Die EAC Zertifizierung für die elektromagnetische Verträglichkeit von Anlagen und Ausrüstungen erfolgt gemäß den Vorschriften des TR ZU 020/2011.

EAC Zertifikat für EMV gemäß TR ZU 020/2011 - Fallbeispiel

Aktualisiert 17 August, 2026, 10 Min. Lesezeit, Anna Kritz.

Kurzbeschreibung: Ein deutscher Hersteller wollte elektronische Geräte in die Eurasische Wirtschaftsunion exportieren. Das Fallbeispiel zeigt, wie die EMV‑Anforderungen geprüft, Produktvarianten zusammengefasst und das EAC Zertifikat gemäß TR ZU 020/2011 ausgestellt wurden.

Ein deutscher Hersteller elektronischer Küchengeräte plante den langfristigen Vertrieb seiner Produkte in Kasachstan, Belarus und weiteren Staaten der Eurasischen Wirtschaftsunion. Kurz vor dem vorgesehenen Lieferbeginn stellte der Importeur fest, dass die vorhandene CE‑Konformitätserklärung und die europäischen EMV‑Prüfberichte für die Einfuhr nicht ausreichten.

Für die Geräte wurde ein EAC Zertifikat gemäß TR ZU 020/2011 über die elektromagnetische Verträglichkeit technischer Geräte benötigt. Gleichzeitig musste geprüft werden, ob weitere Technische Regelwerke der EAWU anzuwenden waren.

Das Projekt war anspruchsvoller als zunächst erwartet: Mehrere Modelle, unterschiedliche Netzteile, verschiedene Firmwarestände und unvollständige technische Unterlagen mussten in ein einheitliches Zertifizierungskonzept überführt werden.

Ausgangssituation des Herstellers

Bei dem Auftraggeber handelte es sich um einen mittelständischen Hersteller aus Deutschland. Das Unternehmen produzierte elektronisch gesteuerte Küchenmaschinen für den privaten Gebrauch. Die Geräte verfügten unter anderem über:

  • Elektronische Drehzahlregelung
  • Digitales Bedienfeld
  • Schaltnetzteil
  • Elektromotor
  • Temperaturüberwachung
  • Funkmodul bei ausgewählten Modellen

Für den Export in die EAWU waren zunächst vier Modellvarianten vorgesehen. Die Geräte wurden im selben Werk hergestellt und basierten auf einer gemeinsamen technischen Plattform. Unterschiede bestanden hauptsächlich bei der Motorleistung, der Bedienoberfläche und einzelnen Komfortfunktionen.

Der Kunde ging ursprünglich davon aus, dass ein vorhandener EMV‑Prüfbericht nach europäischen Normen direkt für die EAC Zertifizierung verwendet werden könne. Bei der ersten Prüfung zeigte sich jedoch, dass die Dokumentation nicht vollständig auf die Anforderungen des TR ZU 020/2011 und die dafür geltenden Normen abgestimmt war.

Was regelt der TR ZU 020/2011?

Der TR ZU 020/2011 trägt die Bezeichnung „Elektromagnetische Verträglichkeit technischer Geräte“. Das Technische Regelwerk ist am 15. Februar 2013 in Kraft getreten und gilt in den Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion.

Dazu gehören:

  • Armenien
  • Belarus
  • Kasachstan
  • Kirgisistan
  • Russland

Der TR ZU 020/2011 soll sicherstellen, dass technische Geräte keine unzulässigen elektromagnetischen Störungen verursachen. Gleichzeitig müssen die Geräte ausreichend gegen elektromagnetische Einflüsse von außen geschützt sein.

Vereinfacht ausgedrückt: Ein elektrisches oder elektronisches Gerät darf andere Geräte nicht stören und muss in seiner vorgesehenen Umgebung zuverlässig funktionieren.

Die offiziellen Informationen zum Regelwerk, zu Änderungen und zu den geltenden Normenlisten werden von der Eurasischen Wirtschaftskommission veröffentlicht.

EAC Zertifikat oder EAC Deklaration für EMV?

Nicht jedes Produkt, das unter den TR ZU 020/2011 fällt, benötigt automatisch ein EAC Zertifikat. Abhängig von der Produktart ist entweder eine EAC Zertifizierung oder eine EAC Deklarierung vorgeschrieben.

Für bestimmte Produktgruppen sieht der TR ZU 020/2011 eine verpflichtende Zertifizierung vor. Dazu können beispielsweise verschiedene Haushaltsgeräte, Computer, elektrische Werkzeuge, elektronische Musikinstrumente oder bestimmte Beleuchtungsprodukte gehören.

Technische Geräte, die unter den Anwendungsbereich des Regelwerks fallen, aber nicht in der Zertifizierungsliste aufgeführt sind, werden in vielen Fällen EAC deklariert.

Im vorliegenden Projekt ergab die Klassifizierung, dass für die betroffenen Küchengeräte ein EAC Zertifikat erforderlich war. Zusätzlich wurde geprüft, ob die Geräte unter weitere Technische Regelwerke fallen.

Welche weiteren EAC Vorschriften waren relevant?

Eine EMV‑Zertifizierung darf nicht isoliert betrachtet werden. Elektrische Geräte können gleichzeitig mehreren Technischen Regelwerken unterliegen.

Für die Küchenmaschinen waren insbesondere folgende Vorschriften relevant:

  • TR ZU 020/2011 - Elektromagnetische Verträglichkeit technischer Geräte
  • TR ZU 004/2011 - Sicherheit von Niederspannungsanlagen
  • TR EAWU 037/2016 - Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Die Anforderungen des TR ZU 004/2011 und des TR ZU 020/2011 konnten im Rahmen eines gemeinsamen EAC Zertifikats berücksichtigt werden. Für den TR EAWU 037/2016 war eine separate EAC Deklaration vorgesehen.

Diese Kombination ist bei elektrischen und elektronischen Geräten häufig anzutreffen. Welche Regelwerke tatsächlich gelten, muss jedoch immer anhand der technischen Eigenschaften, des Verwendungszwecks und der Produktklassifizierung geprüft werden.

Die besondere Herausforderung des Projekts

Die technische Prüfung ergab drei Punkte, die vor der Antragstellung geklärt werden mussten.

Unterschiedliche Netzteile

Zwei Modelle wurden mit einem leicht abweichenden Schaltnetzteil geliefert. Obwohl Gehäuse und Bedienung nahezu identisch waren, konnte das andere Netzteil das elektromagnetische Verhalten des Gesamtgeräts beeinflussen.

Die Netzteilvarianten mussten deshalb eindeutig dokumentiert und bei der Auswahl der Prüfmuster berücksichtigt werden.

Mehrere Firmwarestände

Der Hersteller hatte die Steuerungssoftware der Geräte im Laufe der Produktentwicklung mehrfach aktualisiert. Nicht jede Firmwareversion beeinflusste die EMV‑Eigenschaften. Trotzdem musste nachvollziehbar dokumentiert werden, welche Versionen zu den zertifizierten Geräten gehörten.

Unvollständige Zuordnung der Prüfberichte

Der Hersteller verfügte über europäische Prüfberichte. Einige Modellbezeichnungen in diesen Berichten stimmten jedoch nicht vollständig mit den Bezeichnungen auf den Typenschildern und in den Verkaufsunterlagen überein.

Ohne eine eindeutige Zuordnung hätte die Zertifizierungsstelle die Berichte nicht zuverlässig bewerten können.

Entwicklung einer Zertifizierungsstrategie

Zunächst wurden alle Gerätevarianten in einer Zertifizierungsmatrix erfasst. Dabei wurden unter anderem folgende Merkmale verglichen:

  • Modellbezeichnung
  • Handelsname
  • Motorleistung
  • Nennspannung und Frequenz
  • Netzteil
  • Steuerungselektronik
  • Funkfunktion
  • Gehäuseausführung
  • Produktionsstandort
  • Firmwareversion

Auf Grundlage dieser Übersicht konnten die vier Modelle zu einer Produktfamilie zusammengefasst werden. Voraussetzung dafür war, dass die technischen Unterschiede transparent beschrieben und durch die Prüfungen ausreichend abgedeckt wurden.

Als repräsentatives Prüfmuster wurde die Variante mit der höchsten Motorleistung und der umfangreichsten elektronischen Ausstattung ausgewählt. Für das abweichende Netzteil waren zusätzliche Nachweise erforderlich.

Diese Vorgehensweise verhinderte, dass jedes Modell vollständig separat zertifiziert werden musste.

Erforderliche Unterlagen für das EAC Zertifikat

Für die Vorbereitung des Zertifizierungsverfahrens stellte der Hersteller folgende Dokumente zur Verfügung:

  • Technische Datenblätter
  • Bedienungsanleitung
  • Produktbeschreibungen
  • Schaltpläne
  • Stücklisten
  • Abbildungen der Geräte
  • Entwürfe der Typenschilder
  • Angaben zum Produktionsstandort
  • Vorhandene CE‑Konformitätserklärung
  • Europäische EMV- und Sicherheitsprüfberichte
  • Übersicht der Modellvarianten
  • Angaben zu Netzteilen und elektronischen Komponenten
  • Qualitätsmanagementnachweis des Herstellers

Ein Teil der technischen Dokumentation wurde für das Zertifizierungsverfahren in russischer Sprache benötigt. Besonders wichtig war, dass Modellbezeichnungen und technische Daten in allen Unterlagen einheitlich verwendet wurden.

EMV‑Prüfung der Geräte

Die Produktmuster wurden durch ein akkreditiertes Prüflabor untersucht. Bei der Prüfung standen zwei grundlegende Bereiche im Mittelpunkt.

Störaussendung

Hier wurde geprüft, ob die Geräte elektromagnetische Störungen verursachen, die andere elektrische oder elektronische Geräte beeinträchtigen könnten.

Untersucht wurden abhängig vom Produkt und vom Prüfaufbau unter anderem:

  • Leitungsgebundene Störaussendungen
  • Abgestrahlte elektromagnetische Störungen
  • Netzrückwirkungen
  • Oberschwingungsströme
  • Spannungsschwankungen und Flicker

Störfestigkeit

Bei der Störfestigkeitsprüfung wurde bewertet, ob die Geräte trotz äußerer elektromagnetischer Einwirkungen bestimmungsgemäß funktionieren.

Dazu gehörten beispielsweise Prüfungen gegenüber:

  • Elektrostatischen Entladungen
  • Schnellen transienten Störgrößen
  • Stoßspannungen
  • Hochfrequenten elektromagnetischen Feldern
  • Leitungsgeführten Störgrößen
  • Spannungseinbrüchen und kurzzeitigen Unterbrechungen

Während der ersten Vorprüfung zeigte eine Modellvariante eine erhöhte leitungsgebundene Störaussendung. Ursache war das alternative Schaltnetzteil.

Der Hersteller konnte gemeinsam mit seinem Lieferanten eine technisch vergleichbare Netzteilversion mit verbessertem Eingangsfilter bereitstellen. Nach der Anpassung wurde die betroffene Prüfung wiederholt und erfolgreich abgeschlossen.

Die Rolle des EAWU‑Bevollmächtigten

Ein Hersteller mit Sitz außerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion kann das EAC Zertifikat grundsätzlich nicht ohne einen in der EAWU ansässigen Antragsteller beantragen.

Als Antragsteller kommt beispielsweise infrage:

  • Eine Tochtergesellschaft des Herstellers in der EAWU
  • Ein Importeur
  • Ein Händler
  • Ein bevollmächtigter Vertreter mit Sitz in einem EAWU‑Mitgliedstaat

Für das Projekt wurde eine bevollmächtigte Vertragsperson eingebunden. Ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten wurden vertraglich festgelegt.

Die Auswahl des Antragstellers ist eine wichtige strategische Entscheidung. Wird ausschließlich der aktuelle Importeur als Zertifikatsinhaber eingetragen, kann dies bei einem späteren Wechsel des Vertriebspartners zu Abhängigkeiten führen.

Zertifizierung der Serienproduktion

Da der Hersteller die Geräte über mehrere Jahre in die EAWU liefern wollte, wurde eine Zertifizierung der Serienproduktion vorbereitet.

Im Rahmen des Verfahrens wurden unter anderem durchgeführt:

  • Prüfung der technischen Dokumentation
  • Identifikation und Auswahl der Produktmuster
  • Laborprüfung
  • Bewertung der Produktion
  • Erstellung der Prüfprotokolle
  • Prüfung der Kennzeichnung
  • Registrierung des EAC Zertifikats

Nach erfolgreichem Abschluss wurde ein EAC Zertifikat für die definierte Produktfamilie ausgestellt. Die erfassten Modelle, der Hersteller, der Produktionsstandort, der Antragsteller und die angewendeten Technischen Regelwerke wurden im Zertifikat eindeutig angegeben.

Bei einer Serienzulassung kann das EAC Zertifikat - abhängig vom Zertifizierungsschema und vom Ergebnis der Bewertung - für mehrere Jahre ausgestellt werden. Die maximale Gültigkeitsdauer beträgt üblicherweise fünf Jahre.

Während der Laufzeit können regelmäßige Inspektionskontrollen erforderlich sein.

EAC Kennzeichnung nach der Zertifizierung

Nach der Ausstellung und Registrierung des Zertifikats durfte der Hersteller die erfassten Geräte mit dem EAC Konformitätszeichen kennzeichnen.

Die Kennzeichnung musste vor dem Inverkehrbringen in der Eurasischen Wirtschaftsunion angebracht werden. Sie wurde auf dem Typenschild und zusätzlich in den produktbegleitenden Unterlagen berücksichtigt.

Wichtig war außerdem, dass die Gerätebezeichnungen auf dem Typenschild mit den Angaben im Zertifikat übereinstimmten.

Ein EAC Zeichen darf nicht vorsorglich oder bereits während des laufenden Zertifizierungsverfahrens verwendet werden. Die Kennzeichnung ist erst nach erfolgreichem Abschluss der vorgeschriebenen Konformitätsbewertung zulässig.

Ergebnis des Projekts

Das EAC Zertifikat wurde für alle vier vorgesehenen Modellvarianten registriert. Der Hersteller musste nicht für jedes Modell ein separates Zertifizierungsverfahren durchführen.

Durch die strukturierte Zusammenfassung der Produktfamilie konnten:

  • Doppelte Prüfungen vermieden werden
  • Technische Unterschiede transparent dokumentiert werden
  • Netzteilvarianten korrekt berücksichtigt werden
  • Modellbezeichnungen vereinheitlicht werden
  • Rückfragen der Zertifizierungsstelle reduziert werden
  • Die Voraussetzungen für weitere Serienlieferungen geschaffen werden

Nach der Registrierung des EAC Zertifikats und der zusätzlichen EAC Deklaration gemäß TR EAWU 037/2016 konnte die erste Lieferung vorbereitet werden.

Was Hersteller aus diesem Fall lernen können

Das Projekt zeigt, dass eine vorhandene CE‑Kennzeichnung keine automatische EAC Konformität bedeutet. Europäische Prüfberichte können eine wichtige Grundlage darstellen, müssen aber auf ihre Verwendbarkeit im jeweiligen EAC Verfahren geprüft werden.

Besonders bei mehreren Modellen sollte die Produktfamilie vor der Auswahl der Prüfmuster technisch analysiert werden. Unterschiede bei Netzteilen, Motoren, Steuerungen oder Funkmodulen können das EMV‑Verhalten wesentlich beeinflussen.

Eine frühzeitige Prüfung reduziert das Risiko, dass:

  • Falsche Prüfmuster ausgewählt werden
  • Nicht alle Modelle im Zertifikat erfasst werden
  • Prüfberichte nicht anerkannt werden können
  • Die EAC Kennzeichnung fehlerhaft angebracht wird
  • Lieferungen beim Zoll verzögert werden

Fazit

Das EAC Zertifikat gemäß TR ZU 020/2011 bestätigt, dass ein technisches Gerät die geltenden Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit erfüllt. Für Hersteller elektrischer und elektronischer Produkte ist es häufig eine wesentliche Voraussetzung für den Marktzugang in Russland, Kasachstan, Belarus, Armenien und Kirgisistan.

Im beschriebenen Fall war nicht allein die Laborprüfung entscheidend. Erst die korrekte Klassifizierung, die Zusammenfassung der Modelle, die Abstimmung der technischen Unterlagen und die Einbindung eines Antragstellers in der EAWU ermöglichten eine wirtschaftlich sinnvolle Zertifizierung.

Unterstützung durch AC Inorms GmbH 

AC Inorms begleitet Hersteller bei der Vorbereitung und Durchführung der EAC Zertifizierung gemäß TR ZU 020/2011. Dazu gehören die Prüfung der Zertifizierungspflicht, die Zuordnung der Technischen Regelwerke, die Vorbereitung der Unterlagen, die Organisation der Produktprüfungen und die Abstimmung mit den beteiligten Stellen. 

Für eine erste Bewertung werden in der Regel eine Produktbeschreibung, technische Daten, der Verwendungszweck, vorhandene Prüfberichte und eine Übersicht der vorgesehenen Modelle benötigt.

Was ist ein EAC Zertifikat gemäß TR ZU 020/2011?

Das EAC Zertifikat ist ein amtlich registrierter Konformitätsnachweis. Es bestätigt, dass die darin aufgeführten Geräte die Anforderungen des TR ZU 020/2011 an die elektromagnetische Verträglichkeit erfüllen.

Für welche Länder gilt das EAC Zertifikat?

Das Zertifikat gilt grundsätzlich in den Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion: Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Russland.

Reicht eine CE‑Kennzeichnung für den Export in die EAWU?

Nein. Die CE‑Kennzeichnung ersetzt weder ein EAC Zertifikat noch eine EAC Deklaration. Vorhandene europäische Prüfberichte können jedoch bei der technischen Bewertung berücksichtigt werden, sofern sie für das konkrete Verfahren geeignet und ausreichend aktuell sind.

Benötigen alle elektrischen Geräte ein EAC Zertifikat für EMV?

Nein. Abhängig von der Produktart kann gemäß TR ZU 020/2011 ein EAC Zertifikat, eine EAC Deklaration oder keine Konformitätsbewertung nach diesem Regelwerk erforderlich sein. Die Einstufung muss produktbezogen erfolgen.

Wer darf ein EAC Zertifikat beantragen?

Antragsteller muss grundsätzlich ein in der Eurasischen Wirtschaftsunion registriertes Unternehmen sein. Dies kann ein Importeur, Händler, eine Tochtergesellschaft oder ein bevollmächtigter Vertreter des ausländischen Herstellers sein.

Wie lange ist ein EAC Zertifikat gültig?

Bei der Zertifizierung einer Serienproduktion kann ein EAC Zertifikat abhängig vom Verfahren für bis zu fünf Jahre ausgestellt werden. Zertifikate für eine Charge oder eine Einzellieferung beziehen sich auf die konkret erfassten Produkte.

Sind EMV‑Prüfungen zwingend erforderlich?

Für das Zertifizierungsverfahren werden geeignete Konformitätsnachweise benötigt. Welche Prüfungen erforderlich sind und ob vorhandene Prüfberichte berücksichtigt werden können, entscheidet sich anhand des Produkts, des Zertifizierungsschemas und der Anforderungen der zuständigen Zertifizierungsstelle.

Können mehrere Modelle in einem EAC Zertifikat stehen?

Ja, technisch vergleichbare Modelle können häufig in einem Zertifikat zusammengefasst werden. Dafür müssen die Unterschiede nachvollziehbar dokumentiert und durch die ausgewählten Prüfmuster sowie Prüfprotokolle abgedeckt sein.

Gilt der TR ZU 020/2011 auch für Maschinen und Industrieanlagen?

Elektrische Komponenten, Maschinen und Anlagen können unter den Anwendungsbereich des TR ZU 020/2011 fallen. Ob eine Zertifizierung oder Deklarierung erforderlich ist, hängt von der Bauart, dem Verwendungszweck und der konkreten Produktklassifizierung ab.

Was kostet ein EAC Zertifikat für EMV?

Die Kosten hängen unter anderem von der Produktart, der Anzahl der Modelle, den erforderlichen Laborprüfungen, dem Zertifizierungsschema, der Laufzeit und der Qualität der vorhandenen Dokumentation ab. Eine belastbare Kalkulation ist deshalb erst nach einer technischen Produktprüfung möglich.

Dieses Video wurde mit Synthesia erstellt. Avatar und Stimme sind KI‑generiert und dienen ausschließlich der Präsentation. Alle fachlichen, technischen und regulatorischen Inhalte wurden von Spezialisten der AC Inorms GmbH geprüft und vor der Veröffentlichung freigegeben.