W-Fragen / EAC-Kennzeichnung der EAWU-Staaten

EAC-Kennzeichnung (Markierung) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Konformitätszeichen für Waren, die im Markt der EAWU-Staaten in Verkehr gebracht werden. EAC-Kennzeichnung (Markierung) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Konformitätszeichen für Waren, die im Markt der EAWU-Staaten in Verkehr gebracht werden.

Was ist die EAC-Kennzeichnung?

Die EAC-Kennzeichnung (Eurasian Conformity) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Sicherheits- und Konformitätszeichen für Produkte, die im Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) in Verkehr gebracht werden. Sie zeigt an, dass ein Produkt den technischen Vorschriften der EAWU-Staaten entspricht und alle Anforderungen an Sicherheit, Umwelt- und Gesundheitsschutz erfüllt.

Das EAC-Zeichen ist vergleichbar mit der CE-Kennzeichnung in der EU. Ohne EAC-Kennzeichnung dürfen Produkte nicht legal in die EAWU Staaten (Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien oder Kirgisistan) verkauft, importiert oder betrieben werden.

Wie sieht das EAC-Zeichen aus?

Die EAC-Kennzeichnung besteht aus einem einheitlichen, stilisierten EAC-Logo mit schwarzer Farbe auf hellem Hintergrund. Sie muss gut sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Produkt und der Verpackung angebracht werden. je nach Produktart auch auf der Bedienungsanleitung oder dem Typenschild.

Wann ist die EAC-Kennzeichnung erforderlich?

Die EAC-Kennzeichnung ist immer erforderlich, wenn ein Produkt:

  1. den technischen Reglements (TR ZU/EAWU) unterliegt,
  2. im EAWU-Raum verkauft, importiert oder betrieben werden soll,
  3. zuvor ein EAC-Zertifikat oder eine EAC-Deklaration erhalten hat.

Kennzeichnung erfolgt nach Konformitätsbewertung und ist Pflicht für:

  1. Elektrische Geräte und Maschinen
  2. Bauprodukte, Verpackungen und Möbel
  3. Lebensmittel, Kosmetik und Bekleidung
  4. Schutzausrüstung, Spielzeug und Haushaltsgeräte
  5. Fahrzeugteile, Produktionsanlagen und Computertechnik

Wer ist verantwortlich für die EAC-Kennzeichnung?

Verantwortung für die ordnungsgemäße Anbringung der Kennzeichnung liegt bei:

  1. dem Hersteller,
  2. dem EAWU Vertreter (Authorised Representative),
  3. oder dem Importeur, sofern der Hersteller außerhalb der EAWU sitzt.

Diese Personen oder Unternehmen müssen sicherstellen, dass:

  1. das Produkt korrekt bewertet wurde,
  2. das EAC-Zeichen nach geltenden Vorschriften angebracht ist,
  3. und alle relevanten technischen Unterlagen vorhanden sind.

Wo muss das EAC-Zeichen angebracht werden?

Kennzeichnung muss auf den folgenden Elementen vorhanden sein:

  1. Produkt
  2. Verpackung
  3. Typenschild
  4. Bedienungsanleitung
  5. Begleitdokumentation

Für technische Produkte wird das Zeichen häufig direkt auf das Gerät, auf das Typenschild oder das Etikett aufgebracht. Wichtig: Die Kennzeichnung muss vor dem Import in die EAWU angebracht sein.

Wie erfolgt die EAC-Kennzeichnung?

1. Konformitätsbewertung: entweder durch EAC-Zertifikat oder EAC-Deklaration

2. Eintrag in das EAWU-Register: durch eine EAC-Zertifizierungsstelle

3. Anbringung des EAC-Zeichens: nach erfolgreicher Zertifizierung 

Nur nach Abschluss der Zertifizierung ist die Kennzeichnung erlaubt.

Was passiert bei fehlender EAC-Kennzeichnung?

Fehlende oder nicht korrekte Kennzeichnungen führen zu:

  1. Importverweigerung durch den Zoll
  2. Schäden am Markenimage
  3. Vertriebsverboten
  4. Vertrauensverlust
  5. Produktrückrufen
  6. Geldbußen

Daher ist die rechtzeitige, korrekte und nachvollziehbare Kennzeichnung entscheidend für die Zulassung zum EAWU-Markt.

Welche Produkte benötigen keine EAC-Kennzeichnung?

Produkte, die:

  • nicht unter TR ZU Regelwerken der EAWU-Staaten fallen,
  • nur für Eigengebrauch oder Einzelmusterzwecke importiert werden,
  • nicht in den freien Warenverkehr gebracht werden (z.B. Messestücke).

Vorsicht: In vielen Fällen ist eine Konformitätsbewertung dennoch erforderlich, etwa bei Lieferungen an Behörden oder Großkunden.

Wie ist die gesetzliche Grundlage der Kennzeichnung?

Die gesetzliche Grundlage ist in den jeweiligen Technischen Regelwerk der EAWU Staaten geregelt.

  • für welche Produkte die Kennzeichnung vorgeschrieben ist,
  • wie die Konformitätsbewertung abzulaufen hat,
  • wie die Kennzeichnung auszusehen hat,
  • welche Dokumente erforderlich sind.

Die Kennzeichnung ist der offizielle Nachweis der EAWU-Marktzulassung. 

Sie zeigt, dass das Produkt:

  • den technischen Vorschriften entspricht,
  • geprüft und konformitätsbewertet wurde,
  • im EAWU-Binnenmarkt verkauft werden darf. 

Ohne dieses Zeichen sind Import und Verkauf illegal, mit schwerwiegenden Folgen. Die Kennzeichnung ist damit Pflicht, Signal und Vertrauensbeweis in einer Markierung.