Ein deutsches mittelständisches Unternehmen erhielt einen Auftrag zur Lieferung verschiedener Leuchten und Lampen in die Eurasische Wirtschaftsunion. Voraussetzung für die Ausfuhr und Inbetriebnahme der Produkte war eine gültige EAC Konformitätsbestätigung.
AC Inorms übernahm die Prüfung der Zertifizierungspflicht, die Koordination der erforderlichen Produktprüfungen und die vollständige Begleitung des Herstellers bis zur Ausstellung der EAC Zulassungsdokumente.
Ausgangssituation
Der Hersteller entwickelt und produziert hochwertige Beleuchtungslösungen für gewerbliche und industrielle Anwendungen. Für ein konkretes Exportprojekt sollten mehrere Modelle und Ausführungen von Leuchten in einen EAWU Mitgliedstaat geliefert werden.
Vor der Auslieferung musste geklärt werden:
- Welche Technischen Regelwerke für die Leuchten gelten
- Ob ein EAC Zertifikat oder eine EAC Deklaration erforderlich ist
- Welche Modelle gemeinsam zertifiziert werden können
- Welche technischen Unterlagen eingereicht werden müssen
- Ob Produktmuster und Prüfungen erforderlich sind
- Welche Angaben auf den Produkten und Verpackungen anzubringen sind
Da es sich um eine konkrete Lieferung handelte, wurde eine projektbezogene EAC Fallzertifizierung vorbereitet.
Herausforderung bei der Zertifizierung
Das Produktsortiment umfasste mehrere Leuchtenvarianten mit unterschiedlichen Leistungen, Bauformen und technischen Eigenschaften. Für den Hersteller war es wichtig, den Zertifizierungsumfang so zu gestalten, dass sämtliche vorgesehenen Modelle abgedeckt werden.
Gleichzeitig musste verhindert werden, dass technisch vergleichbare Produkte unnötig einzeln zertifiziert werden. Eine unvollständige oder fehlerhafte Modellauflistung hätte zu Problemen bei der Zollabfertigung und beim Inverkehrbringen der Leuchten führen können.
Eine weitere Herausforderung bestand in der Aufbereitung der technischen EAC Dokumentation. Die vorhandenen Unterlagen waren ursprünglich für den europäischen Markt erstellt worden und mussten an die Anforderungen der Eurasischen Wirtschaftsunion angepasst werden.
Prüfung der anwendbaren TR ZU/EAWU Regelwerke
Im ersten Schritt analysierte AC Inorms die technischen Eigenschaften, Spannungsbereiche, Einsatzgebiete und Modellvarianten der Leuchten.
Für elektrische Leuchten und Lampen können insbesondere folgende Technische Regelwerke relevant sein:
- TR ZU 004/2011 - Sicherheit von Niederspannungsanlagen
- TR ZU 020/2011 - Elektromagnetische Verträglichkeit
- TR EAWU 037/2016 - Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikprodukten
Welche Regelwerke und welche Form der Konformitätsbewertung tatsächlich anzuwenden sind, hängt von der Bauart, der elektrischen Ausführung und dem vorgesehenen Einsatzgebiet der jeweiligen Produkte ab.
Auf Grundlage der Produktprüfung wurde festgelegt, welche Leuchten in den gemeinsamen Zertifizierungsumfang aufgenommen werden konnten und welche Nachweise zusätzlich erforderlich waren.
Vorbereitung der Zertifizierungsunterlagen
Für die EAC Fallzertifizierung wurden die technischen Unterlagen des Herstellers geprüft, strukturiert und für die Einreichung vorbereitet.
Zu den bearbeiteten Dokumenten gehörten unter anderem:
- Technische Produktbeschreibungen
- Datenblätter der einzelnen Leuchten
- Bedienungsanleitungen
- Schaltpläne und technische Zeichnungen
- Modell- und Typenlisten
- CE Konformitätserklärungen
- Vorhandene Prüfberichte
- Angaben zu elektrischen Komponenten
- Produktfotos und Abbildungen der Typenschilder
- Liefer- und Vertragsunterlagen
Die Modellliste wurde so aufgebaut, dass alle von der Lieferung betroffenen Leuchten eindeutig identifiziert und den jeweiligen technischen Ausführungen zugeordnet werden konnten.
Organisation der Produktprüfungen
Im Rahmen der Konformitätsbewertung wurden die erforderlichen Produktprüfungen mit einer akkreditierten Prüfstelle abgestimmt. Dabei wurde geprüft, welche repräsentativen Musterprodukte für die gesamte Produktgruppe verwendet werden konnten.
Durch die Auswahl geeigneter Referenzmodelle mussten nicht alle Varianten separat geprüft werden. Die technisch vergleichbaren Leuchten konnten innerhalb eines abgestimmten Zertifizierungsumfangs zusammengefasst werden.
AC Inorms koordinierte:
- Auswahl der repräsentativen Produktmuster
- Abstimmung mit der Zertifizierungsstelle
- Prüfung der vorhandenen Prüfberichte
- Vorbereitung der Musterlieferung
- Begleitung der Laborprüfungen
- Klärung technischer Rückfragen
- Kontrolle der Zertifikatsentwürfe
EAC Kennzeichnung der Leuchten
Nach Abschluss der Konformitätsbewertung wurde auch die EAC Kennzeichnung der Produkte geprüft. Die Leuchten mussten vor dem Inverkehrbringen ordnungsgemäß mit dem EAC Konformitätszeichen und den erforderlichen Produktangaben versehen werden.
Je nach Produkt und Regelwerk gehören dazu unter anderem:
- Produktbezeichnung
- Modell- oder Typenbezeichnung
- Name beziehungsweise Marke des Herstellers
- Elektrische Nenndaten
- Ursprungsland
- Herstellungsdatum
- EAC Kennzeichnung
Zusätzlich wurden die Angaben auf den Verpackungen und in den Begleitunterlagen berücksichtigt. Die erforderlichen Informationen mussten in den vorgeschriebenen Sprachen der Zielmärkte bereitgestellt werden.
Ergebnis der EAC Fallzertifizierung
Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen und Produktmuster wurden die erforderlichen EAC Konformitätsnachweise für die konkrete Lieferung ausgestellt.
Durch die strukturierte Zusammenfassung der Produktvarianten konnte der Hersteller mehrere Leuchten und Lampen innerhalb eines abgestimmten Zertifizierungsumfangs abdecken. Dadurch wurden zusätzliche Einzelverfahren vermieden und der Zertifizierungsprozess effizient umgesetzt.
Die Lieferung konnte anschließend mit den notwendigen Zulassungsdokumenten und der korrekten EAC Kennzeichnung für den Export vorbereitet werden.
Vorteile für den deutschen Hersteller
Das mittelständische Unternehmen erhielt eine vollständige Begleitung aus einer Hand - von der ersten Prüfung bis zur Ausstellung der EAC Dokumente.
Die wichtigsten Vorteile des Projekts:
- Rechtssichere Vorbereitung der konkreten Exportlieferung
- Klare Zuordnung der relevanten TR ZU/EAWU Regelwerke
- Zusammenfassung technisch vergleichbarer Leuchten
- Reduzierung unnötiger Prüfungen und Zertifizierungskosten
- Strukturierte Aufbereitung der technischen Dokumentation
- Koordination mit der akkreditierten Zertifizierungsstelle
- Unterstützung bei der EAC Kennzeichnung
- Zentraler Ansprechpartner während des gesamten Projekts
- Planungssicherheit für Produktion, Export und Auslieferung
EAC Zertifizierung von Leuchten mit AC Inorms GmbH
Die EAC Zertifizierung von Leuchten und Lampen erfordert eine genaue Prüfung der technischen Eigenschaften, des Einsatzbereichs und der vorgesehenen Lieferform. Insbesondere bei mehreren Modellen ist eine sorgfältig erstellte Produkt- und Typenliste entscheidend.
AC Inorms unterstützt Hersteller und Exporteure bei der EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung von Beleuchtungsprodukten - von der Prüfung der Zertifizierungspflicht über die technische Dokumentation bis zur Ausstellung der erforderlichen Konformitätsnachweise.
Sie planen den Export von Leuchten oder Lampen in die Eurasische Wirtschaftsunion? Wir prüfen Ihre Produkte und ermitteln die erforderlichen EAC Zulassungen für Ihr Exportprojekt.
Die EAC Fallzertifizierung ist eine Konformitätsbewertung für eine konkret festgelegte Lieferung. Sie bezieht sich auf die im Liefervertrag beziehungsweise in der Rechnung aufgeführten Produkte und Stückzahlen. Im Gegensatz zur Serienzulassung ist sie nicht für eine unbegrenzte Anzahl zukünftiger Lieferungen vorgesehen.
Viele elektrisch betriebene Leuchten und Lampen unterliegen den Technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion. Abhängig von der Bauart, der Spannung, dem Verwendungszweck und den technischen Eigenschaften kann ein EAC Zertifikat oder eine EAC Deklaration erforderlich sein. Die konkrete Zertifizierungspflicht muss für jedes Produkt geprüft werden.
Für Leuchten und Lampen können insbesondere folgende Technische Regelwerke relevant sein: TR ZU 004/2011 - Sicherheit von Niederspannungsanlagen, TR ZU 020/2011 - Elektromagnetische Verträglichkeit, TR EAWU 037/2016 - Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikprodukten. Welche Vorschriften tatsächlich gelten, hängt von den technischen Eigenschaften und dem vorgesehenen Einsatzbereich der Produkte ab.
Eine Fallzertifizierung eignet sich insbesondere für einmalige Lieferungen, projektbezogene Exporte oder begrenzte Stückzahlen. Sie kann beispielsweise bei der Lieferung von Leuchten für ein bestimmtes Gebäude, eine Produktionsanlage oder ein einzelnes Bauprojekt eingesetzt werden.
Technisch vergleichbare Modelle können unter bestimmten Voraussetzungen in einem gemeinsamen Zertifizierungsumfang zusammengefasst werden. Dafür müssen die Unterschiede zwischen den Varianten nachvollziehbar dokumentiert und von der Zertifizierungsstelle akzeptiert werden. Eine sorgfältig erstellte Modell- und Typenliste ist deshalb besonders wichtig.
Je nach Produkt, Regelwerk und Zertifizierungsverfahren können Prüfungen durch ein akkreditiertes Prüflabor erforderlich sein. Bei mehreren vergleichbaren Modellen ist es häufig möglich, repräsentative Produktmuster auszuwählen. Ob vorhandene Prüfberichte anerkannt werden können, wird im Einzelfall geprüft.
Typischerweise werden folgende Dokumente benötigt: technische Produktbeschreibungen, Datenblätter, Bedienungsanleitungen, Schaltpläne und technische Zeichnungen, Modell- und Typenlisten, vorhandene Prüfberichte, CE Konformitätserklärungen, Produktfotos und Abbildungen der Typenschilder, Liefervertrag oder Rechnung, Angaben zum Hersteller und Importeur. Der genaue Dokumentenumfang richtet sich nach dem Produkt und den anwendbaren Technischen Regelwerken.
Die Fallzertifizierung gilt ausschließlich für die konkret bezeichnete Lieferung und die darin aufgeführten Produkte. Sie besitzt üblicherweise keine allgemeine Laufzeit wie eine EAC Serienzulassung. Für spätere oder zusätzliche Lieferungen kann eine neue Konformitätsbewertung erforderlich sein.
Für die Durchführung des Verfahrens wird in der Regel ein Antragsteller mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Eurasischen Wirtschaftsunion benötigt. Diese Funktion kann beispielsweise der Importeur oder ein bevollmächtigter Vertreter übernehmen. Die genaue Ausgestaltung hängt vom Konformitätsverfahren und vom Zielland ab.
Nach erfolgreichem Abschluss der Konformitätsbewertung müssen die Produkte grundsätzlich entsprechend den anwendbaren Vorschriften gekennzeichnet werden. Dazu gehören das EAC Zeichen sowie weitere erforderliche Angaben zum Produkt, Hersteller und Importeur. Auch Verpackungen und Begleitunterlagen können von den Kennzeichnungspflichten betroffen sein.
Die Fallzertifizierung gilt für eine bestimmte Lieferung mit festgelegten Produkten und Mengen. Eine Serienzertifizierung ist dagegen für die regelmäßige Lieferung beziehungsweise Serienproduktion vorgesehen und kann für mehrere Jahre ausgestellt werden. Welche Variante wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoller ist, hängt von den geplanten Exporten ab.
AC Inorms begleitet Hersteller und Exporteure von der ersten Prüfung der Zertifizierungspflicht bis zur Ausstellung der erforderlichen EAC Dokumente. Dazu gehören die Einordnung der Produkte, die Prüfung der technischen Unterlagen, die Abstimmung mit der Zertifizierungsstelle, die Koordination erforderlicher Produktprüfungen und die Unterstützung bei der EAC Kennzeichnung.