 4. Schutzmittel gegen Laserstrahlung


574

Absätze erster, fünfter,
zehnter
und zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60825-12-2013

Sicherheit von Lasergeräten. Teil 12. Sicherheit von optischen Freiraum-Kommunikationssystemen zur Informationsübertragung


575

Absätze
erster, dritter,
sechster, achter,
elfter
und zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60838-1-2011

Verschiedene Lampenfassungen. Teil 1. Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren


576

Absätze erster, dritter, fünfter,
sechster, achter und zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60838-2-1-2014

Verschiedene Lampenfassungen. Teil 2-1. Besondere Anforderungen an Fassungen S14


577

Absätze erster, dritter, fünfter,
sechster, achter und zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60838-2-2-2013

Lampenfassungen verschiedener Typen. Teil 2-2. Zusätzliche Anforderungen. Steckverbinder für Module mit Leuchtdioden


578

GOST R MEK 60838-2-2-2011

Verschiedene Lampenfassungen. Teil 2-2. Besondere Anforderungen. Steckverbinder für LED-Module

gilt bis 01.06.2017

579

Absätze erster, dritter, fünfter,
sechster, achter und zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60884-1-2013

Steckverbinder für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 1. Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren


580

Absätze erster, dritter, fünfter,
sechster, achter und zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

GOST 30988.2.2-2012
(IEC 60884-2-2:1989)

Steckverbinder für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2. Zusätzliche Anforderungen an Steckdosen für Geräte und Prüfverfahren


581

Absätze erster, dritter, fünfter,
sechster, achter und zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

GOST 30988.2.5-2003
(MEK 60884-2-5:1995)

Steckverbinder für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2. Zusätzliche Anforderungen an Adapter und Prüfverfahren


582

Absätze erster, dritter, fünfter,
sechster, achter und zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

GOST 30988.2.6-2012
(IEC 60884-2-6:1997)

Steckverbinder für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-6. Zusätzliche Anforderungen an Steckdosen mit verriegelten Schaltern für feste Installationen und Prüfverfahren


583

Absätze erster, dritter, fünfter,
sechster, achter und zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60884-2-7-2013

Steckverbinder für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 2-7. Zusätzliche Anforderungen an Verlängerungskabel-Sets


584

Absätze
erster – dritter,
sechster, achter,
zehnter und
zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

GOST R
50345-2010
(MEK
60898-1:2003)

Elektrische Kleingeräte. Leitungsschutzschalter für Überstromschutz für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Teil 1. Leitungsschutzschalter für Wechselstrom


585

Absätze
erster, sechster,
achter
und zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60898-2-2011

Leitungsschutzschalter für den Überstromschutz von elektrischen Anlagen für Haushalt und ähnliche Zwecke. Teil 2. Leitungsschutzschalter für Wechsel- und Gleichstrom


586

Absätze
erster, zweiter,
sechster,
elfter
und zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60931-1-2013

Nicht selbstheilende Leistungs-Parallelkondensatoren für Wechselstromsysteme mit einer Nennspannung bis einschließlich 1000 V. Teil 1. Allgemeine Bestimmungen. Kenndaten, Prüfung und Bemessungswerte. Sicherheitstechnische Anforderungen. Anleitung für Montage und Betrieb


587

Absätze
erster und sechster von Artikel 4

GOST IEC
60931-2-2013

Nicht selbstheilende Leistungs-Parallelkondensatoren
für Wechselstromsysteme mit einer Nennspannung bis 1000 V (einschließlich). Teil 2. Alterungsprüfung und Zerstörungsprüfung


588

Absätze
erster, sechster
und achter
von Artikel 4

GOST IEC
60931-3-2013

Nicht
selbstheilende Leistungs-Parallelkondensatoren für Wechselstromsysteme mit einer Nennspannung bis einschließlich 1000 V. Teil 3. Interne Schmelzsicherungen


589

Absätze eins bis drei,
sechs bis acht,
zehn
und zwölf
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60934-2015

Leitungsschutzschalter für Geräte (CBE)


590

GOST R
50031-2012 (IEC 60934:2007)

Automatische Schalter für Elektroausrüstung (ABO)

gilt
bis 01.06.2017

591

Absätze
eins bis drei, sechs bis acht,
zehn
und zwölf
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC
60947-1-2014

Niederspannungsschaltgeräte. Teil 1.
Allgemeine Regeln


592

GOST
30011.1-2012
(IEC 60947-1:2004)

Niederspannungsschaltgeräte. Teil 1.
Allgemeine Anforderungen

gilt
bis 01.06.2017

593

Absätze
eins bis drei, sechs bis acht,
zehn
und zwölf
von Artikel 4, Artikel 5
 

GOST IEC
60947-2-2014

Niederspannungsschaltgeräte. Teil 2.
Leistungsschalter


594

GOST R
50030.2-2010
(IEC 60947-2:2006)

Niederspannungsschaltgeräte. Teil 2.
Leistungsschalter

gilt
bis 01.06.2017

595

ST RK IEC
60947-2-2012

Niederspannungsschaltgeräte. Teil 2.
Leistungsschalter

gilt
bis 01.06.2017

596

Absätze
eins bis drei,
sechs bis acht,
zehn
und zwölf
von Artikel 4, Artikel 5

GOST 30011.3-2002
(IEC 60947-3:1999)

Niederspannungsschaltgeräte. Teil 3. Lastschalter, Trennschalter, Lasttrennschalter und Kombinationen davon mit Sicherungen


597

GOST R 50030.3-2012
(IEC 60947-3:2008)

Niederspannungsschaltgeräte. Teil 3. Lastschalter, Trennschalter, Lasttrennschalter und Kombinationen davon mit Sicherungen


598

ST RK IEC 60947-3-2011

Niederspannungsschaltgeräte und Steuerungseinrichtungen für komplette Anlagen. Teil 3. Schalter, Trennschalter, Lasttrennschalter und Sicherungsblöcke


599

Absätze
eins bis drei,
sechs bis acht,
zehn
und zwölf
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60947-4-1-2015

Niederspannungsschaltgeräte und Steuerungseinrichtungen für komplette Anlagen. Teil 4-1. Schütze und Motorstarter. Elektromechanische Schütze und Motorstarter


600

GOST R 50030.4.1-2012
(IEC 60947-4-1:2009)

Niederspannungsschaltgeräte. Teil 4. Schütze und Starter. Abschnitt 1. Elektromechanische Schütze und Starter

gilt bis 01.06.2017

601

ST RK IEC 60947-4-1-2011

Niederspannungsschaltgeräte. Teil 4-1. Schütze und Starter. Elektromechanische Schütze und Motorstarter

gilt bis 01.06.2017

602

Absätze
eins bis drei,
sechs bis acht,
zehn
und zwölf
von Artikel 4, Artikel 5

GOST R 50030.4.2-2012
(IEC 60947-4-2:2007)

Niederspannungsschaltgeräte. Teil 4. Schütze und Starter. Abschnitt 2. Halbleiter-Steuerungen und -Starter für Wechselstromkreise


603

Absätze
eins bis drei,
sechs bis acht,
zehn
und zwölf
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60947-5-1-2014

Niederspannungsschaltgeräte. Teil 5-1. Steuerungsgeräte und Schaltelemente. Elektromechanische Steuerungsgeräte


604

STB IEC 60947-5-1-2012

Niederspannungsschaltgeräte. Teil 5-1. Geräte in sekundären Schaltkreisen und Schaltelemente. Elektromechanische Geräte in sekundären Schaltkreisen

gilt bis 01.06.2017

605

Absätze
eins bis drei,
sechs bis acht,
zehn
und zwölf
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60947-5-2-2012

Niederspannungsschaltgeräte. Teil 5-2. Steuerungsgeräte und Schaltelemente. Berührungslose Sensoren


606

GOST R 50030.5.2-99
(IEC 60947-5-2-97)

Niederspannungsschaltgeräte. Teil 5-2. Steuerungsgeräte und Schaltelemente. Berührungslose Sensoren

gilt bis 01.06.2017

606

Absätze
eins bis drei,
sechs bis acht,
zehn
und zwölf
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60947-5-3-2014

Niederspannungsschaltgeräte. Teil 5-3. Steuerungsgeräte und Schaltelemente. Anforderungen an nahe beieinander angeordnete Geräte mit definiertem Verhalten unter Fehlerbedingungen


608

Absätze
erster, sechster
und zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 60947-5-4-2014

Niederspannungsschaltgeräte. Teil 5-4. Steuerungsgeräte und Schaltelemente. Verfahren zur Bewertung der Gebrauchseigenschaften von Schwachstromkontakten. Sonderprüfungen


609

GOST R 50030.5.4-2011
(IEC 60947-5-4-2002)

Niederspannungsschaltgeräte. Teil 5.4. Geräte und Schaltelemente für Steuerstromkreise. Verfahren zur Bewertung der Gebrauchseigenschaften von Schwachstromkontakten. Sonderprüfungen

gilt bis 01.06.2017

610

Absätze
erster, sechster
und zwölfter
von Artikel 4, Artikel 5

GOST 30011.5.5-2012
(IEC 60947-5-5:1997)

Niederspannungsschaltgeräte. Teil 5-5. Steuerungsgeräte und Schaltelemente für Steuerstromkreise. Elektrische Not-Aus-Geräte mit mechanischer Verriegelungsfunktion


611

Absätze
eins bis vier,
sechs bis zehn
und zwölf von Artikel 4, Artikel 5

GOST 30011.6.1-2012
(IEC 60947-6-1:1989)

Niederspannungsschaltgeräte. Teil 6. Multifunktionsgeräte. Abschnitt 1. Automatische Umschaltgeräte


612

STB IEC 60947-6-1-2012

Niederspannungsschaltgeräte. Teil 6-1. Mehrfunktionsgeräte. Umschaltgeräte


613

GOST R 50030.6.1-2010
(IEC 60947-6-1:2005)

Niederspannungsschaltgeräte. Teil 6. Mehrfunktionsgeräte. Abschnitt 1. Umschaltgeräte


614

Absätze
eins bis vier,
sechs bis zehn
und zwölf

GOST IEC 60947-6-2-2013

Niederspannungsschaltgeräte. Teil 6-2. Mehrfunktionsgeräte. Steuer- und Schutzschaltgeräte (oder -ausrüstung)


615

Artikel 4, Artikel 5

GOST R

Niederspannungsschaltgeräte. Teil 6.

gilt



50030.6.2-2011
(IEC 60947-6-2:2007)

Mehrfunktionsgeräte. Abschnitt 2. Steuer- und Schutzschaltgeräte (oder -ausrüstung) (CPS)

bis 01.06.2017

616

Absätze

GOST

Niederspannungsschaltgeräte. Teil 7.



eins bis vier,

30011.7.1-2012

Hilfseinrichtungen. Abschnitt 1. Reihenklemmen



sechs bis zehn
und zwölf des Artikels 4, Artikel 5

(IEC 60947-7-1:2002)

für Kupferleiter


617

Absätze

GOST

Niederspannungsschaltgeräte. Teil 7.



eins bis vier,

30011.7.2-2012

Hilfseinrichtungen. Abschnitt 2. Reihenklemmen



sechs bis zehn

(IEC

für Schutzleiter zum Anschluss von Kupfer-



und zwölf des Artikels 4, Artikel 5

60947-7-2:2002)

leitern


618

Absätze

GOST R

Niederspannungsschaltgeräte.



eins bis vier,

50030.7.3-2009

Teil 7.3. Hilfseinrichtungen. Sicherheits-



sechs bis zehn
und zwölf des Artikels 4, Artikel 5

(IEC 60947-7-3:2002)

anforderungen an Sicherungsklemmen


619

Absätze

GOST IEC

Niederspannungsschaltgerätekombinationen und Steuerungen



eins bis vier, sechs bis zehn
und zwölf des Artikels 4, Artikel 5

60947-7-4-2015

Teil 7-4. Hilfseinrichtungen. Leiterplatten-Anschlussklemmen für Kupferleiter


620

Absätze
eins bis vier,
sechs bis zehn
und zwölf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60947-8-2015

Niederspannungsschaltgeräte. Teil 8. Steuergeräte für eingebauten Wärmeschutz (PTC) rotierender elektrischer Maschinen


621

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60950-1-2014

Einrichtungen der Informationstechnik. Sicherheitsanforderungen. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


622


GOST IEC 60950-1-2011

Einrichtungen der Informationstechnik. Sicherheitsanforderungen. Teil 1. Allgemeine Anforderungen

gilt bis 01.06.2017

623


STB MEK 60950-1-2003

Einrichtungen der Informationstechnik. Sicherheit. Teil 1. Allgemeine Anforderungen

gilt bis 01.06.2017

624

Absätze
eins, zwei
und sechs bis zehn
des Artikels 4

GOST IEC 60950-21-2013

Einrichtungen der Informationstechnik. Sicherheitsanforderungen. Teil 21. Fernspeisung


625

Absätze
eins bis vier,
sechs bis zehn
und zwölf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60950-22-2013

Einrichtungen der Informationstechnik. Sicherheitsanforderungen. Teil 22. Einrichtungen für die Aufstellung im Freien


626

Absätze
eins bis vier,
sechs bis zehn
und zwölf des Artikels 4, Artikel 5

GOST R MEK 60950-23-2011

Einrichtungen der Informationstechnik. Sicherheitsanforderungen. Teil 23. Einrichtungen zur Speicherung großer Datenmengen


627

Absätze eins bis vier und

GOST 31999-2012 (IEC 60968:1988)

Lampen mit eingebautem Vorschaltgerät für Allgemeinbeleuchtung. Sicherheitsanforderungen


628

Absätze sechs bis zwölf des Artikels 4, Artikel 5

STB IEC 60968-2008

Lampen mit eingebauten Vorschaltgeräten für Allgemeinbeleuchtung. Sicherheitsanforderungen

gilt bis 01.06.2017

629

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST R MEK 60974-1-2012

Ausrüstung für das Lichtbogenschweißen. Teil 1. Schweißstromquellen


630

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60974-2-2014

Ausrüstung für das Lichtbogenschweißen. Teil 2. Flüssigkeitskühlsysteme


631

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60974-3-2014

Ausrüstung für das Lichtbogenschweißen. Teil 3. Lichtbogenzünd- und -stabilisierungseinrichtungen


632

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60974-5-2014

Ausrüstung für das Lichtbogenschweißen. Teil 5. Drahtvorschubmechanismus


633

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60974-7-2015

Ausrüstung für das Lichtbogenschweißen. Teil 7. Brenner


634

ST RK MEK 60974-7-2011

Ausrüstung für das Lichtbogenschweißen. Teil 7. Brenner

gilt bis 01.06.2017

635

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60974-8-2014

Ausrüstung für das Lichtbogenschweißen. Teil 8. Gasversorgungskonsolen für Schweißsysteme und Plasmaschneidsysteme


636

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60974-11-2014

Ausrüstung für das Lichtbogenschweißen. Teil 11. Elektrodenhalter


637

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60974-12-2014

Ausrüstung für das Lichtbogenschweißen. Teil 12. Verbindungseinrichtungen für Schweißkabel


638

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 31195.1-2012
(IEC 60998-1:1990)

Verbindungseinrichtungen für Niederspannungsstromkreise für Haushalt und ähnliche Zwecke. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


639

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60998-2-1-2013

Verbindungseinrichtungen für Niederspannungsstromkreise für Haushalt und ähnliche Zwecke. Teil 2-1. Zusätzliche Anforderungen an Verbindungseinrichtungen mit Schraubklemmen, die als separate Baueinheiten verwendet werden


640

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60998-2-2-2013

Verbindungseinrichtungen für Niederspannungsstromkreise für Haushalt und ähnliche Zwecke. Teil 2-2. Zusätzliche Anforderungen an Verbindungseinrichtungen mit schraubenlosen Klemmen, die als separate Baueinheiten verwendet werden


641

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 31195.2.3-2012
(IEC 60998-2-3:1991)

Verbindungseinrichtungen für Niederspannungsstromkreise für Haushalt und ähnliche Zwecke. Teil 2-3. Zusätzliche Anforderungen an Kontaktklemmen, die die Isolierung von Kupferleitern zu deren Verbindung durchdringen


642

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 60998-2-4-2013

Verbindungseinrichtungen für Niederspannungsstromkreise für Haushalt und ähnliche Zwecke. Teil 2-4. Zusätzliche Anforderungen an Verbindungseinrichtungen durch Verdrillen


643

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 31602.1-2012
(IEC 60999-1:1999)

Verbindungseinrichtungen. Sicherheitsanforderungen an Kontaktklemmen. Teil 1. Anforderungen an Schraub- und schraubenlose Kontaktklemmen für die Verbindung von Kupferleitern mit einem Nennquerschnitt von 0,2 bis 35 mm2


644

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 31602.2-2012
(IEC 60999-2:1995)

Verbindungseinrichtungen. Sicherheitsanforderungen an Kontaktklemmen. Teil 2. Zusätzliche Anforderungen an Schraub- und schraubenlose Kontaktklemmen für die Verbindung von Kupferleitern mit einem Nennquerschnitt von 35 bis 300 mm2


645

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61008-1-2012

Fehlerstromschutzschalter ohne eingebauten Überstromschutz für Haushalt und ähnliche Zwecke. Teil 1. Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren


646

GOST R
51326.1-99
(MEK 61008-1-96)

Fehlerstromschutzschalter ohne eingebauten Überstromschutz für Haushalt und ähnliche Zwecke. Teil 1. Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren

gilt bis 01.06.2017

647

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 31601.2.1-2012
(IEC 61008-2-1:1990)

Fehlerstromschutzschalter ohne eingebauten Überstromschutz für Haushalt und ähnliche Zwecke. Teil 2-1. Anwendbarkeit der grundlegenden Normen auf RCDs, die funktional unabhängig von der Netzspannung sind


648

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61009-1-2014

Fehlerstromschutzschalter mit eingebautem Überstromschutz für Haushalt und ähnliche Zwecke. Teil 1. Allgemeine Regeln


649

GOST R 51327.1-2010
(MEK 61009-1:2006)

Fehlerstromschutzschalter mit eingebautem Überstromschutz für Haushalt und ähnliche Zwecke. Teil 1. Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren

gilt bis 01.06.2017

650

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 31225.2.1-2012
(IEC 61009-2-1:1991)

Fehlerstromschutzschalter mit eingebautem Überstromschutz für Haushalt und ähnliche Zwecke. Teil 2-1. Anwendbarkeit der grundlegenden Normen auf RCBOs, die funktional unabhängig von der Netzspannung sind


651

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61010-1-2014

Sicherheit elektrischer Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


652

GOST 12.2.091-2012
(IEC 61010-1:2001)

Sicherheit elektrischer Geräte für Mess-, Steuer- und Laboranwendungen. Teil 1. Allgemeine Anforderungen

gilt bis 01.06.2017

653

GOST 12.2.091-2002

Sicherheit elektrischer Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte. Teil 1. Allgemeine Anforderungen

gilt bis 01.06.2017

654

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61010-2-010-2013

Sicherheit elektrischer Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte. Teil 2-010. Besondere Anforderungen an Laborgeräte zum Erhitzen von Materialien


655

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61010-2-020-2013

Sicherheit elektrischer Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte. Teil 2-020. Besondere Anforderungen an Laborzentrifugen.


656

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61010-2-030-2013

Sicherheit elektrischer Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte. Teil 2-030. Besondere Anforderungen für Prüf- und Messstromkreise


657

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61010-2-032-2014

Sicherheit elektrischer Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte. Teil 2-032. Besondere Anforderungen an handgehaltene und manuell bediente Stromsensoren für elektrische Prüfungen und Messungen


658


GOST IEC 61010-2-032-2011

Sicherheit elektrischer Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte. Teil 2-032. Besondere Anforderungen an handgehaltene Stromzangen für elektrische Messungen und Prüfungen

gilt bis 01.06.2017

659

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61010-2-033-2013

Sicherheit elektrischer Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte. Teil 2-033. Besondere Anforderungen an tragbare Multimeter und andere Messgeräte für den Hausgebrauch und den professionellen Einsatz, die Netzspannung messen


660

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61010-2-051-2014

Sicherheit elektrischer Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte. Teil 2-051. Besondere Anforderungen an Laborgeräte zum Mischen und Rühren


661

GOST IEC 61010-2-051-2011

Sicherheit elektrischer Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte. Teil 2-051. Besondere Anforderungen an Laborgeräte zum Mischen und Rühren

gilt bis 01.06.2017

662

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61010-2-061-2014

Sicherheit elektrischer Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte. Teil 2-061. Besondere Anforderungen an Labor-Atomspektrometer mit thermischer Atomisierung und Ionisierung


663

GOST IEC 61010-2-061-2011

Sicherheit elektrischer Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte. Teil 2-061. Besondere Anforderungen an Labor-Atomspektrometer mit thermischer Atomisierung und Ionisierung

gilt bis 01.06.2017

664

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61010-2-081-2013

Sicherheit elektrischer Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte. Teil 2-081. Besondere Anforderungen an automatische und halbautomatische Laborgeräte für Analysen und andere Zwecke


665

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61010-031-2013

Sicherheit elektrischer Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte. Teil 031. Sicherheitsanforderungen an tragbare Messsonden für elektrische Messungen und Prüfungen


666

GOST IEC 61010-031-2011

Sicherheit elektrischer Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte. Teil 031. Besondere Anforderungen an handgehaltene elektrische Messsonden für elektrische Messungen und Prüfungen

gilt bis 01.06.2017

667

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61029-1-2012

Tragbare Elektrowerkzeuge. Allgemeine Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren


668

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61029-2-1-2011

Tragbare Elektrowerkzeuge. Besondere Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Kreissägen


669

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61029-2-2-2011

Tragbare Elektrowerkzeuge. Besondere Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Radialarmsägen


670

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61029-2-3-2011

Tragbare Elektrowerkzeuge. Besondere Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Hobel- und Dickenhobelmaschinen


671

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61029-2-4-2012

Tragbare Elektrowerkzeuge. Besondere Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Tischschleifmaschinen


672

GOST R MEK 1029-2-4-96

Tragbare Elektrowerkzeuge. Besondere Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Tischschleifmaschinen

gilt bis 01.06.2017

673

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61029-2-5-2011

Tragbare Elektrowerkzeuge. Besondere Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Bandsägen


674

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61029-2-6-2011

Tragbare Elektrowerkzeuge. Besondere Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Diamantbohrmaschinen mit Wasserversorgung


675

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61029-2-7-2011

Tragbare Elektrowerkzeuge. Besondere Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Diamantsägen mit Wasserversorgung


676

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61029-2-8-2011

Tragbare Elektrowerkzeuge. Besondere Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für einspindelige vertikale Modellfräsmaschinen


677

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61029-2-9-2012

Tragbare Elektrowerkzeuge. Besondere Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Kapp- und Gehrungssägen


678

GOST R MEK 1029-2-9-99

Tragbare Elektrowerkzeuge. Besondere Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Kapp- und Gehrungssägen

gilt bis 01.06.2017

679

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61029-2-10-2013

Tragbare Elektrowerkzeuge. Besondere Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Trennschleifmaschinen


680

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61029-2-12-2014

Tragbare Elektrowerkzeuge. Teil 2-12. Besondere Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Gewindeschneidmaschinen


681

Absatz
elfter
des Artikels 4

GOST IEC 61034-1-2011

Messung der Rauchdichte beim Brennen von Kabeln unter festgelegten Bedingungen. Teil 1. Prüfgeräte


682

Absatz
elfter
des Artikels 4

GOST IEC 61034-2-2011

Messung der Rauchdichte beim Brennen von Kabeln unter festgelegten Bedingungen. Teil 2. Prüfverfahren und Anforderungen


683

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61048-2011

Zusatzgeräte für Lampen. Kondensatoren für Stromkreise von röhrenförmigen Leuchtstoff- und anderen Entladungslampen. Allgemeine Anforderungen und Sicherheitsanforderungen


684

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61050-2011

Transformatoren für röhrenförmige Entladungslampen mit einer Leerlaufspannung über 1000 V (frühere Bezeichnung – „Neontransformatoren“). Allgemeine Anforderungen und Sicherheitsanforderungen


685

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61058-1-2012

Schalter für Elektrogeräte. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


686

STB IEC 61058-1-2009

Schalter für Elektrogeräte. Teil 1. Allgemeine Anforderungen

gilt bis 01.06.2017

687

GOST R MEK 61058.1-2000

Schalter für Elektrogeräte. Teil 1. Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren

gilt bis 01.06.2017

688

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61058-2-1-2013

Schalter für elektrische Haushaltgeräte. Teil 2-1. Zusätzliche Anforderungen an Schnurschalter


689

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61058-2-4-2012

Schalter für elektrische Haushaltgeräte. Teil 2-4. Zusätzliche Anforderungen an unabhängig montierte Schalter


690

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61058-2-5-2012

Schalter für Elektrogeräte. Teil 2-5. Zusätzliche Anforderungen an Polumschalter


691

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61071-2014

Leistungselektronik-Kondensatoren


692

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 31637-2012

Elektromechanische Schütze für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen


693

GOST R
51731-2010
(MEK 61095:2000)

Elektromechanische Schütze für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke


694

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61131-2-2012

Speicherprogrammierbare Steuerungen. Teil 2. Anforderungen an die Ausrüstung und Prüfungen


695

STB IEC 61131-2-2010

Speicherprogrammierbare Steuerungen. Teil 2. Anforderungen an die Ausrüstung und Prüfungen

gilt bis 01.06.2017

696

Absatz zwölf des Artikels 4, Artikel 5

GOST R
53075-2008
(MEK 61167:1992)

Halogen-Metalldampflampen. Betriebsanforderungen


697

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61184-2011

Bajonettfassungen


698

Absätze
zehn
und elf
des Artikels 4,
Artikel 5

GOST R 51288-99 (MEK 187-93)

Messmittel für elektrische und magnetische Größen. Betriebsdokumente


699

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61195-2012

Zweiseitig gesockelte Leuchtstofflampen. Sicherheitsanforderungen


700

STB MEK 61195-2001

Zweiseitig gesockelte Leuchtstofflampen. Sicherheitsanforderungen

gilt bis 01.06.2017

701

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61199-2011

Einseitig gesockelte Leuchtstofflampen. Sicherheitsanforderungen


702

STB MEK 61199-2006

Einseitig gesockelte Leuchtstofflampen. Sicherheitsanforderungen

gilt bis 01.06.2017

703

Absätze
eins, fünf
und zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61204-2013

Niederspannungs-Gleichstromversorgungen. Betriebseigenschaften


704

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61204-7-2014

Niederspannungs-Gleichstromversorgungen. Teil 7. Sicherheitsanforderungen


705

Absätze
erster, dritter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61210-2011

Anschlussvorrichtungen. Flache, schnellanschließbare Klemmen für elektrische Kupferleiter. Sicherheitsanforderungen


706

Absätze
erster, fünfter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61230-2012

Arbeiten unter Spannung. Tragbare Erdungs- oder Erdungs- und Kurzschließgeräte


707

STB IEC 61230-2008

Arbeiten unter Spannung. Tragbare Erdungs- oder Erdungs- und Kurzschließgeräte

gilt bis 01.06.2017

708

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST 31223-2012 (IEC 61242:1995)

Leitungsroller für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren


709

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61243-3-2014

Arbeiten unter Spannung. Spannungsprüfer. Teil 3: Zweipolige Spannungsprüfer für Niederspannung


710

Absätze
erster bis dritter,
sechster,
elfter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61270-1-2013

Kondensatoren für Mikrowellenöfen. Teil 1: Allgemeine Anforderungen


711

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST R MEK 61347-1-2011

Geräte für Lampen. Teil 1: Allgemeine und Sicherheitsanforderungen


712

STB IEC 61347-1-2008

Vorschaltgeräte für Lampen. Teil 1: Allgemeine und Sicherheitsanforderungen


713

ST RK IES
61347-1-2013

Lampenbetriebsgeräte. Teil 1: Allgemeine und Sicherheitsanforderungen


714

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61347-2-2-2014

Vorschaltgeräte für Lampen. Teil 2-2: Besondere Anforderungen an elektronische Abwärtswandler für Glühlampen mit Gleich- oder Wechselstromversorgung


715

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST R MEK 61347-2-3-2011

Geräte für Lampen. Teil 2-3: Besondere Anforderungen an elektronische Vorschaltgeräte mit Wechselstromversorgung für röhrenförmige Leuchtstofflampen


716

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61347-2-7-2014

Geräte für Lampen. Teil 2-7: Besondere Anforderungen an batteriebetriebene elektronische Vorschaltgeräte für Sicherheitsbeleuchtung (autonome)


717

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST R MEK 61347-2-8-2011

Geräte für Lampen. Teil 2-8: Besondere Anforderungen an Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen


718

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61347-2-9-2014

Geräte für Lampen. Teil 2-9: Besondere Anforderungen an elektromagnetische Vorschaltgeräte für Entladungslampen (außer Leuchtstofflampen)


719

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61347-2-10-2014

Vorschaltgeräte für Lampen. Teil 2-10: Besondere Anforderungen an elektronische Wechselrichter und Konverter für hochfrequente röhrenförmige Entladungslampen (Neonlampen) mit Kaltstart


720

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61347-2-11-2014

Vorschaltgeräte für Lampen. Teil 2-11: Besondere Anforderungen an elektronische Hilfsschaltungen für Leuchten


721

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61347-2-12-2015

Vorschaltgeräte für Lampen. Teil 2-12: Besondere Anforderungen an elektronische Vorschaltgeräte für Gleich- oder Wechselstromversorgung für Entladungslampen (mit Ausnahme von Leuchtstofflampen)


722

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61347-2-13-2013

Vorschaltgeräte für Lampen. Teil 2-13: Besondere Anforderungen an elektronische Vorschaltgeräte mit Gleich- oder Wechselstromversorgung für Module mit Leuchtdioden


723

GOST R MEK 61347-2-13-2011

Geräte für Lampen. Teil 2-13: Besondere Anforderungen an elektronische Steuergeräte mit Gleich- oder Wechselstromversorgung für LED-Module

gilt bis 01.06.2017

724

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61439-1-2013

Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen. Teil 1: Allgemeine Anforderungen


725

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61439-2-2015

Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen. Teil 2: Energie-Schaltgerätekombinationen


726

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61439-5-2013

Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen. Teil 5: Besondere Anforderungen an Schaltgerätekombinationen in öffentlichen Energieverteilungsnetzen


727

Absätze
erster bis vierter und
sechster bis zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61535-2015

Steckverbinder für feste Verbindung in ortsfesten Installationen


728

Absätze erster,
dritter, sechster,
achter, neunter,
elfter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST R
52868-2007
(MEK 61537:2006)

Kabelleiter- und Kabelrinnensysteme für die Kabelverlegung. Allgemeine technische Anforderungen und Prüfverfahren


729

Absätze erster,
zweiter, fünfter,
sechster, achter
und zwölfter des Artikels 4, Artikel 5

GOST R 54127-1-2010
(MEK 61557-1:2007)

Elektrische Verteilungsnetze für Niederspannung bis 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom. Elektrosicherheit. Geräte für die Prüfung, Messung oder Überwachung von Schutzmaßnahmen. Teil 1: Allgemeine Anforderungen


730

Absätze
erster, sechster,
zehnter
und zwölfter
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61557-2-2013

Elektrische Verteilungsnetze für Niederspannung bis 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom. Elektrosicherheit. Geräte für die Prüfung, Messung oder Überwachung von Schutzmaßnahmen. Teil 2: Isolationswiderstand


731

GOST R 54127-2-2011
(MEK 61557-2:2007)

Elektrische Verteilungsnetze für Niederspannung bis 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom. Elektrosicherheit. Geräte für die Prüfung, Messung oder Überwachung von Schutzmaßnahmen. Teil 2: Isolationswiderstand

gilt bis 01.06.2017

732

Absätze eins,
zwei, fünf,
sechs, acht
und zwölf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61557-3-2013

Elektrische Niederspannungsverteilnetze mit Spannungen bis 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom. Elektrosicherheit. Geräte zur Prüfung, Messung oder Überwachung von Schutzmitteln. Teil 3. Schleifenimpedanz


733


GOST R 54127-3-2011
(IEC 61557-3:2007)

Elektrische Niederspannungsverteilnetze mit Spannungen bis 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom. Elektrosicherheit. Geräte zur Prüfung, Messung oder Überwachung von Schutzmitteln. Teil 3. Schleifenimpedanz

gilt bis 01.06.2017

734

Absätze eins,
zwei, fünf,
sechs, acht
und zwölf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61557-4-2013

Elektrische Niederspannungsverteilnetze mit Spannungen bis 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom. Elektrosicherheit. Geräte zur Prüfung, Messung oder Überwachung von Schutzmitteln. Teil 4. Widerstand von Erdung und Schutzpotentialausgleich


735

GOST R 54127-4-2011
(IEC 61557-4:2007)

Elektrische Niederspannungsverteilnetze mit Spannungen bis 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom. Elektrosicherheit. Geräte zur Prüfung, Messung oder Überwachung von Schutzmitteln. Teil 4. Widerstand von Erdung und Schutzpotentialausgleich

gilt bis 01.06.2017

736

Absätze eins,
zwei, fünf,
sechs, acht
und zwölf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61557-5-2013

Elektrische Niederspannungsverteilnetze mit Spannungen bis 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom. Elektrosicherheit. Geräte zur Prüfung, Messung oder Überwachung von Schutzmitteln. Teil 5. Widerstand von Erdern gegen Erde


737

GOST R 54127-5-2011
(IEC 61557-5:2007)

Elektrische Niederspannungsverteilnetze mit Spannungen bis 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom. Elektrosicherheit. Geräte zur Prüfung, Messung oder Überwachung von Schutzmitteln. Teil 5. Widerstand von Erdern gegen Erde

gilt bis 01.06.2017

738

Absätze eins,
zwei, fünf,
sechs, acht
und zwölf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61557-6-2013

Elektrische Niederspannungsverteilnetze mit Spannungen bis 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom. Elektrosicherheit. Geräte zur Prüfung, Messung oder Überwachung von Schutzmitteln. Teil 6. Differenzstromgesteuerte Schutzeinrichtungen in TT- und TN-Systemen


739

GOST R 54127-6-2012
(IEC 61557-6:2007)

Elektrische Niederspannungsverteilnetze mit Spannungen bis 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom. Elektrosicherheit. Geräte zur Prüfung, Messung oder Überwachung von Schutzmitteln. Teil 6. Differenzstromgesteuerte Schutzeinrichtungen in TT-, TN- und IT-Systemen

gilt bis 01.06.2017

740

Absätze eins,
zwei, fünf,
sechs, acht
und zwölf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61557-7-2013

Elektrische Niederspannungsverteilnetze mit Spannungen bis 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom. Elektrosicherheit. Geräte zur Prüfung, Messung oder Überwachung von Schutzmitteln. Teil 7. Phasenfolge


741

GOST R
54124-2012
(IEC
61557-7:2003)

Elektrische Niederspannungsverteilnetze mit Spannungen bis 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom. Elektrosicherheit. Geräte zur Prüfung, Messung oder Überwachung von Schutzmitteln. Teil 7. Phasenfolge

gilt bis 01.06.2017

742

Absätze eins,
zwei, fünf,
sechs, acht
und zwölf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61557-8-2015

Elektrische Niederspannungsverteilnetze mit Spannungen bis 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom. Elektrosicherheit. Geräte zur Prüfung, Messung oder Überwachung von Schutzmitteln. Teil 8. Isolationsüberwachungsgeräte in IT-Systemen


743

Absätze eins,
zwei, fünf,
sechs, acht
und zwölf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61557-9-2015

Elektrische Niederspannungsverteilnetze mit Spannungen bis 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom. Elektrosicherheit. Geräte zur Prüfung, Messung oder Überwachung von Schutzmitteln. Teil 9. Geräte zur Ortung von Isolationsfehlern in IT-Systemen


744

Absätze eins,
zwei, fünf,
sechs, acht
und zwölf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61557-10-2015

Elektrische Sicherheit in Niederspannungsverteilsystemen bis 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom. Geräte zur Prüfung, Messung oder Überwachung von Schutzeinrichtungen. Teil 10. Kombinierte Messgeräte zur Prüfung, Messung oder Überwachung von Schutzeinrichtungen


745

Absätze eins,
zwei, fünf,
sechs, acht
und zwölf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61557-11-2015

Elektrische Niederspannungsverteilnetze mit Spannungen bis 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom. Elektrosicherheit. Geräte zur Prüfung, Messung oder Überwachung von Schutzmitteln. Teil 11. Wirksamkeit von Differenzstromüberwachungsgeräten (RCM) Typ A und Typ B in TT-, TN- und IT-Systemen


746

Absätze eins,
zwei, fünf,
sechs, acht
und zwölf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61557-12-2015

Elektrische Niederspannungsverteilnetze mit Spannungen bis 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom. Elektrosicherheit. Geräte zur Prüfung, Messung oder Überwachung von Schutzmitteln. Teil 12. Geräte zur Messung und Überwachung von Betriebskenngrößen (PMD)


747

Absätze eins,
zwei, fünf,
sechs, acht
und zwölf des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61557-13-2014

Elektrische Niederspannungsverteilnetze bis 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom. Sicherheit. Geräte zur Prüfung, Messung oder Überwachung von Schutzmitteln. Teil 13. Handgehaltene und handbediente Klemmen und Stromsensoren zur Messung von Ableitströmen in elektrischen Verteilnetzen


748

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61558-1-2012

Sicherheit von Leistungstransformatoren, Stromversorgungen, Drosseln und ähnlichen Produkten. Teil 1. Allgemeine Anforderungen und Prüfungen


749

Absätze
eins bis vier und
sechs bis zwölf
des Artikels 4, Artikel 5

GOST IEC 61558-2-1-2015

Sicherheit von Leistungstransformatoren, Stromversorgungen, Drosseln und ähnlichen Produkten. Teil 2-1. Zusätzliche Anforderungen und Prüfungen für Trenntransformatoren und Stromversorgungen mit Trenntransformatoren für allgemeine Anwendungen


750

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61558-2-2-2015

Sicherheit von Leistungstransformatoren, Netzteilen, Drosseln und ähnlichem Gerät. Teil 2-2. Zusätzliche Anforderungen und Prüfungen an Stelltransformatoren und Netzteile mit Stelltransformatoren


751

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61558-2-3-2015

Sicherheit von Leistungstransformatoren, Stromversorgungen, Drosseln und ähnlichen Erzeugnissen. Teil 2-3. Zusätzliche Anforderungen und Prüfverfahren für Transformatoren zur Zündung von Gas- und Flüssigbrennstoffbrennern


752

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61558-2-4-2015

Sicherheit von Transformatoren, Drosseln, Netzteilen und ähnlichem Gerät mit Versorgungsspannung bis 1100 V. Teil 2-4. Zusätzliche Anforderungen und Prüfungen an Trenntransformatoren und Netzteile mit Trenntransformatoren


753

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61558-2-5-2013

Sicherheit von Leistungstransformatoren, Netzteilen und ähnlichem Gerät. Teil 2-5. Zusätzliche Anforderungen an Transformatoren und Netzteile für Elektrorasierer


754

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61558-2-6-2012

Sicherheit von Transformatoren, elektrischen Drosseln, Stromversorgungen und ähnlichen Erzeugnissen mit Versorgungsspannung bis 1100 V. Teil 2-6. Zusätzliche Anforderungen und Prüfverfahren für Sicherheitstrenntransformatoren und Stromversorgungen mit Sicherheitstrenntransformatoren


755

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61558-2-7-2012

Leistungstransformatoren, Netzteile, Drosseln und ähnliche Erzeugnisse. Sicherheit. Teil 2-7. Besondere Anforderungen an Transformatoren und Energieversorgung für Spielzeug


756

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61558-2-8-2015

Sicherheit von Leistungstransformatoren, Stromversorgungen, Drosseln und ähnlichen Erzeugnissen. Teil 2-8. Zusätzliche Anforderungen und Prüfverfahren für Transformatoren und Netzteile für Klingeln und akustische Signalgeräte


757

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61558-2-9-2015

Sicherheit von Leistungstransformatoren, Stromversorgungen, Drosseln und ähnlichen Erzeugnissen. Teil 2-9. Zusätzliche Anforderungen und Prüfverfahren für Transformatoren und Netzteile für tragbare Leuchten der Klasse III mit Wolframglühlampen


758

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61558-2-10-2015

Sicherheit von Leistungstransformatoren, Stromversorgungen, Drosseln und ähnlichen Erzeugnissen. Teil 2-10. Zusätzliche Anforderungen und Prüfverfahren für Trenntransformatoren mit hohem Isolationsgrad und Trenntransformatoren mit Sekundärspannungen über 1000 V


759

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61558-2-12-2015

Sicherheit von Leistungstransformatoren, Stromversorgungen, Drosseln und ähnlichen Erzeugnissen. Teil 2-12. Zusätzliche Anforderungen und Prüfverfahren für Transformatoren mit stabilisierter Sekundärspannung und stabilisierte Netzteile


760

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61558-2-13-2015

Sicherheit von Leistungstransformatoren, Stromversorgungen, Drosseln und ähnlichen Erzeugnissen. Teil 2-13. Zusätzliche Anforderungen und Prüfverfahren für Spartransformatoren und Netzteile mit Spartransformatoren


761

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61558-2-14-2015

Sicherheit von Leistungstransformatoren, Stromversorgungen, Drosseln und ähnlichen Erzeugnissen. Teil 2-14. Zusätzliche Anforderungen und Prüfverfahren für Stelltransformatoren und Stromversorgungen, die in Stelltransformatoren eingebaut sind


762

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61558-2-15-2015

Sicherheit von Leistungstransformatoren, Stromversorgungen, Drosseln und ähnlichen Erzeugnissen. Teil 2-15. Zusätzliche Anforderungen und Prüfverfahren für Trenntransformatoren für Stromnetze in medizinischen Räumen


763

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61558-2-16-2015

Sicherheit von Leistungstransformatoren, Stromversorgungen, Drosseln und ähnlichen Erzeugnissen. Teil 2-16. Zusätzliche Anforderungen und Prüfverfahren für Schaltnetzteile und Transformatoren für Schaltnetzteile


764

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61558-2-20-2015

Sicherheit von Leistungstransformatoren, Stromversorgungen, Drosseln und ähnlichen Erzeugnissen. Teil 2-20. Zusätzliche Anforderungen und Prüfverfahren für Kleindrosseln


765

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61558-2-23-2015

Sicherheit von Leistungstransformatoren, Stromversorgungen, Drosseln und ähnlichen Erzeugnissen. Teil 2-23. Zusätzliche Anforderungen und Prüfverfahren für Transformatoren und Netzteile für Baustellen


766

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61643-11-2013

Niederspannungsgeräte zum Schutz gegen Überspannungen. Teil 11. Geräte zum Schutz gegen Überspannungen in Niederspannungs-Energieversorgungssystemen


767

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61643-21-2014

Niederspannungs-Überspannungsschutzgeräte. Teil 21. Überspannungsschutzgeräte, die an Telekommunikations- und Signalisierungsnetze angeschlossen sind. Anforderungen an die Betriebseigenschaften und Prüfverfahren


768

Absätze
erster und siebter
Artikel 4

GOST IEC 61770-2012

Elektrische Geräte, die an Wasserversorgungsnetze angeschlossen werden. Verhinderung des Rücksaugens und der Beschädigung von Verbindungsschläuchen


769

STB IEC 61770-2007

Elektrische Geräte, die an Wasserversorgungsnetze angeschlossen werden. Verhinderung des Rücksaugens und der Beschädigung von Verbindungsschläuchen

gilt bis 01.06.2017

770

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST R MEK 61730-1-2013

Photovoltaische Module. Sicherheitsbetrachtung. Teil 1. Anforderungen an die Konstruktion


771

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61810-1-2013

Elektromechanische Logikrelais mit nicht genormter Ansprechzeit. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


772

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61812-1-2013

Relais mit genormter Ansprechzeit für industrielle Anwendungen. Teil 1. Anforderungen und Prüfungen


773

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

STB IEC 61851-1-2008

Leitungsgebundenes Ladesystem für elektrische Fahrzeuge. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


774

GOST R MEK 61851-1-2013

Leitungsgebundenes Ladesystem für elektrische Fahrzeuge. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


775

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

STB IEC 61851-21-2007

Leitungsgebundenes Ladesystem für elektrische Fahrzeuge. Teil 21. Anforderungen an elektrische Fahrzeuge hinsichtlich des Anschlusses an eine Wechsel- oder Gleichstromquelle


776

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61869-1-2015

Messwandler. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


777

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST R MEK 61869-2-2015

Messwandler. Teil 2. Zusätzliche Anforderungen an Stromwandler


778

ST RK IEC 61869-2-2013

Messwandler. Teil 2. Zusätzliche Anforderungen an Stromwandler


779

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61869-3-2012

Messwandler. Teil 3. Zusätzliche Anforderungen an induktive Spannungswandler


780

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 61995-1-2013

Geräte zum Anschluss von Leuchten für Haushalt und ähnliche Zwecke. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


781

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 62031-2011

LED-Module für Allgemeinbeleuchtung. Sicherheitsanforderungen


782

STB IEC 62031-2009

LED-Module für Allgemeinbeleuchtung. Sicherheitsanforderungen

gilt bis 01.06.2017

783

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST 31948-2012 (IEC 62035:1999)

Entladungslampen (außer Leuchtstofflampen). Sicherheitsanforderungen


784

STB IEC 62035-2007

Gasentladungslampen (außer Leuchtstofflampen). Sicherheitsanforderungen


785

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 62040-1-2013

Unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme (USV). Teil 1. Allgemeine Anforderungen und Sicherheitsanforderungen an unterbrechungsfreie Stromversorgungsanlagen (USV)


786

ST RK MEK 62040-1-2011

Unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV). Teil 1. Allgemeine Anforderungen und Sicherheitsanforderungen für USV

gilt bis 01.06.2017

787

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 62208-2013

Gehäuse für Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen zur Verteilung und Steuerung. Allgemeine Anforderungen


788

GOST 32127-2013

Leergehäuse für Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen zur Verteilung und Steuerung. Allgemeine Anforderungen

gilt bis 01.06.2017

789

Absätze fünfter
und zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST EN 62233-2013

Verfahren zur Messung der elektromagnetischen Felder, die von elektrischen Haushaltsgeräten und ähnlichen Geräten erzeugt werden, hinsichtlich ihrer Wirkung auf den Menschen


790

STB EN 50366-2007

Elektrische Haushaltsgeräte und ähnliche Geräte. Elektromagnetische Felder. Bewertungs- und Messverfahren

gilt bis 01.06.2017

791

Absätze fünfter
und zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 62311-2013

Bewertung elektronischer und elektrischer Geräte hinsichtlich Begrenzung der Exposition von Menschen gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz – 300 GHz)


792

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 62368-1-2014

Audio-, Video-, Geräte der Informationstechnik und der Kommunikationstechnik. Teil 1. Sicherheitsanforderungen


793

Absätze fünfter
und zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 62423-2013

Differenzstromgesteuerte Schutzschalter Typ F und Typ B mit und ohne eingebauten Überstromschutz für Haushalt und ähnliche Zwecke


794

Absätze fünfter
und zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 62471-2013

Photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen


795

Absätze fünfter
und zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 62479-2013

Bewertung elektronischer und elektrischer Geräte mit geringer Leistung hinsichtlich der grundlegenden Begrenzungen im Zusammenhang mit der Exposition von Menschen gegenüber elektromagnetischen Feldern (10 MHz – 300 GHz)


796

Absätze fünfter
und zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 62493-2014

Bewertung von Beleuchtungseinrichtungen im Zusammenhang mit der Wirkung elektromagnetischer Felder auf den Menschen


797

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

GOST IEC 62552-2013

Haushaltskühlgeräte. Technische Anforderungen und Prüfverfahren


798

Absätze
erster – vierter und
sechster – zwölfter
Artikel 4, Artikel 5

STB IEC 62560-2011

LED-Lampen mit eingebauten Vorschaltgeräten für Allgemeinbeleuchtung mit Versorgungsspannung über 50 V. Sicherheitsanforderungen


799

GOST R MEK 62560-2011

LED-Lampen mit eingebautem Steuergerät für Allgemeinbeleuchtung für Spannungen über 50 V. Sicherheitsanforderungen


800

Artikel 4

ST RK IEC 62821-1-2015

Elektrische Kabel. Kabel mit Isolierung und Mantel aus halogenfreiem Thermoplast mit geringer Rauchentwicklung für Nennspannungen bis einschließlich 450/750 V. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


801

Artikel 4

ST RK IEC 62821-2-2015

Elektrische Kabel. Kabel mit Isolierung und Mantel aus halogenfreiem Thermoplast mit geringer Rauchentwicklung für Nennspannungen bis einschließlich 450/750 V. Teil 2. Prüfverfahren


802

Artikel 4

ST RK IEC 62821-3-2015

Elektrische Kabel. Kabel mit Isolierung und Mantel aus halogenfreiem Thermoplast mit geringer Rauchentwicklung für Nennspannungen bis einschließlich 450/750 V. Teil 3. Flexible Kabel (Leitungen)


803

Artikel 4 und 5

GOST IEC 62841-1-2014

Handgeführte, tragbare und Gartengeräte mit Elektroantrieb. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 1. Allgemeine Anforderungen


804

Artikel 4 und 5

GOST IEC 62841-2-2-2015

Handgeführte, tragbare und Gartengeräte mit Elektroantrieb. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-2. Besondere Anforderungen an Schrauber und Schlagschrauber


805

Artikel 4 und 5

GOST IEC 62841-2-4-2015

Handgeführte, tragbare und Gartengeräte mit Elektroantrieb. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-4. Besondere Anforderungen an Flachschleifer und Bandschleifer


806

Artikel 4 und 5

GOST IEC 62841-2-5-2015

Handgeführte, tragbare und Gartengeräte mit Elektroantrieb. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 2-5. Besondere Anforderungen an Kreissägen


807

Artikel 4 und 5

GOST IEC 62841-3-1-2015

Handgeführte, tragbare und Gartengeräte mit Elektroantrieb. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 3-1. Besondere Anforderungen an Kreissägen


808

Artikel 4 und 5

GOST IEC
62841-3-6-2015

Handgeführte, tragbare und Gartengeräte mit Elektroantrieb. Sicherheit und Prüfverfahren. Teil 3-6. Besondere Anforderungen an Maschinen zum Bohren mit Diamantbohrkronen mit Flüssigkeitssystem


809

Artikel 4 und 5

Abschnitte 7 und 8
GOST R 54429-
2011

Symmetrische Kommunikationskabel für digitale Übertragungssysteme. Allgemeine technische Bedingungen


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