Kostensteigerung / Kosten für EAC Registrierung

Die Gebührenregelung für die Registrierung von EAC Konformitätszertifikaten und EAC Deklarationen ändert sich ab dem 1. März 2025. Die Gebührenregelung für die Registrierung von EAC Konformitätszertifikaten und EAC Deklarationen ändert sich ab dem 1. März 2025.

Die Gebührenregelung für die Registrierung von EAC Konformitätszertifikaten und EAC Deklarationen ändert sich ab dem 1. März 2025. 

Eintragungsgebühren für EAC Zertifikate

Ab dem 1. März 2025 tritt der Erlass Nummer 714 des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung in Kraft. Dieser Erlass regelt die Eintragung verbindlicher Gebühren für die Registrierung von EAC Zertifikaten, SGR Zertifikaten und EAC Deklarationen in das gemeinsame Zertifizierungsregister von zugelassenen Waren in den EAWU Mitgliedstaaten.

Ziel ist die Vereinheitlichung und Transparenz im Bereich der Konformitätsbewertung innerhalb der Russischen Föderation und der Eurasischen Wirtschaftsunion.

Die neue Registrierungsregelung betrifft:

  • Die erstmalige Eintragung von EAC Zertifikaten
  • Die erstmalige Eintragung von EAC Deklarationen
  • Die erstmalige Eintragung von SRG Registrierungen  
  • Die Bereitstellung von Registerinformationen  

Eintragungsgebühren für EAC Zulassungen 

Die zusätzlichen Registrierungsgebühren werden in den nationalen Währungen der EAWU Mitgliedstaaten bezahlt.  Die Zahlung muss spätestens am Tag der Übermittlung der Daten an das Register auf das Konto der zuständigen Stelle erfolgen.

Die Höhe der Gebühren ist wie folgt festgelegt:

  • 35 Euro für die Registrierung von EAC Zertifikaten
  • 30 Euro für die Registrierung von EAC Deklarationen
  • 30 Euro für die Registrierung von SRG Registrierungen

Die Eintragungsgebühren werden in der Regel von dem Antragsteller entrichtet. Für die ausländische Hersteller wird die Eintragungsgebühr von dem Zertifizierungsdienstleister oder bevollmächtigtem Vertreter in den EAWU Staaten bezahlt. 

Zuständigkeit für ordnungsgemäße Eintragung

Für die ordnungsgemäße Eintragung sind folgende Instanzen verantwortlich:

  • Bei EAC Zertifikaten, die zuständige Zertifizierungsstelle
  • Bei SRG Registrierungen, die zuständige Zertifizierungsstelle
  • Bei EAC Deklarationen, die bevollmächtigte Vertretung

Ausgenommen von der Zahlungspflicht sind Fälle, die unter die Sonderregelung gemäß Punkt 15 der Regierungsverordnung Nummer 936 vom 19. Juni 2021 fallen.