Die EAC Zulassung für Zigaretten, Tabak und Tabakprodukten in den EAWU Staaten ist von entscheidender Bedeutung für Hersteller und Händler, die ihre Produkte in den EAWU Markt einführen möchten.
Gemäß dem Technischen Regelwerk TR ZU 035/2014 über die Sicherheit von Tabakwaren, müsse alle Tabakprodukten die minimale Sicherheitsanforderungen der EAWU Staaten einhalten.
Die TR ZU Richtlinie 035/2014 der EAWU Staaten beinhaltet obligatorische EAC Sicherheitsanforderungen an Zigaretten und Tabakprodukte. Das Ziel der Richtlinie ist der Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Umwelt im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion.
Weiterhin wird mit den Maßnahmen der TR ZU Richtlinie der EAWU Staaten die Vermeidung von irreführenden Handlungen und Informationen gegenüber den Verbrauchern und Nutzern angestrebt.
Durch die Vorschriften der TR ZU Richtlinie 035/2014 über die Sicherheit von Tabak und Tabakwaren wird auf dem Gebiet der EAWU Staaten eine einheitliche Anwendung für das Inverkehrbringen von Zigaretten und Tabakprodukten gewährleistet.
Die EAC Konformitätsbestätigung für Zigaretten, Tabak und Tabakware erfolgt gemäß den Vorschriften der TR ZU Richtlinie 035/2014 über die Sicherheit von Tabak und Tabakwaren, in Form der EAC Deklarierung für die EAWU Mitgliedstaaten.
Die Anforderungen der Richtlinie TR ZU 035/2014 für die Sicherheit von Tabakprodukten schreiben eine entsprechende EAC Kennzeichnung vor. Die zugelassene Tabakware muss mit dem EAC Zeichen der Eurasischen Wirtschaftsunion gekennzeichnet werden.
Das EAC Zeichen muss auf jede Verpackungseinheit von Tabakwaren angebracht werden. Die Markierung muss während der gesamten Haltbarkeitsdauer von Tabakprodukten erkennbar bleiben und gut lesbar sein. Weiterhin müssen alle Begleitunterlagen, wie zum Beispiel Datenblätter oder Produktinformationen mit dem EAC Zeichen der EAWU Staaten markiert werden.
Der Deklarierungsprozess ist eine Methode der EAC Konformitätsbewertung, bei der der Produzent die EAC Konformität von seinen Produkten mit den Sicherheitsanforderungen der TR ZU Richtlinien der Eurasischen Wirtschaftsunion deklariert.
Der Deklarierungsprozess umfasst folgende Schritte:
1. Klassifizierung von Tabakwaren
2. Konformitätserklärung von Tabakwaren
3. Erstellung einer EAC Deklaration für Tabakware
5. Registrierung der EAC Deklaration für Tabakware
Es ist wichtig zu beachten, dass der Deklarierungsprozess für verschiedenen Tabakprodukten, je nach Produktart oder Produktkategorie variieren kann.
Die Zulassung für Zigaretten und Tabakware wird durch den Hersteller oder bevollmächtigten Vertreter des Herstellers (auch Vertragsperson genannt) durchgeführt und anschließend in das einheitliche Onlineregister der EAWU Mitgliedstaaten eingetragen.
Für die EAC Deklarierung werden je nach Sicherheitsanforderungen von Technischen Regelwerken TR ZU/EAWU unterschiedliche Unterlagen benötigt.
Für die Deklarierung von Tabakprodukten sind folgende Unterlagen erforderlich:
Je nach Tabakprodukt können weitere Dokumente oder Informationen erforderlich sein. Alle Unterlagen müssen in den Amtssprachen der EAWU Staaten vorhanden sein.
Die EAC Deklarationen für Tabakprodukte werden in allen Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) gleichermaßen anerkannt.
Die EAC Deklarierung wird individuell und immer auf das Produkt bezogen geplant und durchgeführt. Die Beantragung einer EAC Deklaration für Tabak oder Tabakprodukte kann mehrere Wochen andauern. Die Gültigkeitsdauer von EAC Deklarationen für Tabak und Tabakprodukte ist unterschiedlich geregelt.
Grundsätzlich wird zwischen Deklarierung für Serienproduktion und Einzellieferung unterschieden. Die Deklaration für Serienproduktion von Tabakwaren können für einen Zeitraum von 1 bis 5 Jahren ausgestellt werden.
Für die Deklarierung werden diverse Deklarierungsschemata angewendet. Die Gültigkeit von Deklarationen für Tabak und Tabakprodukte gemäß den Schemas 1d und 3d beträgt von 1 bis 3 Jahre und die Gültigkeit von Deklarationen für Tabak und Tabakprodukte gemäß den Schemas 5d und 6d beträgt von 1 bis 5 Jahre. Bei der Deklarierung von anderen Tabakwaren gibt es keine festgelegten Gültigkeitszeiträume.
Die Kosten der EAC Deklarierung für Tabakware sind von mehreren Faktoren abhängig:
Für detaillierte Informationen bezüglich der Kosten und der der EAC Deklarierung für Zigaretten und Tabakwaren stehen wir Ihnen gerne telefonisch und persönlich zur Verfügung.
Für die Beantragung und Durchführung der EAC Deklarierung für Tabak und Tabakprodukte in den Staaten der Eurasischen Wirtschaftsunion wird eine bevollmächtigte Vertretung des Herstellers benötigt.
Der bevollmächtigte Vertreter muss ein Unternehmenssitz in einem EAWU Mitgliedstaaten haben. Ohne einen Unternehmenssitz in EAWU Staaten hat der Hersteller keine rechtliche Grundlage für die Abwicklung der eurasischen Konformitätsbestätigung.
Somit wird eine bevollmächtigte Vertretung des Herstellers in den EAWU Mitgliedstaaten benötigt. Der bevollmächtigte Vertreter registriert und leitet die Prozesse der EAC Deklarierung für Tabakware und vertritt die Interessen des Herstellers.