Für die EAC Zertifizierung bzw. EAC Deklarierung von bestimmten Produktarten müssen je nach Technisches Regelwerk und Zertifizierungsschema die Mustererzeugnisse nach Russland oder ein anderes Mitgliedsland der Eurasischen Wirtschaftsunion gesendet werden. Im Rahmen der EAC Konformitätsbewertung müssen einzelne Musterprodukte auf Qualität und Eignung getestet werden.
Die notwendigen Prüfungsarten werden durch die Vorschriften von Technischen Regelwerken der EAWU Staaten vorgeschrieben. Die Musterprüfungen können nur durch die akkreditierten Prüflaboren mit dem Sitz in der Eurasischen Wirtschaftsunion durchgeführt werden.
Die Ergebnisse der Musterprüfungen werden in den Prüfprotokollen detailliert dargestellt und in das einheitliche Register der zugelassen Produkten eingetragen. Die EAC Zertifizierung und die EAC Deklarierung erfolgt auf der analytischen Grundlage von durchgeführten Musterprüfungen. Die Produktmuster können mit der beliebigen Spedition versendet. Wichtig ist dabei die richtige Verzollungsart. Die Muster müssen als Musterware verzollt werden.
Für die Verzollung von Musterprodukten werden folgende Unterlagen benötigt:
Proforma Invoice muss folgende Informationen enthalten:
In der Regel werden drei Muster in gleicher Farbe und in gleicher Größe verlangt, dies erfolgt gemäß den geltenden GOST Vorschriften für Musterentnahme für die EAC Konformitätsbewertung. Bestimmte Labore können je nach Produktart und Zertifizierungsschema bis zu fünf Musterprodukten verlangen.
Die Musterprodukte müssen entsprechend als Muster für EAC Zertifizierung bzw. EAC Deklarierung verzollt werden. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig die Musterentnahme gemäß den geltenden Zollvorschriften zu gestalten. Für die EAC Zertifizierung von Produkten eines ausländischen Herstellers erfolgt die Musterentnahme durch die Vorgaben des Zertifizierungsdienstleisters, für die EAC Deklarierung kann die Musterentnahme durch den Hersteller selbst erfolgen.
Die Musterentnahme kann im Lager des Herstellers, im Lager des Lieferanten oder am Produktionsort von Produkten erfolgen.
Musterentnahme für diverse Produktgruppen:
Die ausgewählten Muster müssen das Gesamtsortiment des ausländischen Herstellers repräsentieren, anhand von Musterprodukten erfolgt die gesamte EAC Zertifizierung für die gesamte Zertifizierungsperiode. Die Prüfprotokolle werden durch den Zertifizierungsdienstleister, den Antragsteller und das Labor aufbewahrt. Das Prüflabor ist gesetzlich verpflichtet die Prüfprotokolle von durchgeführten Warenprüfungen bis zu 5 Jahre zu archivieren und bei Bedarf den Zulassungsbehörden vorzulegen.
Bei der EAC Zertifizierung bzw. EAC Deklarierung werden zwei Arten von Prüfungen für die Qualitätssicherung von Musterprodukten angewendet. Dabei unterscheidet man zwischen zerstörenden und nicht zerstörenden Prüfungen. Bei den zerstörenden Musterprüfungen wird die Ware endgültig zerstört und kann nicht mehr verkauft werden. Bei den nicht zerstörenden Prüfungen können die Muster nach den Prüfungen abgeholt und verkauft werden.
Nach dem die Prüfungen durchgeführt wurden, erstellt die zuständige Prüflabor das Prüfprotokoll und dokumentiert alle durchgeführten Prüfungen und die Testergebnisse. Das Prüfprotokoll gilt als Nachweis für die durchgeführten Prüfungen und Prüfungsergebnissen. Auf der analytischen Basis des Prüfprotokolls wird die EAC Deklarierung bzw. EAC Zertifizierung durchgeführt.
Die Prüfprotokolle enthalten folgenden Informationen:
Gültigkeitsdauer von Prüfprotokollen:
Deutsch: GTD Deklaration – Einfuhr Zoll Deklaration
Englisch: GTD Declaration – Import Customs Declaration
Russisch: ГТД Декларация – Грузовая Таможенная Декларация
Eine GTD Erklärung ist ein offizielles Dokument des russischen Zollamts, dass die Musterware eingeführt und entsprechend verzollt wurde. Bei der Registrierung von EAC Zertifikaten und EAC Deklarationen wird eine Kopie der GTD Bescheinigung in das einheitliche Register der zugelassenen Produkte zusammen mit den Prüfprotokollen hochgeladen.
Die Entnahme, die Einfuhr und die Verzollung von Musterprodukten wird gemäß den folgenden Vorschriften geregelt:
Die Warenmuster, die zu dem Zweck der EAC Konformitätsbewertung nach Russland oder EAWU Staaten versendet werden, müssen nicht EAC gekennzeichnet werden. Bei dem Versenden von Mustern handelt es sich um den Prozess der EAC Zertifizierung bzw. EAC Deklarierung von Produkten, daher müssen die Produktmuster auch keine EAC Konformität vorweisen. Für weitere Informationen bezüglich der EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir bieten für unsere Kunden folgende Dienstleistungen an:
Für weitere Informationen, Fragen und Anregungen bezüglich der EAC Zertifizierung, EAC Deklarierung und EAC Begleitunterlagen stehen wir Ihnen gern telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.