Explosionsschutz in der EU und EAWU-Staaten
Der Explosionsschutz folgt international anerkannten sicherheitstechnischen Grundprinzipien, die maßgeblich durch Normen und Standards der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) definiert werden. Auf dieser technischen Basis bestehen weltweit weitgehende Übereinstimmungen hinsichtlich der konstruktiven und funktionalen Sicherheitsanforderungen an explosionsgeschützte Geräte und Ausrüstungen.
Ungeachtet dieser Harmonisierung unterscheiden sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen, Konformitätsbewertungsverfahren und Nachweispflichten jedoch erheblich zwischen den einzelnen Wirtschaftsräumen.
Innerhalb der Europäischen Union ist das Inverkehrbringen explosionsgeschützter Geräte durch die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU geregelt. Demgegenüber unterliegt der Marktzugang in der Eurasischen Wirtschaftsunion dem Technischen Regelwerk TR ZU 012/2011 „Über die Sicherheit von Ausrüstungen für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen“.
Für die rechtskonforme Einfuhr, den Vertrieb und die Inbetriebnahme von explosionsgeschützten Geräten in den EAWU-Mitgliedstaaten ist daher zwingend ein EAC Ex Zertifikat erforderlich. Dieses bestätigt die Übereinstimmung der Produkte mit den einschlägigen technischen Vorschriften der EAWU und stellt eine zentrale Voraussetzung für den Marktzugang dar.
Die EAWU umfasst folgende Mitgliedsstaaten:
- Kasachstan
- Kirgisistan
- Armenien
- Russland
- Belarus
ATEX-Richtlinie 2014/34/EU – Explosionsschutz
Die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU regelt die grundlegenden Anforderungen für das Inverkehrbringen von elektrischen und nichtelektrischen Geräten sowie von Schutzsystemen, die zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen vorgesehen sind. Sie definiert die sicherheitstechnischen Mindestanforderungen, Konformitätsbewertungsverfahren und Pflichten der Wirtschaftsakteure innerhalb der Europäischen Union.
ATEX-Zonen und Gefährdungsbeurteilung
Die Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche erfolgt auf Grundlage der Häufigkeit und Dauer des Auftretens einer explosionsfähigen Atmosphäre.
Dabei werden folgende Zonen unterschieden:
Zone 0: Bereich, in dem eine explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Stoffen ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist.
Zone 1: Bereich, in dem im Normalbetrieb gelegentlich mit dem Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre zu rechnen ist.
Zone 2: Bereich, in dem im Normalbetrieb normalerweise nicht oder nur kurzzeitig eine explosionsfähige Atmosphäre auftritt.
Ein ATEX-Zertifikat weist eine standardisierte, alphanumerische Kennzeichnung auf, die eine eindeutige Identifikation der explosionsschutzrelevanten Eigenschaften des jeweiligen Produkts ermöglicht.
Diese Kennzeichnung beschreibt unter anderem:
- die Art der explosionsfähigen Atmosphäre (Gas- oder Staubatmosphäre),
- die zugeordnete Temperaturklasse bzw. maximale Oberflächentemperatur,
- die Gerätegruppe und Gerätekategorie gemäß ATEX-Systematik,
- die Ausführung als elektrische oder nichtelektrische Betriebsmittel.
Abhängig von der Gerätekategorie und dem damit verbundenen Gefährdungspotenzial kommen unterschiedliche Konformitätsbewertungsverfahren zur Anwendung. Diese reichen von der internen Fertigungskontrolle des Herstellers bis hin zu umfangreichen Prüf- und Zertifizierungsverfahren unter Einbindung einer benannten Stelle.
EAC Ex Zertifizierung nach TR ZU 012/2011
Das Technische Regelwerk TR ZU 012/2011 „Über die Sicherheit von Ausrüstungen für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen“ legt verbindliche und einheitliche Sicherheitsanforderungen für explosionsgeschützte Geräte und Schutzsysteme innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion fest. Es bildet die rechtliche Grundlage für das Inverkehrbringen entsprechender Produkte in allen EAWU-Mitgliedstaaten.
Bis zum 15.03.2015 erfolgte der Marktzugang für explosionsgeschützte Ausrüstungen auf Basis nationaler GOST Ex-Zertifikate. Mit Inkrafttreten der technischen Regelwerke der EAWU-Staaten wurde dieses System vollständig abgelöst. Seither ist für den rechtmäßigen Vertrieb ausschließlich das EAC Ex-Zertifizierungssystem maßgeblich, das eine unionsweit gültige Konformitätsbewertung und Kennzeichnung sicherstellt.
Welche Produkte unterliegen der EAC EX Zertifizierung?
Der Zertifizierungspflicht gemäß TR ZU 012/2011 unterliegen sämtliche explosionsgeschützten Produkte, insbesondere:
- Elektrische und nichtelektrische Geräte,
- Maschinen, Anlagen und technische Ausrüstungen,
- Produkte und Baugruppen mit explosionsgeschützten Komponenten (Ex-Komponenten).
Die Konformitätsbewertung darf ausschließlich durch eine in der Eurasischen Wirtschaftsunion staatlich akkreditierte Zertifizierungsstelle durchgeführt werden. Eine eigenverantwortliche Konformitätserklärung des Herstellers in Form einer EAC-Deklaration ist im Rahmen des TR ZU 012/2011 nicht zulässig.
Gerätegruppen und Klassifizierung im EAC EX System
Die EAC-Ex-Systematik gemäß TR ZU 012/2011 unterscheidet explosionsgeschützte Ausrüstungen zunächst nach Gerätegruppen in Abhängigkeit vom vorgesehenen Einsatzbereich:
- Gruppe I: Ausrüstung für den Einsatz in Bergwerken, Erzaufbereitungsanlagen und Steinbrüchen,
- Gruppe II: Ausrüstung für gasexplosionsgefährdete Bereiche außerhalb des Untertagebergbaus,
- Gruppe III: Ausrüstung für staubexplosionsgefährdete Bereiche außerhalb des Untertagebergbaus.
Ergänzend zur Gerätegruppeneinteilung erfolgt eine weitere Klassifizierung nach explosionsschutzrelevanten Merkmalen. Hierzu zählen insbesondere:
- die Zuordnung zu sechs Brandklassen,
- die Einteilung in drei Explosionsschutzstufen (A, B und C),
- sowie im Bereich des Bergbaus zusätzliche Schutzstufen PO, PB und ПП.
Diese mehrstufige Klassifizierung ermöglicht eine differenzierte Bewertung des Gefährdungspotenzials und stellt die Grundlage für die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen sowie die Durchführung der EAC Ex-Konformitätsbewertung dar.
Unterschiede zwischen ATEX und EAC EX Zertifizierungen
Trotz vieler Gemeinsamkeiten bestehen auch wesentliche Unterschiede:
- Dritte Schutzebene für den Bergbau im EAC Ex-System (PO, PB, ПП)
- Keine interne Produktionskontrolle (Modul A) in den EAWU-Staaten
- Keine EAC Ex-Deklarierung, Zertifizierung ist immer verpflichtend
Produktprüfungen, Audits und Inspektionen ausschließlich durch akkreditierte Stellen:
Merkmale | ATEX | EAC EX |
|---|---|---|
Zertifizierung: | ATEX-Zertifizierung (EU) | EAC-Ex-Zertifizierung (EAWU) |
Rechtsraum: | Europäische Union | Eurasische Wirtschaftsunion |
Grundlage: | Richtlinie 2014/34/EU | Regelwerk TR ZU 012/2011 |
Anwendungsbereich: | Geräte & Schutzsysteme | Geräte & Ex-Komponenten |
Konformitätsbewertung: | Hersteller, benannte Stelle | Akkreditierte Stelle |
Module & Schemas: | A, B, C1, D, E, F, G | 1c, 3c, 4c |
Kennzeichnung: | CE Ex | EAC Ex |
Antragstellung: | Hersteller oder EU-Bevollmächtigter | Unternehmen mit Sitz in den EAWU-Staaten |
Ist ein ATEX Voraussetzung für die EAC-Ex-Zertifizierung?
Ein bestehendes ATEX- oder IECEx-Zertifikat ist keine zwingende Voraussetzung für die Erlangung eines EAC-EX-Zertifikats gemäß dem Technischen Regelwerk TR ZU 012/2011 über die Sicherheit von Ausrüstungen für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen.
Die ATEX- und IECEx-Zertifikate werden innerhalb der EAWU nicht als eigenständiger Sicherheitsnachweis anerkannt. Für den rechtskonformen Vertrieb explosionsgeschützter Geräte in den EAWU-Mitgliedstaaten ist daher stets ein gültiges EAC-EX-Zertifikat erforderlich.
Vorhandene ATEX-Zertifikate und zugehörige Prüfunterlagen können den Zertifizierungsprozess unterstützen, da sie den Prüf- und Dokumentationsaufwand reduzieren. Ein ATEX-Zertifikat ersetzt jedoch niemals das erforderliche EAC-EX-Zertifikat. Die EAC-EX-Zertifizierung nach TR ZU 012/2011 ist für den legalen Marktzugang in den EAWU-Staaten zwingend.
EAC-EX-Kennzeichnung für EAWU-Staaten
Für den rechtskonformen Vertrieb explosionsgeschützter Geräte in den EAWU-Mitgliedstaaten ist neben dem EAC-Zeichen die EAC-EX-Kennzeichnung verpflichtend.
Anforderungen an das EAC-EX- Kennzeichnung:
- Mindesthöhe: 10 mm
- Verhältnis X und E: 5/9
- Höhe und Breite Verhältnis: 11/8
- Hintergrund: weiß oder kontrastreich
Pflichtangaben auf dem Typenschild:
- EX-Zeichen
- EAC-Zeichen
- Herstellerdaten
- Zertifikatsnummer
- Zertifizierungsstelle
- Temperaturklasse
- Gerätekategorie
- Zündschutzart
- Gerätegruppe
- Schutzklasse
Anerkennung von ATEX-Prüfberichten und Audits
Die EAC Ex-Zertifizierung stellt ein eigenständiges Zertifizierungsverfahren dar. Vorhandene ATEX-Prüfberichte können zwar als technische Referenz herangezogen werden, ersetzen jedoch nicht die im Rahmen der EAC-EX-Zertifizierung erforderlichen Schritte, wie Produktprüfungen in EAWU-akkreditierten Prüflaboren, Standortinspektionen der Produktionsstätte und Qualitätsmanagementaudits bei Serienlieferungen.
Einsatz explosionsgeschützter Geräte in sicheren Bereichen
Explosionsgeschützte Geräte mit EAC-EX-Zertifikaten dürfen auch in nicht explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass gegebenenfalls weitere relevante Regelwerke Anwendung finden können, zum Beispiel:
- 004/2011 TR ZU - Zertifizierung für Niederspannungsanlagen
- 037/2016 TR EAWU - EAC Zertifizierung für gefährliche Stoffe
- 020/2011 TR ZU - elektromagnetische Verträglichkeit
- 043/2017 TR EAWU - EAC Brandschutzzertifizierung
Wichtig: Trägt ein Gerät eine Ex-Kennzeichnung, muss stets ein gültiges EAC Ex-Zertifikat vorliegen, unabhängig davon, ob es in einer explosionsgefährdeten Umgebung betrieben wird oder nicht.
Gültigkeit und Verlängerung von EAC-EX-Zertifikaten
- Gültigkeit: bis zu 5 Jahre
- Verlängerung: für weitere 5 Jahre
Ein EAC-EX-Zertifikat kann ausgesetzt werden bei:
- Fehlender Dokumentation
- Nichtkonformität der Ware
- Fehlender Inspektionskontrolle
- Auf Antrag der Zertifizierungsstelle
- Auf Antrag des bevollmächtigten Vertreters
- Auf Antrag des Herstellers oder bevollmächtigten Vertreter
Ein ausgesetztes Zertifikat kann nach Beseitigung der Mängel reaktiviert werden. Ein annulliertes Zertifikat verliert dagegen seine Gültigkeit vollständig und kann nicht wiederhergestellt werden.
Verantwortung für die EAC EX Zertifizierung
Für die Einhaltung der Anforderungen gemäß TR ZU 012/2011 ist der Hersteller selbst verantwortlich, sofern er seinen Sitz in einem EAWU-Mitgliedstaat hat, oder alternativ ein bevollmächtigter Vertreter mit Sitz innerhalb der EAWU sowie die zuständige akkreditierte Zertifizierungsstelle.
Hersteller außerhalb der EAWU müssen einen Bevollmächtigten innerhalb der EAWU benennen, der als rechtlicher Ansprechpartner für die Konformitätsbewertung sowie das EAC-EX-Zertifizierungsverfahren fungiert.
Unterstützung durch AC Inorms GmbH
Die AC Inorms GmbH unterstützt Hersteller aus Europa, Amerika und Asien umfassend bei der EAC-EX-Zertifizierung. Dank unserer strategischen Präsenz in Zentralasien gewährleisten wir einen legalen, transparenten und normkonformen Marktzugang in die EAWU-Mitgliedstaaten.
Unsere Dienstleistungen:
- Erstellung, Übersetzung und Prüfung von technischer Dokumentation
- Benennung eines rechtssicheren EAWU-Bevollmächtigten
- Durchführung des EAC-EX-Zertifizierungsverfahrens
Die AC Inorms GmbH begleitet Hersteller kompetent, rechtssicher und effizient auf dem Weg zur erfolgreichen EAC-EX-Zertifizierung und EAC-EX-Kennzeichnung für EAWU-Mitgliedstaaten.