Vor der Einfuhr von Waren in die Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) sind Hersteller verpflichtet, eine wichtige Voraussetzung zu erfüllen: die Konformitätsbestätigung gemäß den Technischen Regelwerken der Zollunion (TR ZU).
Die Technischen Regelwerke der Zollunion (TR ZU/EAWU) definieren umfassend die Sicherheitsanforderungen, die Produkte erfüllen müssen, um innerhalb der EAWU Mitgliedstaaten in den Handel gebracht werden zu dürfen.
Ohne eine entsprechende Konformitätsbewertung, sei es in Form einer EAC Zertifizierung, SGR Zertifizierung oder EAC Deklarierung, gemäß den Vorgaben der TR ZU/EAWU Richtlinien ist eine Verzollung von Waren in den EAWU Staaten nicht möglich.
Ein Vertrieb ohne gültige EAC Kennzeichnung auf dem Gebiet der EAWU kann zu erheblichen Sanktionen und Bußgeldern für den Hersteller führen. Um solche Risiken zu vermeiden, empfiehlt es sich, frühzeitig einen erfahrenen Zertifizierungsdienstleister zu konsultieren, der die erforderlichen EAC Zulassungen fachgerecht durchführt und im offiziellen Zertifizierungsregister der EAWU Staaten einträgt.
Für den Export von Niederspannungsgeräten oder deren Einbauteilen in die EAWU Länder ist das Technische Regelwerk TR ZU 004/2011 von besonderer Bedeutung.
Das Technische Regelwerk TR ZU 004/2011 definiert verbindliche Sicherheitsanforderungen für Niederspannungsanlagen in den Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU). Ziel dieser Vorschrift ist es, durch klare technische Vorgaben den Schutz von Leben und Gesundheit von Menschen, der Umwelt sowie der Verbraucherinteressen sicherzustellen.
Dementsprechend müssen betroffene Geräte und Anlagen so konstruiert und gefertigt sein, dass sie zuverlässig vor Gefahren wie Stromschlag, übermäßiger Hitzeentwicklung, mechanischen Verletzungen oder Brandrisiken schützen.
Eine Einfuhr und Nutzung innerhalb der EAWU ist nur zulässig, wenn die Konformität mit TR ZU 004/2011 durch eine gültige EAC Zulassung nachgewiesen werden kann.
Gemäß TR ZU 004/2011 gelten alle Geräte als Niederspannungsgeräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung zwischen 50 V und 1000 V oder mit Gleichspannung zwischen 75 V und 1500 V ausgelegt sind. Welche Geräte unter diese Spannungsbereiche fallen, zeigt die folgende Übersicht:
Konformitätspflichtig nach TR ZU 004/2011 sind beispielsweise:
Nicht konformitätspflichtig nach TR ZU 004/2011 sind:
Hinweis: Diese Aufzählungen sind nicht abschließend, geben aber einen guten Überblick über die Bandbreite der Produkte, die abhängig von ihrer Anwendung einer Konformitätsbewertung unterliegen können.
Wichtig: Auch wenn ein Produkt nicht unter TR ZU 004/2011 fällt, kann es dennoch von anderen Technischen Regelwerken der EAWU erfasst sein und muss unter Umständen zertifiziert, deklariert oder registriert werden.
Zunächst muss festgestellt werden, ob das Produkt unter die Zertifizierungspflicht gemäß TR ZU 004/2011 fällt. Ist dies der Fall, muss es die entsprechenden Schritte des Zertifizierungsprozesses durchlaufen.
Für die Durchführung einer Zertifizierung bzw. Deklarierung wird eine vollständige technische Dokumentation benötigt, die den GOST Vorschriften entspricht.
Diese umfasst unter anderem:
Unsere Experten prüfen alle Dokumente sorgfältig auf Vollständigkeit und Konformität mit den EAC und GOST Normen. Erst wenn sämtliche Unterlagen den Sicherheitsanforderungen der TR ZU/EAWU Richtlinien entsprechen, kann der Zertifizierungsprozess eingeleitet werden.
Sollten die Betriebsunterlagen nicht den Vorgaben von TR ZU 004/2011 entsprechen, müssen diese entweder überarbeitet oder vollständig neu erstellt werden. Diese Leistungen übernehmen wir zuverlässig für Sie. Wir bieten eine ganzheitliche Lösung zur Durchführung der EAC Konformitätsbewertung, inklusive der Erstellung und Anpassung technischer Dokumentation nach GOST Vorgaben. Auf Wunsch übersetzen wir Ihre Originaldokumente in die Amtssprachen der EAWU Staaten und passen sie normgerecht an.
Sobald die Dokumente vollständig vorliegen, kann die Zertifizierung beginnen. Dazu ist ein Antrag bei einer von der EAWU staatlich akkreditierten Zertifizierungsstelle erforderlich. Wir arbeiten ausschließlich mit staatlich akkreditierte Stellen, um Risiken zu vermeiden und unseren Kunden größtmögliche Sicherheit zu bieten. Die EAC Deklarierung kann entweder durch den Hersteller selbst oder durch eine bevollmächtigte Vertretung in der EAWU erfolgen.
Falls der Hersteller keinen eigenen Unternehmenssitz in einem der EAWU Mitgliedstaaten hat, bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit, über unsere eigene Niederlassung vor Ort als autorisierte Vertretung zu agieren.
Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens wird das Produkt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen und Prüfberichte von einer staatlich anerkannten Prüfstelle auf EAC Konformität überprüft. Je nach Produkt können zusätzlich Musterprüfungen oder Produktionsaudits erforderlich sein.
Nach erfolgreichem Abschluss aller Prüfungen wird das Zertifikat bzw. die Deklaration ausgestellt. Das Produkt wird anschließend im offiziellen Onlineregister für zugelassene Waren eingetragen.
Wichtiger Hinweis: Nur Unternehmen mit Sitz in einem EAWU Mitgliedstaat dürfen eine Zertifizierung durchführen. Ohne Niederlassung vor Ort ist eine Konformitätsbestätigung ausschließlich über eine bevollmächtigte Vertretung möglich, auch hier unterstützen wir Sie mit unserer EAWU Präsenz.
Die Eurasische Wirtschaftsunion bestehend aus Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan und hat mit der Einführung der EAC Kennzeichnung ein einheitliches System zur Gewährleistung der Produktsicherheit geschaffen. Diese Kennzeichnung erfüllt eine ähnliche Funktion wie das CE Zeichen in der Europäischen Union. Sie bestätigt die Einhaltung verbindlicher technischer Vorschriften.
Für Hersteller und Importeure von Niederspannungsgeräten ist es daher entscheidend, die Anforderungen der EAC Kennzeichnungspflicht zu kennen und korrekt umzusetzen, um einen rechtskonformen Marktzugang in die EAWU Staaten zu sichern.
Die Kennzeichnungspflicht von Niederspannungsanlagen basiert auf der Technischen Richtlinie TR ZU 004/2011, die sich mit der Sicherheit von Niederspannungsanlagen befasst. Diese Vorschrift regelt das Inverkehrbringen, die Sicherheitsanforderungen und die Prüfverfahren für elektrische Geräte im definierten Spannungsbereich.
Damit ein Produkt die EAC Kennzeichnung tragen darf, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Zudem muss die Kennzeichnung auch auf der Verpackung und in der Begleitdokumentation vorhanden sein.
Der Antragsteller für die EAC Zertifizierung muss eine juristische oder natürliche Person mit Sitz in einem der EAWU Mitgliedstaaten sein. Für ausländische Hersteller bedeutet das, dass die einen autorisierten Vertreter innerhalb der EAWU benötigen.
Produkte ohne gültige oder korrekt angebrachte EAC Kennzeichnung können:
Eine sorgfältige Vorbereitung und Durchführung der Konformitätsbewertung ist daher unerlässlich. Die EAC Kennzeichnung ist eine Grundvoraussetzung für den Vertrieb von Niederspannungsgeräten in den EAWU Mitgliedstaaten.
Hersteller sollten frühzeitig prüfen, ob ihr Produkt unter die Technische Regel TR ZU 004/2011 fällt, und das passende Konformitätsverfahren einleiten. Nur durch eine korrekte und vollständige Umsetzung lässt sich ein reibungsloser und rechtskonformer EAWU Markteintritt gewährleisten.
Die Gültigkeitsdauer von Zertifikaten richtet sich nach verschiedenen Faktoren, insbesondere dem Produkttyp, dem gewählten Konformitätsbewertungsverfahren sowie der Art der Produktion.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Aspekte:
1. EAC Zertifikat für Serienproduktion: Gültig für 1 bis maximal 5 Jahre, abhängig von Produkttyp und Verfahren. Bei regelmäßig hergestellten Produkten (z. B. Haushaltsgeräte) ist die Gültigkeit an wiederkehrende Überwachungsmaßnahmen und Inspektionsaudits gebunden.
2. EAC Zertifikat für Einzel- oder Chargenlieferung: Gültig nur für eine spezifische Lieferung oder Partie. Dieses Zertifikat besitzt kein Ablaufdatum im klassischen Sinne, da es ausschließlich für die genannte Warenmenge gilt.
3. EAC Deklaration: Ebenfalls gültig für 1 bis maximal 5 Jahre, je nach Produkttyp und gewähltem Deklarierungsschema. Die Deklaration kann vom Hersteller oder von einem Vertreter durchgeführt und im Zertifizierungsregister hinterlegt werden.
Faktoren, die die Gültigkeit beeinflussen:
1. Risikoklasse des Produkts: Höher eingestufte Risikoprodukte unterliegen strengeren Prüfanforderungen, was die Gültigkeitsdauer verkürzen kann.
2. Produktionsart: Bei kontinuierlicher Serienfertigung ist eine Laufzeit von bis zu 5 Jahren möglich. Unregelmäßige oder projektbasierte Fertigung führt meist zu kürzeren Laufzeiten.
3. Qualität der technischen Dokumentation: Umfang, Aussagekraft und Aktualität von Prüfberichten, technischen Unterlagen und QM Nachweisen und Zertifikaten sind entscheidend für die Laufzeitbewertung.
4. Verlängerung: Eine Verlängerung bestehender Zertifikate im eigentlichen Sinne ist nicht vorgesehen. Nach Ablauf muss ein neues Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen und ein neues Zertifikat ausgestellt werden.
Bereits vorhandene Prüfberichte oder Dokumentationen können bei der Neuzertifizierung verwendet werden, wenn sie noch gültig und normkonform sind.
Die Dauer der EAC Zertifizierung für Niederspannungsanlagen (nach TR ZU 004/2011) hängt von mehreren Faktoren ab, u. a. vom Konformitätsbewertungsverfahren, der Qualität der Unterlagen und der Einbindung eines autorisierten Vertreters in der EAWU. Hier sind die wichtigsten Infos zur typischen Zeitplanung:
Die bevollmächtigte Vertretung in den EAWU Staaten (Authorized Representative) wird für die Durchführung von EAC Konformitätsbewertung erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter ist eine juristische Person mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Eurasischen Wirtschaftsunion.
Er handelt im Namen eines ausländischen Herstellers, um das Zertifizierungsverfahren durchzuführen und trägt in der Regel auch die Verantwortung für:
Die Hersteller außerhalb der EAWU dürfen keine Zertifikate oder Deklarationen direkt beantragen. Nur eine in der EAWU registrierte Firma darf offiziell als Antragsteller auftreten. Ohne bevollmächtigten Vertreter ist keine Marktzulassung möglich.
Die Vertretung wird üblicherweise durch ein Vertrag, eine Vollmacht oder ein formales Mandat geregelt. Dieses muss auf Russisch oder in der jeweiligen Landessprache der EAWU Staaten vorliegen und beim Zertifizierungsprozess vorgelegt werden.
Die bevollmächtigte Vertretung ist ein Pflichtbestandteil der EAC Zertifizierung für alle Hersteller außerhalb der EAWU. Die Wahl eines seriösen und kompetenten Partners ist entscheidend, denn er repräsentiert die rechtlichen Interessen des Herstellers im gesamten Geltungsbereich der EAWU Mitgliedstaaten.
Die Kosten für die EAC Zertifizierung von Niederspannungsanlagen (gemäß TR ZU 004/2011) variieren stark, abhängig vom Produkttyp, dem gewählten Zertifizierungsverfahren und weiteren Einflussfaktoren.
EAC Zertifizierungskosten für Niederspannungsgeräte:
Einflussfaktoren auf die Gesamtkosten:
Der Unterschied zwischen EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung ist zentral für Unternehmen, die Produkte in die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) exportieren wollen. Die Eurasische Wirtschaftsunion besteht aus Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan.
Hier ist eine klare und strukturierte Übersicht:
Kriterium | Zertifizierung | Deklarierung |
---|---|---|
Verfahren | Zertifizierungsstelle | Hersteller oder Vertreter |
Konformität | Zertifizierungsstelle | Hersteller oder Vertreter |
Dokumentation | Produktprüfungen oder Werksinspektionen | Prüfberichte und Betriebsdokumentation |
Kosten | 5.000 bis 25.000 € | 1.500 bis 4.500 € |
Dauer | ca. 4 - 5 Wochen | ca. 2 - 4 Wochen |
Geltungsbereich | Sicherheitsrelevante Produkte | Einfache und risikoarme Produkte |
Gültigkeit | 1 bis 5 Jahre oder Partielieferung | 1 bis 5 Jahre oder Partielieferung |
Beispielprodukte | Haushaltsgeräte, Transformatoren | Netzteile, Steuergeräte, Steckdosen |
Die EAC Zertifizierung: wird verlangt bei höherem Risiko für Nutzer oder Umwelt, z. B. bei Geräten mit mechanischer Bewegung, Wärmeentwicklung oder explosionsgefährdeten Bereichen.
Die EAC Deklarierung: reicht aus bei Produkten mit geringem Risiko, die technisch einfach aufgebaut sind und keine besonderen Gefahrenquellen darstellen.
Die konkrete Anforderung steht in der jeweiligen technischen Regel der EAWU Mitgliedstaaten (z. B. TR ZU 004/2011 für Niederspannungsgeräte).
Hier können Sie mehr Informationen finden bezüglich der EAC Zertifizierung von Elektro- und Radiotechnik: EAC Zertifizierung von Elektro- und Radiotechnik.