Am 4. Dezember 2023 wurde die Verordnung der Eurasischen Wirtschaftskommission (EAWK) Nummer 176 vom 30. November 2023 offiziell veröffentlicht. Mit dieser Verordnung wurden Änderungen an dem Technischen Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU 012/2011 - EAC Zertifizierung von ATEX Geräten und Ausrüstungen, die in den explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden, genehmigt.
Die Änderungen betreffen die Ausnahme des Vorworts zur Verordnung und die Verschiebung der Informationen über den Anwendungsbereich in den entsprechenden Abschnitt. Darüber hinaus wurde das Glossar in der Verordnung aktualisiert: Die neue Fassung enthält den Begriff "Importeur", und ein neuer Begriff "Kabel für externe elektrische Schaltungen" wurde hinzugefügt.
Im Text der Verordnung wird der Begriff "Geräte für den Einsatz in explosionsgefährdeten Umgebungen" durch "Geräte und Ex-Komponenten" ersetzt. Die Sicherheitsanforderungen für Geräte (Artikel 4 der Verordnung) wurden konkretisiert.
Dies betrifft beispielsweise Geräte und Ex-Komponenten, die für den Einsatz in unterirdischen Bergbauarbeiten in Minen und Schächten bestimmt sind, die gas- und staubgefährlich sind, sowie in Zonen, in denen eine explosionsgefährliche Gasumgebung dauerhaft oder für längere Zeit vorhanden ist.
Für solche Geräte ist die Verwendung von Kabeln für externe elektrische Schaltungen jeglicher Art mit Aluminiumleitern oder in Aluminiummantel sowie mit Aluminiumbändern oder Drähten als Schutz verboten. Für die endgültige Genehmigung der Änderungen wird das Dokument dem Rat der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU-Staaten) zur Prüfung vorgelegt.
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