Musterprodukte für EAC Zertifizierung

Musterprodukte für EAC Zertifizierung Musterprodukte für EAC Zertifizierung

EAC Konformitätsbewertung und Musterprodukte

Für die EAC Zertifizierung bzw. EAC Deklarierung von bestimmten Produktarten müssen je nach Technisches Regelwerk und Zertifizierungsschema die Mustererzeugnisse nach Russland oder ein anderes Mitgliedsland der Eurasischen Wirtschaftsunion gesendet werden. Im Rahmen der EAC Konformitätsbewertung müssen einzelne Musterprodukte auf Qualität und Eignung getestet werden.

Die notwendigen Prüfungsarten werden durch die Vorschriften von Technischen Regelwerken der EAWU Staaten vorgeschrieben. Die Musterprüfungen können nur durch die akkreditierten Prüflaboren mit dem Sitz in der Eurasischen Wirtschaftsunion durchgeführt werden. 

Mustererzeugnisse für EAC Zertifizierung

Die Ergebnisse der Musterprüfungen werden in den Prüfprotokollen detailliert dargestellt und in das einheitliche Register der zugelassen Produkten eingetragen. Die EAC Zertifizierung und die EAC Deklarierung erfolgt auf der analytischen Grundlage von durchgeführten Musterprüfungen. Die Produktmuster können mit der beliebigen Spedition versendet. Wichtig ist dabei die richtige Verzollungsart. Die Muster müssen als Musterware verzollt werden.

Für die Verzollung von Musterprodukten werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Proforma Rechnung
  • Hinweis auf Musterware
  • Beschreibung von Mustern
  • Informationen über den Hersteller
  • Schreiben von akkreditierten Labor
  • Informationen über den Antragsteller
  • Vertrag mit dem Antragsteller in Russland
  • Vertrag mit dem Zertifizierungsdienstleister

Proforma Invoice muss folgende Informationen enthalten:

  • Bezeichnung von Musterwaren
  • Detaillierte Beschreibung von Mustern
  • Angaben zum Antragsteller
  • Angaben zum Hersteller
  • Angaben zum Produktionsort
  • Preisangaben
  • Artikelnummer
  • Seriennummer
  • Zusammensetzung
  • Zolltarifnummer

In der Regel werden drei Muster in gleicher Farbe und in gleicher Größe verlangt, dies erfolgt gemäß den geltenden GOST Vorschriften für Musterentnahme für die EAC Konformitätsbewertung. Bestimmte Labore können je nach Produktart und Zertifizierungsschema bis zu fünf Musterprodukten verlangen. 

Musterentnahme für EAC Zertifizierung 

Die Musterprodukte müssen entsprechend als Muster für EAC Zertifizierung bzw. EAC Deklarierung verzollt werden. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig die Musterentnahme gemäß den geltenden Zollvorschriften zu gestalten. Für die EAC Zertifizierung von Produkten eines ausländischen Herstellers erfolgt die Musterentnahme durch die Vorgaben des Zertifizierungsdienstleisters, für die EAC Deklarierung kann die Musterentnahme durch den Hersteller selbst erfolgen.

Die Musterentnahme kann im Lager des Herstellers, im Lager des Lieferanten oder am Produktionsort von Produkten erfolgen.

Musterentnahme für diverse Produktgruppen

  • Für EAC Zertifizierung von Maschinen und Anlagen wird in der Regel ein Muster benötigt.
  • Für EAC Deklarierung von Möbel wird erfahrungsgemäß ebenfalls nur eine Musterware benötigt.
  • Für EAC Zertifizierung von Textilien und Bekleidung werden in der Regel drei bis fünf Musterereignisse benötigt.

Die ausgewählten Muster müssen das Gesamtsortiment des ausländischen Herstellers repräsentieren, anhand von Musterprodukten erfolgt die gesamte EAC Zertifizierung für die gesamte Zertifizierungsperiode. Die Prüfprotokolle werden durch den Zertifizierungsdienstleister, den Antragsteller und das Labor aufbewahrt. Das Prüflabor ist gesetzlich verpflichtet die Prüfprotokolle von durchgeführten Warenprüfungen bis zu 5 Jahre zu archivieren und bei Bedarf den Zulassungsbehörden vorzulegen. 

Prüfungsarten von Mustererzeugnissen

Bei der EAC Zertifizierung bzw. EAC Deklarierung werden zwei Arten von Prüfungen für die Qualitätssicherung von Musterprodukten angewendet. Dabei unterscheidet man zwischen zerstörenden und nicht zerstörenden Prüfungen. Bei den zerstörenden Musterprüfungen wird die Ware endgültig zerstört und kann nicht mehr verkauft werden. Bei den nicht zerstörenden Prüfungen können die Muster nach den Prüfungen abgeholt und verkauft werden.

Prüfprotokolle für Mustererzeugnisse

Nach dem die Prüfungen durchgeführt wurden, erstellt die zuständige Prüflabor das Prüfprotokoll und dokumentiert alle durchgeführten Prüfungen und die Testergebnisse. Das Prüfprotokoll gilt als Nachweis für die durchgeführten Prüfungen und Prüfungsergebnissen. Auf der analytischen Basis des Prüfprotokolls wird die EAC Deklarierung bzw. EAC Zertifizierung durchgeführt. 

Die Prüfprotokolle enthalten folgenden Informationen:

  • Prüfungsarten
  • Prüfungsdatum
  • Angaben zum Hersteller
  • Angaben zum Antragsteller
  • Beschreibung von Mustern
  • Prüfergebnisse

Gültigkeitsdauer von Prüfprotokollen:

  • Pflichtzertifizierung: Das Prüfprotokoll kann für 1 bis 5 Jahre ausgestellt werden
  • Freiwillige Zertifizierung: Das Prüfprotokoll kann für 5 Jahre und länger ausgestellt werden
Zolldeklaration für Musterprodukte (GTD)

Deutsch: GTD Deklaration – Einfuhr Zoll Deklaration

Englisch: GTD Declaration – Import Customs Declaration

Russisch: ГТД Декларация – Грузовая Таможенная Декларация 

Eine GTD Erklärung ist ein offizielles Dokument des russischen Zollamts, dass die Musterware eingeführt und entsprechend verzollt wurde. Bei der Registrierung von EAC Zertifikaten und EAC Deklarationen wird eine Kopie der GTD Bescheinigung in das einheitliche Register der zugelassenen Produkte zusammen mit den Prüfprotokollen hochgeladen.

Gesetzliche Bestimmungen

Die Entnahme, die Einfuhr und die Verzollung von Musterprodukten wird gemäß den folgenden Vorschriften geregelt

  1. Entscheidung der Eurasischen Wirtschaftskommission N294 - Über das Verfahren für die Einfuhr von Musterprodukten in das Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion.
  2. GOST 31814-2012 - Allgemeine Regulierungen für die Musterentnahme und Warenprüfung für die EAC Zertifizierung von Produkten.
  3. Erklärung von 29.12.2017 des russischen Zolldienstes bezüglich der Einfuhr nach Russland von Musterprodukten für die Zwecke der EAC Zertifizierung bzw. EAC Deklarierung.
  4. Erklärung des russischen Zolldiensts und der Zertifizierungsbehörde von 15.03.2019 bezüglich der Warenprüfung für die EAC Konformitätsnachwese. 
EAC Kennzeichnung von Musterprodukten

Die Warenmuster, die zu dem Zweck der EAC Konformitätsbewertung nach Russland oder EAWU Staaten versendet werden, müssen nicht EAC gekennzeichnet werden. Bei dem Versenden von Mustern handelt es sich um den Prozess der EAC Zertifizierung bzw. EAC Deklarierung von Produkten, daher müssen die Produktmuster auch keine EAC Konformität vorweisen. Für weitere Informationen bezüglich der EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Unsere Dienstleistungen 

Wir bieten für unsere Kunden folgende Dienstleistungen an:

  • Durchführung der EAC Zertifizierung des Unternehmens
  • Durchführung der Zertifizierung der industriellen Sicherheit
  • Beratung für EAC Kennzeichnung für EAWU Mitgliedsstaaten 
  • Durchführung der EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung für Russland
  • Erstellung von obligatorischen Begleitunterlagen und Dokumente für den Export

Für weitere Informationen, Fragen und Anregungen bezüglich der EAC Zertifizierung, EAC Deklarierung und EAC Begleitunterlagen stehen wir Ihnen gern telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.