EAC Zertifikat für Attraktionen

EAC Zertifikat für Attraktionen EAC Zertifikat für Attraktionen

Die EAC Zertifizierung für Attraktionen und Schaustellungen erfolgt gemäß der TR EAWU Richtlinie 038/2016 über die Sicherheit von Attraktionen und Schaustellungen. 

EAC Zertifizierung für Attraktionen und Schaustellungen 

Die Richtlinie TR EAWU 038/2016 ist ein offizielles Dokument für die EAC Zulassungen von Attraktionen und Schaustellungen. Durch die Vorschriften der Richtlinie TR EAWU 038/2016 werden obligatorische Sicherheitsstandards für mobile und feststehende Attraktionen und Schaustellungen in den EAWU Mitgliedstaaten vorgeschrieben. 

Das wesentliche Ziel der Richtlinie TR EAWU 038/2016 der Eurasischen Wirtschaftsunion ist der Schutz der Bürgerinnen und Bürger der Eurasischen Wirtschaftsunion und deren Eigentum. Ein weiteres Ziel der Richtlinie ist die Vermeidung von irreführenden Handlungen gegenüber den Verbraucherinnen und Verbraucher. 

Durch die Vorgaben der Richtlinie TR EAWU 038/2016 werden folgenden Attraktionen und Schaustellungen unterscheiden

  1. Mobile Anlagen: vorübergehend installierten Attraktionen und Schaustellungen
  2. Feststehende Anlagen: langfristig installierten Attraktionen und Schaustellungen

Die EAC Konformität gemäß der Richtlinie TR EAWU 038/2016 von den Attraktionen und Schaustellungen wird durch die vier Risikoklassen beurteilt

  1. Risikoklasse RB/1 - Hohes Risiko 
  2. Risikoklasse RB/2 - Mittleres Risiko
  3. Risikoklasse RB/3 - Niedriges Risiko
  4. Risikoklasse RB/4 - Sehr niedriges Risiko

Die Sicherheitsvorschriften der Richtlinie TR EAWU 038/2016 gelten nicht für Attraktionen und Schaustellungen mit niedrigeren Risikoklassen (RB/4) und für Attraktionen und Schaustellungen, die vor dem Inkrafttreten der Richtlinie TR EAWU 038/2016 produziert wurden. 

Die Kinderspielplätze unterliegen der EAC Zertifizierungspflicht gemäß den Vorschriften von TR EAWU 042/2017 Richtlinie der EAWU Mitgliedstaaten. Je nach Art des Geräts oder der Anlage wird entweder ein EAC Zertifikat oder eine EAC Deklaration ausgestellt. EAC zertifizierungspflichtigen Spielplatzgeräte in Kindereinrichtungen sind: Rutschen, Schaukeln, Karussell, Seilbahn und ähnliches.

Prozess der EAC Zulassung von Attraktionen

Wie bereits oben erwähnt, werden die Attraktionen und Schaustellungen während der EAC Zertifizierung bzw. EAC Deklarierung in vier Risikoklassen unterteilt.

Die Attraktionen und Schaustellungen werden je nach Risikoklasse in 3 Gruppen unterteilt:

  1. Gruppe: Attraktionen und Schaustellungen mit der Risikoklasse RB/1, die Geräte mit der Risikoklasse RB/1 unterliegen der EAC Zertifizierung.
  2. Gruppe: Attraktionen mit den Risikoklassen RB/2 und RB/3, die Anlagen mit den Risikoklassen RB/2 und RB/3 unterliegen der EAC Deklarierung.
  3. Gruppe Attraktionen und Schaustellungen mit der Risikoklasse RB/4, die Geräte mit der Risikoklasse RB/4 unterliegen keiner EAC Zertifizierungspflicht.

Die Attraktionen und Schaustellungen müssen vor dem Export in die EAWU Staaten die EAC Zulassung (EAC Zertifizierung oder EAC Deklarierung) gemäß den Sicherheitsvorschriften der TR EAWU 038/2016 Richtlinie der Eurasischen Wirtschaftsunion durchlaufen. 

Nur erfolgreich zertifizierten bzw. deklarierten Attraktionen und Schaustellungen dürfen mit dem EAC Zeichen markiert werden und in die EAWU Mitgliedstaaten exportiert werden. Die EAC Zulassung von Schaustellungen und Attraktionen erfolgt gemäß den Vorschriften der TR EAWU Richtlinie 038/2016 und kann durch die EAC Zertifizierung oder durch die EAC Deklarierung erfolgen. 

Der Pflichtzertifizierung gemäß den Vorschriften TR EAWU 038/2016 über die Sicherheit von Attraktionen und Schaustellungen unterliegen Geräte und Anlagen mit der hohen Risikoklasse, diese Produkte müssen obligatorisch zertifiziert werden.

Der Pflichtdeklarierung gemäß den Vorschriften TR EAWU 038/2016 über die Sicherheit von Attraktionen und Schaustellungen unterliegen Geräte und Anlagen mit den mittleren und geringeren Risikoklassen, diese Ware müssen obligatorisch deklariert werden.

Grundsätzlich umfasst der Prozess der EAC Zulassung von Schaustellungen und Attraktionen folgende Schritte:

  1. Hersteller stellt einen Antrag auf EAC Zertifizierung
  2. Dienstleister prüft die Ware auf die EAC Konformität 
  3. Dienstleister trifft die EAC Zertifizierungsentscheidung
  4. Ausstellung eines EAC Zertifikat bzw. einer EAC Deklaration 
  5. EAC Zulassung wird in das EAWU Onlineregister eingetragen

Die Überwachung von zertifizierten bzw. deklarierten Waren erfolgt durch den Zertifizierungsdienstleister. Für bestimmte Warengruppen werden jährliche Inspektionskontrollen gemäß TR ZU Richtlinien vorgeschrieben. 

Die EAC Zertifizierung bzw. EAC Deklarierung von Attraktionen und Schaustellungen wird von akkreditierten Zertifikationsdienstleister durchgeführt.

EAC Kennzeichnung von Schaustellungen und Attraktionen 

Die EAC zertifizierten bzw. EAC deklarierten Produkte gemäß den Vorschriften der TR EAWU 038/2016 Richtlinie müssen mit der EAC Kennzeichnung markiert werden. 

Die EAC Markierung darf nur dann erfolgen, wenn die Produkte die Sicherheitsvoraussetzungen von den TR ZU/EAWU Richtlinien der Eurasischen Wirtschaftsunion erfüllen. 

Das EAC Konformitätszeichen muss auf jede Produkteinheit von Attraktion, auf alle Begleitunterlagen und auf alle Etiketten gut sichtbar und gut lesbar angebracht werden. Die EAC Markierung muss während des gesamten Nutzungsdauer auf dem Produkt bleiben.

Kosten von EAC Zulassung von Attraktionen 

Die Kosten der EAC Zertifizierung bzw. der EAC Deklarierung setzen sich aus mehreren Einflussfaktoren zusammen. Für die Kostenzusammensetzung von EAC Zertifizierung für Schaustellungen und Attraktionen sind folgenden Aspekte relevant:

  • Vorschriften von TR ZU/EAWU Richtlinien 
  • Anzahl von benötigten Pflichtprüfungen
  • Erforderlichen Begleitunterlagen  
  • Erforderlichen Quelldokumente
  • Art der Produktion von Waren 
  • Produktkonstruktion
  • Zusammensetzung

In den TR ZU/EAWU Richtlinien der Eurasischen Wirtschaftsunion werden die EAC Zertifizierungsschemas und die EAC Deklarierungsschemas für die Durchführung von EAC Konformitätsbewertungen für den Export von Waren in die EAWU Staaten dargestellt.   

EAC Begleitunterlagen für Attraktionen

Die EAC Betriebsunterlagen müssen mindestens in einer Amtssprache eines Mitgliedstaates der Eurasischen Wirtschaftsunion vorhanden sein. In der Regel werden die Betriebsunterlagen in der russischen Sprache angefertigt, die russische Sprache ist die meistverbreitete Sprache in der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU). 

In der Regel müssen folgende Betriebsunterlagen erstellt werden

Je nach Produktart und Zertifizierungsperiode können weitere Betriebsunterlagen oder Nachweisdokumente benötigt werden. Hier Können Sie mehr Informationen zur EAC Betriebsunterlagen finden. 

Geltungsdauer und Gültigkeit von EAC Zulassungen

Das Erlangen von EAC Zertifikaten und EAC Deklarationen für Attraktionen und Schaustellungen erfolgt entweder vertragsbezogen oder serienmäßig. Für die Vertragslieferungen wird eine Partiezertifizierung gemacht. Für die Serienlieferungen wird eine Zertifizierung für die Serienproduktion von Waren gemacht. 

Im Artikel Gültigkeitsdauer von EAC Zulassungen finden Sie mehr Informationen über die die Gültigkeit von EAC Zertifikaten und EAC Deklarationen. Die EAC Zertifizierungen und EAC Deklarierungen für die Serienproduktion von Waren für den Export in die EAWU Staaten können für einen Zeitraum von 1 bis 5 Jahren ausgestellt werden.

Unsere Dienstleistungen

Folgende Dienstleistungen bieten wir unseren Kunden an:

  1. Beratung bezüglich der EAC Kennzeichnung von Attraktionen und Schaustellungen
  2. Durchführung der EAC Zertifizierung für Attraktionen und Schaustellungen 
  3. Durchführung der EAC Deklarierung für Attraktionen und Schaustellungen
  4. Anfertigung von Technischen Unterlagen und Begleitdokumenten
  5. Beratung bezüglich der EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung

Für weitere Informationen bezüglich der EAC Zertifizierung und EAC Kennzeichnung von Attraktionen und Schaustellungen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

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