Antragstellung für EAC Zertifizierung

Antragstellung für EAC Zertifizierung Antragstellung für EAC Zertifizierung

In diesem Beitrag möchten wir die möglichen Gefahren und Probleme erläutern, die bei der Prüfung der Vertragsperson des EAC Zertifizierungsdienstleisters entstehen können. Wir werden die Prozesse und die gesetzlichen Anforderungen an eine Vertragsperson für die EAC Zertifizierung oder/und EAC Deklarierung detailliert darstellen und auf mögliche Schwierigkeiten hinweisen.

Die EAC Zertifizierung ist eine Konformitätsbewertung, die für den Marktzugang in den Ländern der Eurasischen Wirtschaftsunion (Russland, Weißrussland, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan) erforderlich ist. Die EAC Zertifizierung zeigt, dass ein Produkt den technischen Anforderungen der Eurasischen Wirtschaftsunion entspricht. Die Anforderungen können je nach Produktkategorie variieren, daher ist es ratsam, sich an einen kompetenten Zertifizierungsdienstleister zu wenden.

Antragsteller oder Vertragsperson für EAC Zertifizierung 

Die Regulierungen der Eurasischen Wirtschaftsunion schreiben obligatorisch vor, dass nur juristische oder natürliche Personen mit Sitz innerhalb des gemeinsamen Wirtschaftsgebiets der Eurasischen Wirtschaftsunion, die EAC Zertifizierungsprozesse durchführen dürfen. 

Somit wird eine bevollmächtigte Vertretung (Vertragsperson) des Herstellers für die Beantragung und Durchführung von EAC Zulassungsprozessen in den EAWU Staaten benötigt, solange der Hersteller selbst keine Niederlassung in den EAWU Mitgliedsstaaten hat. Diese Dienstleistung wird als Antragstellung oder Stellung einer bevollmächtigten Vertragsperson bezeichnet.

Die Unternehmensgruppe AC Inorms Group LLC, vertreten in Deutschland durch die AC Inorms GmbH, verfügt über zwei Niederlassungen in den EAWU Staaten, die die entsprechende Dienstleistung der Antragstellung für ausländische Hersteller erbringen können. Die Dienstleistung der bevollmächtigten Antragstellung bieten wir zusammen mit der EAC-Zertifizierung an.

Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Vertragsperson

Die Aufgaben einer Vertragsperson für die EAC Zertifizierung in den EAWU Mitgliedstaaten können je nach Art des Vertrags und den spezifischen Vereinbarungen variieren. Die Hauptaufgabe einer Vertragsperson ist die Vertretung des Herstellers in der Eurasischen Wirtschaftsunion.

Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Vertragsperson für die EAC-Zertifizierung:

1. Antragstellung: Die Vertragsperson wird von dem Hersteller bevollmächtigt, den EAC Zulassungsprozess zu organisieren und durchzuführen.

2. Dokumentenpflege und Archivierung: Die Vertragsperson ist für die Aufbewahrung und Archivierung der originalen EAC Dokumente zuständig.

3. Aktualisierung von Dokumenten: Die Vertragsperson ist für die Aktualisierung und Pflege von EAC Dokumenten und EAC Unterlagen verantwortlich.

4. Kommunikation: Die Vertragsperson übernimmt die Kommunikation und die Korrespondenz mit den Zulassungsbehörden der Eurasischen Wirtschaftsunion.

5. Vollmacht für die Vertriebstätigkeit: Die Vertragsperson muss allen Handelspartnern des Herstellers eine Vertriebsvollmacht ausstellen.

Prüfung der Vertragsperson 

Ein ausländischer Hersteller ohne Niederlassung in den EAWU Mitgliedstaaten muss eine bevollmächtigte Vertragsperson in den EAWU Staaten engagieren, um die EAC Zertifizierung gemäß den Anforderungen von Technischen Regelwerken der EAWU Staaten durchführen zu können.

Aufgaben und Verantwortungsbereiche einer Vertragsperson für die EAC Zertifizierung sind sehr wichtig, daher werden die Leistungen der Vertragsperson in den EAWU Staaten zu einem wesentlichen Erfolgsfaktor bei der EAC Zertifizierungsprozessen. 

In der Regel wird einem deutschen oder europäischen Hersteller eine Vertragsperson von der EAC Zertifizierungsgesellschaft zur Verfügung gestellt. Was dabei beachtet werden muss, welche Risiken die Vertragsperson für den Hersteller trägt und wie man die Vertragsperson überprüfen kann, sind wichtige Aspekte.

In den Onlineregistern der EAWU Staaten kann man jede Vertragsperson und deren Zertifizierungsgeschichte verfolgen, überprüfen und bewerten

Gemeinsames EAWU Onlineregister: http://www.eaeunion.org/?lang=en - Gemeinsames EAWU Onlineregister, hier werden alle EAC Zulassungen, in allen EAWU Staaten angezeigt.

Russisches FSA Onlineregister: https://en.fsa.gov.ru/ - Russisches Onlineregister aus Deutschland nur mit VPN zugängig, hier werden alle in Russland zugelassene Produkte angezeigt.

Kirgisisches Onlineregister: http://swis.trade.kg/ - Hier sind nur in Kirgisien registrierten Dokumente sichtbar, diese sind aber in gesamten EAWU Raum gleichermaßen gültig.

Wenn eine Vertragsperson eine unsaubere, oder nur eine sehr kurze Zertifizierungsgeschichte hat, zum Beispiel: mehrere, durch die EAWU Aufsichtsbehörden geschlossene EAC Zertifikate oder EAC Deklarationen, oder die Vertragsperson existiert nur wenige Monate und hat kaum EAC Dokumente registriert, dann ist das ein Hinweis darauf, dass die Vertragsperson ihre Vertragspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt. Wir empfehlen keine Zusammenarbeit mit solchen Unternehmen und den Zertifizierungsdienstleistern, die solche Vertragspersonen für die Antragstellung vorschlagen.

Wir, die AC Inorms GmbH (AC Inorms Group LLC), bieten unseren Kunden zwei Vertragspersonen für die Antragstellung in den EAWU Staaten. Eine unsere juristische Vertragsperson befindet sich in der Russischen Föderation, mit zwei Niederlassungen in Moskau und Novosibirsk. Die zweite Vertragsperson befindet sich in der kirgisischen Hauptstadt Bischkek.

Unsere Vertragspersonen haben keine von den Behörden geschlossenen EAC Zulassungen und verfügen somit über eine hervorragende Reputation. Wir bieten unseren deutschen und europäischen Kunden einen Vollservice bei der EAC Zertifizierung inklusive Komplettbetreuung innerhalb der Zulassungsperiode. 

Erwerb von Dienstleistungen einer Vertragsperson 

Der Erwerb von Dienstleistungen einer Vertragsperson für die EAC Zertifizierung bezieht sich darauf, dass ein deutscher oder europäischer Hersteller bei einem fremden Unternehmen, das in keiner Verbindung zu dem EAC Zertifizierungsdienstleister steht, die Dienstleistungen einer bevollmächtigten Vertragsperson erwirbt. Wenn ein deutscher oder europäischer Hersteller bei einem beliebigen Unternehmen mit Sitz in den EAWU Staaten die Dienstleistungen einer Vertragsperson für die EAC Zertifizierung erwirbt, muss der Hersteller berücksichtigen, dass er dem Unternehmen (Vertragsperson) quasi eine Vollmacht für den Verkauf seiner Produkte gibt.

In solchen Situationen gerät der Hersteller in eine Abhängigkeit von der Vertragsperson. Das Unternehmen (Vertragsperson), das bei der EAC Zulassung als bevollmächtigte Vertragsperson eingetragen wurde, erhält volle Kontrolle mit allen möglichen Folgen, über Ihre Produkte in den EAWU Staaten. Wenn Sie lieber unabhängig von der Antragstellungsfirma bleiben möchten, können wir Ihnen eine juristische Vertragsperson zur Verfügung stellen.

Generell empfehlen wir, darauf zu achten, dass die Vertragsperson unter der Kontrolle des EAC Zertifizierungsdienstleisters steht und eine saubere und lange Zertifizierungshistorie hat. Für unsere Kunden bieten wir eine Komplettlösung für die EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung von verschiedenen Produktgruppen in den EAWU Staaten. Wenn Sie mit uns arbeiten, bekommen Sie eine Vertragsperson, die während der gesamten Zertifizierungsperiode Ihrer Kontrolle unterliegt.

Vertriebspartner oder Distributoren als Antragsteller 

Die bevollmächtigte Vertragsperson muss ihren Unternehmenssitz in einem Teilnehmerstaat der Eurasischen Wirtschaftsunion haben. Der Vertreter des Herstellers ohne einen Unternehmenssitz in den EAWU Staaten hat keine rechtliche Grundlage für die Abwicklung von EAC Zulassungen gemäß den Vorschriften von Technischen Regelwerken der Zollunion (TR ZU / TR EAWU).

Oft tritt ein Vertriebspartner des Herstellers aus den EAWU Staaten als Antragsteller für die EAC Zertifizierung auf. Dabei muss bedacht werden, dass dieser Vertriebspartner das alleinige Vertriebsrecht für die gesamte Zertifizierungsperiode bekommt und allen anderen Vertriebspartnern eine Vollmacht für die Vertriebstätigkeit ausstellen muss. 

Außerdem kann der Vertriebspartner seine Vertriebspolitik mit Ihren Produkten frei gestalten, ohne sich mit dem deutschen oder europäischen Hersteller abzusprechen. In solchen Situationen wird der Hersteller von einzelnen Distributoren abhängig. Wenn Sie unabhängig von Ihren Distributoren bleiben möchten, können wir Ihnen eine unabhängige Vertragsperson zur Verfügung stellen.

Die Aufgabe der Antragstellung für Ihren Produkten kann durch unsere Niederlassungen in Russland oder Kirgisien erledigt werden. Nach erfolgreicher EAC Zertifizierung bzw. EAC Deklarierung erteilen wir allen Ihren Vertriebspartnern eine Vollmacht für die Vertriebstätigkeit. Sofern Sie sich entscheiden, sich von bestimmten Vertriebspartnern zu trennen oder neue Vertriebspartner zu engagieren, unterstützen wir Sie bei all Ihren Entscheidungen und passen die Vollmachten entsprechend an.

Unsere Dienstleistungen

Wir bieten unseren Kunden folgende Dienstleistungen an:

  1. Stellung einer juristischen Vertragsperson in Russland
  2. Stellung einer juristischen Vertragsperson in Kirgisistan
  3. Stellung einer juristischen Vertragsperson in Kasachstan
  4. Durchführung der EAC Deklarierung für EAWU Mitgliedstaaten 
  5. Durchführung der EAC Zertifizierung für EAWU Mitgliedstaaten
  6. Beratung bezüglich der EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung 
  7. Beratung bezüglich der EAC Kennzeichnung von Produktgruppen

Bei weiteren Fragen zur Vertretung für die EAC Zertifizierung oder EAC Deklarierung stehen wir Ihnen gern telefonisch und persönlich zur Verfügung.

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