Regulatory Monitor: Aktuelle Entwicklungen der EAC Zertifizierung
Die EAC Zertifizierung bleibt auch im Jahr 2026 eine zentrale Voraussetzung für den Export zahlreicher Produkte in die Eurasische Wirtschaftsunion. Die EAWU besteht aus Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan.
Seit Januar 2026 wurden mehrere technische Regelwerke, Normenlisten, Prüfverfahren und Übergangsbestimmungen geändert. Besonders relevant sind die strengere Kontrolle ausländischer EAC Zertifikate in Russland, neue Vorschriften für Farben und Lacke sowie Änderungen bei persönlicher Schutzausrüstung, Kosmetik, Lebensmitteln und Brandschutztechnik.
Dieser Regulatory Monitor zeigt die wichtigsten Entwicklungen seit Januar 2026.
August 2026: Konformitätsnachweise und Regelwerksänderungen
Im August 2026 standen die Gültigkeit bestimmter russischer Konformitätsnachweise und die Weiterentwicklung der Technischen Regelwerke der EAWU im Mittelpunkt. Für Hersteller und Exporteure ist dabei entscheidend, zwischen nationalen russischen Anforderungen, EAWU‑weiten Regelungen und noch nicht verabschiedeten Vorhaben zu unterscheiden.
Klarstellung zur Gültigkeit nationaler Zertifikate und Deklarationen
Rosakkreditazija veröffentlichte im August Hinweise zur weiteren Verwendung von Konformitätsnachweisen im Zusammenhang mit dem 1. September 2026. Hintergrund sind Änderungen der russischen Regierungsverordnung Nr. 2425 durch die Verordnungen Nr. 642 vom 14. Mai 2025 und Nr. 1403 vom 11. September 2025.
Die Klarstellung vom 31. August grenzt die betroffenen Dokumente ein: Relevant sind Zertifikate und Deklarationen für Produkte, deren zugrunde liegende Normen und Prüfmethoden von den Änderungen erfasst werden. Dokumente außerhalb dieses Änderungsumfangs behalten ihren Status. Bereits während der Gültigkeit des bisherigen Nachweises in Verkehr gebrachte Waren dürfen innerhalb ihrer Haltbarkeits- beziehungsweise Lebensdauer weiter verkauft und verwendet werden.
Die Mitteilung betrifft die nationale russische Konformitätsbewertung nach Verordnung Nr. 2425. Daraus lässt sich keine pauschale Ungültigkeit sämtlicher EAC Zertifikate oder EAC Deklarationen zum 1. September 2026 ableiten.
Für betroffene Lieferungen empfiehlt sich eine gezielte Prüfung:
- Rechtsgrundlage des vorhandenen Zertifikats oder der Deklaration feststellen
- Betroffene Produktposition und zugehörige Normen abgleichen
- Aktuellen Status im Register kontrollieren
- Erforderliche Neuausstellung mit der zuständigen Stelle abstimmen
Konsultation zum Entwicklungsplan der Technischen Regelwerke
Am 12. August 2026 endete die öffentliche Konsultation zu einem Entwurf zur Änderung des Entwicklungsplans für die Technischen Regelwerke der EAWU. Die Beteiligungsphase hatte am 23. Juli 2026 begonnen.
In den veröffentlichten Stellungnahmen werden unter anderem Vorhaben zu folgenden Regelwerken angesprochen:
- TR EAWU 037/2016 zur Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikprodukten
- TR ZU 032/2013 zur Sicherheit von Druckgeräten
- TR ZU 005/2011 zur Sicherheit von Verpackungen
- TR ZU 021/2011 zur Lebensmittelsicherheit
- TR ZU 022/2011 zur Lebensmittelkennzeichnung
Der Abschluss einer Konsultation setzt noch keine neuen Produktanforderungen in Kraft. Der Entwurf betrifft die Planung künftiger Regelungsarbeiten. Verbindliche Änderungen und Übergangsfristen müssen anhand der anschließend verabschiedeten Rechtsakte beurteilt werden.
Für Hersteller der genannten Produktgruppen empfiehlt es sich deshalb, die weitere Entwicklung bei langfristigen Zertifizierungsprojekten zu berücksichtigen. Eine vorsorgliche Neuausstellung vorhandener EAC Dokumente allein aufgrund dieses Planungsentwurfs lässt sich daraus nicht begründen.
Warenkennzeichnung: Maßnahmenplan für den Datenaustausch
Am 14. August 2026 wurde die Anordnung Nr. 17 des EWK‑Rates vom 9. Juli 2026 veröffentlicht. Sie trat am 24. August 2026 in Kraft und betrifft einen Maßnahmenplan zum Austausch von Informationen über Waren, die mit Identifikationsmitteln gekennzeichnet werden. Erfasst wird auch der grenzüberschreitende Warenverkehr innerhalb der EAWU.
Für Unternehmen mit kennzeichnungspflichtigen Produkten empfiehlt es sich, die Produktdaten und Kennzeichnungsprozesse gemeinsam mit ihren Importeuren auf diese Entwicklung vorzubereiten. Der Maßnahmenplan ist von der EAC Konformitätsbewertung zu unterscheiden und begründet für sich genommen keine allgemeine neue EAC Zertifizierungspflicht.
Juli 2026: Neues Technisches Regelwerk für Farben und Lacke
Am 20. Mai 2026 wurde mit dem Beschluss Nr. 65 das neue Technische Regelwerk TR EAWU 053/2026 über die Sicherheit von Farben und Lacken verabschiedet. Die Eurasische Wirtschaftskommission veröffentlichte die dazugehörige Mitteilung am 2. Juli 2026.
Das Regelwerk gilt unter anderem für:
- Farben
- Lacke
- Grundierungen
- Wasserdispersionsfarben
- Mehrkomponentenmaterialien
- Pulverbeschichtungen
- Produkte in Aerosolverpackungen
- Lasuren
- Holzschutzmittel
- Brandschutzbeschichtungen
- Dekorputze
- Spachtelmassen
- Trockenöle
TR EAWU 053/2026 enthält verbindliche Anforderungen an Sicherheit, Kennzeichnung, Verpackung und Sicherheitsdatenblätter.
Die Konformitätsbewertung erfolgt nicht durch eine klassische EAC Zertifizierung oder EAC Deklarierung, sondern in Form einer staatlichen Registrierung. Nach erfolgreicher Bewertung wird eine einheitliche Registrierungsbescheinigung für die EAWU Staaten ausgestellt.
Das Regelwerk gilt ab dem 1. Januar 2028 in Armenien, Belarus, Kasachstan und Russland. In Kirgisistan tritt es erst am 1. Januar 2032 in Kraft. Hersteller sollten bereits jetzt ihre Rezepturen, Sicherheitsdatenblätter, Kennzeichnungen und Registrierungsstrategien überprüfen.
Juni 2026: Neue Normenlisten für Fett- und Ölprodukte
Am 29. Juni 2026 wurden aktualisierte Normenlisten für das Technische Regelwerk über Fett- und Ölprodukte veröffentlicht.
Die neuen Listen enthalten:
- 22 Normen für den freiwilligen Nachweis der Konformität
- 106 Normen und Methoden für Prüfungen und Messungen
- Zwischenstaatliche GOST Normen
- Nationale Normen aus Russland, Belarus, Kasachstan und Kirgisistan
- Vorläufig zugelassene Prüfmethoden
Die Änderungen treten 180 Kalendertage nach ihrer offiziellen Veröffentlichung in Kraft. Hersteller und Importeure sollten prüfen, ob die bisher verwendeten Prüfberichte, Untersuchungsmethoden und Laborakkreditierungen weiterhin den aktuellen Normenlisten entsprechen.
Juni 2026: Digitalisierung der technischen Regulierung
Die Eurasische Wirtschaftskommission arbeitet 2026 an der Einführung einer digitalen technischen Regulierung.
Das Projekt soll Unternehmen einen strukturierten digitalen Zugang zu folgenden Informationen ermöglichen:
- Anforderungen an die Produktsicherheit
- Technische Regelwerke der EAWU
- Zulässige Normen und Prüfmethoden
- Verfahren der Konformitätsbewertung
- Anforderungen an EAC Zertifikate und EAC Deklarationen
Die Einführung des Systems ist für 2026 vorgesehen. Daraus ergibt sich derzeit noch keine zusätzliche Zertifizierungspflicht. Langfristig ist jedoch mit einer stärkeren Digitalisierung der Nachweise und Zertifizierungsverfahren zu rechnen.
Mai 2026: Neues Verfahren für Normenlisten
Am 20. Mai 2026 wurde ein neues Verfahren für die Entwicklung und Verabschiedung von Normenlisten zu den Technischen Regelwerken der EAWU beschlossen.
Die Listen bestimmen, welche Normen für folgende Zwecke verwendet werden können:
- Nachweis der Übereinstimmung mit einem Technischen Regelwerk
- Produktprüfungen
- Messungen
- Probenahmen
- Durchführung der EAC Konformitätsbewertung
Berücksichtigt werden internationale, regionale und zwischenstaatliche Normen. Falls entsprechende Normen fehlen, können auch nationale Normen der EAWU Mitgliedstaaten aufgenommen werden.
Für Hersteller bedeutet dies, dass bei neuen EAC Zertifizierungsprojekten nicht nur das Technische Regelwerk, sondern auch die jeweils aktuelle Normenliste geprüft werden muss.
Mai 2026: Übergangsfrist für Zivil- und Katastrophenschutzprodukte
Die Übergangsbestimmungen des Technischen Regelwerks TR EAWU 050/2021 wurden bis zum 1. Juni 2027 verlängert.
Das Regelwerk betrifft Produkte für:
- Zivilschutz
- Katastrophenschutz
- Schutz bei Naturkatastrophen
- Schutz bei technisch verursachten Notfällen
Die Übergangsfrist sollte ursprünglich am 1. Juni 2026 enden. Sie wurde verlängert, weil noch nicht alle erforderlichen Normen, Prüfverfahren und akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen zur Verfügung stehen.
Produkte, die ordnungsgemäß nach den Übergangsbestimmungen hergestellt wurden, dürfen während ihrer vorgesehenen Lebensdauer weiter verwendet werden.
März 2026: Neue Prüfnormen für abgefülltes Trinkwasser
Am 31. März 2026 wurde die Liste der Prüfmethoden für das Technische Regelwerk TR EAWU 044/2017 über die Sicherheit von abgefülltem Trinkwasser und natürlichem Mineralwasser geändert.
Aktualisiert wurden unter anderem Prüfmethoden für:
- Bor
- Kobalt
- Zinn
- Blei
- Thallium
- Selen
- Silber
- Bromat
- Sulfitreduzierende Anaerobier
- Probenahme bei Mineralwasser
Mehrere nationale und ältere Normen wurden durch neue zwischenstaatliche GOST Normen ersetzt.
Die Änderungen treten 180 Kalendertage nach der offiziellen Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses in Kraft. Unternehmen sollten rechtzeitig kontrollieren, ob ihre Prüflabore die neuen Methoden anwenden können.
März 2026: Produktliste für Brandschutztechnik angepasst
Am 17. März 2026 wurde die zollbezogene Produktliste zum Technischen Regelwerk TR EAWU 043/2017 über Brandschutz- und Feuerlöschtechnik geändert.
Betroffen sind insbesondere:
- Feuerlöschpulver für allgemeine Anwendungen
- Unterbrechungsfreie Stromversorgungen für automatische Feuerlöschsysteme
Die Änderungen betreffen hauptsächlich die Zuordnung der HS Codes. Diese Zuordnung ist für die Zollabfertigung wichtig, weil sie darüber entscheiden kann, ob bei der Einfuhr ein EAC Konformitätsnachweis vorgelegt werden muss.
Exporteure sollten deshalb vor jeder Lieferung prüfen, ob der verwendete HS Code weiterhin mit der aktuellen Produktliste übereinstimmt.
März 2026: Änderungen bei persönlicher Schutzausrüstung
Das Technische Regelwerk TR ZU 019/2011 über die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung wurde im März 2026 erweitert und präzisiert.
Neu in den Anwendungsbereich aufgenommen wurden unter anderem:
- Schnittschutzausrüstung für handgeführte Kettensägen
- Repellentien gegen Insekten
- Repellentien gegen Zecken
Zusätzlich wurden die Sicherheitsanforderungen für verschiedene Arten persönlicher Schutzausrüstung überarbeitet:
- Absturzschutz
- Schutz vor chemischen Gefahren
- Schutz vor hohen Temperaturen
- Schutz vor elektrischen Gefahren
- Gehörschutz
- Atemschutz
- Kopfschutz
- Handschutz
- Schutzkleidung für kaltes Wasser
Die meisten Änderungen treten zwölf Monate nach der offiziellen Veröffentlichung in Kraft. Einzelne Anforderungen gelten erst, wenn die notwendigen Prüfmethoden in die Normenlisten aufgenommen wurden.
Hersteller sollten den Anwendungsbereich ihrer Produkte, die technische Dokumentation, den Prüfplan und das verwendete Zertifizierungsschema überprüfen.
März 2026: Neue Übergangsregeln für Kosmetikprodukte
Am 10. März 2026 wurden Übergangsbestimmungen für Änderungen am Technischen Regelwerk TR ZU 009/2011 über die Sicherheit von Parfümerie- und Kosmetikprodukten festgelegt. Die neuen Anforderungen treten am 28. Oktober 2026 in Kraft.
EAC Deklarationen und befristete staatliche Registrierungsbescheinigungen, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, bleiben grundsätzlich bis zum Ende ihrer jeweiligen Gültigkeit verwendbar.
Während der Gültigkeit dieser Dokumente dürfen die betreffenden Produkte:
- Weiter hergestellt werden
- In den EAWU Staaten in Verkehr gebracht werden
- Während ihrer Haltbarkeit auf dem Markt verbleiben
Hersteller sollten trotzdem frühzeitig prüfen, ob Rezepturen, Sicherheitsbewertungen, Prüfberichte und Kennzeichnungen den neuen Anforderungen entsprechen.
Februar 2026: Neue Einfuhrregeln für E‑Commerce‑Waren
Am 12. Februar 2026 wurden die Einfuhrregeln für Waren geändert, die einer obligatorischen EAC Konformitätsbewertung unterliegen und über Zolllager von E‑Commerce‑Betreibern eingeführt werden. Das neue Verfahren regelt insbesondere den Nachweis der Konformität bei Waren, die für den Verkauf an Privatpersonen bestimmt sind.
Für Fahrzeuge und Fahrgestelle gelten besondere Einschränkungen. Eine uneingeschränkte Einfuhr und Verwendung ist grundsätzlich nur in Armenien, Belarus und Kirgisistan möglich.
In Russland und Kasachstan gelten zusätzliche Beschränkungen. Seit dem 13. März 2026 dürfen bestimmte Fahrzeuge, bei deren Zollanmeldung lediglich Kopien einer Fahrzeugtypgenehmigung vorgelegt wurden, in Kasachstan nicht uneingeschränkt in Verkehr gebracht werden.
Unternehmen sollten ihre E‑Commerce‑Einfuhrprozesse und die verwendeten Konformitätsdokumente überprüfen.
Februar 2026: Verschärfung der Anerkennung von Zertifikaten
Eine der wichtigsten Änderungen des Jahres 2026 betrifft die Anerkennung von EAC Zertifikaten in Russland. Seit dem 7. Februar 2026 gelten durch die russische Regierungsverordnung Nr. 87 strengere Regeln für Zertifikate, die durch Zertifizierungsstellen in anderen EAWU Staaten ausgestellt wurden.
Wenn Zertifikate einer ausländischen Zertifizierungsstelle innerhalb eines Jahres mindestens dreimal in Russland ausgesetzt werden, kann Rosakkreditazija die Anerkennung sämtlicher Zertifikate dieser Stelle in Russland für zwölf Monate beenden.
Betroffen sein können insbesondere EAC Zertifikate von Zertifizierungsstellen aus:
- Armenien
- Belarus
- Kasachstan
- Kirgisistan
Ein Zertifikat kann somit im einheitlichen EAWU Register eingetragen sein und trotzdem vorübergehend nicht für die Einfuhr nach Russland anerkannt werden.
Vor jeder Lieferung nach Russland sollten Unternehmen deshalb kontrollieren:
- Ist das EAC Zertifikat weiterhin aktiv?
- Wird das Zertifikat in Russland anerkannt?
- Ist die ausstellende Zertifizierungsstelle von einer Sperre betroffen?
- Stimmen Hersteller und Produktionsstätte mit dem Registereintrag überein?
- Ist der Antragsteller beziehungsweise Bevollmächtigte korrekt eingetragen?
- Sind die Prüfberichte und eingeführten Produktmuster nachvollziehbar?
Bei neuen Zertifizierungsprojekten sollte nicht allein nach dem günstigsten oder schnellsten Angebot entschieden werden. Die Akkreditierung, Zuverlässigkeit und Anerkennung der Zertifizierungsstelle sind für die langfristige Verwendbarkeit des EAC Zertifikats entscheidend.
Januar 2026: Aktualisierte Prüfnormen für brennbares Erdgas
Am 20. Januar 2026 wurde die Liste der Prüfmethoden für das EAWU Regelwerk über die Sicherheit von brennbarem Erdgas aktualisiert. Die neue Liste enthält 35 zwischenstaatliche Normen. Zehn davon wurden neu aufgenommen. Veraltete Prüf- und Nachweisdokumente wurden aus der Liste entfernt.
Hersteller, Lieferanten und Prüflabore sollten kontrollieren, ob die verwendeten Prüfmethoden und Akkreditierungsbereiche weiterhin mit der aktuellen Normenliste übereinstimmen.
Januar 2026: Russische Sonderregeln für Zivilschutz‑PSA
Mit der russischen Regierungsverordnung Nr. 5 vom 16. Januar 2026 wurden besondere Anforderungen an die Konformitätsbewertung persönlicher Schutzausrüstung für den Zivilschutz veröffentlicht.
Die Vorschriften betreffen unter anderem:
- Entwicklung
- Produktion
- Konformitätsbewertung
- Betrieb
- Lagerung
- Transport
- Verkauf
- Entsorgung
Hersteller entsprechender Produkte müssen neben den EAWU Regelwerken auch die zusätzlichen nationalen Anforderungen Russlands berücksichtigen.
Januar 2026: Neue Grenzwerte für Tierarzneimittel‑Rückstände
Am 10. Januar 2026 endete die Übergangsfrist für neue Grenzwerte zu Rückständen von Tierarzneimitteln in Lebensmitteln tierischen Ursprungs.
Betroffen sind unter anderem:
- Milch und Milchprodukte
- Fleisch und Fleischprodukte
- Fisch und Fischprodukte
- Geflügel und Geflügelprodukte
- Tierische Fette und Öle
Hersteller, Importeure und Lieferanten müssen die verwendeten Tierarzneimittel in den Begleitunterlagen dokumentieren. Gleichzeitig müssen die Produkte die neuen Rückstandshöchstwerte einhalten.
Produkte, die vor dem Ende der Übergangsfrist ordnungsgemäß hergestellt und in Verkehr gebracht wurden, dürfen grundsätzlich bis zum Ende ihrer festgelegten Haltbarkeit verkauft werden.
Was bedeuten die Änderungen für Hersteller und Exporteure?
Die Änderungen des Jahres 2026 zeigen, dass ein einmal ausgestelltes EAC Zertifikat nicht automatisch über seine gesamte Laufzeit ohne weitere Prüfung verwendet werden kann.
Unternehmen sollten regelmäßig kontrollieren:
- Gültigkeit des EAC Zertifikats oder der EAC Deklaration
- Anerkennung des Dokuments im jeweiligen Zielland
- Registerstatus der ausstellenden Zertifizierungsstelle
- Aktuelle Fassung des Technischen Regelwerks
- Neue oder geänderte Normenlisten
- Zulässige Prüf- und Messmethoden
- HS Code und Produktklassifizierung
- Kennzeichnungs- und Dokumentationsanforderungen
- Übergangsfristen und Inkrafttretensdaten
- Nationale Sonderregelungen in Russland oder anderen EAWU Staaten
Besondere Aufmerksamkeit ist 2026 bei Zertifikaten erforderlich, die außerhalb Russlands ausgestellt wurden, aber für den Export auf den russischen Markt verwendet werden sollen.
Prüfung bestehender EAC Zertifikate
AC Inorms unterstützt deutsche und europäische Hersteller bei der Prüfung bestehender und geplanter EAC Konformitätsdokumente.
Unsere Leistungen umfassen:
- Prüfung vorhandener EAC Zertifikate
- Prüfung vorhandener EAC Deklarationen
- Kontrolle des Registerstatus
- Prüfung der zuständigen Zertifizierungsstelle
- Bestimmung der anwendbaren TR ZU und TR EAWU Regelwerke
- Überprüfung von HS Codes
- Auswahl des geeigneten Zertifizierungsschemas
- Erstellung der technischen Dokumentation
- Organisation von Produktprüfungen
- EAC Zertifizierungen und EAC Deklarierungen
Vor einer Lieferung in die EAWU Staaten sollte überprüft werden, ob das vorhandene Konformitätsdokument den aktuellen Anforderungen entspricht und im jeweiligen Zielland verwendet werden kann.
Fazit
Die EAC Zertifizierung wird 2026 nicht vollständig neu geregelt. Die Anforderungen werden jedoch zunehmend präzisiert, digitalisiert und strenger kontrolliert.
Für Exporteure ergibt sich daraus ein erhöhter Prüfbedarf. Besonders bei Lieferungen nach Russland reicht es nicht mehr aus, lediglich das Vorhandensein eines EAC Zertifikats zu kontrollieren. Entscheidend ist, ob das Dokument aktuell, korrekt registriert und im konkreten Zielland weiterhin anerkannt ist.
Eine frühzeitige Prüfung schützt vor Verzögerungen bei der Zollabfertigung, einer Aussetzung des Zertifikats und möglichen Lieferstopps.
AC Inorms unterstützt Sie bei der Prüfung Ihrer Produkte, bestehenden EAC Dokumente und geplanten Lieferungen in die EAWU Staaten.
Grundsätzlich sind EAC Zertifikate innerhalb der EAWU gegenseitig anzuerkennen. Russland kann die Anerkennung einzelner Zertifikate oder sämtlicher Zertifikate einer bestimmten ausländischen Zertifizierungsstelle jedoch aussetzen. Deshalb muss der aktuelle Register- und Anerkennungsstatus vor der Einfuhr geprüft werden.
Nicht automatisch. Entscheidend sind das betroffene Produkt, das Technische Regelwerk, die Übergangsbestimmungen und die konkrete Änderung. Bei Änderungen des Produkts, der Produktionsstätte, der Normen oder der Zertifizierungsstelle kann eine neue Bewertung erforderlich werden.
Viele Beschlüsse gelten einheitlich in Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan. Es gibt jedoch nationale Sonderregelungen und unterschiedliche Zeitpunkte des Inkrafttretens. TR EAWU 053/2026 für Farben und Lacke gilt beispielsweise in Kirgisistan später als in den übrigen Mitgliedstaaten.
Besonders relevant sind die Änderungen für Farben und Lacke, persönliche Schutzausrüstung, Kosmetikprodukte, Lebensmittel tierischen Ursprungs, Brandschutztechnik, Trinkwasser, Fahrzeuge sowie Fett- und Ölprodukte.
Vor der Lieferung sollten das EAC Dokument, der Registerstatus, die Anerkennung der Zertifizierungsstelle, der HS Code, die Produktkennzeichnung und die Übereinstimmung der gelieferten Ware mit dem registrierten Zertifizierungsumfang kontrolliert werden.