Die Gebührenregelung für die Registrierung von EAC Konformitätszertifikaten und EAC Deklarationen ändert sich ab dem 1. März 2025.
Ab dem 1. März 2025 tritt der Erlass Nummer 714 des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung in Kraft. Dieser Erlass regelt die Eintragung verbindlicher Gebühren für die Registrierung von EAC Zertifikaten, SGR Zertifikaten und EAC Deklarationen in das gemeinsame Zertifizierungsregister von zugelassenen Waren in den EAWU Mitgliedstaaten.
Ziel ist die Vereinheitlichung und Transparenz im Bereich der Konformitätsbewertung innerhalb der Russischen Föderation und der Eurasischen Wirtschaftsunion.
Die neue Registrierungsregelung betrifft:
Die zusätzlichen Registrierungsgebühren werden in den nationalen Währungen der EAWU Mitgliedstaaten bezahlt. Die Zahlung muss spätestens am Tag der Übermittlung der Daten an das Register auf das Konto der zuständigen Stelle erfolgen.
Die Höhe der Gebühren ist wie folgt festgelegt:
Die Eintragungsgebühren werden in der Regel von dem Antragsteller entrichtet. Für die ausländische Hersteller wird die Eintragungsgebühr von dem Zertifizierungsdienstleister oder bevollmächtigtem Vertreter in den EAWU Staaten bezahlt.
Für die ordnungsgemäße Eintragung sind folgende Instanzen verantwortlich:
Ausgenommen von der Zahlungspflicht sind Fälle, die unter die Sonderregelung gemäß Punkt 15 der Regierungsverordnung Nummer 936 vom 19. Juni 2021 fallen.