Die EAWU Staaten sind wichtige Handelspartner der deutschen Exportwirtschaft. Neben der Zertifizierung gehört zu unserem Dienstleistungsangebot auch die Verzollung von Waren.
Es werden diverse Produkte aus Deutschland, Frankreich und Italien nach Russland und in die EAWU Staaten exportiert. Zu den wesentlichen Exportwaren zählen Medizintechnik, Produktionsanlagen, Elektrotechnik, Chemikalien und Medikamente.
Zusätzlich zur EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung bieten wir auch die Verzollung von Waren in Russland und den EAWU Staaten an. Es existiert kein Freihandelsabkommen zwischen der Zollunion der EAWU Staaten und den Ländern des europäischen Wirtschaftsraumes.
Somit sind die Verzollungs- und die Einfuhrregelungen für Russland und die Mitgliedsstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion etwas aufwendiger als innerhalb der EU Staaten.
Unsere langjährige Erfahrung und Kompetenz bietet alle Voraussetzungen für eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung von EAC Zertifizierung und Verzollung von Waren in den EAWU Staaten.
Unseren Kunden bieten wir folgende Dienstleistungen an:
Zu unseren wichtigsten Kompetenzen gehört die komplette Begleitung von großen Investitionsprojekten, wie zum Beispiel Produktionsanlagen, für diverse Branchen in den EAWU Staaten.
Weiterhin betreuen wir deutsche Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen bei der Organisation von langfristigen und auf Serienproduktion bezogenen Lieferungen in die EAWU Staaten.
Die EAC Zertifizierung wird für die meisten Produkte vorgeschrieben, die in der Aufzählung von zertifizierungspflichtigen Waren gemäß der Entscheidung N620 erfasst sind.
Für Produktgruppen, die in dieser Aufzählung nicht erfasst sind, gelten beim Export die nationalen Zertifizierungsvorschriften. Die EAWU ist eine internationale Vereinigung, die für die regionale, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung und Integration zwischen den einzelnen EAWU Staaten zuständig ist.
Das Ziel der Eurasischen Wirtschaftsunion ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftliche Integration zwischen den einzelnen EAWU Mitgliedstaaten.
Aktuelle EAWU Mitgliedstaaten:
Die Verzollungsprozesse müssen effizient gestaltet werden. So macht es Sinn, bei der Verzollung von großen Investitionsprojekten in den EAWU Staaten einen Antrag auf Klassifikationsentscheidung zu stellen. Die Klassifikationsentscheidung ist eine Vereinfachungsregelung für umfangreiche Lieferungen.
Durch die Klassifizierung von Warengruppen werden die einzelne Bestandteile der Lieferung zusammengefasst und als eine Lieferung entsprechend verzollt. Ohne Anwendung von Klassifizierungsvorteilen werden alle Bestandteile der Lieferung separat verzollt.
Bei großen Investitionsprojekten, die innerhalb von kurzer Zeit ausgeliefert werden, besteht die Möglichkeit, die Lieferung als eine Blockverzollung zu organisieren. Dadurch wird die Verzollung wesentlich schneller, da die einzelnen Bestandteile der Lieferung zusammen als eine Anlage verzollt werden.
Die elektronische Verzollung verfügt über mehrere Vorteile und ist effizienter und zuverlässiger als konventionelle Verzollung von Waren in den EAWU Staaten. Bei der Einreichung von Zolldeklarationen in elektronischer Form wird keine Anwesenheit des Antragstellers benötigt, da alle notwendigen Unterlagen in elektronischer Form eingereicht werden.
Bei der Einfuhr von Waren in die EAWU Mitgliedstaaten werden diverse Gebühren und Steuern erhoben. Neben der Zollgebühr muss auch Einfuhrumsatzsteuer auf die importierten Produkte gezahlt werden.
Die Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer wird in den EAWU Staaten auf der Basis des Zollwerts der importierten Ware durchgeführt. Weiterhin besteht die Möglichkeit, durch unsere EAWU Niederlassungen für steuerliche Zwecke vertreten zu werden.