In diesem Beitrag möchten wir die möglichen Gefahren erläutern, die bei der Prüfung der Vertragsperson des Zertifizierungsdienstleisters entstehen können. Wir werden die Prozesse und die gesetzlichen Anforderungen detailliert darstellen und auf mögliche Schwierigkeiten hinweisen.
Die Zertifizierung zeigt, dass ein Produkt den EAWU Anforderungen der entspricht. Die Anforderungen können je nach Produkt variieren, daher ist es ratsam, sich an einen kompetenten Dienstleister zu wenden.
Die Regulierungen der Eurasischen Wirtschaftsunion schreiben obligatorisch vor, dass nur juristische oder natürliche Personen mit Sitz innerhalb des gemeinsamen Wirtschaftsgebiets der Eurasischen Wirtschaftsunion, die Zertifizierungsprozesse durchführen dürfen.
Somit wird eine Vertretung des Herstellers für die Durchführung von Zulassungsprozessen benötigt, solange der Hersteller selbst keine Niederlassung in den EAWU Staaten hat. Diese Dienstleistung wird als Antragstellung bezeichnet.
Wir, AC Inorms GmbH, verfügt über zwei Niederlassungen in den EAWU Staaten, die die entsprechende Dienstleistung der Antragstellung für ausländische Hersteller erbringen können.
Die Aufgaben einer Vertragsperson für die EAC Zertifizierung können je nach Art des Vertrags und den spezifischen Vereinbarungen variieren. Die Hauptaufgabe einer Vertragsperson ist die Vertretung des Herstellers in den EAWU Staaten.
Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Vertragsperson:
1. Antragstellung: Die Vertragsperson wird von dem Hersteller bevollmächtigt, den EAC Zulassungsprozess zu organisieren und durchzuführen.
2. Dokumentenpflege und Archivierung: Die Vertragsperson ist für die Aufbewahrung und Archivierung der originalen EAC Dokumente zuständig.
3. Aktualisierung von Dokumenten: Die Vertragsperson ist für die Aktualisierung und Pflege von EAC Dokumenten und EAC Unterlagen verantwortlich.
4. Kommunikation: Die Vertragsperson übernimmt die Kommunikation und die Korrespondenz mit den Zulassungsbehörden der Eurasischen Wirtschaftsunion.
5. Vollmacht für die Vertriebstätigkeit: Die Vertragsperson muss allen Handelspartnern des Herstellers eine Vertriebsvollmacht ausstellen.
Ein ausländischer Hersteller ohne Niederlassung in den EAWU Mitgliedstaaten muss eine bevollmächtigte Vertragsperson in den EAWU Staaten engagieren, um die EAC Zertifizierung gemäß den Anforderungen von Technischen Regelwerken der EAWU Staaten durchführen zu können.
Aufgaben und Verantwortungsbereiche einer Vertragsperson für die EAC Zertifizierung sind sehr wichtig, daher werden die Leistungen der Vertragsperson in den EAWU Staaten zu einem wesentlichen Erfolgsfaktor bei der EAC Zertifizierungsprozessen.
Wenn eine Vertragsperson eine unsaubere, oder nur eine sehr kurze Zertifizierungsgeschichte hat, z.B.: mehrere, durch die EAWU Aufsichtsbehörden geschlossene Zertifikate, oder die Vertragsperson existiert nur wenige Monate und hat kaum Dokumente registriert, dann ist das ein Hinweis darauf, dass die Vertragsperson ihre Vertragspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt.
Der Erwerb von Dienstleistungen einer Vertragsperson für die Zertifizierung bezieht sich darauf, dass ein Hersteller bei einem fremden Unternehmen, das in keiner Verbindung zu dem Zertifizierungsdienstleister steht, die Dienstleistungen einer Vertragsperson erwirbt.
Wenn ein Hersteller bei einem beliebigen Unternehmen mit Sitz in den EAWU Staaten die Dienstleistungen einer Vertragsperson für die Zertifizierung erwirbt, muss der Hersteller berücksichtigen, dass er dem Unternehmen eine Vollmacht für den Verkauf seiner Produkte gibt.
In solchen Situationen gerät der Hersteller in eine Abhängigkeit von der Vertragsperson. Das Unternehmen, das bei der EAC Zulassung als Vertragsperson eingetragen wurde, erhält volle Kontrolle mit allen möglichen Folgen, über Ihre Produkte in den EAWU Staaten.
Für unsere Kunden bieten wir eine Komplettlösung für die EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung von verschiedenen Produktgruppen in den EAWU Staaten. Wenn Sie mit uns arbeiten, bekommen Sie eine Vertragsperson, die während der gesamten Zertifizierungsperiode Ihrer Kontrolle unterliegt.
Die bevollmächtigte Vertragsperson muss ihren Unternehmenssitz in einem Teilnehmerstaat der Eurasischen Wirtschaftsunion haben. Der Vertreter des Herstellers ohne einen Unternehmenssitz in den EAWU Staaten hat keine rechtliche Grundlage für die Abwicklung von EAC Zulassungen gemäß den Vorschriften von Technischen Regelwerken der Zollunion.
Oft tritt ein Vertriebspartner des Herstellers aus den EAWU Staaten als Antragsteller für die EAC Zertifizierung auf. Dabei muss bedacht werden, dass dieser Vertriebspartner das alleinige Vertriebsrecht für die gesamte Zertifizierungsperiode bekommt und allen anderen Vertriebspartnern eine Vollmacht für die Vertriebstätigkeit ausstellen muss.
Die Aufgabe der Antragstellung für Ihren Produkten kann durch unsere Niederlassungen in Russland oder Kirgisien erledigt werden. Nach erfolgreicher EAC Zertifizierung bzw. EAC Deklarierung erteilen wir allen Ihren Vertriebspartnern eine Vollmacht für die Vertriebstätigkeit.