Das Wichtigste in Kürze
- Für die EAC Konformitätsbewertung (EAC, Eurasian Conformity) ausländischer Produkte können je nach Produktart Muster in ein Mitgliedsland der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) gesendet und dort geprüft werden.
- Für die Verzollung benötigen Sie unter anderem eine Proforma‑Rechnung, Musterbeschreibung, Hersteller- und Antragstellerdaten sowie die erforderlichen Verträge und Laborschreiben.
- Üblicherweise werden drei gleiche Muster verlangt; je nach Produktart und Zertifizierungsschema können bis zu fünf Muster erforderlich sein.
- Laborprüfungen dauern typischerweise ca. 2 bis 6 Wochen; die tatsächliche Dauer hängt vom Produkt und Prüfprogramm ab.
- Stimmen Sie vor dem Versand die Musteranzahl, Unterlagen und Verzollungsart mit dem Zertifizierungsdienstleister ab; die GTD dokumentiert anschließend die Einfuhr und Verzollung.
EAC Konformitätsbewertung und Musterprodukte
Für die EAC Zertifizierung bzw. EAC Deklarierung von bestimmten Produktarten müssen je nach Technischem Regelwerk und Zertifizierungsschema die Mustererzeugnisse nach Russland oder in ein anderes Mitgliedsland der Eurasischen Wirtschaftsunion gesendet werden.
Im Rahmen der EAC Konformitätsbewertung müssen einzelne Musterprodukte auf Qualität und Eignung getestet werden. Die notwendigen Prüfungsarten werden durch die Vorschriften von Technischen Regelwerken der EAWU Staaten vorgeschrieben.
Die Musterprüfungen können nur durch die anerkannten Prüflabore mit Sitz in der Eurasischen Wirtschaftsunion durchgeführt werden.
Mustererzeugnisse für EAC Zertifizierung
Die Ergebnisse der Musterprüfungen werden in den Prüfprotokollen detailliert dargestellt und in das einheitliche Register der zugelassenen Produkte eingetragen. Die EAC Zertifizierung und die EAC Deklarierung erfolgt auf Basis der durchgeführten Musterprüfungen.
Die Produktmuster können mit einer beliebigen Spedition versendet werden. Versenden Sie Muster ausschließlich als Musterware und wählen Sie die entsprechende Verzollungsart.
Für die Verzollung von Musterprodukten werden folgende Unterlagen benötigt:
- Proforma‑Rechnung
- Hinweis auf Musterware
- Beschreibung von Mustern
- Informationen über den Hersteller
- Schreiben eines akkreditierten Labors
- Informationen über den Antragsteller
- Vertrag mit dem Antragsteller in Russland
- Vertrag mit dem Zertifizierungsdienstleister
Die Proforma‑Rechnung muss folgende Informationen enthalten:
- Bezeichnung von Musterwaren
- Detaillierte Beschreibung von Mustern
- Angaben zum Antragsteller
- Angaben zum Hersteller
- Angaben zum Produktionsort
- Preisangaben
- Artikelnummer
- Seriennummer
- Zusammensetzung
- Zolltarifnummer
In der Regel werden drei Muster in gleicher Farbe und in gleicher Größe verlangt, dies erfolgt gemäß den geltenden GOST Vorschriften für die Musterentnahme für die EAC Konformitätsbewertung. GOST bezeichnet dabei einen staatlichen Standard. Bestimmte Labore können je nach Produktart und Zertifizierungsschema bis zu fünf Muster verlangen.
Musterentnahme für EAC Zertifizierung
Die Musterprodukte müssen entsprechend als Muster für EAC Zertifizierung bzw. EAC Deklarierung verzollt werden. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, die Musterentnahme gemäß den geltenden Zollvorschriften zu gestalten.
Für die EAC Zertifizierung von Produkten eines ausländischen Herstellers richtet sich die Musterentnahme nach den Vorgaben des Zertifizierungsdienstleisters, für die EAC Deklarierung kann die Musterentnahme durch den Hersteller selbst erfolgen.
Die Musterentnahme kann im Lager des Herstellers, im Lager des Lieferanten oder am Produktionsort von Produkten erfolgen.
Musterentnahme für diverse Produktgruppen:
- Für die EAC Zertifizierung von Maschinen und Anlagen wird in der Regel ein Muster benötigt.
- Für die EAC Deklarierung von Möbeln wird erfahrungsgemäß ebenfalls nur eine Musterware benötigt.
- Für EAC Zertifizierung von Textilien und Bekleidung werden in der Regel drei bis fünf Muster benötigt.
Die ausgewählten Muster müssen das Gesamtsortiment des ausländischen Herstellers repräsentieren, anhand von Musterprodukten erfolgt die gesamte EAC Zertifizierung für die gesamte Zertifizierungsperiode.
Die Prüfprotokolle werden durch den Zertifizierungsdienstleister, den Antragsteller und das Labor aufbewahrt. Das Prüflabor ist gesetzlich verpflichtet, die Prüfprotokolle von durchgeführten Warenprüfungen bis zu 5 Jahre zu archivieren und bei Bedarf den Zulassungsbehörden vorzulegen.
Prüfungsarten von Mustererzeugnissen
Bei der EAC Zertifizierung bzw. Deklarierung werden zwei Arten von Prüfungen für die Qualitätssicherung von Musterprodukten angewendet. Dabei unterscheidet man zwischen zerstörenden und nicht zerstörenden Prüfungen.
Bei den zerstörenden Musterprüfungen wird die Ware endgültig vernichtet und kann nicht mehr verkauft werden. Bei den nicht zerstörenden Prüfungen können die Muster nach den Prüfungen abgeholt und verkauft werden.
Prüfprotokolle für Mustererzeugnisse
Nachdem die Prüfungen durchgeführt wurden, erstellt das zuständige Prüflabor das Prüfprotokoll und dokumentiert alle durchgeführten Prüfungen und die Testergebnisse. Das Prüfprotokoll gilt als Nachweis für die durchgeführten Prüfungen und Prüfungsergebnisse. Auf Basis des Prüfprotokolls wird die Deklarierung bzw. Zertifizierung durchgeführt.
Die Prüfprotokolle enthalten folgende Informationen:
- Prüfungsarten
- Prüfungsdatum
- Angaben zum Hersteller
- Angaben zum Antragsteller
- Beschreibung von Mustern
- Prüfergebnisse
Gültigkeitsdauer von Prüfprotokollen:
- Pflichtzertifizierung: Das Prüfprotokoll kann für 1 bis 5 Jahre ausgestellt werden.
- Freiwillige Zertifizierung: Das Prüfprotokoll kann für 5 Jahre und länger ausgestellt werden.
Zolldeklaration für Musterprodukte (GTD)
- Deutsch: GTD Deklaration - Einfuhr Zoll Deklaration
- Englisch: GTD Declaration - Import Customs Declaration
- Russisch: ГТД Декларация - Грузовая Таможенная Декларация
Eine GTD Erklärung ist ein offizielles Dokument des russischen Zollamts, das die Musterware eingeführt und entsprechend verzollt wurde.
Bei der Registrierung von EAC Zertifikaten und EAC Deklarationen wird eine Kopie der GTD Bescheinigung in das einheitliche Register der zugelassenen Produkte zusammen mit den Prüfprotokollen hochgeladen.
Gesetzliche Bestimmungen
Die Entnahme, die Einfuhr und die Verzollung von Musterprodukten werden gemäß den folgenden Vorschriften geregelt:
- Entscheidung der Eurasischen Wirtschaftskommission N294 - Über das Verfahren für die Einfuhr von Musterprodukten in das Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion.
- GOST 31814‑2012 - Allgemeine Regulierungen für die Musterentnahme und Warenprüfung für die EAC Zertifizierung von Produkten.
- Erklärung von 29.12.2017 des russischen Zolldienstes bezüglich der Einfuhr nach Russland von Musterprodukten für die Zwecke der EAC Zertifizierung bzw. EAC Deklarierung.
- Erklärung des russischen Zolldiensts und der Zertifizierungsbehörde von 15.03.2019 bezüglich der Warenprüfung für die EAC Konformitätsnachweise.
EAC Kennzeichnung von Musterprodukten
Die Warenmuster, die zu dem Zweck der EAC Konformitätsbewertung nach Russland oder EAWU Staaten versendet werden, müssen nicht EAC gekennzeichnet werden.
Bei dem Versenden von Mustern handelt es sich um den Prozess der EAC Zertifizierung bzw. EAC Deklarierung von Produkten, daher müssen die Produktmuster auch keine EAC Konformität vorweisen.
Die Eurasische Wirtschaftskommission veröffentlicht Informationen zur Entscheidung N294 über die Einfuhr von Musterprodukten in das Zollgebiet der EAWU.
Dokumenten‑Checkliste
Versand- und Verzollungsunterlagen
- Proforma‑Rechnung als vorläufige Rechnung
- Hinweis auf Musterware
- Beschreibung der Muster
Technische beziehungsweise vertragliche Unterlagen
- Informationen zum Hersteller
- Schreiben des akkreditierten Labors
- Informationen zum Antragsteller
- Vertrag mit dem Antragsteller in Russland
- Vertrag mit dem Zertifizierungsdienstleister
Wie nehmen Sie Kontakt zum Zertifizierungsdienstleister auf?
- Senden Sie eine Anfrage mit Produktbezeichnung, Herstellerdaten und dem vorgesehenen EAC Verfahren.
- Übermitteln Sie die verfügbaren technischen Unterlagen und klären Sie, welche Muster benötigt werden.
- Lassen Sie sich Musteranzahl, Prüfprogramm, Unterlagen für die Verzollung und den voraussichtlichen Ablauf bestätigen.
- Stimmen Sie anschließend Versand, Musterentnahme und die Erstellung der Prüfprotokolle mit dem Dienstleister ab.
Weitere Informationen zu möglichen Kosten finden Sie auf der Seite EAC Zertifikat für EAWU Staaten.
Begriff | Erklärung |
|---|---|
EAC | Zeichen und Verfahren der Eurasischen Konformität zur Bestätigung der Konformität eines Produkts mit den Anforderungen der EAWU. |
EAWU | Eurasische Wirtschaftsunion, deren Mitgliedstaaten gemeinsame technische und zollrechtliche Vorgaben anwenden. |
GOST | Staatlicher Standard, der unter anderem Anforderungen an Musterentnahme und Warenprüfung festlegen kann. |
GTD | Zolldeklaration, die die Einfuhr und Verzollung der Musterware dokumentiert. |
EAC Zertifizierung | Form der Konformitätsbewertung, bei der eine zuständige Stelle die Produktkonformität bestätigt. |
EAC Deklarierung | Form der Konformitätsbewertung, bei der der Antragsteller die Produktkonformität erklärt und nachweist. |
In der Regel sind drei Muster in gleicher Farbe und Größe erforderlich, basierend auf den geltenden GOST Vorschriften. Je nach Produktart und Zertifizierungsschema können einige Labore bis zu fünf Muster verlangen.
Nein, die Warenmuster, die zur EAC Konformitätsbewertung versendet werden, müssen nicht EAC gekennzeichnet sein. Die Muster sind Teil des Zertifizierungs- oder Deklarierungsprozesses und benötigen daher keine EAC Konformität.