Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Abwicklung von Exportgeschäften mit den Staaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU). Dieses Wissen teilen wir gerne mit unseren Kunden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die EAC Zertifizierung bestätigt, dass ein Produkt den technischen Regelwerken der EAWU entspricht.
- Sie betrifft Hersteller und Exporteure, die Produkte in die EAWU Staaten liefern möchten.
- Zu den häufig benötigten Unterlagen gehören der technische Pass, Sicherheitsdatenblätter und Prüfprotokolle.
- Die Bearbeitung dauert je nach Produkt und Dokumentation einige Wochen bis wenige Monate.
- Jetzt prüfen: Lassen Sie sich zu den Anforderungen Ihres Produkts und den nächsten Schritten beraten.
Wenn sich Ihre Mitarbeiter spezielle Kenntnisse bezüglich der EAC Zertifizierungsprozesse, EAC Kennzeichnungsvorschriften und deren gesetzlichen Grundlagen in den EAWU Staaten aneignen möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
EAC Beratung in Ihrem Unternehmen
Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für unsere Kunden und deren Projekte. Dadurch schaffen wir langfristige Partnerschaften und garantieren beste Lösungen für unsere Kunden.
Wir beraten Sie bezüglich Ihrer Produkte und der dafür notwendigen EAC Konformitätsbestätigungen und EAC Kennzeichnungen. Dabei werden wir die effizienteste Möglichkeit für Sie finden, die speziell auf die Bedürfnisse Ihrer Branche angepasst ist.
Zertifizierung für EAWU Staaten
Ein EAC Zertifikat ist ein Nachweis der Konformität mit den technischen Regelwerken der EAWU Staaten. Durch die Zertifizierung wird dem Hersteller bestätigt, dass die zertifizierten Produkte mit den Anforderungen der TR ZU Richtlinien der EAWU Staaten übereinstimmen.
Ein EAC Zertifikat bzw. eine EAC Deklaration wird von einem in den Mitgliedsstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion akkreditierten Dienstleister in das einheitliche Register eingetragen.
Als unverbindliche Planungshilfe sind für Maschinen typischerweise ca. 4 - 8 Wochen Bearbeitungszeit anzusetzen; die tatsächliche Dauer hängt vom Produkt und der Dokumentation ab.
- Produkt und anwendbares technisches Regelwerk prüfen
- Technische Dokumentation zusammenstellen
- Erforderliche Prüfungen und Nachweise durchführen
- EAC Zertifikat oder EAC Deklaration registrieren
Die Gesamtdauer kann je nach Produkt und Dokumentation von einigen Wochen bis zu wenigen Monaten reichen.
- EAC Zertifizierung für Maschinen und Anlagen
- EAC Zertifizierung für Elektro- und Radiotechnik
- EAC Zertifizierung für Lebensmittel und Getränke
- EAC Zertifizierung für Kosmetik und Pflegeprodukte
- EAC Zertifizierung für Möbel und Wohnaccessoires
- EAC Zertifizierung für ATEX‑Ausrüstungen
- EAC Zertifizierung für Druckgeräte
Weitere Informationen bieten die technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftskommission, der Überblick zur Eurasischen Wirtschaftsunion und die ISO‑Informationen zur Konformitätsbewertung.
Betriebsdokumentation
Für die erfolgreiche EAC Zulassung wird je nach technischem Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion eine Reihe zusätzlicher Begleitunterlagen benötigt, zum Beispiel ein technischer Pass, eine Sicherheitsbetrachtung oder eine Betriebsanleitung.
Die EAC Dokumentation wird in Übereinstimmung mit den TR ZU und EAWU‑Vorschriften für technische Begleitunterlagen erstellt. Die Unterlagen basieren auf Konstruktionsunterlagen und technischen Daten und enthalten die obligatorischen Vorgaben für die EAC Zulassung und EAC Kennzeichnung.
Unterlagen | Kurze Beschreibung |
|---|---|
Technischer Pass (technische Produktdaten) | technische Kerndaten und Angaben zum Produkt |
Druckbehälterpass | Nachweis- und Betriebsangaben für Druckbehälter |
Bedienungsanleitung | sichere Bedienung und bestimmungsgemäße Verwendung |
Festigkeitsberechnung | Bewertung der Festigkeit bei zulässiger Belastung |
Sicherheitsdatenblätter | sicherheitsrelevante Angaben zu Stoffen und Produkten |
Sicherheitsbetrachtung | dokumentierte Bewertung der Produktrisiken |
Zündgefahrenbewertung (Bewertung von Zündrisiken) | Bewertung möglicher Zündgefahren bei ATEX‑Ausrüstungen |
Erstkalibrierung | Nachweis der erstmaligen Kalibrierung |
Prüfprotokolle | Ergebnisse der erforderlichen Prüfungen |
Bevollmächtigte Vertretung
Rechtliche Voraussetzung: Die Regelungen der Eurasischen Wirtschaftsunion schreiben vor, dass der Hersteller einen Sitz im gemeinsamen Wirtschaftsgebiet haben muss, um einen Antrag auf eine Zertifizierung stellen zu können. Somit wird eine bevollmächtigte Vertretung für ausländische Hersteller benötigt.
Kommerzielle Optionen: Oft tritt als Antragsteller ein Geschäftspartner des Herstellers auf. Dabei muss man berücksichtigen, dass nur dieser Geschäftspartner das alleinige Vertriebsrecht hat und allen anderen Kunden des Herstellers eine Vollmacht für die Vertriebstätigkeit ausstellen muss. Wenn Sie unabhängig von einzelnen Partner bleiben möchten, stellen wir Ihnen gerne eine Vertragsperson zur Verfügung.
Begriff | Erklärung |
|---|---|
EAC | Einheitliches Konformitätszeichen für Produkte, die den geltenden technischen Regelwerken der EAWU entsprechen. |
EAWU | Eurasische Wirtschaftsunion, deren Mitgliedstaaten gemeinsame technische Anforderungen anwenden. |
TR ZU | Technisches Regelwerk der Zollunion mit verbindlichen Sicherheits- und Konformitätsanforderungen für bestimmte Produktgruppen. |
GOST | Staatlicher beziehungsweise zwischenstaatlicher Standard für technische und betriebliche Anforderungen. |
ATEX | Bezeichnung für Ausrüstungen und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. |
EAC MED | Bezeichnung für die EAC Konformitätsbewertung von Medizinprodukten und medizinischen Erzeugnissen. |
EAC Zertifikat | Dokumentierter Nachweis der Konformität eines Produkts mit den einschlägigen technischen Regelwerken. |
EAC Deklaration | Form der Konformitätsbestätigung, die für bestimmte Produkte anstelle eines EAC Zertifikats vorgesehen ist. |
Bevollmächtigte Vertretung | Vertretung im gemeinsamen Wirtschaftsgebiet, die ausländische Hersteller im Zertifizierungsverfahren unterstützen kann. |
Die Beratung richtet sich an Hersteller und Exporteure, die Maschinen, Elektro- und Radiotechnik, Lebensmittel, Kosmetik, Möbel, Druckgeräte oder ATEX‑Ausrüstungen in EAWU Staaten liefern möchten.
- Hersteller mit Sitz außerhalb der EAWU
- Exporteure und deren Vertriebspartner
- Unternehmen mit Bedarf an technischer Dokumentation oder einer bevollmächtigten Vertretung
Der Ablauf beginnt mit der Prüfung von Produkt und Unterlagen und endet mit der passenden Konformitätsbestätigung und ihrem Eintrag in das einheitliche Register.
- Produkt und anwendbares technisches Regelwerk prüfen
- Technische Dokumentation zusammenstellen
- Erforderliche Prüfungen und Nachweise durchführen
- EAC Zertifikat oder EAC Deklaration registrieren
Die benötigte Betriebsdokumentation hängt vom Produkt und vom anwendbaren technischen Regelwerk ab.
- Technischer Pass oder Druckbehälterpass
- Bedienungsanleitung und Festigkeitsberechnung
- Sicherheitsdatenblätter und Sicherheitsbetrachtung
- Prüfprotokolle sowie gegebenenfalls Zündgefahrenbewertung und Erstkalibrierung