Änderungen für Parfümerie- und Kosmetikprodukte

Ab dem 24. Dezember 2025 treten bedeutende Änderungen der TR ZU 009/2011 - Verordnung über die Sicherheit von Parfüm- und Kosmetikprodukten in Kraft. Ab dem 24. Dezember 2025 treten bedeutende Änderungen der TR ZU 009/2011 - Verordnung über die Sicherheit von Parfüm- und Kosmetikprodukten in Kraft.

Neue Vorschriften für Parfüm- und Kosmetikprodukte: Was ändert sich 2025?

Ab dem 24. Dezember 2025 treten bedeutende Änderungen für EAC Zertifizierung von Kosmetikprodukten der TR ZU 009/2011 - Verordnung über die Sicherheit von Parfüm- und Kosmetikprodukten in Kraft. Diese neuen Vorschriften betreffen Hersteller, Händler und Verbraucher gleichermaßen. Erfahre hier, welche Neuerungen kommen und was sie für die Branche bedeuten.

Erweiterter Geltungsbereich der Verordnung

Die aktualisierte Verordnung definiert den Anwendungsbereich detaillierter und unterteilt die betroffenen Produkte in drei Gruppen:

  1. Fertige Kosmetikprodukte, die in den EAWU Staaten in Verkehr gebracht werden
  2. Produkte der Leichtindustrie, die nicht als Kosmetik auf Trägermaterialien gelten
  3. Produkte, die nicht zur Leichtindustrie gehören und ebenfalls nicht als Kosmetik definiert sind

Welche Produkte sind von der Verordnung ausgeschlossen?

Die Liste der Produkte, die nicht unter die TR ZU 009/2011 fallen, wurde erweitert. Dazu gehören jetzt auch:

  • Medizinische und diagnostische Produkte, darunter Ultraschallgel und Arzneimittel
  • Produkte wie Salben gegen Prellungen, Schwellungen oder zur Warzenentfernung
  • Produkte und Anwendungen, z. B. Zahnbelag-Detektoren und Desinfektionsmittel
  • Kosmetik-Kleber für Wimpern, Strasssteine und Kunstnägel
  • Intimprodukte wie Gleitmittel und intime Gelschmierstoffe

Neue Begriffe und aktualisierte Sicherheitsanforderungen

Die Verordnung führt neue Definitionen ein, darunter "Familienkosmetik" und "Sicherheitskoeffizient MoS (Margin of Safety)". Besonders wichtig: Familienkosmetik darf nur Inhaltsstoffe enthalten, die für die jüngste Altersgruppe sicher sind.

Konformitätsbewertung und Inkrafttreten

Die Verfahren zur Konformitätsbewertung bleiben unverändert. Hersteller müssen entweder:

  1. Eine Staatliche Registrierung (SGR) für bestimmte Produkte durchführen (Anhang 12 VO)
  2. Eine EAC Deklarierung für alle anderen Parfümerie- und Kosmetikprodukte abgeben

Die neuen Vorschriften treten Ende 2025 in Kraft. Einige spezifische Bestimmungen, darunter bestimmte Sicherheitsanforderungen, gelten jedoch erst ab dem 1. Juli 2026.

Was bedeutet das für Hersteller und Verbraucher?

Die neuen Regelungen bringen mehr Sicherheit und Transparenz für Kosmetikprodukte. Hersteller sollten ihre Produktformeln und Sicherheitsbewertungen überprüfen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Verbraucher profitieren von strengeren Sicherheitsstandards und klar definierten Produktkategorien.