Für Hersteller und Unternehmen, die gasbetriebene Geräte für den EAWU Markt produzieren, ist die EAC Zertifizierung nach TR ZU 016/2011 von entscheidender Bedeutung. Diese technische Verordnung, über die Sicherheit von gasförmigen Brennstoffgeräten, gewährleistet die Einhaltung strenger Sicherheitsstandards für eine Vielzahl von Geräten, die gasförmigen Brennstoff nutzen.
Die TR ZU 016/2011 deckt eine breite Palette von gasbetriebenen Geräten ab, darunter:
1. Gasverwendende Kochgeräte: hierzu gehören stationäre Kochkessel, Heizungs- und Warmwasserbereiter, einschließlich Gasheizkessel mit Leistungen von bis zu 100 kW und über 100 kW.
2. Automatische Blockbrenner: Geräte, die eine effiziente Verbrennung gewährleisten und eine sichere Nutzung von gasförmigem Brennstoff ermöglichen.
3. Geräte für den Einbau in gasverwendende Ausrüstung: diese werden separat von der Ausrüstung im Umlauf vertrieben und dienen dazu, die Sicherheit und Effizienz der Gesamtausrüstung zu gewährleisten.
Die vollständige Liste, der in der TR ZU 016 erfassten Geräte kann im Anhang 1 des Technisches Regelwerks TR ZU 016/2011 eingesehen werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Dampfkessel mit einem Dampfdruck von mehr als 0,07 MPa und Heizkessel mit einer Wassertemperatur von mehr als 115 °C nicht in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen.
Ebenso sind Geräte, die Gas als Treibstoff verwenden, sowie solche, die für technologische Prozesse in Industrieanlagen vorgesehen sind (mit Ausnahme von gasverwendenden Geräten), von der TR ZU 016/2011 ausgenommen.
Um die EAC Konformität mit den Sicherheitsstandards sicherzustellen, sieht die technische Verordnung TR ZU 016/2011 eine obligatorische EAC Zertifizierung oder EAC Deklaration vor. Die Hersteller müssen das EAC Zertifikat oder die EAC Deklaration erlangen, bevor sie ihre gasbetriebenen Geräte auf dem EAWU Markt verkaufen dürfen.
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Die Sicherheit von gasbetriebenen Geräten steht im Fokus der obligatorischen EAC Zertifizierung nach TR ZU 016/2011. Hersteller, die für den EAWU Markt produzieren, müssen das EAC Zertifikat für eine Vielzahl von Geräten beantragen, um deren Einhaltung strenger Sicherheitsstandards zu gewährleisten.
Zu den Geräten, die der obligatorischen Zertifizierung unterliegen, gehören:
1. Gasheizgeräte für den Haushalt: dazu zählen Heizgeräte, kombinierte Heizgeräte mit Wasserkreislauf, Konvektoren, Kamine und Klimaanlagen mit integrierten Gasheizgeräten.
2. Haushaltsgasgeräte zum Kochen und Erwärmen von Lebensmitteln: hierzu zählen Herdplatten, Kochfelder, Ofenschränke, Grills und Elektroherde mit mindestens einem Gasbrenner.
3. Warmwasserbereiter für Gasdurchfluss: Warmwasserbereitung mit gasbetriebenen Geräten und Wasserheizgeräte, kapazitiv, gasförmig: effiziente und zuverlässige Gasheizungen.
4. Gasheizkessel: Inklusive Gasheizkessel bis zu 100 kW und über 100 kW für Heizzwecke, sowie Gasgeräte für Gastronomie und Lebensmittelindustrie: Stationäre Kochkessel, Kochfelder, Bratpfannen und Fritteusen.
5. Industriegasbrenner für spezielle Zwecke: Heizungen für "helle" Infrarotstrahlung und geschlossene Strahlungsstrahler für Gas. Gasheizungen für industrielle Anwendungen: Rekuperativ- und Mischluft-Heizungen, Heizungen mit Blockblasenbrenner und Klimaanlagen mit integrierten Gasheizungen.
6. Gaswärmeerzeuger für die Tierhaltung: Sicherheit und Wärme für Tierställe. Gasblockbrenner und Kombinationsbrenner für industrielle Zwecke.
7. Gasdruckregler und Regler (Getriebe) für Gasflaschen: Gewährleistung der Gasversorgung. Flexible Anschlüsse für Gasbrenner und Geräte: Effiziente und sichere Verbindungen.
Darüber hinaus müssen auch gasregulierende Armaturen und Absperrventile, Automatisierungsgeräte und -geräte für Gasbrenner und -geräte, Gasbrenngeräte für Haushalts-Infrarotstrahlung, Gasbrenngeräte für Geflügelhäuser, haushalts-Gasleuchten sowie tragbare und touristische Gasherde den Bestimmungen von TR ZU 016/2011 entsprechen und müssen entsprechend deklariert werden.
Die Sicherheit und Konformität von gasbetriebenen Geräten sind von höchster Bedeutung, und die Gültigkeitsdauer der EAC Zertifikate und EAC Deklarationen nach TR ZU 016/2011 spielt dabei eine entscheidende Rolle.
Für serienmäßig produzierte Geräte, die mit gasförmigem Brennstoff betrieben werden, wird die EAC Konformitätserklärung für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren ausgestellt. Dies bedeutet, dass Hersteller die Gewissheit haben, dass ihre Geräte für diesen Zeitraum den strengen Sicherheitsstandards entsprechen.
Hingegen erhalten Hersteller, deren Geräte die umfassende EAC Zertifizierung TR ZU 016/2011 erfolgreich durchlaufen haben, ein EAC Zertifikat mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 5 Jahren. Das EAC Zulassung unterstreicht die hohe Qualität und Sicherheit der Produkte und gibt Verbrauchern das Vertrauen, dass diese den anspruchsvollen Standards entsprechen.
Für eine Chargenprüfung von gasverbrauchenden Geräten werden die entsprechenden Dokumente ohne eine spezifische Gültigkeitsdauer ausgestellt. Dies ermöglicht es Herstellern, ihre Produkte flexibel auf den Markt zu bringen und dabei dennoch sicherzustellen, dass sie den geltenden Vorschriften entsprechen.
Um die kontinuierliche Sicherheit zu gewährleisten, führt die Zertifizierungsstelle jährlich eine Inspektionskontrolle durch. Dadurch wird sichergestellt, dass die Hersteller weiterhin die hohen Sicherheitsstandards einhalten und Verbraucher Produkte von bester Qualität erhalten.
Die EAC Zertifizierung von gasbetriebenen Geräten nach den Anforderungen von TR ZU 016/2011 erfolgt gemäß verschiedenen Schemata, die den Herstellern Flexibilität und Optionen bieten, um die EAC Konformität ihrer Produkte sicherzustellen.
Es stehen verschiedene EAC Zertifizierungsschemata zur Auswahl:
1. Schema 1C: Dieses Schema umfasst die Zertifizierung von Serienprodukten, die mit gasförmigem Brennstoff betrieben werden. Hersteller, die ihre Produkte in größerem Umfang produzieren, können von diesem effizienten Zertifizierungsprozess profitieren.
2. Schema 3C: Ebenfalls für Serienprodukte, die mit gasförmigem Brennstoff betrieben werden. Es garantiert, dass die Produkte den hohen Sicherheitsstandards von TR ZU 016 entsprechen.
3. Schema 4: Hierbei handelt es sich um ein weiteres EAC Zertifizierungsschema für gasverbrauchende Geräte, dass die Sicherheit und Qualität der Produkte gewährleistet.
Die EAC Deklaration kann nach verschiedenen Schemata erfolgen:
1. Schema 1D: Diese Deklaration gilt für Serienprodukte und gibt Herstellern die Möglichkeit, ihre Produkte auf dem Markt zu vertreiben, ohne die umfangreiche Zertifizierung durchlaufen zu müssen.
2. Schema 2D: Ähnlich wie Schema 1D, bietet aber eine andere Vorgehensweise für die EAC Deklaration von gasbetriebenen Geräten und Anlagen.
3. Schema 3D: Eine weitere Option für die EAC Deklaration, den Herstellern ermöglicht, ihre Produkte entsprechend den Vorgaben von TR ZU 016 auf den Markt zu bringen.
4. Schema 4D: Auch für die EAC Deklaration von gasverbrauchenden Geräten und Anlagen, die den Standardanforderungen entsprechen.
Die Hersteller haben das Recht, das für sie am besten geeignete Schema auszuwählen, sei es EAC Zertifizierung oder EAC Deklaration. Bei der EAC Zertifizierung müssen Hersteller der Zertifizierungsstelle ein typisches Beispiel für gasverbrauchende Geräte als Muster zur Verfügung stellen, dass die Produktion repräsentiert. Dadurch wird sichergestellt, dass die Geräte den hohen Sicherheitsstandards entsprechen.
Die EAC Zertifizierung oder EAC Deklarierung von gasverbrauchenden Geräten gemäß TR ZU 016/2011 erfordert eine sorgfältig zusammengestellte Dokumentation, um die Einhaltung der strengen Sicherheitsanforderungen zu bestätigen.
Es werden folgende technische Dokumente benötigt:
1. Technische Dokumentation für die verwendete Gasausrüstung: dies umfasst umfassende Informationen über die technischen Spezifikationen von verwendeten Gasausrüstung.
2. Aufzählung der erfüllten EAC und GOST Standards: eine Auflistung der in Artikel 5 Absatz 1 von TR ZU 016/2011 genannten Standards, deren Anforderungen die Gasausrüstung erfüllen soll.
3. Erklärung zu technischen Entscheidungen: falls die Gasausrüstung nicht alle in Artikel 5 Absatz 1 genannten Standards erfüllt oder bestimmte Normen nicht angewendet wurden.
4. Protokoll von Musterprobenprüfungen: wenn vom Hersteller oder einem akkreditierten Testlabor Musterprobenprüfungen durchgeführt wurden, sind die entsprechenden Protokolle einzureichen.
5. Konformitätserklärungen für separate Geräte: falls es Geräte gibt, die separat von den gasverbrauchenden Geräten im Umlauf sind und für den Einbau in diese Geräte bestimmt sind.
6. Zertifikat des Qualitätsmanagementsystems: Sofern vorhanden, sollte eine Kopie des ISO Zertifikats des Qualitätsmanagementsystems vorgelegt werden.
7. Weitere relevante Dokumente: Es besteht die Möglichkeit, weitere Dokumente einzureichen, die die Einhaltung von Anforderungen des TR ZU 016/2011 direkt oder indirekt bestätigen.
Die gesamte Dokumentation sollte als Anhang zum Antrag auf EAC Zertifizierung der Ausrüstung zur Einhaltung der Anforderungen von TR ZU 016/2011 eingereicht werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass Geräte, die mit gasförmigem Brennstoff betrieben werden, oft auch den Anforderungen von TR ZU 004/2011 - über die Sicherheit von Niederspannungsgeräten und TR ZU 020/2011 - elektromagnetische Verträglichkeit von technischen Mitteln entsprechen müssen.
Bitte sorgen Sie für umfassende Sicherheit und Qualität Ihrer gasverbrauchenden Geräte, indem Sie die geforderte Dokumentation sorgfältig zusammenstellen und die geltenden Vorschriften erfüllen.
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