Checkliste für EAC Kennzeichnung

This EAC labelling checklist is aimed at manufacturers who export products to the member states of the Eurasian Economic Union. This EAC labelling checklist is aimed at manufacturers who export products to the member states of the Eurasian Economic Union.

Diese Checkliste zur EAC Kennzeichnung richtet sich an Hersteller, die Produkte in die EAWU Mitgliedstaaten exportieren. Sie fasst alle relevanten Anforderungen zur Konformitätsbewertung gemäß den TR ZU Regelwerken kompakt zusammen und dient als praxisorientierte Hilfe.

Ist eine EAC Kennzeichnung für Ihr Produkt erforderlich?

Die EAC Kennzeichnung wird erforderlich, wenn ein Produkt den Anforderungen von Technischen Regelwerken der EAWU unterliegt und für den Export in die EAWU Staaten vorgesehen ist.

Die TR ZU Richtlinien definieren die grundlegenden Sicherheits- und Qualitätsanforderungen für zahlreiche Produktgruppen, darunter Maschinen, Anlagen, Schutzausrüstung nd viele weitere Erzeugnisse. 

Eine Kennzeichnung ist insbesondere dann verpflichtend, wenn für das jeweilige Produkt eine Konformitätsbewertungspflicht besteht. Das bedeutet, dass vor dem Export in die EAWU Staaten eine Zertifizierung durchgeführt werden muss, um die Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen.

Wann ist EAC Kennzeichnung erforderlich:

  1. Das Produkt fällt unter ein spezifisches Technisches Regelwerk
  2. Für das Produkt besteht eine obligatorische Konformitätsbewertung

Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine fachliche Prüfung durch einen spezialisierten Dienstleister, um Risiken und Verzögerungen beim Export zu vermeiden. Wir prüfen innerhalb von 24 Stunden, ob Ihre Waren der Zertifizierungspflicht unterliegen und ob eine Markierungspflicht besteht.

Welche EAC Konformitätsbewertungen gibt es?

  1. EAC Zertifikat: Für sicherheitsrelevante Produkte
  2. EAC Deklaration: Für weniger risikobehaftete Produkte
  3. Staatliche Registrierung: Für Kosmetika und Lebensmittel

Welche Anforderungen gelten für Kennzeichnung? 

Die EAC Kennzeichnung bestätigt die Übereinstimmung eines Produkts mit den technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion. Sie ist für viele Produktgruppen verpflichtend und Voraussetzung für das Inverkehrbringen innerhalb der EAWU Staaten.

Anbringungsvorgaben für das EAC Zeichen:

  • Das Zeichen besteht aus den drei Buchstaben: EAC
  • Das Zeichen muss dauerhaft mit dem Produkt verbunden sein
  • Die EAC Kennzeichnung muss einfarbig und farbbeständig sein
  • Das Zeichen ist auf jeder einzelnen Produktionseinheit anzubringen
  • Das Zeichen muss in allen Begleitunterlagen enthalten sein
  • Die Mindestgröße beträgt 5 mm in Höhe und Breite

Hersteller sind verpflichtet, eigenverantwortlich zu prüfen, ob ihr Produkt den geltenden Vorschriften entspricht, bevor sie das EAC Zeichen anbringen. Eine unzulässige Kennzeichnung kann zu Marktverboten, Bußgeldern oder Rückrufaktionen führen.

Wann brauchen Sie eine EAWU Vertretung?

Bevollmächtigte EAWU Vertretung wird für die Durchführung von Konformitätsbewertungsprozessen wie Zertifizierung oder Deklarierung benötigt.

In der EAWU darf nur ein Unternehmen mit Sitz innerhalb der EAWU eine Konformitätsbewertung durchführen bzw. als Antragsteller auftreten. Die Vertretung übernimmt die rechtliche Verantwortung für die Einhaltung von Vorschriften.

Was macht ein bevollmächtigter Vertreter:

  • Handelt im Namen des Herstellers
  • Kommunikation mit Marktüberwachungsbehörden
  • Verwahrt EAC Dokumentation
  • Registriert EAC Zulassungen 

Ohne benannte Vertretung ist keine rechtsgültige Konformitätsbewertung möglich, wenn der Hersteller seinen Sitz außerhalb der EAWU Mitgliedstaaten hat. 

Welche EAC Betriebsdokumente werden benötigt? 

  • Technischer Pass
  • Sicherheitsanalyse
  • Bedienungsanleitung
  • Risikobewertung
  • Prüfberichte 

Die Betriebsunterlagen im Rahmen einer EAC Zertifizierung müssen in der Regel mindestens 10 Jahre nach Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats oder der letzten Herstellung des Produkts aufbewahrt werden.

Rechtsgrundlage: Technische Regelwerke der EAWU Staaten (z. B. TR ZU 010/2011) sowie die Vorschriften zur Konformitätsbewertung wie z. B. Beschluss Nummer 293 der Eurasischen Wirtschaftskommission. 

Die Betriebsunterlagen müssen entweder beim Hersteller oder beim bevollmächtigten Vertreter mit Sitz in einem EAWU Staat aufbewahrt werden. Die Betriebsunterlagen sind auf Verlangen jederzeit den Marktaufsichtsbehörden zur Prüfung vorzulegen.