EAC Kennzeichnung für EAWU Staaten

EAC Kennzeichnung sind die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen und das Inbetriebnehmen von Produkten in den EAWU Staaten. EAC Kennzeichnung sind die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen und das Inbetriebnehmen von Produkten in den EAWU Staaten.

EAC Markierung für EAWU Staaten

Die EAC Kennzeichnung bestätigt, dass das Produkt den geltenden von TR ZU/EAWU Richtlinien der Eurasischen Wirtschaftsunion entspricht und im Gebiet der EAWU Staaten verkauft werden darf.

Die EAC Standards basieren auf die Technische Regelwerke (TR ZU/EAWU Richtlinien) der Eurasischen Wirtschaftsunion. Die Abkürzung EAC: steht für Eurasian Conformity Certificate. Ware, die erfolgreich zertifiziert wurden, müssen mit einem EAC Zeichen markiert werden.

Die EAC Zertifizierung erfolgt gemäß den Sicherheitsanforderungen der TR ZU/EAWU Richtlinien der EAWU Staaten entweder durch eine EAC Zertifizierung oder eine EAC Deklarierung.

Anforderungen an EAC Kennzeichnung 

Die Kennzeichnung wird durch den Hersteller oder seinen bevollmächtigten Vertreter vorgenommen, wobei der Hersteller die Verantwortung für die Markierung trägt. Laut den Technischen Regelwerken, ist der Hersteller verpflichtet, die Markierung vor dem Inverkehrbringen zu prüfen.

Zusätzlich zur EAC Kennzeichnung sind auch andere Markierungen, wie beispielsweise das CE Konformitätszeichen, zulässig. Diese Konformitätszeichen müssen in derselben Größe auf dem Produkt angebracht werden und dürfen sich nicht überlappen.

Anforderungen an die EAC Kennzeichnung:

  • Die Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben E-A-C
  • Das Zeichen muss sichtbar und lesbar auf die Ware angebracht werden
  • Das Zeichen muss während der gesamten Lebensdauer an der Ware bleiben
  • Das Zeichen muss farbkonstant an die Ware angebracht werden
  • Das Zeichen muss monochrom an die Ware angebracht werden
  • Das Zeichen muss auf jeder Produktionseinheit vorhanden sein
  • Das Zeichen muss mindestens 5 Millimeter hoch und breit sein
  • Das Zeichen muss in allen Begleitunterlagen vorhanden sein
  • Die Manipulationen am EAC Kennzeichnung sind unzulässig
  • Ein Missbrauch von Markierungsvorschriften ist strafbar

Konformitätsbewertung in den EAWU Ländern

Seit dem 1. September 2011 gilt in den Mitgliedsstaaten der EAWU das einheitliche EAC Konformitätszeichen. Für den Export in die EAWU Staaten müssen Produkte eine EAC Konformitätsbewertung bestehen und mit der EAC Kennzeichnung markiert werden. 

Produkte, die laut den TR ZU/EAWU Vorschriften einer EAC Zertifizierung bzw. einer EAC Deklarierung unterliegen, werden nach erfolgreicher Zulassung mit dem EAC Zeichen markiert. Dabei müssen die Vorschriften der einzelnen TR ZU/EAWU Richtlinien eingehalten werden. 

Mit der EAC Kennzeichnung erklärt der Hersteller oder bevollmächtigte Vertreter, dass das Produkt, das auf dem Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion in den Verkehr gebracht wird, den geltenden Sicherheitsanforderungen entspricht.

Anbringung der Kennzeichnung

Die EAC Markierung von Produkten muss vom Hersteller gut sichtbar, leserlich und dauerhaft entweder auf dem Produkt selbst oder auf einem befestigten Schild angebracht werden.

Wenn es aufgrund der Eigenschaften des Produkts nicht möglich ist, die Kennzeichnung direkt anzubringen, so muss die Markierung auf der Verpackung und/oder in den EAC Begleitunterlagen gemäß den entsprechenden TR ZU/EAWU Richtlinien erfolgen. 

Das EAC Zeichen darf erst angebracht werden, nachdem die Ware in Übereinstimmung mit den Anforderungen der entsprechenden TR ZU/EAWU Richtlinien erfolgreich zertifiziert wurden.

Anwendung und Markierungsvorschriften

Die Produkte dürfen nur dann in die Staaten der Eurasischen Wirtschaftsunion exportiert werden, wenn sie den Anforderungen der TR ZU/EAWU Richtlinien entsprechen und mit dem EAC Zeichen gekennzeichnet sind. Das EAC Zeichen informiert Verbraucher und Aufsichtsbehörden über die EAC Konformität. 

Für verschiedene Produktgruppen gelten unterschiedliche Kennzeichnungsvorschriften. Die Hersteller sind selbst dafür verantwortlich, die Kennzeichnungsvorschriften für ihre Produkte zu prüfen und umzusetzen. Das EAC Symbol bestätigt die vollständige Einhaltung der Vorschriften und Anforderungen der TR ZU Richtlinien der Eurasischen Wirtschaftsunion.

Für die Durchführung der Zertifizierung und Kennzeichnung von Waren muss der Hersteller einen Firmensitz im EAWU Wirtschaftsgebiet haben. Wenn der Hersteller keine Niederlassung in den EAWU Staaten hat, bieten wir eine Vertretungsdienstleistung durch unsere EAWU Niederlassung. 

Die EAC Kennzeichnung ist eine Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Waren auf dem Gebiet der EAWU Staaten. Mit dem Konformitätszeichen werden Endverbraucher und Behörden in den EAWU Mitgliedstaaten über die Sicherheit und Qualität von Produkten informiert.

Die rechtliche Grundlage für die EAC Kennzeichnung:

  • EAWU Gründungsvertrag
  • Entscheidung N711 der EAWU Kommission
  • Verordnungen N319 der EAWU Kommission 
  • Verordnungen N620 der EAWU Kommission 

Die einheitlichen Vorschriften für die Durchführung der Kennzeichnung sind in den einzelnen TR ZU/EAWU Richtlinien für alle Produktgruppen enthalten.